Smava hat heute das Feature ‚Gebots-Assistent‘ eingeführt, mit dem Anleger automatische auf neue Kredite bieten können, die in gewählte vordefinierte Parameter passen.
Zu den auswählbaren Parametern (siehe auch Bild der Eingabemaske unten) gehören:
- Laufzeit
- Bonität
- erwartete Rendite
- KDF
- Ausschluß früherer Spätzahler
- Zinshöhe
- Finanzierungsquote
- maximale erwartete Rendite
Einmal eingestellt, kann dem Gebots-Assistenten dann eine Gültigkeitsdauer (z. B. 60 Tage) ein verfügbarer Anlagebetrag und eine Summe die pro Kreditprojekt angelegt werden soll, vorgegeben werden.
Mit der Meldung:
Gebots-Assistent aktiviert
Sie haben Ihren Gebots-Assistenten erfolgreich freigeschaltet.
Diese Funktion wird ab sofort nach Ihren Vorgaben Kredit-Projekte aus dem smava-Marktplatz filtern und automatisch bieten.
ist der Gebots-Assistent dann ’scharf‘ gestellt.
Einen Bug scheint es noch zu geben. Wenn ich auf den Link ‚zu meinen gespeicherten Gebots-Assistenten‘ klicke, dann gelange ich stattdessen zur Übersicht meiner Anlagen.
Interessant ist auch, dass mehrere Gebots-Assistenten angelegt werden können, die auch parallel aktiv sind.
Etwas seltsam erscheint mir die folgende Regelung, die Smava getroffen hat (siehe Smava-Blog):
Um die Marktplatz-Aktivitäten anderer Nutzer, die wie bisher ihre Projekte manuell auswählen, nicht zu benachteiligen, haben wir uns eine Routine überlegt, die wie folgt funktioniert: Der Gesamtbetrag eines Projektes, der durch Gebots-Assistenten finanziert werden kann, richtet sich nach der bisherigen Dauer der Kreditprojekte im Marktplatz:
– Kreditprojekte, die jünger als 2 Tage sind, können zu 50% durch die Gesamtheit aller Gebots-Assistenten finanziert werden
– Projekte, die 2-4 Tage alt sind, können zu 75% finanziert werden
– Projekte, die älter als 4 Tage sind, können zu 100% durch Gebotsassistenten abgedeckt werden. So bleibt auch noch Luft für manuelle Gebote.
Damit verhindert Smava, dass neue Projekte sofort zu 100% vom Gebots-Assistenten gefüllt werden. Hmm – erst wird ein Gebots-Assistent eingeführt, und dann muss man Anleger vor den möglichen Auswirkungen des Mechanismus schützen?
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