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Omicron
Anmeldedatum: 26.01.2018 Beiträge: 719
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Verfasst am: 27.05.2019, 16:59 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Die Summe ist (meiner Meinung nach) nicht wichtig. Es geht nur darum, dass wenn du den Freibetrag nutzen möchtest, dann musst du auch angeben dass du ihn genutzt hast (und in Konsequenz daraus, dass du ihn nicht übermäßig benutzt hast).
Jede Deutsche Institution führt Kapitalertragssteuer automatisch ab, und meldet dabei auch, wieviel freigestellt wurde. Bei Mintos* musst du die Steuer* selbst abführen - und daher musst du auch deine Nutzung des Freibetrags selbst angeben.
Aber wie gesagt, nur meine laienhafte Interpretation. |
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Matthias.R
Anmeldedatum: 07.04.2009 Beiträge: 376
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2723
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Verfasst am: 27.05.2019, 18:33 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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| Wenn man eh schon mal eine Steuererklärung* abgibt kann man auch gleich vollständig ausfüllen. Nebenkosten bei Mietern, Riester Rente, Werbekosten.. irgendwas kann man ja irgendwie immer abziehen. |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 27.05.2019, 18:33 Titel: |
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eugenkss
Anmeldedatum: 13.03.2017 Beiträge: 160
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Verfasst am: 28.05.2019, 23:32 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Kapitalerträge sind steuerpflichtig, siehe § 32d EStG.
Als Ausnahme davon hat man folgende zwei Möglichkeiten, den Steuerfreibetrag in Anspruch zu nehmen:
a) einen Freistellungsauftrag bei seiner deutschen Bank stellen,
und/oder
b) eine Steuererklärung* machen.
Den Steuerfreibetrag sich einfach selbst zu erteilen ist m.E. nicht vorgesehen. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 862
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Verfasst am: 20.06.2019, 19:24 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Hallo,
ich habe mal zwei Fragen zwecks Tax-Report:
1. Ich meine, dass man früher nur das Jahr bei mintos* angeben musste, um den Tax-Report zu erhalten. Dort wurde dann glaube ich alle Zinsen bis zum 10.? des Folgejahres miteingerechnet. Evtl. wurde das auch schon letztes Jahr umgestellt oder ich habe es falsch in Erinnerung.
Auf jeden Fall gibt man aktuell ja ein Datum an, soll ich da nun 1.1.-31.12 angeben oder versteuere ich dann potential Kredite doppelt (nämlich die bis zum 10.1)?
2. Zinsen und Capital gain würde ich jetzt als Zinsen in der Steuererklärung* angeben (Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge). Den Cashback müsste man dann vermutlich bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigen, also z.B. mit Bitcoin-Verlusten gegenrechnen, oder? |
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CLAM
Anmeldedatum: 13.08.2018 Beiträge: 736
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Verfasst am: 20.06.2019, 19:40 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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| bowden hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
ich habe mal zwei Fragen zwecks Tax-Report:
1. Ich meine, dass man früher nur das Jahr bei mintos* angeben musste, um den Tax-Report zu erhalten. Dort wurde dann glaube ich alle Zinsen bis zum 10.? des Folgejahres miteingerechnet. Evtl. wurde das auch schon letztes Jahr umgestellt oder ich habe es falsch in Erinnerung.
Auf jeden Fall gibt man aktuell ja ein Datum an, soll ich da nun 1.1.-31.12 angeben oder versteuere ich dann potential Kredite doppelt (nämlich die bis zum 10.1)?
2. Zinsen und Capital gain würde ich jetzt als Zinsen in der Steuererklärung* angeben (Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge). Den Cashback müsste man dann vermutlich bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigen, also z.B. mit Bitcoin-Verlusten gegenrechnen, oder? |
Ich nehme immer den 01.01 - 31.12.
Das ist ja auch der Zeitraum meiner Lohnbescheinigung.
Du erstellst ja auch deine Steuer* vom 01.01 - 31.12.2018 und nicht vom 10.01.
Edit: Zu 2. ich nehme alles in die Zeile 15. Da alles für mich Kapitalerträge sind. Ich bin aber kein Steuerberater. Am besten fragst du deinen, falls du einen hast. In der Zeile 15 gibst du ja nur die Summe von allem an. Ein Einreichen von Belegen ist ja nicht mehr gefordert und muss nur auf Nachfrage des FA nachgeliefert werden. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 862
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Verfasst am: 20.06.2019, 19:49 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Ja, die Frage ist halt nur, ob ich einmalig dann Sachen doppelt versteuere?
Frage 2 interessiert mich aber ehrlich gesagt noch mehr. Cashback sind meiner Meinung nach auf keinen Fall Zinsen, die Frage ist nur, ob ich die überhaupt angeben muss, weil ich sie gegen meine bitcoinverluste gegenrechnen muss.
Normalerweise gibt es da ja eine Freigrenze - ich glaube 256€- darunter muss man sie nicht angeben. |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 30.07.2011 Beiträge: 2596 Wohnort: BW
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Verfasst am: 20.06.2019, 20:04 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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| bowden hat Folgendes geschrieben: | Ja, die Frage ist halt nur, ob ich einmalig dann Sachen doppelt versteuere?
Frage 2 interessiert mich aber ehrlich gesagt noch mehr. Cashback sind meiner Meinung nach auf keinen Fall Zinsen, die Frage ist nur, ob ich die überhaupt angeben muss, weil ich sie gegen meine bitcoinverluste gegenrechnen muss.
