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Deutsches Steuer-Gutachten  
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JSCGN



Anmeldedatum: 16.04.2016
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 28.09.2018, 13:55    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:
JSCGN hat Folgendes geschrieben:
Wie fordert man denn den Steuerbericht an? Gibt es einen Button?


Wenn du eingeloggt bist auf diesen Link und dann den Button klicken:

Deutsch: https://www.mintos.com/de/meine-einstellungen/#Steuerbescheinigung

(Englisch: https://www.mintos.com/en/my-settings/#Tax-report)


Vielen Dank! Wäre seitens Mintos* sicher möglich, dass auch etwas prominenter zu platzieren.
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Tesla



Anmeldedatum: 30.05.2018
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 17.04.2019, 07:53    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Hat jemand auf Nachfrage das FA schon mal Ausdrucke der Plattformen (auch anderer) eingereicht und gab es dazu Rückfragen?
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Gollum



Anmeldedatum: 13.01.2013
Beiträge: 567

BeitragVerfasst am: 17.04.2019, 08:06    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Tesla hat Folgendes geschrieben:
Hat jemand auf Nachfrage das FA schon mal Ausdrucke der Plattformen (auch anderer) eingereicht und gab es dazu Rückfragen?


Also ich musste letztes Jahr die Belege nachreichen (ca. 7 Plattformen), es gab keine Nachfragen. Selbst wenn es nur ein Screenshot war vom Kontoauszug der Plattform, weil es kein extra Steuerdokument gab.
Wobei es halt total abhängig von deinem Finanzamt/Bearbeiter ist, da kann es große Unterschiede geben.
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BeitragVerfasst am: 17.04.2019, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

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fangri



Anmeldedatum: 31.07.2017
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 17.04.2019, 08:15    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich habe auch die Nachfrage gehabt Belege einzureichen. Ein Blatt mit Erklärung zu P2P gefolgt mit den verfügbaren Dokumenten bzw. Screenshots hat die Sache erledigt.
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thomas



Anmeldedatum: 29.11.2018
Beiträge: 487

BeitragVerfasst am: 19.04.2019, 12:44    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

hi.

den wert (die summe) kommt in kap zeile 15, 'auslaendische kapitalertraege', - und der rest bleibt leer, weil ja Steuer* eben noch nicht gezahlt ist - richtig?

danke und viele gruesse,
thomas.
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MrP



Anmeldedatum: 15.02.2017
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 19.04.2019, 13:24    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ja, ist richtig so
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thomas



Anmeldedatum: 29.11.2018
Beiträge: 487

BeitragVerfasst am: 19.04.2019, 13:29    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

super. ich danke dir!

viele gruesse,
thomas.
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carnold



Anmeldedatum: 20.05.2018
Beiträge: 1013

BeitragVerfasst am: 23.05.2019, 16:29    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Muss man eigentlich auch eine Steuererklärung* abgeben, wenn man die sonst nicht machen müsste UND unter der Freigrenze von 801 bzw 1602 Euro bleibt im Jahr? Sprich, müsste ich zwingend eine Erklärung abgeben nur weil man bei Mintos* Gewinne gemacht hat, die sowieso steuerfrei sind? Oder ist das in so einem Fall dann nicht unbedingt notwendig?
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eugenkss



Anmeldedatum: 13.03.2017
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 26.05.2019, 21:30    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

carnold hat Folgendes geschrieben:
Muss man eigentlich auch eine Steuererklärung* abgeben, wenn man die sonst nicht machen müsste UND unter der Freigrenze von 801 bzw 1602 Euro bleibt im Jahr? Sprich, müsste ich zwingend eine Erklärung abgeben nur weil man bei Mintos* Gewinne gemacht hat, die sowieso steuerfrei sind? Oder ist das in so einem Fall dann nicht unbedingt notwendig?


In § 32d (3) 1 EStG steht:
"Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben"

P2P-Zinsen haben nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen, denn weder wurde Abgeltungssteuer abgezogen, noch waren sie vom Steuerabzug durch Freistellungsauftrag davon befreit.
Also ist man verpflichtet, sie anzugeben.
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philipz



Anmeldedatum: 20.10.2018
Beiträge: 258

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 10:09    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

eugenkss hat Folgendes geschrieben:

In § 32d (3) 1 EStG steht:
"Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben"

P2P-Zinsen haben nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen, denn weder wurde Abgeltungssteuer abgezogen, noch waren sie vom Steuerabzug durch Freistellungsauftrag davon befreit.
Also ist man verpflichtet, sie anzugeben.

