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Österreichfrage  
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peyman



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BeitragVerfasst am: 01.10.2015, 14:32    Titel: Österreichfrage Antworten mit Zitat

Kennt sich jemand mit Steuern bei P-P in Österreich aus?

-Sind die ersten 11K Gewinn (das sind in Österreich keine Zinsen wie in Deutschland so viel ich weiß,sondern Einkommen) steuerfrei?Vorausgesetzt,
es ist kein anderes Einkommen vorhanden natürlich.
-Wenn Kapitalerträge reinkommen,was wird zuerst herangezogen zu den 11K Freibeträgen,die Kapitalerträge
(25% bzw 27.5% ab 2016) oder die P-P-Gewinne (37% Einkommenssteuer)?
-Sind auf derlei Gewinne/Einkommen irgenwelche Renten-oder Sozialbeiträge fällig?
Kann man auf derlei P-P-Gewinne irgendwas absetzen,zB Pc,Internet,Stromkosten,Fachliteratur,evtl Reise zu einem Kongress etc?
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hugh



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BeitragVerfasst am: 02.10.2015, 19:03    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

peyman hat Folgendes geschrieben:
Kennt sich jemand mit Steuern bei P-P in Österreich aus?

-Sind die ersten 11K Gewinn (das sind in Österreich keine Zinsen wie in Deutschland so viel ich weiß,sondern Einkommen) steuerfrei?Vorausgesetzt,
es ist kein anderes Einkommen vorhanden natürlich.
-Wenn Kapitalerträge reinkommen,was wird zuerst herangezogen zu den 11K Freibeträgen,die Kapitalerträge
(25% bzw 27.5% ab 2016) oder die P-P-Gewinne (37% Einkommenssteuer)?
-Sind auf derlei Gewinne/Einkommen irgenwelche Renten-oder Sozialbeiträge fällig?
Kann man auf derlei P-P-Gewinne irgendwas absetzen,zB Pc,Internet,Stromkosten,Fachliteratur,evtl Reise zu einem Kongress etc?


- Ja, sofern kein anderes Einkommen, dann sind die ersten 11k steuerfrei.
- Herkömmliche Kapitalerträge (Sparkonten, Wertpapiere) werden nicht aufgerechnet. p2p Zinsen sind in der Einkommenssteuererklärung im Punkt 361 *Zinsen aus Privatdarlehen* anzuführen und werden mit dem Steuersatz der jeweiligen Einkommensstufe versteuert.
- Nein, solche Beiträge sind nur vom echten Arbeitseinkommen fällig
- Abesetzen kann man gar nix, ausser man macht p2p-Verlanlagung hauptberuflich bzw gewerbsmässig, was aber in Österreich nur mit einer Banklizenz möglich wäre.
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peyman



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BeitragVerfasst am: 03.10.2015, 14:53    Titel: Nachweis (Mintos) Antworten mit Zitat

Vielen Dank,hilft schon mal sehr viel weiter.
Wie weise ich das Ganze nach?
Ich habe mir monatlich einen Kontoauszug in Word kopiert,
der die Zinszahlungen ausweist.Reicht das?
Oder wollen die überhaupt einen Nachweis haben?
Wenn ja in Papierform oder auf einem USB-Stick?
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BeitragVerfasst am: 03.10.2015, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

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peyman



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BeitragVerfasst am: 03.10.2015, 15:05    Titel: Zinsen+Dividendenerträge (Mintos) Antworten mit Zitat

Noch was :
Nehmen wir an ich habe ausschließlich Zinsen und Dividendenerträge
zum Leben,kein Einkommen und kein P-P.
Sind dann die ersten 11K Zinsen/Div steuerfrei?
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hugh



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BeitragVerfasst am: 03.10.2015, 21:29    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich habs mir auch in einem excel abgespeichert. Aber für die Einkommenssteuererklärung musst du das nicht mitschicken. Wichtig ist, dass du es hast, falls du mal geprüft werden solltest (ich glaube 6 oder 7 Jahre ist die Nachweispflicht).

Betreffend deiner zweiten Frage kannst du in einem solchen Fall eine Regelbesteuerung beantragen, und somit bis zu 11k keine Kest bezahlen. Aber ich weiss nicht, ob dies auch möglich ist, wenn man sonst gar kein Einkommen zu versteuern hat. Hier eine Textpassage von https://www.bmf.gv.at/steuern/Besteuerung-inl-sowie-im-Inland-bez-Kapitalertraege.html

Regelbesteuerungsoption, freiwillige Veranlagung (§ 27a Abs. 1 und 5 EStG 1988, EStR Rz 6226-6228a)

Würde die Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Veranlagung) unter Anwendung des progressiven Einkommensteuertarifs zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen als die KESt (25%), hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit im Zuge der Steuererklärung die Veranlagung zum allgemeinen Tarifsteuersatz zu beantragen (Regelbesteuerungsoption). Diese Option kann allerdings nur für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen beantragt werden.

