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Österreichfrage  
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fhie93rjafjq3ß0a



Anmeldedatum: 30.01.2017
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.02.2017, 11:14    Titel: Antwort vom Steuerexperten der AK (Arbeiterkammer) Antworten mit Zitat

Hallo, zu gleich habe ich den Steuerexperten der AK (Arbeiterkammer) dazu angeschrieben und er hat mir folgende Antworten gegeben:

Code:
Wenn die Einnahmen aus Kapitalvermögen im Jahr über € 730,-- sind, damit meine ich, dass alle Einnahmen aus dem Ausland, auch die Sie am Online-Konto im EU-Ausland lassen, der Finanz via (=Einkommensteuererklärung) erklären müssen.

Wenn darunter – haben Sie nichts zu machen.

Zur Erklärung sind ALLE inländischen Einkommen aus Kapitalvermögen mit der KESt schon endbesteuert


Auf die Antwort der Finanz warte ich noch!

LG!
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flaquadrat2



Anmeldedatum: 22.10.2016
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.02.2017, 11:43    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
LG, fla
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peyman



Anmeldedatum: 12.09.2013
Beiträge: 404

BeitragVerfasst am: 02.02.2017, 14:45    Titel: Österreich (Mintos) Antworten mit Zitat

Woher kommen diese 730€ nebenbei gefragt?Die WK hat sich in meinem Fall als komplett inkompetent erwiesen,die hatten keinerlei Ahnung um was es geht,und die Anfrage kam vom STB.
Alles über dem Freibetrag (11K) ist Einkommen und dementsprechend anzugeben.
Ob das Geld reinvestiert wird oder auf dem Konto landet, macht keinen Unterschied.
Vom BMF wirst du wahrscheinlich den Verweis zu einem Steuerberater bekommen,der dann ebenfalls (Wie auch die Wirtschaftskammer)keinen Plan hat, um was es eigentlich geht.Alle drei (BMF,STB,WK) kennen kein P-P, und stochern folglich im Nebel herum und schieben die Verantwortung von sich.
Die WK wird auf das BMF verweisen und die wiederum auf den STB.
Keiner wills nacher gewesen sein.
Zumindest war es bei mir so.
Fest steht:
Die Zinsen sind als Einkommen aus Privatdarlehen zu deklarieren (und somit einkommensteuerpflichtig).
Dieses Geschäft ist reine private Vermögensverwaltung (Und benötigt keine Banklizenz ).
Es werden keine Umsätze generiert(Die erste Frage, auf die sie beim FA gekommen sind).
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peyman



Anmeldedatum: 12.09.2013
Beiträge: 404

BeitragVerfasst am: 02.02.2017, 14:51    Titel: Österreich-2 (Mintos) Antworten mit Zitat

Wie man an der Antwort deines WK-Experten schon sehen kann,kennt er vermutlich nicht den Unterschied zwischen KEST-pflichtigen Einkünften (im Inland automatisch abgezogen) und den einkommensteuerpflichtigen Zins-Einnahmen aus P-P .Ich wäre mit derlei Aussagen von jemandem, der offensichtlich nicht recht weiß um was es geht, sehr vorsichtig.
Der meint vermutlich es dreht sich um herkömmliche Zinseinkünfte (Bankzinsen,Dividenden oä) aus dem Ausland,was im P-P-Fall falsch ist.
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hugh



Anmeldedatum: 12.12.2013
Beiträge: 1283

BeitragVerfasst am: 02.02.2017, 21:47    Titel: Re: Österreich (Mintos) Antworten mit Zitat

peyman hat Folgendes geschrieben:
Woher kommen diese 730€ nebenbei gefragt?


https://www.jusline.at/41_Veranlagung_von_lohnsteuerpflichtigen_Eink%C3%BCnften_EStG.html
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Investor79



Anmeldedatum: 03.08.2012
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 06.02.2017, 06:48    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Also Fakt ist: beim FA weiß keiner, was p2p lending ist, geschweige den wie es versteuert wird.

Ohne Kontoeinsicht ist das sowieso nicht nachweisbar.
Wieso also schlafende Hunde wecken???

In Österreich sind wir Vize-Europameister in der Besteuerung von Arbeit.
Bei den mickrigen zu holenden Euros wir der Staat nicht aktiv. Bis die das am Radar haben, vergehen noch 5 - 10 Jahre.
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schmat



Anmeldedatum: 14.05.2013
Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: 06.02.2017, 09:55    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Bin immer wieder erschüttert mit wie viel Inkompetenz man als STB und bei den Behörden sein Geld verdienen kann...

