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volkmarf
Anmeldedatum: 07.10.2013 Beiträge: 280
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Verfasst am: 21.04.2014, 14:25 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Auch die "Auxmoney-Anlegerauszahlung" wird von CreditConnect überwiesen. Denn: "CreditConnect ist die Schnittstelle zwischen auxmoney.com und seinen Anlegern." (http://www.creditconnect.de/site/ueberuns.php)
fundamentalist hat Folgendes geschrieben: | Mein Rechtsgefühl sagt mir folgendes:
Laut Vertrag erwirbt man eine Forderung der Creditconnect Gmbh gegenüber dem KN. |
...die hierfür von der krditgebenden SWK-Bank an CreditConnect abgetreten wurde.
fundamentalist hat Folgendes geschrieben: | Der Vertrag kommt mit der Einzahlung auf das Konto der Creditconnect Gmbh zustande. |
Häufiger Irrtum! Das kann nach meiner eigenen Rechtsauffassung gar nicht gehen, denn zum Zeitpunkt der Einzahlung gibt es noch gar keine Forderung, die abgetreten werden könnte. Die Anlegereinzahlung ist vielmehr eine der Voraussetzungen dafür, dass dem Kreditsuchenden ein Angebot der SWK-Bank unterbreitet wird. (Andere Voraussetzungen sind z.B.: *alle* Anleger zahlen ein, es gibt keine harten Negativkriterien) Und dann mus das Angebot auch noch vom Kreditsuchenden angenommen werden - erst dann kommt eine Forderung zustande, die abgetreten werden kann.
Der Vertrag kommt also m.E. erst viel später zustande (siehe § 15 des Vertrages), üblicherweise sogar erst, wenn der KG schon die erste Anlegerauszahlung erhält (§ 15c).
fundamentalist hat Folgendes geschrieben: | Somit hat man, sobald das Geld auf dem Konto der Creditconnect Gmbh
eingegangen ist, eine Forderung gegenüber dem KN. |
Nein, die erwirbt man erst, wenn der Vertrag zustandegekommen ist. Das kann durchaus 4-8 Wochen später oder aber (im Fall der Stornierung) überhaupt nicht sein. Vorher erwirbt man eigentlich gar nichts.
fundamentalist hat Folgendes geschrieben: | Im nicht anzunehmenden Fall einer Insolvenz der Creditconnect Gmbh,
müsste man diese Forderung dann direkt beim KN eintreiben! Confused |
Richtig, das steht auch im Vertrag drin (§ 5 Absatz 4). Allerdings verpflichtet sich man dann (wem gegenüber eigentlich?!), einheitlich zusammen mit allen anderen Anlegern vorzugehen.[/quote] |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 21.04.2014, 15:12 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Ich fände folgendes interessant :
... angenommen der Fall träte tatsächlich ein und wir wären plötzlich selbst für das Beitreiben unserer Forderungen verantwortlich.
Dafür müssten den KG´s ja dann die Identitäten ihrer KN´s offengelegt werden und visa versa. Beiden Vertragsparteien wurde aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Anonymität zugesichert. Wie sollte das funktionieren ? _________________
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fundamentalist

Anmeldedatum: 16.04.2014 Beiträge: 1504
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Verfasst am: 21.04.2014, 15:57 Titel: Re: Mein Rechtsgefühl |
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KSAinvest hat Folgendes geschrieben: |
Das kann man da so raus lesen, ob es im Insolvenzfall von Auxmoney* einen Unterschied macht ist allerdings fraglich. |
Doch.
Wenn die Mutter sterben würde,
kann die Tochter weiterleben!
Ist im richtigen Leben so,
und in der Geschäftswelt genauso! |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 21.04.2014, 15:57 Titel: |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 21.04.2014, 16:00 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Ich fände folgendes interessant :
... angenommen der Fall träte tatsächlich ein und wir wären plötzlich selbst für das Beitreiben unserer Forderungen verantwortlich.
Dafür müssten den KG´s ja dann die Identitäten ihrer KN´s offengelegt werden und visa versa. Beiden Vertragsparteien wurde aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Anonymität zugesichert. Wie sollte das funktionieren ? |
Gute Frage, dazu enthält der Vertrag wirklich keinerlei Regelung. Ich bin bei der Gelegenheit den ganzen Vertrag mal durchgegangen und bin auf etliche Regelungen gestoßen, die wohl nicht (mehr) zutreffend sind.
