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Hieschen
Anmeldedatum: 16.03.2018 Beiträge: 649
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Verfasst am: 12.04.2019, 21:57 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Ostpocke hat Folgendes geschrieben: | Ich verstehe das so, dass EG* für jede zusätzliche Aktion (Anruf, Anschreiben usw.) 40€ dem Kreditnehmer in Rechnung stellt und 33% der Verzugszinsen bzw. 50% der Strafgebühren einbehält.
Der Kreditgeber bekommt also „nur“ 67% Verzugszinsen bzw. 50% der Strafgebühren, während der normale Zins weiter läuft.
Die Änderungen gehen demnach in erster Linie zu Lasten der säumigen Schuldner. |
Die zum Teil eh schon Pleite sind sonst würden sie zahlen. Ich gehe davon aus dass das bei Verwertung vom Inkasso abgezogen wird (siehe zB Bondora) _________________ Investiert:LinkedFinance /Peerberry/Engel&Völkers / Look&Fin /Estateguru / Afranga/Mintos (Bonds) /Esketit/ Iuvo/Heavyfinance
Watchlist: Lendermarket/Moncera
Am Liquidieren: October / Kapilendo* / crowddesk / Twino
Abgewickelt: Bondora/Investly/Viventor/Trine |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 12.04.2019, 23:06 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Habe mir in diesem Zusammenhang seit langem mal wieder die Preisliste angeschaut und bin überrascht, was ich dort Neues finden konnte:
https://estateguru.co/de/price-list/
Diese Preisliste sollte Eg in Übereinstimmung mit den neuen AGB bringen und zwar transparent und eindeutig. Dann müßte man hier nicht rumspekulieren. |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 12.04.2019, 23:24 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Denyo hat Folgendes geschrieben: |
Wenn die 40€ pro "action described in 12.1 und 12.2" nehmen können, könnten die meines Erachtens für jede Info, die sie an den Kreditnehmer schicken, diese 40€ in Rechnung stellen.
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Also in der mail, die ich bekommen habe steht:
"12.4. According to the § 113 (hoch1) (1) of the Law of Obligations Act (võlaõigusseadus) the portal operator is entitled to request in its own name up to 40 euros of compensation for recovery costs to perform operations described in clauses 12.1 and 12.2."
Von pro action lese ich da nichts. Wo steht das?
Mit diesem § 113 hab ich mich nicht befasst. Das finde ich auch unzumutbar. |
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Denyo
Anmeldedatum: 10.05.2016 Beiträge: 34
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Verfasst am: 13.04.2019, 01:05 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Schneeball hat Folgendes geschrieben: |
Also in der mail, die ich bekommen habe steht:
"12.4. According to the § 113 (hoch1) (1) of the Law of Obligations Act (võlaõigusseadus) the portal operator is entitled to request in its own name up to 40 euros of compensation for recovery costs to perform operations described in clauses 12.1 and 12.2."
Von pro action lese ich da nichts. Wo steht das?
Mit diesem § 113 hab ich mich nicht befasst. Das finde ich auch unzumutbar. |
Es steht nicht da, aber es könnte m.E. so zu verstehen sein. Ich habe diese Punkte zur Klärung an Estateguru* geschickt und warte auf Antwort.
Auch, ob sie die 40€ pro "Aktion", also zum Beispiel für jede gesendete Warnung, oder pro Kredit nehmen dürfen (was ich nicht glaube). Von wem sie die einfordern, steht da nicht. Interessanter Gedanke, dass sie diese von dem Kreditnehmer einfordern. Aber das ist nicht klar. Auch hier erhoffe ich mir mehr Klarheit nach der Antwort von EG. Ich werde berichten |
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Thep2pinvestor
Anmeldedatum: 19.04.2016 Beiträge: 633
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Verfasst am: 13.04.2019, 05:11 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Sehr interessant diese Preisliste.