Man denke nur wie lange das Thema Airbnb* ignoriert wurde und da geht es um ganz andere Summen...
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banana



Anmeldedatum: 07.02.2017
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 07.02.2017, 01:38    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Hallo!


Ich habe mal ein wenig das EStG und WWW durchgelesen und hab (für mich relevantes) in ein PDF kopiert...

Fakt ist: Ich bin kein Steuerberater
Fakt ist: Ich bin mir nach vielen Stunden Recherche nicht ganz sicher Laughing

Ich bin auf die Antwort des Finanzministeriums gespannt...

Wer will kann sich das Dokument im Anhang durchlesen und ggf. was dazu sagen... Ist zum Großteil copy and paste, relevantes (< 1 Seite) ist FETT

Link zum File auf wetransfer
https://we.tl/XqPp2SRiph



lg banana

PS: Dieser Link ist bekannt?
http://www.p2p-banking.com/countries/baltic-experiences-with-setting-up-a-company-in-estonia-for-the-purpose-of-investing-in-bondora-p2p-lending/
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schmat



Anmeldedatum: 14.05.2013
Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: 07.02.2017, 10:42    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer hat eine Bankenlizenz? Bzw. ist im Ausland überhaupt eine Notwendig für P2P Lending???


Hier wäre ich SEHR SEHR vorsichtig, was schlafende Hunde anbelangt! Google mal nach Bankless-Life, damals gab es richtig empfindliche für Betreiber UND für Anleger, weil keine Banklizenz vorhanden war.
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peyman



Anmeldedatum: 12.09.2013
Beiträge: 404

BeitragVerfasst am: 07.02.2017, 21:54    Titel: Steuern auf P-P in Ö (Mintos) Antworten mit Zitat

Der Österreicher mit der Firma in Litauen hat mir SEHR weitergeholfen letztes Jahr.Über Umwege konnte ich ihn kontaktieren, und er war bereit, in gewissem Rahmen Auskünfte zu erteilen.
Da die Finanz komplett ahnunglos ist was P-P betrifft,und zwar bundesweit,wollte ich es dann doch genauer wissen.
Mein Steuerberater wußte zwar auch nicht Bescheid,hat sich jedoch sehr bemüht, und auch die Wirtschaftskammer kontaktiert.Die wußten dann auch nicht viel.Es gibt jedoch erfahrene User hier, und so konnte ich das Puzzle schon weitgehend vervollständigen.

Folgendes konnte ich zusammentragen(und diese Fakten sind vom Steuerberater so bestätigt .Die Steuererklärung* ging auch problemlos durch):
-P-P ist KEIN Gewerbe ,sondern private Vermögensverwaltung (Ein sehr heikler Punkt,der gerne übersehen wird.)
-Das schlafende-Hunde Problem ist keines.Wir betreiben kein Bankgeschäft (wie Bankless Live und dessen Investoren,hier hatte ich mir ursprünglich auch große Sorgen gemacht),sondern kaufen
lediglich Rechte an Kreditforderungen.Und das ist KEIN Bankgeschäft,wir vergeben keine Kredite,sonder erwerben nur Rechte auf die Rückzahlung.
Die Loanoriginators haben im jeweiligen Land Lizenzen für diese Geschäfte,so dass diese Geschäfte dort legal sind.Ob das in Österreich anders ist zählt nicht.Nach der dortigen Gesetzeslage tätigen wir in diesem Land legale Geschäfte, und versteuern diese anschließend korrekt in Österreich.
-Zu Versteuern sind diese Erträge als Einkünfte aus privaten Kreditgeschäften,und damit KEINE Kapitalertragssteuer,sondern Einkommenssteuer.Das ist zwar ärgerlich aber nicht zu ändern.In Deutschland ist das anders,dort sind P-P Kapitalerträge mit 25% Flat(Wird nach der nächsten Wahl aber auch abgeschafft).
-Man kann Gewinne und Verluste nicht gegenrechnen,und auch sonst keine Kosten absetze.
Ich werde dieses Jahr aber meine Internetkosten steuerlich geltend machen,schließlich betreibe ich diese Geschäfte zu 100% online.

