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steuerliche frage  
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5211

BeitragVerfasst am: 24.09.2018, 21:46    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Bin kein Steuerberater, aber ich denke, Deine Gewinne interessieren das FA nicht. Die interessiert nur, ob es sich um Zinszahlungen aus der ursprünglichen Forderung dem KN gegenüber handelt.
Was Du mit dritten zum Kauf der Forderung ausmachst, ist denen egal (außer für die Zweitmarktbilanz).

as sind ja ganz unterschiedliche Geschäfte mit unterschiedlichen Vertragspartnern, die kannst Du nicht aufrechnen.
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17692

BeitragVerfasst am: 24.09.2018, 22:36    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Ich bin auch kein Steuerberater.
Ich verrechne Verluste aus Käufen/Verkäufen nur gegen Gewinne aus Käufen/Verkäufen, nicht gegen Zinsen.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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Fego



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Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 24.09.2018, 22:42    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Danke euch beiden für die Antwort. Dann ist eine verstärkte Nutzung des Zweitmarktes durch aufkaufen von lukrativen Krediten mit kleinem Aufschlag steuerlich doch etwas nachteilig oder nicht?
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BeitragVerfasst am: 24.09.2018, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

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StefanAlbert



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Beiträge: 1322
Wohnort: Schleiz

BeitragVerfasst am: 24.09.2018, 23:02    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Soweit mir bekannt ist dürfen Aufschäge, da Anschaffunskosten, nicht gegen Zinsen gebucht werden.
_________________
Mein Blog: www.p2p-kredite-vergleich.de
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fundamentalist



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BeitragVerfasst am: 25.09.2018, 18:49    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Fego hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich habe mich nach längerem reinen Mitlesen hier im Forum nun auch mal dazu entschieden mich hier anzumelden und habe auch direkt eine Frage bzg. Bondora* und den lieben Steuern.

Da ich bei Bondora* auf dem Zweitmarkt aktiv bin und 2018 mein erstes Steuerjahr bei Bondora* ist, habe ich hierzu eine kurze Frage bzg. der Aufschläge. Wie sieht das steuerlich mit diesen aus? Da die Aufschläge ja meine Rendite aus Zinsen reduzieren, frage ich mich derzeit, ob man diese dann auch mit den Zinserträgen gegenrechnen kann? Schließlich sind meine Gewinne ja schlussendlich nur das, was nach dem Abzug der Aufschläge übrig bleibt. Hat das hier jemand steuerlich schon mal gemacht und kann mir dazu genaueres verraten?

P.S.: Ich hoffe dass hier war der richtige Faden dazu Smile


Bin auch kein Steuerberater, aber das ist eigentlich ganz einfach!
Aufschläge kannst du genausowenig gegenrechnen, wie dir Abschläge in Rechnung gestellt werden.
Wenn du mit Aufschlag kaufst ist das halt der Marktpreis.
Wenn du mit Abschlag kaufst, ist das auch der Marktpreis!
Das Finanzamt interessiert nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf.
Das ist dein hoffentlich positiver oder manchmal auch negativer Kapitalertrag!

Und die Kapitalerträge kannst du mit den Kapitalverlusten verrechnen!


Ist wie mit Aktien.

Wenn du heute eine Tesla Aktie zu 200 US$ kaufst,
kannst du auch den Aufschlag von 197,50 USD zu den 2,5 USD ´, was die Aktie laut Büchern max wert wäre, nicht absetzen.

Es ist halt der Marktpreis.


Wenn du sie allerdings in 5 Jahren zum reellen Buchwert von 2,5 USD wieder verkaufst, kannst du in 5 Jahren den Verlust von 197,50 USD schon gegen deine Gewinne verrechnen! Laughing

Und das ist auch gut so!
Wo kämen wir denn hin, wenn wir jedes Jahr einen nominalpreis gegen einen Marktpreis verrechnen wollten?

Da wären ja 5 Steuerberater für einen 1 Euro Kredit notwendig!
_________________
Dashboardwerte
10.10.2021
erh. rendite Fundingcircle: -2.91 %
Lendico Ihre jährliche Nettorendite: 4,5 %
okt 21
Auxmoney Renditeindex: 4,77%
Bondorra Net return 22,58%
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Fego



Anmeldedatum: 24.09.2018
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 26.09.2018, 19:02    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

fundamentalist hat Folgendes geschrieben:

Bin auch kein Steuerberater, aber das ist eigentlich ganz einfach!
Aufschläge kannst du genausowenig gegenrechnen, wie dir Abschläge in Rechnung gestellt werden.
Wenn du mit Aufschlag kaufst ist das halt der Marktpreis.
Wenn du mit Abschlag kaufst, ist das auch der Marktpreis!
Das Finanzamt interessiert nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf.
Das ist dein hoffentlich positiver oder manchmal auch negativer Kapitalertrag!

Und die Kapitalerträge kannst du mit den Kapitalverlusten verrechnen!


