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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 15.08.2014, 22:15 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Anturios hat Folgendes geschrieben: |
Google mal neuere Urteile in dem Zusammenhang, da steht das recht deutlich drin. Dass es auch für den Ausweisinhaber gelten muss, ergibt sich aus der Tatsache, dass dieser keine besonderen Rechte hat, auch wenn man das erstmal annehmen könnte. |
Habe ich getan und nicht eines für Deine Interpretation gefunden. Alle, die ich gefunden habe bezogen sich drauf, ob ich einen Scan fordern darf bzw. dass ich nicht die Ausweise von Kunden oder sonstigen Dritten speichern darf, schon gar nicht systematisch.
Deswegen meine Frage nach einer Quelle. Ich habe nur Gerüchte gefunden, kein einziges Urteil. Nicht mal ein einziges, dass sich auch nur mit der Frage beschäftigt hätte.
Ich glaube, das mit den "besonderen Rechten" hast Du gar nicht gelesen, da geht es nämlich darum, dass auch der Ausweisinhaber nicht durch Einwilligung dieser Speicherung bzw. der Forderung danach durch Dritte zustimmen darf. Wohlgemerkt: alles im Inland! |
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Anturios
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 76
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Verfasst am: 15.08.2014, 23:09 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Es ist gesetzlich geregelt, wer die Daten aus dem Ausweis erheben, speichern und verarbeiten darf und der Ausweisinhaber gehört nicht dazu. Er hat somit keine im Vergleich zu so genannten “Dritten“ besonderen Rechte und ist somit konkludent von dem Verbot umfasst.
Und das steht natürlich auch nicht im Gesetz, da zum einen das Kopierverbot insgesamt nicht explizit erwähnt wird und zum anderen nicht erwähnt werden braucht, wenn eine Gruppe (hier die Ausweisinhaber) NICHT anders behandelt wird.
Freilich reden wir hier ohnehin von einer Ordnungswidrigkeit, von daher ist es letztlich ohnehin egal. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 16.08.2014, 00:45 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Noch mal: nö. Sehe ich nirgends.
Bring ne Quelle, wenn Du sowas behauptest.
Es geht hier übrigens nicht um das elektronische Auslesen, für das man übrigens ganz offiziell zertifizierte Geräte kaufen kann. |
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Anturios
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 76
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Verfasst am: 16.08.2014, 06:11 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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*seufz* Vergiß es einfach, lohnt nicht. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 16.08.2014, 13:11 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Wenn es so viele Urteile dazu gäbe, wie Du sagst, dann könntest Du ja für googlemäßig herausgeforderte Leute wie mich, die nicht ein einziges finden, sondern nur welche, die genau das sagen, was ich oben schreibe, einfach mal einen Link dazu posten.
Ich finde nur so Erklärungen wie diese
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
Und an Urteilen verlinken alle genau eines, nämlich dieses:
http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=120077&_psmand=126
Mit Kommentar:
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/personalausweis-einscannen-datenschutzrechtlich-unzulaessig.html
Da Du das auch nach x-maligem Nachfragen nicht tust, ist die Sache ja wohl klar. |
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CWollenhaupt
Anmeldedatum: 21.09.2013 Beiträge: 83
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Anturios
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 76
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Verfasst am: 16.08.2014, 19:38 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Wenn es so viele Urteile dazu gäbe, wie Du sagst, dann könntest Du ja für googlemäßig herausgeforderte Leute wie mich, die nicht ein einziges finden, sondern nur welche, die genau das sagen, was ich oben schreibe, einfach mal einen Link dazu posten.
[...]
Da Du das auch nach x-maligem Nachfragen nicht tust, ist die Sache ja wohl klar. |
Zum einen bin ich im Urlaub (und daher technisch eingeschränkt), zum anderen habe ich explizit darauf hingewiesen, dass dieses Verbot nirgends steht (lies meine Beiträge einfach nochmal in Ruhe nach), es für den Ausweisinhaber aber eben auch keine Legitimation gibt und man daher analog zu dem Ergebnis kommen wird, dass auch dieser von dem Vebrot betroffen ist. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 17.08.2014, 03:28 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Und ich habe geschrieben, dass das Quatsch ist, weil es das von Dir behauptete Scanverbot gar nicht gibt, weder in Gesetz noch in Rechtsprechung, es gibt lediglich ein Verbot, diese Scans von dritten zu fordern oder zu sammeln.
Ich habe dazu oben Belege gepostet. Du hast behauptet, man könne "einfach Googlen" um Urteile zu finden, die Deine Behauptung belegen, ist mir nicht gelungen.
Du hast offenbar auch nix gefunden.
Ergebnis: Du verbreitest unfundierte Gerüchte, die Du vermutlich in Internetforen aufgelesen hast (da hab ich die Theorie durchaus auch gesehen, genauso unfundiert, wie hier)
Wenn Du nach dem Urlaub wieder an Google rankommst, können wir das hier gerne in etwas fundierterer Form weiterführen, da würde ich aber gerne dann zumindest mal eine einzige, fundierte Quelle für Deine Behauptung sehen wollen, sonst bringt das alles hier nix. |
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Anturios
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 76
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Verfasst am: 17.08.2014, 09:28 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Das Problem scheint mir zu sein, dass du einen simplen Gedankentransfer nicht nachvollziehen kannst (was ich vorausgesetzt hatte), solange es nicht irgendwo eine Quelle gibt, in der dieser wörtlich so wiedergekaut wird.