In § 5 ist z.B. geregelt, dass die Bank die Raten bei den KN abbucht und dann an CC überweist, nach meinen Informationen erfolgen die Lastschrifteinzüge bei den KN jedoch direkt von CC. Früher einmal hat wohl tatsächlich die Bank abgebucht.
Weiterhin ist laut Vertrag nur die Bank berechtigt, den KN Mahngebühren zu berechnen, die 8 Euro pro Mahnung stünden also CC gar nicht zu.
Schon komisch, wenn man Sachverhalte ändert - was ja zulässig ist - aber eben den Vertrag nicht auch anpasst.
Naja, mir soll´s Recht sein, ist nur neue Munition gegen AM/CC. |
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fundamentalist

Anmeldedatum: 16.04.2014 Beiträge: 1504
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Verfasst am: 21.04.2014, 16:14 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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volkmarf hat Folgendes geschrieben: |
fundamentalist hat Folgendes geschrieben: | Der Vertrag kommt mit der Einzahlung auf das Konto der Creditconnect Gmbh zustande. |
Häufiger Irrtum! Das kann nach meiner eigenen Rechtsauffassung gar nicht gehen, denn zum Zeitpunkt der Einzahlung gibt es noch gar keine Forderung, die abgetreten werden könnte. Die Anlegereinzahlung ist vielmehr eine der Voraussetzungen dafür, dass dem Kreditsuchenden ein Angebot der SWK-Bank unterbreitet wird. (Andere Voraussetzungen sind z.B.: *alle* Anleger zahlen ein, es gibt keine harten Negativkriterien) Und dann mus das Angebot auch noch vom Kreditsuchenden angenommen werden - erst dann kommt eine Forderung zustande, die abgetreten werden kann.
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Guck mal in den Vertrag,
Da ist von Rahmenverträgen die Rede!
Die Creditconnect nimmt dein Geld also, in dem guten Glauben an, dass eine Forderung gegenüber dem KN zustande gekommen ist.
Im nicht anzunehmenden Fall, einer Insolvenz von Creditconnect,
müsste der Insolvenzverwalter also das Geld sofort hearausgeben, sobald ihm klar geworden ist, dass keine Forderung gegenüber dem KN zustande gekommen ist.
Im gegenteiligen Fall, würde sich der Insolvenzverwalter des Anlagenbetrugs schuldig machen!
volkmarf hat Folgendes geschrieben: |
Nein, die erwirbt man erst, wenn der Vertrag zustandegekommen ist. Das kann durchaus 4-8 Wochen später oder aber (im Fall der Stornierung) überhaupt nicht sein. Vorher erwirbt man eigentlich gar nichts.
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siehe oben
volkmarf hat Folgendes geschrieben: |
Richtig, das steht auch im Vertrag drin (§ 5 Absatz 4). Allerdings verpflichtet sich man dann (wem gegenüber eigentlich?!), einheitlich zusammen mit allen anderen Anlegern vorzugehen. |
Das trifft aber nur zu, wenn tatsächlich eine Forderung entstanden ist.
Wenn der Betrag nicht an den Kreditnehmer ausbezahlt wurde,
bekommt die Creditconnect, den Betrag von der SWK und du den Betrag von der Creditconnect wieder! |
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fundamentalist

Anmeldedatum: 16.04.2014 Beiträge: 1504
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Verfasst am: 21.04.2014, 16:17 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Ich fände folgendes interessant :
... angenommen der Fall träte tatsächlich ein und wir wären plötzlich selbst für das Beitreiben unserer Forderungen verantwortlich.
Dafür müssten den KG´s ja dann die Identitäten ihrer KN´s offengelegt werden und visa versa. Beiden Vertragsparteien wurde aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Anonymität zugesichert. Wie sollte das funktionieren ? |
Für irgend was muss doch so ein Insolvenzverwalter auch gut sein!
Vergiss es, es wird so nicht eintreten! |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 21.04.2014, 17:04 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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fundamentalist hat Folgendes geschrieben: |
Für irgend was muss doch so ein Insolvenzverwalter auch gut sein!
Vergiss es, es wird so nicht eintreten! |
Warum sollte der Insolvenzverwalter bitte für uns arbeiten? Er kann frei entscheiden ob es Sinn macht, die Verträge von CC weiterzuführen oder eben nicht. Wenn nicht tritt das von Zinshans beschriebene Problem auf.