Aber sind sie denn steuerpflichtig im Sinne des Gesetzes, wenn sie in den Freibetragsrahmen von 801 Euro fallen?
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MrP



Anmeldedatum: 15.02.2017
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 13:09    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt.
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philipz



Anmeldedatum: 20.10.2018
Beiträge: 258

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 13:11    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

MrP hat Folgendes geschrieben:
Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt.

Dann müssten sie ja demnach auch nicht angegeben werden.
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carnold



Anmeldedatum: 20.05.2018
Beiträge: 1013

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 13:12    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

MrP hat Folgendes geschrieben:
Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt.


Ja klar bleibt die, aber irgendwie ist die Frage immer noch etwas offen für mich: Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung* abzugeben in dem Fall? Eine Erklärung, nur um anzugeben, dass ich Einnahmen innerhalb der 801 Euro hatte, die nicht zu versteuern sind?
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Omicron



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Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 14:11    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

carnold hat Folgendes geschrieben:
Ja klar bleibt die, aber irgendwie ist die Frage immer noch etwas offen für mich: Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung* abzugeben in dem Fall? Eine Erklärung, nur um anzugeben, dass ich Einnahmen innerhalb der 801 Euro hatte, die nicht zu versteuern sind?


Ich bin kein Steuerberater oder -Fachmann, aber ich würde zu "ja, du musst eine abgeben" tendieren.

Begründung: der Verbrauch des Freibetrags muss dokumentiert werden. Wenn du bei Mintos* 700€ Zinsen hast, dann bleibt das vielleicht unter den 801€, aber was ist, wen du deiner Bank einen Freistellungsauftrag von 500€ erteilt hast? Vielleicht wurden da schon genug aufgebraucht, dass die Erträge von Mintos* eben doch nicht mehr passen? Aber wenn du keine Steuererklärung* abgibst, verschweigst du die Mintos-Erträge, obwohl du in Anspruch nimmst, den Pauschbetrag auszunutzen. Das funktioniert so nicht. Du musst dem Finanzamt schon sagen, wofür welcher Teil verwendet wurde, und nachweisen, dass insgesamt nicht mehr als 801€ freigestellt wurden.
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philipz



Anmeldedatum: 20.10.2018
Beiträge: 258

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 14:48    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Omicron hat Folgendes geschrieben:
carnold hat Folgendes geschrieben:
Ja klar bleibt die, aber irgendwie ist die Frage immer noch etwas offen für mich: Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung* abzugeben in dem Fall? Eine Erklärung, nur um anzugeben, dass ich Einnahmen innerhalb der 801 Euro hatte, die nicht zu versteuern sind?


Ich bin kein Steuerberater oder -Fachmann, aber ich würde zu "ja, du musst eine abgeben" tendieren.

Begründung: der Verbrauch des Freibetrags muss dokumentiert werden. Wenn du bei Mintos* 700€ Zinsen hast, dann bleibt das vielleicht unter den 801€, aber was ist, wen du deiner Bank einen Freistellungsauftrag von 500€ erteilt hast? Vielleicht wurden da schon genug aufgebraucht, dass die Erträge von Mintos* eben doch nicht mehr passen? Aber wenn du keine Steuererklärung* abgibst, verschweigst du die Mintos-Erträge, obwohl du in Anspruch nimmst, den Pauschbetrag auszunutzen. Das funktioniert so nicht. Du musst dem Finanzamt schon sagen, wofür welcher Teil verwendet wurde, und nachweisen, dass insgesamt nicht mehr als 801€ freigestellt wurden.

Hm, andererseits könnte man argumentieren: Warum muss ich etwas dokumentieren, was steuerlich nicht relevant ist, da vom Freistellungsbetrag umfasst? Klar ist dein Beispiel mit 700 Euro knapp an der Grenze, aber was wäre bei 20 Euro Zinsen im Jahr?
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