Hier einmal das dir sicherlich bekannte Urteil: https://ssl.bremen.de/datenschutz/sixcms/media.php/13/Urteil%20Scannen%20Personalausweis.pdf
Entscheidend sind hier die Rn 17, 19-21:
"Die Zulässigkeit des Scannens und Speicherns von Personalausweisen beurteilt sich nach den in Abschnitt 3 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz - (PAuswG) getroffenen Regelungen über den Umgang mit personenbezogenen Daten[...]"
"Soweit es um die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Personalausweis oder mithilfe des Personalausweises geht, enthalten die Vorschriften des dritten Abschnitts des Personalausweisgesetzes eine abschließende, § 28 BDSG verdrängende Regelung. Denn § 14 PAuswG mit der amtlichen Überschrift „Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“ bestimmt, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises ausschließlich erfolgen darf durch
1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Personen nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
2. öffentliche Stellen und nicht-öffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20."
Das Scannen stellt eine Datenerhebung im Sinne des PAuswG dar. Wer solche Daten erheben darf, ist abschließend in § 14 PAuswG geregelt (siehe oben). Der Ausweisinhaber gehört nicht dazu, er wird genauso behandelt wie der "Dritte".
Und für alle, denen es nicht erlaubt ist, ist es verboten. |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 17.08.2014, 12:44 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Anturios hat Folgendes geschrieben: | Das Scannen stellt eine Datenerhebung im Sinne des PAuswG dar. Wer solche Daten erheben darf, ist abschließend in § 14 PAuswG geregelt (siehe oben). Der Ausweisinhaber gehört nicht dazu, er wird genauso behandelt wie der "Dritte".
Und für alle, denen es nicht erlaubt ist, ist es verboten. |
Der Ausweisinhaber erhebt aber gerade keine Daten, denn es sind ja seine eigenen Daten!
Daten erheben bedeutet umgangssprachlich, diese zu sammeln und das macht ein Dritter!
Nachdem z.B. die Schufa ca einen Perso-Scan verlangt für die Anforderung der Selbstauskunft, glaubst Du nicht, dass irgendein genau so heller Kopf wie Du auf die Idee gekommen wäre, z.B. über Verbraucherverbände dagegen vorzugehen - die stehen ja mit der Schufa sowieso meist auf dem Kriegspfad! |
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CWollenhaupt
Anmeldedatum: 21.09.2013 Beiträge: 83
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Verfasst am: 17.08.2014, 13:23 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Anturios hat Folgendes geschrieben: | Und für alle, denen es nicht erlaubt ist, ist es verboten. |
Das BMI hat mit Schreiben von 29.03.2011 die Kopie eines Ausweises zugelassen, wenn eine Vorlage nicht möglich ist und die Kopie ausschließlich zu Identifizierungszwecken verwendet wird. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass der Inhaber durchaus eine Kopie anfertigen kann (sogar mehrfach, da er Bereiche schwärzen soll), aber diese Kopie nicht beliebig verwenden darf.
Hier ist eine Kopie dieses Schreibens:
http://deutscheswaffenrecht.de/wp-content/Erlass_BMI_PA-Kopien2.pdf |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 17.08.2014, 14:31 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Herr lass Hirn...
Das sind DATENSCHUTZREGELUNGEN des Personalausweisgesetztes zur Konkretisierung des BDSG. Datenschutz betrifft grundsätzlich immer die Verarbeitung und Erhebung von Daten Dritter. Mir selbst ggü. habe ich keinen Datenschutz einzuhalten (macht auch keinen Sinn).
Lies Punkt 29 des Urteils.
Punkt 30 ist dann die von mir angesprochene Klärung, dass der Nutzer auch nicht der Verarbeitung (durch Dritte!) abweichend von den gesetzlichen Regelungen zustimmen darf. Das gibt es regelmäßig in Datenschutzgesetzen, weil Unternehmen diese sonst durch Standardvertrag einfach ausheben könnten, indem sie halt eine Zustimmung fordern.
Hamwer geklärt, Scanverbot für eingeben Ausweis ist ein Märchen.
Ende der Diskussion für mich. |
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Ikke

Anmeldedatum: 10.10.2013 Beiträge: 466
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Verfasst am: 17.08.2014, 18:59 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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komplett sinnfreie Diskusion... _________________ Lächle, es könnte schlimmer kommen...ich lächelte und es kam schlimmer |
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CWollenhaupt
Anmeldedatum: 21.09.2013 Beiträge: 83
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Verfasst am: 17.08.2014, 21:01 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Herr lass Hirn... |
Bezieht sich das jetzt auf mich? Falls ja, dann bitte noch einmal meinen Beitrag lesen, denn genau das habe ich gesagt. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 17.08.2014, 22:28 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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CWollenhaupt hat Folgendes geschrieben: | nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Herr lass Hirn... |
Bezieht sich das jetzt auf mich? Falls ja, dann bitte noch einmal meinen Beitrag lesen, denn genau das habe ich gesagt. |
Nein, Sorry, es bezog sich natürlich auf Anturios, ich habe dann nur den Quote gelöscht und nicht mehr dran gedacht, dass da noch Posts kommen.
Und ja, Du hast genau das gleiche auch gesagt, zu Recht. Und dagobertchen auch, wir wiederholen uns also ganz schön  |
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