Kommt es bei Ausübung einer Regelbesteuerungsoption zu einer geringeren Besteuerung als bei der Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25%, so wird auf Antrag die bereits in Abzug gebrachte KESt auf die gemäß der Veranlagung zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet und ein allfälliger darüber hinausgehender KESt-Betrag wird rückerstattet.
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Investor79



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BeitragVerfasst am: 05.10.2015, 10:12    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Was der Staat nicht weiß, macht ihn nicht heiß Wink
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peyman



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BeitragVerfasst am: 12.10.2015, 22:13    Titel: NOCH nicht heiß. (Mintos) Antworten mit Zitat

Aber künftig vielleicht schon.Wegen paar Hundert € würde ich mich auch
nicht drum scheren,aber ich komme schon über die Freibetragsgrenze 2015.
Ab 2018 soll es neue EU-weite Gesetze geben.Und die Ötzis sind in diesem Bereich nicht zimperlich,das kann sehr schnell sehr teuer werden.

Außerdem nimmt das bei mir künftig noch größere Ausmaße an.Ehepaare
sind um Gegensatz zu D getrennt veranlagt.
Da ich sonst kein Einkommen habe ,kann ich 11k Freibetrag voll nutzen,
sowie ab 2016 weitere 6k zu 25%.
Und wenn Mintos* so weiterläuft (DH Null Ausfälle),sind sogar 37%
verkraftbar,macht immer noch ca 8% netto nach Steuern.Deswegen schichte ich alles von Bondora* nach Mintos* um,und dann wirds richtig groß.
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peyman



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Beiträge: 404

BeitragVerfasst am: 17.11.2015, 20:31    Titel: Finanzamt (Mintos) Antworten mit Zitat

Heute hatte ich eine interessante Begegnung mit der dritten Art:
Ich besuchte das Finanzamt einer österreichischen Großstadt,um mich
über meine Steuererklärung und den P-P Lendingbereich zu informieren:
Keiner im gesamten Amt,auch nicht der Vorgesetzte, der aus dem Chefbüro geholt werden mußte,war auch nur annähernd in der Lage meine Fragen zu verstehen, geschweige denn zu beantworten.Keiner hatte jemals von einer Geschichte von Einkünften aus privaten Krediten gehört.Ich wurde 3 x gefragt wieviel Umsatz ich den mache(natürlich gar keinen,aber das glaubten sie mir nicht) und dass diese "Zinsen" sicherlich
KEST-pflichtig seien und ich nichts weiter angeben brauche also die Summe unter Kapitalerträgen aufzuführen.Nachdem ich ihnen klargemacht hatte, dass dies keine Zinsen, sondern einkommenssteuerpflichtige Einkünfte seien,wollten sie mich mit der Begründung loswerden, ich sei ja sowieso unter 11k im Jahr,von daher solle ich gar keine Erklärung abgeben.
Ich bestand aber darauf. unbedingt eine Erklärung machen zu wollen, und dass ich vermute, diese Einkünfte seien unter Punkt 361 als Einkünfte aus
privaten Krediten anzugeben .Die Chefin sah sich dann das Steuerformular an und sagte, sie "vermute" dass dies nicht der richtige Punkt sei,aber wo ich das dann sonst eintragen muß, wußte sie natürlich auch nicht.Im Endeffekt wurde mir gesagt, ich solle mich an einen Steuerberater wenden (wie soll das gehen für 200€ die Stunde wenn ich
nicht mal 11K im Jahr verdiene),oder ich solle eine schriftliche Anfrage stellen,wer die dann aber beantworten soll ist mir schleierhaft,da sie
mir keinen einzigen Ansprechpartner nennen konnten, der weiß was P-P-Lending überhaupt bedeutet.
Meine Frage nun (an Hugh):
Ist das bei dir unter Punkt 361 als Einkünfte aus privaten Krediten so in der Steuererklärung akzeptiert worden?Ich will da jetzt kein großes Durcheinander veranstalten und keinen verärgern, und auch keine schlafenden Hunde wecken (von wegen Bankgeschäfte ohne Lizenz und so Scherze).Ich werde also sicher keine schriftliche Eingabe machen.Oder könnte man einfach versuchen, diese Einnahmen statt unter Punkt 361 wie von Ihnen selber empfohlen unter Kapitalerträge anzugeben,wenn ihnen das nicht passt können werden sie sich ja sicher melden.

Andere Frage wäre : kann meine 2-jährige Tochter ,die bereits ein Wertpapierdepot besitzt und noch etwas Bargeld überhat,derei P-P-Geschäfte tätigen,also einen Mintosaccount eröffnen,um ihren Steuerfreibetrag voll auszunutzen?
Ich weiß,dieses Geld darf sie später nur selber verwenden (ist auch rein für ihre Ausbildung/Eigentumswohnung gedacht).
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hugh



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Beiträge: 1283

BeitragVerfasst am: 17.11.2015, 23:07    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Hallo peymann!
Ich habe 2013 mit p2p angefangen und somit 2014 und heuer die Zinserträge unter Punkt 361 "Einkünfte aus Privatdarlehen" angeführt. Die Steuererklärungen hab ich immer über FinanzOnline gemacht und es gab für beide Jahre keine Rückfragen vom Finanzamt.