Im übrigen zu Deinem vorherigen Problem: Wenn Auxmoney* Pleite geht, dann müssen alle Vermögenswerte verwertet werden, u.a. die 100-% Beteiligung an CC, wenn die jemand kauft und CC weiterführt, alles o.k., wenn allerdings kein Neugeschäft von Auxmoney* mehr kommt, dann wird wohl CC auch nicht profitabel arbeiten können, also dann ebenfalls in die Insolvenz gehen. |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 21.04.2014, 17:08 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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fundamentalist hat Folgendes geschrieben: | Die Creditconnect nimmt dein Geld also, in dem guten Glauben an, dass eine Forderung gegenüber dem KN zustande gekommen ist.
Im nicht anzunehmenden Fall, einer Insolvenz von Creditconnect,
müsste der Insolvenzverwalter also das Geld sofort hearausgeben, sobald ihm klar geworden ist, dass keine Forderung gegenüber dem KN zustande gekommen ist.
Im gegenteiligen Fall, würde sich der Insolvenzverwalter des Anlagenbetrugs schuldig machen!
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Ist mit Verlaub ziemlicher Blödsinn, wurde aber weiter oben im Thread schon von anderen diskutiert. Um das Geld vom Inso-Verwalter vorrangig zu bekommen müsstest Du ein Ab- oder Aussonderungsrecht haben, das gibt es aber so bei einem Kontoguthaben nicht - es sei denn es wären eben Treuhandkonten, aber dazu schweigt man sich ja seitens AM/CC lieber aus.
Bitte benenne mir den Paragraphen des StGB, in dem ein "Anlagenbetrug" vorkommt, ich habe auf die Schnelle nämlich keinen gefunden! |
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volkmarf
Anmeldedatum: 07.10.2013 Beiträge: 280
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Verfasst am: 21.04.2014, 18:40 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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fundamentalist hat Folgendes geschrieben: | Guck mal in den Vertrag,
Da ist von Rahmenverträgen die Rede!
Die Creditconnect nimmt dein Geld also, in dem guten Glauben an, dass eine Forderung gegenüber dem KN zustande gekommen ist. |
Zumindest in meinen Verträgen (vielleicht haben die das ja geändert) steht von Rahmenverträgen nichts drin, bzw. nur das hier: "Bei diesem Vertrag und etwaigen vergleichbaren Verträgen des Käufers mit dem Verkäufer handelt es sich nicht um einen Rahmenvertrag oder um durch einen Rahmenvertrag verbundene Verträge oder unter einem Rahmenvertrag geschlossene Verträge."
Der Vertrag steht also erst einmal für sich und unabhängig davon, was für Veträge CC mit anderen Anlegern, mit KNs, mit der SWK-Bank oder mit Auxmoney* geschlossen hat.
Zitat: | Im nicht anzunehmenden Fall, einer Insolvenz von Creditconnect,
müsste der Insolvenzverwalter also das Geld sofort hearausgeben, sobald ihm klar geworden ist, dass keine Forderung gegenüber dem KN zustande gekommen ist. |
Ich bin kein Jurist, aber ich lese den Vertrag für mich so: Falls CC oder gar die SWK-Bank insolvent gehen sollten, ist das relativ egal, denn die SWK-Bank hat die Forderungen an CC verkauft, und CC hat sie an uns verkauft. Die Forderungen gehören also uns.
Mit dem Vertrag haben wir CC beauftragt, die Forderungen zu verwalten, also auch das Geld für uns einzuziehen ("die Einziehung ... durch die Bank ... für eigene Rechnung des Käufers vornehmen zu lassen"). Das Geld gehört also uns, auch im Falle der Insolvenz. Ob wir es aber vollständig erhalten, kann ich nicht sagen - Insolvenzrecht ist (zum Glück) nichts, mit dem ich schonmal in Berührung gekommen bin... |
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Ikke

Anmeldedatum: 10.10.2013 Beiträge: 466
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Verfasst am: 21.04.2014, 19:32 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Das klingt ja alles sehr toll was ihr hier so von euch gebt, ich befürchte allerdings das es sich in den allermeisten Fällen um juristisches Halbwissen handelt. Das heißt diese ganze Diskussion ist eigentlich müßig. Dagobertchen hat ja nun hinlänglich erklärt das er die Sache rechtlich klären lassen will. Auxmoney* wird dann nicht mehr ausweichen können und wir alle erhalten Klarheit.