Auch dir danke für deine Antwort. Da ich eigentlich keine Kreditanteile verkaufe, sondern nur Kredite vom Zweitmarkt beziehe (schon ein paar Raten gezahlt, gute Zahlungshistorie, etc), kann ich die Aufschläge wohl steuerlich nicht wirklich geltend machen. Mit Aktiengewinnen kann man das ja vermutlich nicht verrechnen.
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fundamentalist



Anmeldedatum: 16.04.2014
Beiträge: 1504

BeitragVerfasst am: 27.09.2018, 18:22    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Fego hat Folgendes geschrieben:
fundamentalist hat Folgendes geschrieben:

Bin auch kein Steuerberater, aber das ist eigentlich ganz einfach!
Aufschläge kannst du genausowenig gegenrechnen, wie dir Abschläge in Rechnung gestellt werden.
Wenn du mit Aufschlag kaufst ist das halt der Marktpreis.
Wenn du mit Abschlag kaufst, ist das auch der Marktpreis!
Das Finanzamt interessiert nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf.
Das ist dein hoffentlich positiver oder manchmal auch negativer Kapitalertrag!

Und die Kapitalerträge kannst du mit den Kapitalverlusten verrechnen!


Auch dir danke für deine Antwort. Da ich eigentlich keine Kreditanteile verkaufe, sondern nur Kredite vom Zweitmarkt beziehe (schon ein paar Raten gezahlt, gute Zahlungshistorie, etc), kann ich die Aufschläge wohl steuerlich nicht wirklich geltend machen. Mit Aktiengewinnen kann man das ja vermutlich nicht verrechnen.


Wenn der Kredit komplett zurückgezahlt ist kannst du es verrechen, weil du mehr Principal gezahlt hast, als du zurückbekommen hast!
_________________
Dashboardwerte
10.10.2021
erh. rendite Fundingcircle: -2.91 %
Lendico Ihre jährliche Nettorendite: 4,5 %
okt 21
Auxmoney Renditeindex: 4,77%
Bondorra Net return 22,58%
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QQ
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.2018, 02:36    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

8. Nov., 20:17 EET
Hallo Bondora*,
Tax Report ist falsch ! 3750.05€ paid out. ich habe aber das Geld nicht bekommen. bei mein Steuererklärung* ist falsch. bitte ändern Sie es.vielen Dank
vg
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QQ
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.2018, 02:37    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Fr, 9. Nov. 2018 22:02

An
investor investor@bondora.com
Hallo Bondora*,

Steuerbericht ist immer noch falsch.
1. ich habe das Geld nicht von Bondora* 3750.05€ bekommen.
2. Bondora* hat 2837€ von mein Konto zurück gezogen. ich habe nie 2837€ abgehoben !!!
aber von Steuerbericht zeigt: ob ich die ganz summer bekommen hätte und ich habe 2837€ abgehoben hätte !!!
so muss ich vielmehr Steuer* zahlen, obwohl ich das Geld nicht verdingt habe.
bitte ändern Sie es.
vielen Dank

vg
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QQ
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.2018, 02:37    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Mo, 12. Nov. 2018 15:14

An
investor investor@bondora.com
Hallo Bondora*,

Problem ist immer noch da. Bonus 4755,05€ habe ich nicht bekommen. bei Steuererklärung* muss ich aber steuere dafür bezahlen. sehen Sie Anhang.
bitte ändern Sie es.
vielen Dank
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QQ
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.2018, 03:37    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Mo, 26. Nov. 2018 2:04

An
investor investor@bondora.com
Hallo Bondora*,
bis Heute mein Steuerbericht ist immer noch falsch. warum soll ich für 4755.05€ als Bonus Steuerzahlen ? es hat in 20 Tag niemand darum gekümmert.

vg
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Neo



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BeitragVerfasst am: 09.09.2020, 15:13    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Ich verzweifle gerade mit meinem Bondora* TAX-Report 2018.

Hier werden Profit on secondarymarket purchases €4,210.39
zum Net income hinzugerechnet und darauf will das Finanzamt nun Steuern.

Die tatsächlich erhaltenen Zinsen machen aber nur rund € 2000 aus, das Finanzamt nimmt aber über € 6000 als Wert an Shocked

Auch wenn die Frage bestimmt schon gestellt wurde bitte ich um Hilfe!

Vielen Dank
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020, 15:24    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Ja darüber wurde schon diskutiert. Aus meiner Sicht macht diese Art von Rechnung keinen Sinn, wenn man Schrottkredite auf dem Zweitmarkt einkauft, da der Rabatt sofort als Gewinn gerechnet wird. Man kann diesen Teil aber bei der Bescheinigung ausschalten. Nur braucht man dann einen alternativen Weg, Zweitmarktgewinne zu berechnen, denn versteuern muss man diese ohne Frage.
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Stand 9/2023

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Neo



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BeitragVerfasst am: 09.09.2020, 15:33    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe für ca. € 11.000 auf dem Sekundärmarkt eingekauft. Davon nur wenig Schrott.
Wenn der Rabatt sofort als Gewinn verrechnet wird, man diesen aber nur in den seltensten Fällen dann Jahre später realisieren kann, ist das ja Wahnsinn.
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Zuletzt bearbeitet von Neo am 09.09.2020, 15:37, insgesamt einmal bearbeitet
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020, 15:36    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Naja, wenn du für einen Nominalwert von 10k nur 6k bezahlt hast ist das in gewissem Sinn ein Gewinn. Wenn du es für 6,5k wieder verkaufst, werden die umgekehrt auch 3,5k Verlust wieder abgezogen. Solange du es hältst halt nicht. Erst dann, wenn du verkaufst oder der kredit wertlos wird. Deshalb ist der Steuerbericht nicht unbedingt brauchbar und nur auf ganz lange Sicht richtig.
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