Nimmt man in Betracht die Zinssätze oberhalb von 10 %, die Tatsache dass es 3-4 Jahre dauern kann bis eine Hypothek exekutiert ist, dann sollte man sich auf Kredite mit LTV < 50 % beschränken wenn man sein Risiko irgendwie im Griff behalten möchte. Aber davon gibt es nicht viele. |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 13.04.2019, 10:46 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Der Vollständigkeit halber die Zahlungskaskade (Eg bekommt immer sein Geld!):
16. Order of application of insufficient payments
16.1. If a payment made pursuant to a loan document (including loan contract) related to the relevant loan is not sufficient for the satisfaction of all obligations that have fallen due, that payment shall be applied:
16.1.1. first, towards covering of costs incurred for collection of obligations (including covering of costs of the actions and steps referred to in clause 13.1 of the Loan Terms);
16.1.2. second, towards covering of fees and costs that have not been paid to the portal operator and the security agent;
16.1.3. third, towards covering of accrued default interest;
16.1.4. fourth, towards covering of outstanding interest;
16.1.5. fifth, towards covering of outstanding principal amount of the loan; and
16.1.6. sixth, towards covering of all other payments and fees.
16.2. If a payment is not sufficient for the full satisfaction of all obligations within the same priority level referred to in clause 16.1, that payment shall be applied towards covering the relevant obligations in a chronological order of such obligations falling due or in any other order at the choice of the lender.
16.3. The order of application of payments arising from clause 16.1 applies insofar as the User Terms do not state otherwise. |
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Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
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Verfasst am: 13.04.2019, 11:25 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Ich finde vor allem 16.1.3 -.5 interessant. Verzugszinsen und normale Zinsen haben entgegen aller Logik einen höheren Rang als die Rückzahlung des Hauptbetrages!? Bestimmt nur Zufall, dass EG* sich jetzt an den Verzugszinsen bedienen will... Hier ist schon offensichtlich, dass EstateGuru mit dieser Kaskade den Anleger im Zweifelsfall absichtlich schlechter stellt, um die eigenen Gebühren zu maximieren.
Im Prinzip ist es ja nicht falsch wenn EG* von den Rückflüssen seine Kosten der Eintreibung decken will (sonst gibt es aus EG-Sicht keine große Motivation auch in Einzelfällen so viel wie möglich einzutreiben, kleinere Ausfälle könnten dann ziemlich schnell "abgewickelt" werden) aber doch nicht vorrangig, eher im gleichen Rang wie die Anleger und schon gar nicht vorrangig vor dem Hauptbetrag.
Vor allem im Hinblick auf dem geänderten 15.2.4 "reduce the rate of default interest and/or reduce the rate of interest up to two per cent", finde ich die Beteiligung an den vorrangigen Verzugszinsen bedenklich. Es steht nicht, dass die Verzugszinsen vor den normalen Zinsen gesenkt werden müssen, d.h. theoretisch könnte EG* also nun die (nach Jahren der Eintreibung nicht unerheblichen) Anlegerzinsen auf 2% (p.a. oder sogar insgesamt?? es steht nur % aber keine Zeitangabe also wohl eher insgesamt 2%) senken aber fette Verzugszinsen (ein Drittel 18% p.a.?) für mehrere Jahre Eintreibung einstreichen, der vor dem Hauptbetrag steht, selbst wenn am Ende ein Großteil des Hauptbetrags abgeschrieben werden muss... |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 13.04.2019, 11:44 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Ist doch klar. Bei einigen Defaults wird der Erlös am Ende wohl nicht reichen um auch Zinsen etc. abzudecken, da muss man froh sein wenn man seinen Einsatz wiederbekommt. Wenn die dann jahrelang im Default sind laufen hohe Summen von Zinsen und Strafzahlungen auf von denen EG* sich einen großen Teil einsteckt. Das geht dann am Schluss direkt vom Einsatz ab.