Ob das Peanuts sind ,die man dem FA verschweigen kann,muß jeder für sich selbst entscheiden.Da ich ca 17K jährlich steuerfrei erwirtschaften darf (11K Freibetrag plus alle Absetzmöglichkeiten),werde ich keinerlei Risiken eingehen.Ich will dieses Geschäft ausbauen,und wehe später kommen mal Fragen, wie das denn in den Anfangsjahren so lief.
Bei mir sind es jedenfalls keine Peanuts,denn ich übertreffe diesen Betrag
jetzt schon, und zahle auch Steuern darauf .
Außerdem braucht man inzwischen bei einigen Plattformen Ansässigkeitsbestätigungen(Viventor,Viainvest).Und es kommen sehr wohl Fragen des FA, wenn man diese Bestätigungen beantragt (selber erlebt).

Man kann natürlich ein Zweit-Dritt-Viertkonto aufmachen ,wenn man Verwandte hat, die den 11k-Freibetrag nicht ausnutzen.Leider geht das erst ab 18 Jahren,sonst wäre mein kleines Kind bereits als Säugling Großinvestor.
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17508

BeitragVerfasst am: 07.02.2017, 21:57    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Kleine Anmerkung von mir: Der Österreicher hat seine Firma in Estland (nicht in Litauen) gegründet - siehe oben verlinkten Artikel
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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banana



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Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 07.02.2017, 22:08    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

@peyman
Vielen Dank für die Infos, hast du da vom STB oder dem mit der Firma in Estland etwas detaillierteres mit Paragraphendschungel? oder lässt du deine Est Erkl. vom STB machen? Smile

Wo genau deklarierst du die Gewinne?

Bezüglich Bankless Live sehe ich das genau so...

Ich bin ja unselbstständig tätig, habe demnach nach §41 EStG Abs 3. 730,- Veranlagungsfreibetrag, ab dann wirds halt nichtmehr so produktiv :/


Warum Viainvest* und Viventor* die Steuerbescheinigung wollen und Mintos, Twino, Swapper nicht habe ich noch nicht ganz verstanden...
Man würde halt doppelt Steuern zahlen wenn man das nicht einreicht, einmal im jeweiligen Land (zieht Vi* dann automatisch ab) und einmal in Ö.


Grüße aus der Steiermark
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peyman



Anmeldedatum: 12.09.2013
Beiträge: 404

BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 05:45    Titel: Österreich (Mintos) Antworten mit Zitat

Meine Steuererklärung* hat der SB gemacht,und das würde ich zumindest beim ersten Mal empfehlen.Die Kosten dafür kann man im Folgejahr absetzen (und meine Spende fürs Tierheim auch).
Deklarieren der Einkünfte HIER:
Beilage E1 (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Punkt 1.1.2
Einkünfte aus Kapitalvermögen,die nicht dem besonderen Steuersatz von 25% unterliegen(Zinsen aus Privatdarlehen).

P-P ist in Österreich weitgehend unbekannt.Dazu gibt es keine detaillierten,aufs Produkt passenden Paragraphen.
Der Mann mit der Firma hat das seit einigen Jahren so in Übereinstimmung mit seinem SB gemacht,und auch hier im Forum sind dementsprechende Infos erhältlich.

VI und VIV sind in Lettland ansässig,hier sind die Gesetze anders als in Litauen,in Lettland sind diese Ansässigkeitsbescheinigungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwingend.
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banana



Anmeldedatum: 07.02.2017
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 09.02.2017, 01:05    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich fange erst nächsten Monat effektiv zum investieren an (teste gerade die Plattformen und warte auf withdrawal... Da koster ser STB mehr als meine Zinsgewinne Smile

Ich hab mir STB auch schon so meine Erfahrungen gemacht...


Die 730€ Freibetrag, ziehst du die ab bevor du ausfüllst oder wird das später dann so berechnet?

also Zinsen sind 1000,- in 2016, welchen Betrag schreibst du unter 1.1.2 ?

so mach ichs dann bis mich das Finanzamt mal anders anweist Smile

Das die einen in Lettland und die anderen in Litauen sitzen ist mir ganz entgangen, erklärt natürlich alles...

Danke vielmals für deine Infos!
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mopcku



Anmeldedatum: 02.01.2017
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 28.02.2017, 22:11    Titel: Re: Österreichfrage (Mintos) Antworten mit Zitat

Glaube eine interessante Entscheidung über Privatkredite


https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1
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