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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2715
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Verfasst am: 20.05.2022, 17:26 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Weißt du es nicht nach zieht Mintos* dir 20% direkt ab und überweist diese ans lettische Finanzamt. Du kannst in der deutschen Steuererklärung* aber nur die Hälfte, also 10%, verrechnen. Ergo darfst du dann versuchen die zu viel bezahlten 10% vom lettischen Finanzamt zurück zu bekommen, wenn es überhaupt geht. Denke das macht keinen Spaß. |
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GeldRegiertDieWelt
Anmeldedatum: 25.09.2016 Beiträge: 426 Wohnort: zuhause
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Verfasst am: 20.05.2022, 19:49 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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hugh hat Folgendes geschrieben: | Ich werde am 24.05. 22:59 Uhr mein Mintos* Investment einstellen. Hab auch keine Lust auf zusätzlichen Formularaufwand. Sollte der Quellensteuersatz wirklich mal auf 5% reduziert werden, dann überlege ich es mir noch, vorausgesetzt die Notes werden mit mindestens 12% verzinst. |
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DiBACK
Anmeldedatum: 21.02.2020 Beiträge: 11
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Verfasst am: 21.05.2022, 00:30 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Steuerinländerbescheinigung = Ansässigkeitsbescheinigung nach Doppelbesteuerungsabkommen
Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung: http://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034450
Zitat: | Eine Ansässigkeitsbescheinigung nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können Sie schriftlich bei dem für Sie beziehungsweise die juristische Person zuständigen Finanzamt beantragen.
Sie müssen das Antragsformular in zweifacher Ausfertigung einreichen.
Das Finanzamt prüft dann auf Grundlage Ihres Antrags und der Akteninhalte, ob die Voraussetzungen für die Bestätigung einer Ansässigkeit in Deutschland vorliegen.
Liegen die Voraussetzungen vor, bescheinigt das Finanzamt die Ansässigkeit unmittelbar auf dem von Ihnen eingereichten Formular.
Das Finanzamt übergibt oder übersendet Ihnen die Originalausfertigung der Ansässigkeitsbescheinigung, während es die Zweitausfertigung zu den Akten nimmt.
https://www.giessen.de/index.php?ModID=10&FID=2874.388.1&object=tx%2C2874.2 |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18296
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Verfasst am: 21.05.2022, 10:33 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Lendlord hat Folgendes geschrieben: |
Ich lese jetzt hier nicht heraus, dass die Notes (also die zukünftige Form der investierbaren Kredite) von irgendwelchen Einschränkungen betroffen sind, oder? Also z.B. kein Ab- oder Aufschlag auf dem SM mehr eingestellt werden kann.
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Ich gehe davon aus dass die Notes (vergleichbar) wie bisher, also mit Auf- und Abschlag auf dem Zweitmarkt gehandelt werden können.
Der Bruch betrifft nur die bisherigen Claims. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon |
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Lendlord
Anmeldedatum: 08.12.2016 Beiträge: 1272 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 21.05.2022, 11:19 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Hallo Claus,
danke für dein Statement. Ja, den Eindruck habe ich auch. Auch aus den Mintos* Telegram-Gruppen war jetzt nichts zu hören. Wenn die Notes nicht mehr auf dem SM handelbar wären, hätte es da sicherlich einen "Aufschrei" gegeben. |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18296
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Verfasst am: 21.05.2022, 11:25 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Der Aufschrei wird dennoch noch kommen, wenn die Masse der Anleger final realisiert, dass sie die Claims nach dem 1. Juli bis zur Endfälligkeit halten müssen. Da kann der Mintos* Support m.E. schon mal extra Schichten einplanen.
