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Vorzeitige Rückzahlung eure Erfahrung  
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waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
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BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 14:37    Titel: Vorzeitige Rückzahlung eure Erfahrung Antworten mit Zitat

Kredit:
https://www.auxmoney.com/creditconnect/site/credit_payout_detail.php?credit_id=10080501

Hier wurde Manuel vorzeitig zurückgezahlt, aber innerhalb der ersten 6 Monate.
Wie würdet ihr dies jetzt verbuchen?
Wieviel Zins und wieviel Tilgung?
Sind da noch Vorfälligkeitszinsen zu erwarten?
Immerhin steht da bei mir: offen 1,08
Bekomme ich die denn auch noch?



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Oktaeder
P2P Legende


Anmeldedatum: 13.07.2010
Beiträge: 10791
Wohnort: Bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Immerhin steht da bei mir: offen 1,08
Bekomme ich die denn auch noch?


Sicher nicht. Ich würde eher sagen, dass vor der Auszahlung sogar noch eine Kündigungsgebühr abgeht.
Die Rechnung ist ganz einfach: insgesammt 100€ sind Tilgung, der Rest Zinsen. Und das ist bei 3-4 Monaten Laufzeit halt nicht arg viel.
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Mein Blog rund um p2p Kredite
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Stand 9/2023

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mgutt



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Jo sehe ich auch so. Mich wundert allerdings woher der KN die Summe genommen hat, weil keine Bearbeitungsgebühr für die Berechnung der Tilgungssumme zu erkennen ist. Vielleicht kann er sie damit sogar umgehen?!

Rechne in jedem Fall explizit nach was Dir zusteht. Alle Gebühren muss der KN zahlen. Dir stehen die Anlage und Zinsen für mindestens 3 Monate zu (ergibt sich aus dem Ratenplan).
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waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:

Rechne in jedem Fall explizit nach was Dir zusteht. Alle Gebühren muss der KN zahlen. Dir stehen die Anlage und Zinsen für mindestens 3 Monate zu (ergibt sich aus dem Ratenplan).


Eigentlich Zinsen für mindest. 6 Monate.
Es hätten in den ersten 6 Monaten 3,99€ Zinsen werden müssen.
So gesehen erhalte ich nun 4,83€ Zins ausgezahlt.
Ist soweit ok, denke ich.
Nur nervig, dass man wiedermal nicht nachvollziehen kann wie wo was für Geld einem da überwiesen wird.
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mgutt



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Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso 6 Monate? Ich gehe mal davon aus, dass der Kredit am 01.11. ausbezahlt wurde. Demnach hast Du Zinsen am 01.12, 01.01. und 01.02. plus die 6 Tage bis zum 07.02. Also 3 Monate und 6 Tage.

Vorlaufzinsen wird es keine geben, außer der Kredit wurde vor dem 01.11 an den Kreditnehmer ausgezahlt, wovon ich aber kaum ausgehe und wenn doch sind es auch nur ein paar Tage.

EDIT: 01.11. passt ja auch, da das Projekt ja um den 01.10. herum abgelaufen sein muss (da war das letzte Anlegergebot). Der Rest war die Zeit wo die Gelder bei den Anlegern eingesammelt wurden bzw. der Vertrag mit der SWK fertig gemacht wurde. 6 Monate geht demnach ja gar nicht.
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waldspecht



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Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Wieso 6 Monate?
§13 Absatz 2 des Vertrages:
Zitat:
(2) Der Verkäufer weist darauf hin, dass der Darlehensnehmer nach Ablauf von sechs Monaten unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten die Möglichkeit zu einer Kündigung und Sondertilgung
des Darlehensvertrages ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung hat. In diesem Fall erhält der Käufer
ab dem Zeitpunkt der vollständigen Tilgung keine Zinsen mehr.
Somit kann man nicht innerhalb der ersten 6 Monate kündigen. Und kommt halt somit auch nicht aus dem Vertrag raus.
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mgutt



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Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant. Wusste ich noch nicht. Sind es demnach nicht sogar 9 Monate? Da steht ja, dass der KN erst "nach Ablauf von 6 Monaten" kündigen kann. Und die Kündigung selbst hat eine 3-monatige Frist.

Dann auch die Frage ob eine Sondertilgung als Kündigung gewertet wird. Streng genommen ist der Vertrag ja nicht mit Zahlung automatisch gekündigt oder? Dann dürfte der ja ganz normal weiterlaufen Razz
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Sind es demnach nicht sogar 9 Monate? Da steht ja, dass der KN erst "nach Ablauf von 6 Monaten" kündigen kann.

