Bundestag beschäftigt sich mit dem Thema P2P Kredite

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne hat am 21. Mai 2010 eine kleine Anfrage zum Thema „Private Kreditvergabe im Internet“ an die Bundesregierung gestellt, aus der ich hier nachfolgend zitiere. Bezeichnend finde ich, dass zwar in der Einleitung die Chancen für Verbraucher – neue und potentiell handlungserweiternde Möglichkeiten – angesprochen werden, in den Fragen aber hauptsächlich (Fragen 4-23) formuliert wird, ob dies nicht risikobehaftet sei und ob nicht der Bedarf nach mehr Regulierung und Kontrolle dieses aufstrebenden Feldes bestehe.

Sieht für mich so aus, als ob man sich hauptsächlich mehr Kontrolle und nicht wirklich Alternativen zu Bankkrediten bei den Grünen wünscht. Interessant wäre was CDU/CSU, FDP bzw. SPD über das Thema denken.

In den letzten fünf Jahren ist das Marktvolumen von privat vergebenen Krediten mittels Onlinemarktplätzen kontinuierlich auf weltweit schätzungsweise 1 Mrd. Euro angewachsen. Eine der traditionellen Aufgaben der Banken, die Kreditin- termediation, wird auf diese Weise von Kreditvergabeplattformen über das Internet übernommen. Diese vermitteln die Kreditvergabe zwischen privaten Kreditgebenden und privaten Kreditnehmenden (auch als „Peer-to-Peer-Lending“ oder „Peer-to-Peer-Banking“ bezeichnet). Eine Bank wirkt höchstens indirekt als rechtliche Kreditgeberin an der Kreditvergabe mit. Auch in Deutschland fassen Onlineportale für private Kreditvergabe zunehmend Fuß und konnten im Jahr 2009 ein vermitteltes Kreditvolumen von ca. 20 Mio. Euro ausweisen.
Damit eröffnen sich aus Verbrauchersicht gänzlich neue und potentiell hand- lungserweiternde Möglichkeiten, jenseits der bestehenden Kreditvergabestruk- turen und den dort von den bestehenden Banken, Sparkassen und Geldinstituten vorgegebenen Vergabebedingungen an Kredite zu gelangen. Diese Entwicklung steht noch am Anfang und ist in seinem Potential zur Veränderung der bestehen- den Märkte der Kreditvergabe noch kaum absehbar.
Dabei bestehen derzeit große Unterschiede in der konzeptionellen Ausgestaltung dieser Kreditvergabeplattformen. So differiert das Angebot zwischen profit- und sozialorientierten Plattformen, reinen Kreditanzeigemärkten, Kreditauktionsplätzen und Plattformen mit Einbindung einer Transaktionsbank. Zudem bieten die Plattformen unterschiedliche Kreditvergabekonditionen sowie Bonitätsprüfungsverfahren an. Dies stellt nicht nur den Verbraucherschutz vor neue Anforderungen, sondern auch die kreditrechtliche Aufsicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht derzeit laut eigener Mitteilung vom Mai 2007 nur Einzelfallprüfungen der Plattformen für erlaubnispflichtige Bankgeschäfte vor. Die angemessene Bewertung und Ver- gleichbarkeit verschiedener Kreditmodalitäten ist für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die genannten Gestaltungsspielräume nur bedingt gegeben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des „Peer-to-Peer- Lending“-Sektors weltweit und insbesondere in Deutschland?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Internetplattformen für private Kreditvergabe?

3. Welche Plattformen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Differenzierungen und Unterschiede sind bezüglich Konzeption, Kreditvergabekonditionen und Bonitätsprüfung bei den verschiedenen Plattformen feststellbar?

4. Inwiefern liegen der Bundesregierung und/oder BaFin Daten und/oder Ab- schätzungen zur Entwicklung der Geschäftsvolumina in Deutschland tätiger Kreditvergabeplattformen hinsichtlich der letzten Jahre sowie prospektiv vor?
Wie lassen sich diese Daten und/oder Abschätzungen hinsichtlich der ver- schiedenen Konzeptionen der Kreditvergabeplattformen differenzieren?
5. Gibt es neben der Mitteilung im BaFin Journal 05/2007 weitere Veröffent- lichungen von BaFin oder der Deutschen Bundesbank zu privater Kredit- vergabe im Internet?

6. Welche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher (im Sinne von Datenschutz, Missbrauch, Betrug o. Ä.), und welche Chancen/Potentiale sieht die Bundesregierung bei Kreditvergabeplattformen allgemein?