Zuletzt bearbeitet von Destiny am 13.04.2019, 11:54, insgesamt einmal bearbeitet |
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Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
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Verfasst am: 13.04.2019, 11:52 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Bevor jetzt jemand kommt und meint "aber da würde sich EG* doch ins eigene Fleisch schneiden weil die Anleger bei einem solchen Verhalten sofort ihr Geld abziehen würden": Schaut euch die Situation bei Lendy* an!
Die waren auch zu gierig (Vorabgebühren sei dank!) und haben 2017 zu viele Schrottkredite auf den Markt geworfen (bis dahin hatten sie übrigens einen sehr guten Track-Record, kaum Ausfälle und von den Ausfällen wurden manche auch mit gutem Ergebnis eingetrieben oder vom Provision Fund aufgefangen, wovon ich mich blenden haben lassen), die nach und nach fast alle ausgefallen sind. Lange Zeit wurde die Situation von vielen Anlegern nicht erkannt weil die Transparenz auch mangelhaft war und die Ausfälle nicht ordentlich als solche gekennzeichnet. Inzwischen ist das Neugeschäft quasi zum Erliegen gekommen aber die 2017er Ausfälle werden jetzt langsam erst eingetrieben (vorher war nie so wirklich klar, wie viel Energie man überhaupt in die Eintreibung steckt) und zwar mit großen Verlusten für die Anleger (mehrfach nun wurden nur 30% eingetrieben) und es wird immer deutlicher, dass Lendy* noch ordentlich Gebühren kassiert (die auch vor den Anlegern rangieren)! Vielleicht tue ich Lendy* auch unrecht, ihre Rechtskosten müssen astronomisch hoch sein und ohne die Gebühren wären sie evt. schon pleite was auch nicht unbedingt im Interesse der Anleger liegt (dann würde halt ein raffgieriger Insolvenzverwalter ebenso kräftig zulangen, sieht man ja bei Collarteral) aber mit den Füssen abstimmen können die Anleger schon lange nicht mehr....so jedenfalls, sichert der Gebührenfluss zumindest noch eine ganze Weile die Vorstandsgehälter...
Ich will damit nur sagen, dass der kurzfristige Profit bei der Kreditvergabe auch vor dem langfristig profitablen Geschäft stehen kann. Um das etwas einzudämmen sollten Fehlanreize minimiert werden, was im p2p-Bereich aber so gut wie nicht passiert.
P.S.: Ich will EG* nicht mit der Situation bei Lendy* vergleichen, da ist EG* noch weit davon entfernt und die Zahlen sehen trotz so manchem Problemkredit bisher auch noch(!) gut aus. Aber mir gefällt die mangelnde Transparenz überhaupt nicht und das Gebührenmodell sorgt eben auch nicht gerade für Vertrauen. Ich sehe keinen Grund warum man sich das komplette Loanbook samt allen Zahlungen nicht runterladen können sollte. |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 13.04.2019, 12:07 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Zedandi hat Folgendes geschrieben: | Ich will damit nur sagen, dass der kurzfristige Profit bei der Kreditvergabe auch vor dem langfristig profitablen Geschäft stehen kann. |
Das ist für mich das Kernproblem der Nicht-Buyback-Plattformen. Sie verdienen Geld egal wies für die Investoren läuft weil das komplette Risiko beim Investor liegt. Meist werden sie dann gierig hauen raus was geht weil sie gut dran verdienen bis es irgendwann die Investoren nicht mehr mitmachen. Bis dahin haben sie sich aber vermutlich längst ne goldene Nase verdient. |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17558
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Verfasst am: 13.04.2019, 12:39 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Das selbe gilt aber für die Buyback Plattformen auch - zumindest für die die nicht ihre eigenen (bzw Gruppen-/Konzern-) Kredite auf die Plattform bringen. Mintos* wird auch gut an steigendem Neukreditvolumen verdienen. Das Risiko liegt aber nicht bei Mintos* sondern bei den Anlegern (und den Origintors). _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 13.04.2019, 13:14 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben: | (und den Origintors) |
Das ist der Unterschied. Da ist nochmal jemand zwischen mir als Investor und dem Kreditnehmer, der vom Fach ist und das ganze (hoffentlich) prüft und bewertet und seinen Kopf hinhält wenns schiefgeht. Aber hast natürlich recht das Mintos* auch fein raus ist.
