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Almenschorsch

Anmeldedatum: 15.06.2009 Beiträge: 577 Wohnort: Töging am Inn
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Verfasst am: 15.08.2014, 10:55 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Des ist ja genauso furchtbar wie bei Paypal da wolltens irgendwann auch mal ne Wasserrechnung und lauter so Zeugs haben. |
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Mücke Gast
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Verfasst am: 15.08.2014, 11:07 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Mücke hat Folgendes geschrieben: | Anturios hat Folgendes geschrieben: |
Es scheint aber eine gesetzliche Ausnahme im Geldwäschegesetz zu geben. |
Wenn ich das richtig verstehe, betrifft das aber nur das Kopieren des Persos bei der Bank (unter Vorbehalt). Ich habe das mal irgendwann und irgendwo gelesen, finde es momentan aber nicht wieder. |
Vielleicht hilft das weiter:
http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb23/k21p1.htm |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 15.08.2014, 11:23 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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@mücke
Ich finde darin aber gerade kein "Verbot" des Kopierens, sondern nur datenschutzrechtliche Bedenken, im Übrigen aber gerade die Bedingung des Kopierens bei Beträgen über 20.000 Euro.
Also kurz meine Rechtsauffassung:
- Dir ist nicht verboten, Deinen Perso zu kopieren (Gesetz dazu habe ich bisher nicht gefunden)
- Die datenschutzrechtlichen Bedenken der BRD dürften für Bondora* in Estland wohl nicht gelten |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 15.08.2014, 11:23 Titel: |
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kenzoo
Anmeldedatum: 20.02.2013 Beiträge: 399
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Verfasst am: 15.08.2014, 11:53 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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So wie ich das verstanden habe,
sind Arbeitgeber die den Personalausweis ihrer Mitarbeiter
kopiert haben schuldiggesprochen worden.
Im Gesetz selber steht davon wohl nichts drin, aber in der Regierungsbegründung steht
Code: |
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 15.08.2014, 12:08 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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@kenzoo
Aus der Regierungsbegründung zu welchem Gesetz zitierst Du gerade? |
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kenzoo
Anmeldedatum: 20.02.2013 Beiträge: 399
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 15.08.2014, 13:11 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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So wie ich das lese (das Erheben oder Verwenden ...) gilt dieses Verbot dann aber nur für Dritte (hier also Bondora), ich darf jedoch Scannen bzw. Kopieren. Und für einen Ausländer ohne Bezug zu Deutschland gilt ja das Gesetz nicht (unabhängig davon, dass das Verbot so überhaupt nicht im Gesetz steht)
Und im Zweifel ist dann im Geldwäschegesetz wieder eine Ausnahmeregelung (für Fälle über 20.000 Euro), also in der Tat ziemlich schwammig.
Ich habe kein Problem damit, Bondora* eine Kopie zu schicken, und im Zweifel kopiere ich eben den Pass, dann gibt es das geschilderte Problem mit der Berechtigungsnummer nicht. |
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Mücke Gast
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Verfasst am: 15.08.2014, 13:27 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Dafür fehlt dann die Anschrift.  |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 15.08.2014, 13:42 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Mücke hat Folgendes geschrieben: | Dafür fehlt dann die Anschrift.  |
Und die steht auf der Energierechnung. Genau aus diesem Grund verlangen ja Anbieter - vor allem aus dem angelsächsischen Raum - ja die Vorlage einer Versorgungsrechnung, denn die dokumentiert dann den Wohnsitz. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 15.08.2014, 15:01 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Anturios hat Folgendes geschrieben: |
Das ist falsch. Es ist grundsätzlich jedem verboten, den Ausweis einzuscannen, das schließt den Ausweisinhaber mit ein.
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Nö, isses nicht.
Quelle? |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 15.08.2014, 15:06 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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dagobertchen hat Folgendes geschrieben: | Mücke hat Folgendes geschrieben: | Dafür fehlt dann die Anschrift.  |
Und die steht auf der Energierechnung. Genau aus diesem Grund verlangen ja Anbieter - vor allem aus dem angelsächsischen Raum - ja die Vorlage einer Versorgungsrechnung, denn die dokumentiert dann den Wohnsitz. |
Genau das ist der Punkt. Der Perso ist ja auch wieder so eine deutsche Spezialität, die es nicht überall gibt. Die Briten zum Beispiel haben ja nicht mal eine Meldepflicht. Deshalb hat sich dieser Prozess so eingebürgert, weil dann doch die meisten Finanzgeschäfte immer noch über UK abgewickelt werden, da bürgern sich dann halt zumindest irgendwann deren Standards ein.
Ich hab genau den selben Prozess dieses Jahr schon bei Anbietern aus USA, England, Slovenien, Estland und Schweden gesehen, mit nur kleineren Variationen.
Für Internet-Gerüchte über das deutsche Persogesetz interessieren die sich da nur begrenzt. |
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Anturios
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 76
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Verfasst am: 15.08.2014, 16:47 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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dagobertchen hat Folgendes geschrieben: | So wie ich das lese (das Erheben oder Verwenden ...) gilt dieses Verbot dann aber nur für Dritte (hier also Bondora), ich darf jedoch Scannen bzw. Kopieren. |
Das gilt für jede Stelle, die nicht gesetzlich dazu berechtigt ist und damit auch den Ausweisinhaber. Du bist insofern ebenfalls Dritter, da der Ausweis ja auch Eigentum der BRD ist. Der Ausweis wurde dir zu dem ausschließlichen Zweck ausgehändigt, dich gegenüber berechtigten Stellen damit zu identifizieren. |
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Anturios
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 76
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Verfasst am: 15.08.2014, 16:53 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Anturios hat Folgendes geschrieben: |
Das ist falsch. Es ist grundsätzlich jedem verboten, den Ausweis einzuscannen, das schließt den Ausweisinhaber mit ein.
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Nö, isses nicht.
Quelle? |
Google mal neuere Urteile in dem Zusammenhang, da steht das recht deutlich drin. Dass es auch für den Ausweisinhaber gelten muss, ergibt sich aus der Tatsache, dass dieser keine besonderen Rechte hat, auch wenn man das erstmal annehmen könnte. |
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10731 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 15.08.2014, 18:04 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Da mach ich mir jetzt aber richtig Sorgen  _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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kenzoo
Anmeldedatum: 20.02.2013 Beiträge: 399
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Verfasst am: 15.08.2014, 19:30 Titel: Re: Identifikation (Bondora) |
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Anturios hat Folgendes geschrieben: | nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Anturios hat Folgendes geschrieben: |
Das ist falsch. Es ist grundsätzlich jedem verboten, den Ausweis einzuscannen, das schließt den Ausweisinhaber mit ein.
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Nö, isses nicht.
Quelle? |
Google mal neuere Urteile in dem Zusammenhang, da steht das recht deutlich drin. Dass es auch für den Ausweisinhaber gelten muss, ergibt sich aus der Tatsache, dass dieser keine besonderen Rechte hat, auch wenn man das erstmal annehmen könnte. |
Das Auswertige Amt rät mir dazu Sicherheitskopien zu machen, bevor ich auf Reisen gehe, das steht jetzt aber n bissel im gegensatz zu deiner Quelle (das versenden der daten nach Bondora* mal außen vorgelassen)
https://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/04/Hilfe/hilfe__selbst.html |
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