Aus meiner Sicht ist das die viel drastischere Änderung/Auswirkung als die Quellensteuer. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
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TTom
Anmeldedatum: 09.10.2011 Beiträge: 1519
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Verfasst am: 21.05.2022, 11:35 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Wobei man bei den momentan sehr hohen Zinssätzen schon eine gute Chance hat, dass die aktuell vergebenen Langfristdarlehen in wenigen Monaten zurückgekauft werden, wenn die Zinsen wieder runtergehen. _________________ Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18296
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Verfasst am: 21.05.2022, 11:40 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Mag sein, aber wer sich letztes Jahr Langläufer mit niedrigen Zinsen ins Portfolio gelegt hat wird m.E. auf jeden Fall darauf sitzenbleiben, denn die Kreditunternehmen werden die mit Sicherheit nicht vorzeitig zurückkaufen (andererseits würde die soweiso auch niemand auf dem Zweitmarkt kaufen). Bleibt also in diesem Fall gleich. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18296
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Verfasst am: 21.05.2022, 11:47 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Ein potentiell interessanter Effekt könnte übrigens eintreten, wenn viele alte Claims noch abstossen wollen un kurz vor der Deadline 30.06. die Abschläge dann in ungerechtfertigte Höhen steigen, weil einige unbedingt noch verkaufen wollen.
Bei soliden Kreditunternehmen könnte man sich dann überlegn auch einige Jahre laufende Claims aufzukaufen.
Aber wie gesagt, ich denke, die meisten werden es erst dann mitkriegen wenn der Zweitmarkt für die Claims tatsächlich abgeschaltet ist, insofern glaube ich nicht dass größere Mengen mit hohen Abschlägen angeboten werden.
Wer verkaufen will, sollte auf jeden Fall nicht bis auf den letzten Drücker warten. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
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GeldRegiertDieWelt
Anmeldedatum: 25.09.2016 Beiträge: 426 Wohnort: zuhause
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Verfasst am: 21.05.2022, 18:35 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben: |
Wer verkaufen will, sollte auf jeden Fall nicht bis auf den letzten Drücker warten. |
Doch, bitte warten, und dann mit Torschlusspanik bitte die Edel-LOs mit YTM >20% zu mir!
Naja, ihr wisst schon wie ihr's macht.
Wird spannend ... |
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phobeus
Anmeldedatum: 02.08.2018 Beiträge: 19
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Verfasst am: 21.05.2022, 20:07 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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Kann mir jemand nochmal durchgeben wie man die "Steuerinländerbescheinigung" am besten bekommt. Die Suchbegriffe dazu sind nicht so besonders. Das lokale Finanzamt verweist auf ein Formular, dass so nicht mehr existiert und das einzige, dass ich momentan finde scheint eines für Lohnsteuer zu sein. Für Kapitalerträge finde ich keines oder ist es das gleiche?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen Wink mit dem Zaunpfahl geben könnte, was genau Mintos* da von einem erwartet. Der Link weiter oben scheint auch ins Nichts zu führen. Scheinbar wird der generiert (wer baut sowas...) |
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2715
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thx222
Anmeldedatum: 09.12.2019 Beiträge: 619
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2715
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Verfasst am: 21.05.2022, 21:30 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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thx222 hat Folgendes geschrieben: | https://docdro.id/lAaOzuu
PDF ansässigkeitsbescheinigung |
Das Formular ist veraltet und sollte eigentlich nicht mehr verwendet werden. |
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thomas
Anmeldedatum: 29.11.2018 Beiträge: 486
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Verfasst am: 21.05.2022, 22:46 Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) |
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hi. siehe post von DiBack (thx) @ 21.05.2022, 00:30:
DiBACK hat Folgendes geschrieben: | Steuerinländerbescheinigung = Ansässigkeitsbescheinigung nach Doppelbesteuerungsabkommen
Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung: http://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034450
Zitat: | Eine Ansässigkeitsbescheinigung nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können Sie schriftlich bei dem für Sie beziehungsweise die juristische Person zuständigen Finanzamt beantragen.
Sie müssen das Antragsformular in zweifacher Ausfertigung einreichen.
Das Finanzamt prüft dann auf Grundlage Ihres Antrags und der Akteninhalte, ob die Voraussetzungen für die Bestätigung einer Ansässigkeit in Deutschland vorliegen.
Liegen die Voraussetzungen vor, bescheinigt das Finanzamt die Ansässigkeit unmittelbar auf dem von Ihnen eingereichten Formular.
Das Finanzamt übergibt oder übersendet Ihnen die Originalausfertigung der Ansässigkeitsbescheinigung, während es die Zweitausfertigung zu den Akten nimmt.
https://www.giessen.de/index.php?ModID=10&FID=2874.388.1&object=tx%2C2874.2 |
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viele gruesse,
thomas. |
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