@Dagobertchen: Da es ja offensichtlich auf eine juristische Klärung durch Berufene hinausläuft wäre es vielleicht auch die Gelegenheit die überhöhten Gebühren (15,- RLS / 8,- Mahn.) und das Abziehen solcher mit Priorität bei Zahlungen des KN anzusprechen (das sind nämlich Dinge mit denen ich öfter zu tun habe als mit der Insolvenz von Auxmoney* oder CC). Würdest du uns dann ggf. auf dem Laufenden halten? _________________ Lächle, es könnte schlimmer kommen...ich lächelte und es kam schlimmer |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 21.04.2014, 20:01 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Ikke hat Folgendes geschrieben: | @Dagobertchen: Da es ja offensichtlich auf eine juristische Klärung durch Berufene hinausläuft wäre es vielleicht auch die Gelegenheit die überhöhten Gebühren (15,- RLS / 8,- Mahn.) und das Abziehen solcher mit Priorität bei Zahlungen des KN anzusprechen (das sind nämlich Dinge mit denen ich öfter zu tun habe als mit der Insolvenz von Auxmoney* oder CC). Würdest du uns dann ggf. auf dem Laufenden halten? |
Da kann ich Dir leider nicht helfen, da diese Gebühren ja nur das Verhältnis KN zu Auxmoney* betreffen; bzw. den KG nur, falls am Ende ein Ausfall da ist und Auxmoney* die Gebühren vorrangig abgezogen hat. Einen solchen Fall habe ich nicht.
Ich konzentriere mich jetzt voll auf dem Punkt "Verträge sind einzuhalten", d.h. ich erwarte von CreditConnect, dass die sich eben auch an ihren selbstverfassten Vertrag halten.
Ich werde natürlich weiter berichten, neues wird es aber nach meiner Planung frühestens in ca. 3 bis 4 Wochen geben! |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 21.04.2014, 20:15 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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ich befürchte mittlerweile, dass der gesonderte Einzug (Gebühren abgespalten von unserer Forderung/Rate) eher "kontraproduktiv" ist.
Habe einen ersten Beispielfall mit JuliStef (der RLS-Königin). Rate einzeln gezogen und zusätzlich (gesondert) rückständige 17,50 KAZ-Gebühren.
Ergebnis : keine Deckung und dafür dann 2x Euro 15.- Gebühr.
Nachdem bei den meisten KN ja scheinbar nur wenige Euro +/- über RLS oder erfolgreichem Rateneinzug entscheiden, würden separate Buchungen mit möglicherweise dann doppelter RLS+Mahngebühr die Sache nur verschlimmern und am Ende löst dann genau dies das "Finale", nämlich die ZU, beim KN aus. _________________
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TTom
Anmeldedatum: 09.10.2011 Beiträge: 1522
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Verfasst am: 21.04.2014, 20:19 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Ikke hat Folgendes geschrieben: | Das klingt ja alles sehr toll was ihr hier so von euch gebt, ich befürchte allerdings das es sich in den allermeisten Fällen um juristisches Halbwissen handelt. Das heißt diese ganze Diskussion ist eigentlich müßig. Dagobertchen hat ja nun hinlänglich erklärt das er die Sache rechtlich klären lassen will. Auxmoney* wird dann nicht mehr ausweichen können und wir alle erhalten Klarheit.
@Dagobertchen: Da es ja offensichtlich auf eine juristische Klärung durch Berufene hinausläuft wäre es vielleicht auch die Gelegenheit die überhöhten Gebühren (15,- RLS / 8,- Mahn.) und das Abziehen solcher mit Priorität bei Zahlungen des KN anzusprechen (das sind nämlich Dinge mit denen ich öfter zu tun habe als mit der Insolvenz von Auxmoney* oder CC). Würdest du uns dann ggf. auf dem Laufenden halten? |
Schlimmer als die Mahngebühren finde ich das komplette Inkassohandling:
Niemand weiß, welche Fälle bei der Creditreform, bei National Inkasso, bei Apontas oder sonstwo im Nirvana liegen. Hinzu kommt, dass teilweise Inkassokosten in Höhe von 1500 Euro einbehalten werden, wo es wohl nicht mehr als ein paar Briefe und Telefongespräche gab. Da bei den neueren Fällen erst die Inkassokosten komplett getilgt werden, habe ich den Verdacht, dass das Inkasso Fälle bei denen die Kosten schon getilgt sind besonders schleifen lässt.
