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Oktaeder
P2P Legende


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Beiträge: 10775
Wohnort: Bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 16:50    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

https://www.focus.de/finanzen/steuern/die-besten-steuertipps-fuer-anleger-anlage-kap-teil-1-freistellung-werbungskosten-und-verluste_id_5384502.html
_________________
Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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Lendlord



Anmeldedatum: 08.12.2016
Beiträge: 1272
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 18:33    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Also ich setze auch immer sämtliche Verluste, die ich bei den P2P-Portalen habe, an:
- Verluste durch Verkäufe mit Abschlag auf Sekundärmarkt,
- die Verkaufsgebühr für den Sekundärmarkt
- Verluste durch Teil-Buyback von ausgefallenen Krediten (z.B. auf Fellow Finance*, Omaraha)..

Diese addiere ich alle und gebe sie als Kapital-Verlust an. Bis jetzt ging das immer durch.
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bowden



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Beiträge: 861

BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 19:38    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ich habe die Zweitmarktgewinne auch als private Veräußerungsgeschäfte durchgekriegt, wo ich sie mit meinen früheren Bitcoin-Verlusten verrechnen konnte. Wink
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 20:14    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

kann man dann auch die typischen Kaufgebühren für einen ETF absetzen? Das wäre mir neu, aber ich lerne ja gerne dazu.
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MathiasM



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Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 21:45    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ja, die Kaufgebühren kannst du zusammen mit den Verkaufgebühren bei der Veräußerung absetzen.
Also erst dann wenn die Gewinne oder Verluste realisiert werden.
In den Wertpapierabrechnungen und in den Steuerbescheinigungen sind alle Gebühren berücksichtigt.
_________________
Investments:
Mintos, Bondora*, Neofinance*, Finbee*, ViaInvest, Bondster*, Debitum
EstateGuru, Evoestate*, Inrento*, Bonafide
Seedrs, Axiafunder*, LandEx
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18296

BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 21:59    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

"In den Wertpapierabrechnungen und in den Steuerbescheinigungen sind alle Gebühren berücksichtigt."

Das ist der wesentliche Punkt. Das ist vielen gar nicht klar. Mein Broker rechnet die Transaktionsgebühren nämlich einfach in den Einstandskurs ein.
D.h. es ist nirgendwo seperat ersichtlich, dass diese berücksichtigt wurden.
Werden sie aber.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
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ChristianF



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Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.07.2025, 21:12    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

bin seit Sommer 2024 per Neo-Broker an der Börse (ETF-Sparplan) und habe auch mit P2P angefangen. Meine finanzielle Bildung ist als alter Hauptschüler nicht die beste. Finde es sehr ärgerlich, dass einem das Thema "Passives Einkommen" in der Vergangenheit nicht vermittelt wurde. Ich kam durch die Youtube-Videos darauf und habe das im Bekanntenkreis weiter gegeben.

Jetzt muss ich auf den letzten Drücker noch meine Steuer* 24 per Elster machen und hätte da 3 Fragen:

1. Wenn ich (Single) mit P2P über 1.000 Euro Zinsen bekomme, macht es dann Sinn, alle hinterlegten Freibeträge (Girokonto, Bausparkasse VL, Neo-Broker usw.) zu löschen?

2. Falls ja, kann ich die jetzt noch für 2024 löschen?

3. Hatte mal gelesen, dass Cashbacks im Formular extra eingetragen werden müssen. Wo muss das bitte rein?

Das war übrigens mein erster Beitrag! Tolles Forum, habe schon viel gelesen.

Danke für die Hilfe im Voraus!

MfG
Christian
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MathiasM



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Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 20.07.2025, 10:02    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

ChristianF hat Folgendes geschrieben:

1. Wenn ich (Single) mit P2P über 1.000 Euro Zinsen bekomme, macht es dann Sinn, alle hinterlegten Freibeträge (Girokonto, Bausparkasse VL, Neo-Broker usw.) zu löschen?

Das ist nicht notwendig.
Für die Kapitalerträge ist die Anlage KAP auszufüllen.
Die P2P Zinsen dort in Zeile 19 eintragen.
Bei den Bankerträgen ergibt sich aus den Steuerbescheinigungen, wo die Beträge einzutragen sind.