Das ist mir auch noch nicht klar, aber da sollen die Juristen sich drüber hocken.
Andererseits, kann ja auch vorher gekündigt werden, aber dann werden Vorfälligkeitszinsen fällig. und das scheint hier ja der Fall zu sein.
Ich bekomme mehr Zinsen, als wenn das Projekt 6 Monate gelaufen wäre.
Mir ists recht so!
Einzig die Unklarheiten was wie wo nerven halt.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß vielleicht jemand was dazu im KN Vertrag steht? Vielleicht ist die Formulierung da besser.
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

2. Der Kreditnehmer kann seine Verbindlichkeit aus diesem
Kreditvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen
(§ 500 Abs. 2 BGB). Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung
kann die Bank gemäß § 502 BGB eine angemessene
Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der
vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden
verlangen. In diesem Fall wird sie diesen Schaden nach
den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen
finanzmathematischen Rahmenbedingungen
berechnen, die insbesondere
• ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau
• die für den Kredit ursprünglich vereinbarten
Zahlungsströme
• den der Bank entgangenen Gewinn
• den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand
(Bearbeitungsentgelt) sowie
• die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risikound
Verwaltungskosten berücksichtigen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils
nicht überschreiten:
• 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen
der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung 1 Jahr
nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten
Betrags
• den Betrag der Sollzinsen, den der Kreditnehmer in dem
Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten
Rückzahlung entrichtet hätte.

Von 6 Mon. Wartezeit u. 3 Mon. Kündigungsfrist ist nichts zu lesen!
AM gewährt einen Folgekredit erst nach 6 Mon.


Zuletzt bearbeitet von Vagabund am 14.02.2011, 17:47, insgesamt einmal bearbeitet
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 14.02.2011, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Äh gut dass da nichts von Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist steht, sondern "jederzeit" Laughing
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Witchery



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Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Im Kreditvertrag steht aber auch (zumindestens in meinemm):

Zitat:

2. Wird der Kredit vom Kreditnehmer nach Ablauf
von 6 Monaten nach vollständiger Auszahlung
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3
Monaten zur vorzeitigen Rückzahlung gekündigt
und zurückgezahlt (§ 489 BGB) oder von der
SWK Bank wegen Zahlungsverzug zur sofortigen
Rückzahlung gekündigt (§ 498 BGB), so vergütet
die SWK Bank für jeden vollen Monat, um den
sich die Laufzeit verkürzt, die nicht verbrauchten
Kreditgebühren zum vereinbarten Zinssatz
staffelmäßig zurück. Die Bearbeitungsgebühr
wird nicht zurückvergütet


und

Zitat:
Vertragliche Kündigungsregelungen
Der Kredit kann nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen
Empfang mit einer Frist von drei Monaten gegenüber der
SWK Bank gekündigt werden. Die Kündigung soll schriftlich erfolgen.
Eine Kündigung des Kreditnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den
geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden
der Kündigung zurückzahlt. Ergänzend gelten die in den AGB und
im Kreditvertrag der SWK Bank für die Kreditnehmer und die SWK
Bank festgelegten Kündigungsregeln


Da ich den Fall (als KN) gerade habe: Auf meine heutige Anfrage bei der SWK zur Ablösung des Kredites zum 25.02.2011 erhielt ich die Antwort: Natürlich möglich. Aber die Bearbeitungsgebühren bekomme ich natürlich nur zurück, wenn ich die Kündigungsfrist einhalte. Wenn nicht, dann zahle ich den gesamten Betrag. Ablösungsbetrag wird mir schriftlich mitgeteilt (hab ich mir natürlich auch schon selbst ausgerechnet.)
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mgutt



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Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso bekommst Du die Bearbeitungsgebühr zurück. Das verstehe ich nicht. Die Kreditgebühren werden anteilig abgerechnet, aber da wird auch nichts "gutgeschrieben" im eigentlichen Sinne. Es fallen nur eben die Zinsen bis zu dem Tag der Ablösung an.

Ich würde mich freuen, wenn Du die Sache bis ins Detail hier vortragen könnest. Also vielleicht auch mal so einen Kontoauszug einscannst, damit wir als Anleger mal die Chance haben zu sehen was die SWK eigentlich abrechnet und das dann mal mit den Zahlen vergleichen können was bei CC aufgeführt wird.

Meinst Du die SWK schickt Dir die Berechnung zu der Ablösesumme? Ich vermute mal nicht oder. Weil gerade die Berechnung der Vorfälligkeitszinsen würde sicher viele interessieren. Das sollte ja dann eigentlich der Anleger 1:1 erhalten.

Gruß
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde auch interessieren, welche Fristen da nun wirklich gelten.
Sprich:
Wann startete dein Kredit und wann kannst Du die edit: Vorfälligkeitsfreie Kündigung machen.
(6 oder 9 Monate nach start?)

Was bei meinem Fall (s. oben) sichtbar ist, dass da ein gewisser Zinsbetrag noch zusätzlich bezahlt wurde. Also eine Art Vorfälligkeit.
Wobei der damit ausgezahlte Zinsbetrag sich irgendwo zwischen den Ratenplanzinsen von Monat 8 und 9 befindet.[/i]
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Zuletzt bearbeitet von waldspecht am 16.02.2011, 18:08, insgesamt einmal bearbeitet
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Vagabund



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Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wichery

Wann wurde der Kreditvertrag geschlossen?
Ich glaube nicht das ein Teil der Bearbeitungsgebühr erstattet wird, denn die Bank hat ja seine Leistung erbracht.


waldspecht

Hinweis auf meinen Beitrag etwas weiter oben.
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