7. Welche und wie viele Missbrauchs- oder Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Nutzung einer Plattform für private Kreditvergabe sind der Bundesregierung bekannt? Inwiefern liegen Daten zu den Betrugsvolumina vor (summarisch, durch- schnittlich, maximale Höhe)?
Wie lassen sich diese Volumina und Betrugsfälle bestimmten Arten von Kreditvergabeplattformen zuordnen?
Sind Tendenzen und Schwerpunkte feststellbar?

8. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung nur die BaFin mit dem Thema befasst oder auch die Deutsche Bundesbank?
Bei alleiniger Befassung durch die BaFin, in welcher Form (prüfend, be- ratend), und mit welchen Erkenntnissen/Ergebnissen ist diese tätig?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Position der BaFin, Einzelfallprüfungen von Kreditvergabeplattformen auf erlaubnispflichtige Bankgeschäfte durchzuführen, hinsichtlich der Übersicht über private Kreditvergabevorgänge, Prüfungsaufwand und gesamtheitliche Erfassung der Plattformen für private Kreditvergabe (vgl. BaFin Journal, Mitteilungen der BaFin 05/2007)?

10. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den neu entstandenen Sektor einer laufenden Aufsicht zu unterstellen, statt wie bisher nur Einzelfallprüfungen vorzunehmen (vgl. BaFin Journal, Mitteilungen der BaFin 05/2007)?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit von Kreditvergabe- plattformen mit einer Transaktionsbank, die wiederum einer laufenden Auf sicht durch die BaFin unterliegt?

12. Kann die Bundesregierung die Auffassung bestätigen, dass in einem Modell von Kreditvergabeplattform in Kooperation mit einer Transaktionsbank die privaten Kreditgeber rechtlich Einleger bei der Transaktionsbank werden, die wiederum die Einlagen als Kredite an die privaten Kreditnehmer weiter- reicht?
Falls dies zutrifft, sind diese Einlagen über den Einlagensicherungsfonds gesichert?

13. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dieses Modell der privaten Kreditvergabe (Kooperation von einer Plattform für private Kreditvergabe mit einer Transaktionsbank) als Standard zu etablieren und damit auch die Frage der aufsichtsrechtlichen Handhabung zu klären (vgl. Frage 10)?

14. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Setzung von weiteren (gesetzlichen) Standards zum Beispiel bezüglich der Kreditvergabekon- ditionen und dem regulatorischen Status der Kreditvergabeplattformen?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie eine Regulierung vergleichbarer Kreditvergabeplattformen weltweit und insbesondere im europäischen Ausland gehandhabt wird?

16. Zieht die Bundesregierung einen Katalog für Mindeststandards von Plattformen für private Kreditvergabe in Betracht?

17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Etablierung von Mindeststandards für derartige Plattformen und die Aufklärung über mögliche Risiken zu einer Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen wird?

18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das „Peer-to-Peer- Banking“ besondere datenschutzrechtliche Probleme aufgeworfen?
Wenn ja, welche?

19. Fallen die Anbieter von Kreditvergabeplattformen sowie die dort offerieren- den Kreditanbieterinnen und Kreditanbieter unter die bestehenden Bestimmungen zur Regelung des Einsatzes von Scoringmethoden?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, bedarf es in dieser Hinsicht entsprechender, die Verbraucherin- nen und Verbraucher schützender Bestimmungen?

20. Welche Absicherungsmaßnahmen bei Kreditausfällen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für Anlegerinnen und Anleger bei einer Plattform für private Kreditvergabe?
Zieht die Bundesregierung dahingehend eine Vereinheitlichung oder Mindestabsicherung in Betracht, und wenn nein, wie begründet sie dies?

21. Welche Dienstleistungen bezüglich Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen werden von den Plattformen für private Kreditvergabe angeboten, und inwiefern erwägt die Bundesregierung dahingehend Mindestanforderungen?

22. Auf welcher Grundlage wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Bonität von Selbstständigen bewertet (z. B. persönlich und branchenspezifisch, nur persönlich), und wie sind die Haftungsumstände?

23. Plant die Bundesregierung Maßnahmen für eine transparente und vollständige Kundenaufklärung über das Kreditausfall- und Betrugsrisiko bei Platt- formen für private Kreditvergabe, und wenn ja, welcher Art?

24. Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss von privaten Kreditvergabe- plattformen und der ggf. verbesserten Transparenz hinsichtlich des Anlagezwecks durch das Internet auf traditionelle Finanzdienstleistungen ein?

25. Liegen Informationen darüber vor, dass Formen der Kreditvergabeplattformen spezifische Probleme aufwerfen, die mit dem grenzüberschreitenden Charakter des Mediums Internet typischerweise einhergehen?

Eine Antwort ist meines Wissens noch nicht erfolgt.