Ich würde dir nicht raten, die p2p-Zinsen unter Kaptialerträge (Kest, Quellensteuer oder Auslandskest) anzuführen, da es ja einen EU-weiten Informationsabgleich zwischen Banken und Finanzämtern gibt, und wenn dem Finanzamt keine Informationen zu deinem angegebenen Zinsen vorliegen, dann wird es deine Steuererklärung mit Sicherheit hinterfragen. Wenn sie dann der Meinung sind, dass du eine Falschangabe gemacht hast, musst du dann zusätzlich zur Steuernachzahlung auch noch eine saftige Verwaltungsstrafe blechen.

Die Geldmarie (welche sich meiner Meinung nach sehr gut in Finanzfragen auskennt) ist übrigens auch der Meinung, dass p2p-Zinsen EST-pflichtig und nicht KEST-pflichtig sind. Siehe letzten Absatz in ihrem u.a. Beitrag über Lendico* in Österreich
https://www.geldmarie.at/banken/anlage-in-kredite-lendico.html
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peyman



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BeitragVerfasst am: 18.11.2015, 15:27    Titel: @Hugh (Mintos) Antworten mit Zitat

Geldmarie meint zwar auf meine Anfrage hin das wären einkommensteuer-
pflichtige Einkünfte,jedoch würde er Kreditausfälle gegenrechnen....
Das höre ich jetzt zum ersten Mal ,wie machst du das Hugh?
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hugh



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Beiträge: 1283

BeitragVerfasst am: 18.11.2015, 20:00    Titel: Re: @Hugh (Mintos) Antworten mit Zitat

peyman hat Folgendes geschrieben:
Geldmarie meint zwar auf meine Anfrage hin das wären einkommensteuer-
pflichtige Einkünfte,jedoch würde er Kreditausfälle gegenrechnen....
Das höre ich jetzt zum ersten Mal ,wie machst du das Hugh?


Überweisungsgebühren und Gebühren vom Zweitmarkt hab ich nicht gegengerechnet, allerdings hab ich auch Gewinne aus Käufen und Verkäufen nicht versteuert.

Kreditausfälle hatte ich 2013 und 2014 keine. Erst heuer ist einer meiner Bondora-Kredite mit 40,- Restschuld auf Inkassosturfe 5 (Inkasso abgeschlossen) gesprungen. Aber den werde ich auch nicht gegenrechnen, da in der Ausfüllhilfe zur EST-Erklärung folgender Passus steht:


Hier sind Einkünfte aus Kapitalvermögen einzutragen, die stets nach dem allgemeinen Steuertarif zu besteuern und erklärungs-pflichtig sind. Die Ausübung der Regelbesteuerungsoption (Punkt 8.1 im Formular E 1) betrifft diese Einkünfte nicht. Auf sie ist das Verbot des Abzuges von Werbungskosten (§ 20 Abs. 2) nicht anzuwenden und sie sind nicht in einen Verlustausgleich bei Vorliegen von Substanzverlusten (Punkt 1.3) einzubeziehen. Da sie keinem KESt-Abzug unterliegen, kommt eine Anrechnung von KESt (Kennzahl 899) nicht in Betracht.
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peyman



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Beiträge: 404

BeitragVerfasst am: 31.12.2015, 13:31    Titel: @Hugh (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich finde keinen Punkt 361 in der Steuererklärung.
Ich sehe nur in dem E1KV-Formular den Punkt 857 (Zinseinkünfte
aus Privatdarlehen die nicht dem besonderen Steuersatz von 25% unterliegen).
Ist das richtig oder wo finde ich 361?
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fhie93rjafjq3ß0a



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Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.2017, 12:19    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Hallo, da ich aus den Antworten bis jetzt nicht recht schlau wurde, habe ich via www.bmf.gv.at eine Anfrage direkt ans Finanzamt mit folgenden Inhalt geschrieben:

Code:
Guten Tag!

Da die Zinslage in Österreich schon langsam den Nullpunkt erreicht habe ich eine interessante Anlagenform gefunden.

Nun interessiert mich, wie ich die Zins-Gewinne für mein verliehenens Kapital richtig via EST-Erklärung deklaieren soll.

Ist dafür der Punkt 857 von der Datei unter dem Link https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2015/E1kv.pdf richtig.

Muss ich dort ALLE Gewinne pro Jahr angeben, auch die ich digital wieder investiere, oder nur die Gewinne, die ich auch wieder retour auf mein Girokonto in Österreich überweise?

Vielen Dank für die Information!


Ich werde Euch bei einer Antwort gerne auf den laufenden Stand halten!

LG!
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flaquadrat2



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Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.01.2017, 12:29    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Danke fhie93rjafjq3ß0a!
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mopcku



Anmeldedatum: 02.01.2017
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 30.01.2017, 17:21    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Danke
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