Als ich angefangen habe bei Auxmoney* zu investieren, war noch die Creditreform zuständig und die hat wohl einen guten Job gemacht, sodass die Inkassoerfolgsquote laut einiger Posts hier im Forum deutlich über 30% lag. Das dürfte sich mit dem Wechsel des Inkassos rapide verschlechtert haben.
Die Intransparenz und signifikante Verschlechterung beim Inkasso ist mein Hauptgrund, warum ich nicht mehr investiere.
Grüße vom Tom, der sich jetzt erstmal die Autoeintreiber auf RTL 2 reinzieht (ja, ich weiß, übelstes Trash TV, aber das ist so schlecht, dass ich es schon wieder als lustige Satire über manche Auxmoney* Kreditnehmer sehe).  _________________ Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket |
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 21.04.2014, 23:24 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Verrennt euch nicht, die "unverzügliche" Auszahlung ist relativ genau definiert.
Bei Bargeld ist nach 2-4 Tagen abzurechnen und auszuzahlen.
Bekomme ich eine Überweisung habe ich je nach eigener Organisation 3-4 Tage bis hin zu 6-8 Tagen Zeit. Je kaufmännischer, desto schneller.
Bekomme ich einen Scheck, der außer Fremdgeld auch mein Honorar enthält, dann löse ich den ein und warte die Stornozeit ab. Das können bis zu 14 Tage sein. Nach der Stornozeit (!) habe ich unverzüglich auszuzahlen.
Erhalte ich einen Eingang aus einer Lastschrift, dann beginnt das Problem. Hier kann ich gleichermaßen die Stornozeit abwarten und habe danach unverzüglich auszuzahlen. Da allerdings meckert der Mandant. Andererseits muss ich nicht ins Risiko gehen. Mag also der Mandant Sicherheit stellen oder abwarten. Wenn er abwarten will, dann beginnt das nächste Problem b.d. Verwahrung und bei Beträgen > 15.000 € steigert sich das noch.
Fazit: Die Lastschriften werden meines Erachtens bei Auxmoney* vorzeitig und mit Risiko für Auxmoney* f.d. Fall der RLS abgewickelt. Das ist schneller als unverzüglich...
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ByTheWay: Ich habe Auxmoney* auch angeschrieben und höflich-bestimmt gefragt. Ich habe zwei Antworten bekommen (die erste war nicht ausreichend). Das Urheberrecht hindert mich an der Publikation.
Soviel daraus: Bei einem Anlegerkonto (die Überweiser-Konstellation hat mich nicht interessiert) wird nach dem Gebot der Gebotsbetrag auf ein CC-Zwischenkonto gebucht. Zwischenkonto! Die Beträge werden dort gesammelt. Wenn sie beisammen sind, dann gehen sie an Auxmoney* und von dort durchlaufend (nach Abzug AM-Provision?) weiter an die SWK (entspricht den Verträgen). SWK wickelt dann mit dem KN ab und überträgt den "fertigen" Vertrag an die KG.
Ich bin zufrieden gestellt. So viel dazu; im Übrigen halte ich mich hier weiterhin heraus (Gründe findet ihr in älteren Posts, wenn es denn interessiert). _________________ Gruss aus dem Norden |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 21.04.2014, 23:54 Titel: Re: Abgetrennt Konsequenzen |
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Scripophix hat Folgendes geschrieben: | Soviel daraus: Bei einem Anlegerkonto (die Überweiser-Konstellation hat mich nicht interessiert) wird nach dem Gebot der Gebotsbetrag auf ein CC-Zwischenkonto gebucht. Zwischenkonto! Die Beträge werden dort gesammelt. Wenn sie beisammen sind, dann gehen sie an Auxmoney* und von dort durchlaufend (nach Abzug AM-Provision?) weiter an die SWK (entspricht den Verträgen). SWK wickelt dann mit dem KN ab und überträgt den "fertigen" Vertrag an die KG.
Ich bin zufrieden gestellt. So viel dazu; im Übrigen halte ich mich hier weiterhin heraus (Gründe findet ihr in älteren Posts, wenn es denn interessiert). |
Hallo Scripophix,
zuerst mal danke, dass Du meine Auffassung bzw. "unverzüglich" als "in keinster Weise schwammig" bestätigst. Zu der Dir erteilten Auskunft bezüglich Zahlungen nur eine Nachfrage: Haben die irgendetwas dazu geschrieben, ob es sich bei dem "Zwischenkonto" um ein Treuhandkonto handelt oder ob es sonst in irgendeiner Form insolvenzsicher gemacht wurde?
Danke Dir |
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