Regierung: Kein Anlass die Aufsicht über die private Kreditvergabe im Internet auszuweiten

Im Mai hatte ich über eine Kleine Anfrage zum Thema P2P Kredite berichtet, die die Grünen im Bundestag eingebracht hatten.

In der nun vorliegenden Antwort sieht die Bundesregierungkeinen Anlass, die staatliche Aufsicht über private Kreditvergabeseiten im Internet über das bestehende Maß hinaus auszuweiten. Es liegenkeine Informationen über Missbrauchs- oder Betrugsfälle in Zusammenhang mit Betrieb oder Nutzung von Plattformen für private Kreditvergabe (”Peer-to-Peer-Lending“) vor. Derzeit werde die gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehen nach Maßgabe der Gewerbeordnung beaufsichtigt und bedürfe einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Voraussetzung der Erlaubnis ‚ist das Vorliegen der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneter  Vermögensverhältnisse‘, schreibt die Bundesregierung.

Der Antworttext der Regierung zum Thema P2P Kredite umfasst 8 Seiten.

Bundestag beschäftigt sich mit dem Thema P2P Kredite

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne hat am 21. Mai 2010 eine kleine Anfrage zum Thema „Private Kreditvergabe im Internet“ an die Bundesregierung gestellt, aus der ich hier nachfolgend zitiere. Bezeichnend finde ich, dass zwar in der Einleitung die Chancen für Verbraucher – neue und potentiell handlungserweiternde Möglichkeiten – angesprochen werden, in den Fragen aber hauptsächlich (Fragen 4-23) formuliert wird, ob dies nicht risikobehaftet sei und ob nicht der Bedarf nach mehr Regulierung und Kontrolle dieses aufstrebenden Feldes bestehe.

Sieht für mich so aus, als ob man sich hauptsächlich mehr Kontrolle und nicht wirklich Alternativen zu Bankkrediten bei den Grünen wünscht. Interessant wäre was CDU/CSU, FDP bzw. SPD über das Thema denken.

In den letzten fünf Jahren ist das Marktvolumen von privat vergebenen Krediten mittels Onlinemarktplätzen kontinuierlich auf weltweit schätzungsweise 1 Mrd. Euro angewachsen. Eine der traditionellen Aufgaben der Banken, die Kreditin- termediation, wird auf diese Weise von Kreditvergabeplattformen über das Internet übernommen. Diese vermitteln die Kreditvergabe zwischen privaten Kreditgebenden und privaten Kreditnehmenden (auch als „Peer-to-Peer-Lending“ oder „Peer-to-Peer-Banking“ bezeichnet). Eine Bank wirkt höchstens indirekt als rechtliche Kreditgeberin an der Kreditvergabe mit. Auch in Deutschland fassen Onlineportale für private Kreditvergabe zunehmend Fuß und konnten im Jahr 2009 ein vermitteltes Kreditvolumen von ca. 20 Mio. Euro ausweisen.
Damit eröffnen sich aus Verbrauchersicht gänzlich neue und potentiell hand- lungserweiternde Möglichkeiten, jenseits der bestehenden Kreditvergabestruk- turen und den dort von den bestehenden Banken, Sparkassen und Geldinstituten vorgegebenen Vergabebedingungen an Kredite zu gelangen. Diese Entwicklung steht noch am Anfang und ist in seinem Potential zur Veränderung der bestehen- den Märkte der Kreditvergabe noch kaum absehbar.
Dabei bestehen derzeit große Unterschiede in der konzeptionellen Ausgestaltung dieser Kreditvergabeplattformen. So differiert das Angebot zwischen profit- und sozialorientierten Plattformen, reinen Kreditanzeigemärkten, Kreditauktionsplätzen und Plattformen mit Einbindung einer Transaktionsbank. Zudem bieten die Plattformen unterschiedliche Kreditvergabekonditionen sowie Bonitätsprüfungsverfahren an. Dies stellt nicht nur den Verbraucherschutz vor neue Anforderungen, sondern auch die kreditrechtliche Aufsicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht derzeit laut eigener Mitteilung vom Mai 2007 nur Einzelfallprüfungen der Plattformen für erlaubnispflichtige Bankgeschäfte vor. Die angemessene Bewertung und Ver- gleichbarkeit verschiedener Kreditmodalitäten ist für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die genannten Gestaltungsspielräume nur bedingt gegeben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des „Peer-to-Peer- Lending“-Sektors weltweit und insbesondere in Deutschland?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Internetplattformen für private Kreditvergabe?

3. Welche Plattformen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Differenzierungen und Unterschiede sind bezüglich Konzeption, Kreditvergabekonditionen und Bonitätsprüfung bei den verschiedenen Plattformen feststellbar?

4. Inwiefern liegen der Bundesregierung und/oder BaFin Daten und/oder Ab- schätzungen zur Entwicklung der Geschäftsvolumina in Deutschland tätiger Kreditvergabeplattformen hinsichtlich der letzten Jahre sowie prospektiv vor?
Wie lassen sich diese Daten und/oder Abschätzungen hinsichtlich der ver- schiedenen Konzeptionen der Kreditvergabeplattformen differenzieren?

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