ChristianF hat Folgendes geschrieben:

3. Hatte mal gelesen, dass Cashbacks im Formular extra eingetragen werden müssen. Wo muss das bitte rein?

Grds. ebenfalls Anlage KAP, Zeile 19.
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Gollum



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BeitragVerfasst am: 20.07.2025, 17:38    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Die Freibeträge für 2024 kannst du natürlich nicht mehr nachträglich anpassen.
Mit der Steuererklärung* kann das Finanzamt allerdings nicht genutzte Freibeträge verrechnen, dazu am besten alles angeben d.h. auch die Steuerbescheinigungen der inländischen Banken etc.
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ChristianF



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Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.07.2025, 21:02    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

MathiasM hat Folgendes geschrieben:
ChristianF hat Folgendes geschrieben:

1. Wenn ich (Single) mit P2P über 1.000 Euro Zinsen bekomme, macht es dann Sinn, alle hinterlegten Freibeträge (Girokonto, Bausparkasse VL, Neo-Broker usw.) zu löschen?

Das ist nicht notwendig.
Für die Kapitalerträge ist die Anlage KAP auszufüllen.
Die P2P Zinsen dort in Zeile 19 eintragen.
Bei den Bankerträgen ergibt sich aus den Steuerbescheinigungen, wo die Beträge einzutragen sind.

ChristianF hat Folgendes geschrieben:

3. Hatte mal gelesen, dass Cashbacks im Formular extra eingetragen werden müssen. Wo muss das bitte rein?

Grds. ebenfalls Anlage KAP, Zeile 19.


Habe den Artikel gefunden:

Was ist mit Cashback- und Bonus-Aktionen?

Immer wieder gibt es Sonderaktionen von den Plattformen. Ein beliebter Kandidat für sowas ist die lettische Plattform Mintos. In diesem Fall bekommst du zusätzliche Gutschriften auf dein Konto überwiesen. Musst du auch diese versteuern? Hierzu habe ich SteuernMitKopf-Experte Roland Elias gefragt und er teilte mir mit:

“Im geringen Umfang sind Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG und bis 256 Euro (Freigrenze) steuerfrei. Wenn es aber gewerbliche Auswüchse annimmt, dann ist es zu versteuern.”

Diese Grenze sollten die meisten Cashback-Aktionen nicht erreichen. Mach dir hier also nicht allzu viel Gedanken.


https://passives-einkommen-mit-p2p.de/p2p-kredite-steuern/
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MathiasM



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BeitragVerfasst am: 20.07.2025, 22:30    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich lohnt es sich nicht, sich darüber zu viele Gedanken zu machen.
Aber so pauschal stimmt die Aussage nicht:
Cashback-Aktionen, die man für Investitionen auf der Plattform erhält, werden wie Zinsen versteuert.
Die Freigrenze bis 256 Euro gilt z.B. für den Anmeldebonus bei der erstmaligen Registrierung
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nukin



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BeitragVerfasst am: 22.07.2025, 16:35    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Die Frage ist, wann Cashback versteuert wird, auf das man niemals Zugriff hatte, also kein Zufluss entstanden ist - wie bspw. bei Ventus* , Devon* , Asterra. Der Zufluss findet erst zum Ende des Projekts statt (teilweise 5 Jahre), sofern es die Firmen bis dahin überleben.
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j789



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BeitragVerfasst am: 22.07.2025, 20:53    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

nukin hat Folgendes geschrieben:
Die Frage ist, wann Cashback versteuert wird, auf das man niemals Zugriff hatte, also kein Zufluss entstanden ist - wie bspw. bei Ventus* , Devon* , Asterra. Der Zufluss findet erst zum Ende des Projekts statt (teilweise 5 Jahre), sofern es die Firmen bis dahin überleben.


Kannst nur die Zinsen und cashback beim Finanzamt angeben, die du auch wirklich bekommen hast und das ist ja erst beim Verkauf oder Ausstieg eines Projektes. So zumindest werde ich das machen.

Ich behandle cashback immer wie Zinsen, ist das etwa verkehrt?
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Investiert in: Mintos*, Iuvo* Devon* Swaper* und Ventus* Energy, Loanch
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nukin



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BeitragVerfasst am: 23.07.2025, 18:34    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Da gibt es mehrere Standpunkte zu. In den größeren P2P Telegram Gruppen schreiben aber viele, dass sie es tatsächlich als Kapitalerträge versteuern. Hat GPT übrigens auch vorgeschlagen, da es tatsächlich gar kein Cashback im klassischen Sinne (=Rabatt) sei, sondern nur die ursprüngliche Forderung an die Plattform erhöhe.

Bei normalem Cashback siehts wieder anders aus.
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ChristianF



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Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.07.2025, 16:38    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Danke für die Beiträge bzw. Hilfe. Wenn ich bei Debitum* nach "Cashback" filtere, habe ich keinen Wert. Filtere ich nach "Empfehlungen", wird ein Betrag als Bonus/Verweise ausgegeben. Diesen Betrag finde ich im Excel-Report unter "Other balance increases during reporting period:" wieder.
Dieser wird zu den weiter unten aufgeführten erhaltenen Zinsen (Paid interest) addiert und versteuert?

MfG
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