Normalerweise gibt es da ja eine Freigrenze - ich glaube 256€- darunter muss man sie nicht angeben. |
Also ich habe Cashback eingetragen bei Anlage SO Zeile 8,10 und 12 immer den Gesamtbetrag. (Wenn man über die Freigrenze kommt)
Kryptogewinne und verluste habe ich mir notiert sollte auch in Anlage SO eingetragen in Zeilen aber erst ab Zeile 43
Zeile 43 Verkaufspreis
Zeile 44 Kaufpreis
Zeile 41 "Kryptowährungen"
Zeile 46 dann der Gesamtgewinn
Am besten Steuerberater fragen. Sind nur meine Notizen. _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€ |
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Neunzig
Anmeldedatum: 25.05.2019 Beiträge: 71
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Verfasst am: 18.07.2019, 21:31 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Da ich bisher nicht ganz schlau daraus geworden bin..
Ab dem 1. Cent Ertrag bin ich grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung* einzureichen.
Welcher Termin zur Abgabe ist hier relevant? Der 31.07 des Folgejahres oder kann die Steuerkläung bis zu vier Jahre später eingereicht werden? |
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CLAM
Anmeldedatum: 13.08.2018 Beiträge: 736
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Verfasst am: 18.07.2019, 21:49 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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| Neunzig hat Folgendes geschrieben: | Da ich bisher nicht ganz schlau daraus geworden bin..
Ab dem 1. Cent Ertrag bin ich grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung* einzureichen.
Welcher Termin zur Abgabe ist hier relevant? Der 31.07 des Folgejahres oder kann die Steuerkläung bis zu vier Jahre später eingereicht werden? |
Da du mit P2P zur Abgabe einer Steuererklärung* verpflichtet bist, ist für dich der Stichtag der 31.07. Nur Leute, die Ihre Steuererklärung* freiwillig abgeben können, können bis zu vier Jahre in die Vergangenheit gehen. |
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eugenkss
Anmeldedatum: 13.03.2017 Beiträge: 160
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Verfasst am: 18.07.2019, 21:56 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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| Neunzig hat Folgendes geschrieben: | Da ich bisher nicht ganz schlau daraus geworden bin..
Ab dem 1. Cent Ertrag bin ich grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung* einzureichen.
Welcher Termin zur Abgabe ist hier relevant? Der 31.07 des Folgejahres oder kann die Steuerkläung bis zu vier Jahre später eingereicht werden? |
Ich denke, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, dann gilt der 31.07.
Der spätere Termin ist nur für freiwillige Abgaben relevant. |
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Sindy
Anmeldedatum: 20.09.2016 Beiträge: 115
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Verfasst am: 08.08.2019, 09:43 Titel: Steuer (Mintos) |
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Also ich hab das mit der Steuer* jetzt nie als Problem angesehen.
Hab einfach den Bericht genommen nach den Erträgen gefiltert und den Rest meinem Steuerberater überlassen. Schließlich sind die Gewinne zunächst ja nicht besteuert. Und auf Zinserträge muss man in Deutschland einfach Steuern zahlen. Und solange ich komplett alle Bewegungen habe kann man ja genau Filtern. Und schon ist der Staat auch zufrieden.
Soweit ich weiß kann man Ausfälle nicht so einfach Steuerlich geltend machen. Aber ich erkundige mich nochmal. Hatte allerdings bei Mintos* noch keine solchen.
Bei Auxmoney* (damals vor langer langer Zeit) war das anders... _________________ Hm, ich hab nen Youtube Kanal *lol* |
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Panke
Anmeldedatum: 06.11.2017 Beiträge: 280 Wohnort: Panketal
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Verfasst am: 08.08.2019, 13:47 Titel: Re: Steuer (Mintos) |
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| Sindy hat Folgendes geschrieben: | Soweit ich weiß kann man Ausfälle nicht so einfach Steuerlich geltend machen. Aber ich erkundige mich nochmal. Hatte allerdings bei Mintos* noch keine solchen.
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Ist aktuell kein Problem mehr, solange die Plattform Dir den realisierten Verlust bestätigt. Das kann dann mit den Zinsgewinnen aus P2P verrechnet werden.
Das Problem hatte ich 2018 mit Auxmoney* - nachdem ich da angefragt hatte, hab ich eine Verlustbescheinigung bekommen, die mein Finanzamt problemlos anerkannt hat.
Das einzige Problem ist hier, dass es sich um einen tatsächlich eingetretenen Verlust handeln muss - Bondora-Verluste, bei denen noch ein potentieller Inkasso-Erlös möglich ist, fallen z.B. nicht darunter.
An der Regelung soll allerdings schon wieder herumgeschraubt werden - die ist vermutlich zu Investorenfreundlich... |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 862
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Verfasst am: 12.08.2019, 19:11 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Ich habe mal eine Frage: Habt Ihr alle die Gewinne aus dem Zweitmarkt angegeben und wenn ja mit den Zinsen verrechnet?
Ich hatte letztes Jahr ordentliche Verluste mit Bitcoin, der ja zu den privaten Veräußerungsgeschäften zählt. Deswegen überlege ich gerade, ob ich die Gewinne vom Zweitmarkt damit nicht verrechnen kann.
Oder geht das sowieso nicht, weil das unterschiedliche Dinge sind, sprich ich kann Verluste/Gewinne vom Bitcoin nicht mit P2P oder z.B. einem Auto-/Hausverkauf verrechnen? |
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stefans
Anmeldedatum: 27.05.2016 Beiträge: 1597
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Verfasst am: 12.08.2019, 19:17 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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| käufe und verkäufe habe ich von zweitmarkt und cryptowährung miteinander verrechnet. |
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