Bei den Buyback Geschichten sehe ich neben bzw. aufgrund der mangelnden Transparenz ein erhöhtes Risiko für Betrugsfälle und (überraschende) Insolvenzen.
...aber wird hier etwas off topic. Bitte zurück zu EG! |
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EG_Kadri Mitarbeiter von Estateguru
Anmeldedatum: 20.02.2019 Beiträge: 27
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Verfasst am: 16.04.2019, 13:06 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Hallo!
Ich habe versucht, aus der Diskussion die genauen Fragen zu extrahieren. Falls ich Ihre Fragen nicht vollständig beantworte, formulieren Sie sie bitte erneut.
Unsere allgemeine Benutzer- und Kreditbedingungen wurden geändert im besten Interesse der EstateGuru-Investoren und unser Ziel ist und bleibt auch in der Zukunft, das investierte Geld zurückzubekommen. Die Bedingungen spiegeln unser Recht wider, und beinhalten keine Verpflichtung. Wenn unser Schuldenforderungsteam sieht, dass die Effizienz des Forderungsprozesses durch die neuen Bedingungen sichergestellt werden kann, haben wir die Möglichkeit diese zu implementieren.
EstateGuru hat Anspruch auf bis zu 40 Euro für die Rückforderung jeder finanziellen Verpflichtung des Kreditnehmers. Wenn der Kreditnehmer seine vertragliche Verpflichtung zur Zinszahlung nicht rechtzeitig bezahlt, werden wir die in 12.1 und 12.2 beschriebenen Schritte einleiten, um die Erfüllung der jeweiligen finanziellen Verpflichtungen zu erreichen. Dies bedeutet, dass alle diese Schritte, die vorgenommen werden, von maximal 40 Euro gedeckt sind. Das Recht, bis zu 40 Euro zu fordern, bezieht sich also auf die Einziehung einer konkreten finanziellen Verpflichtung, nicht auf jedes Mal, wenn eine Rückforderungsaktion durchgeführt wird. Bei der Gebühr handelt es sich um eine Vertragsbedingung zwischen EstateGuru und dem Kreditnehmer, die dem estnischen Recht entstammt. Das Ziel hier ist, die Kreditnehmer, welche ständig mit ihren monatlichen Zahlungen verspätet sind, zu disziplinieren.
EstateGuru wird ab dem 15.04 die Verzugszinsen auf 33 % bzw. die Strafgebühren auf 50 % senken.
Die Investoren erhalten Geld gemäß des Tilgunsplans.
Wenn die Entschädigung zustande kommt und der zu erstattende Betrag reduziert wird, werden wir unsere Investoren darüber informieren.
Wenn wir das Sicherheitsvermögen realisieren und der Gesamtbetrag nicht genügt, um die Kreditsumme abzudecken, werden wir den Anlegern genaue Zahlen vorlegen.
Die Tätigkeit von EstateGuru und das Geschäftsmodell sind vom estnischen Finanzamt reguliert und kontrolliert.
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zuhaben
Mit freundlichen Grüssen
Kadri Akk |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 18.04.2019, 18:55 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Upelio LT0545 wurde um 6 Monate verlängert ohne Nachricht von Eg. Zinsen wurden bislang pünktlich bezahlt. |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 26.04.2019, 09:52 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Melissi 11 wurde um 6 Monate verlängert. Zinsen wurden verspätet gezahlt.
Keine Nachricht von Eg. Auch eine Info zum Baufortschritt wäre schön gewesen.
https://estateguru.co/portal/investment/show/EE6167 |
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