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Fego



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BeitragVerfasst am: 28.01.2019, 17:52    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ist bei mir genauso, ich habe meine Steuer* schon fertig (mache die immer so früh), aber der Broker wird wohl bis April brauchen bis ich meine Bescheinigung für die KAP habe
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Skippy



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Beiträge: 856
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BeitragVerfasst am: 28.01.2019, 23:56    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

eugenkss hat Folgendes geschrieben:
Skippy hat Folgendes geschrieben:
eugenkss hat Folgendes geschrieben:
Deine inländischen (Depot-)Erträge musst du nicht zwingend erklären, denn sie wurden ja bereits abgeltend besteuert.
Du musst lediglich angeben, wieviel vom Freibetrag schon verbraucht wurde.


Ist von FA zu FA unterschiedlich. Bei meinem FA muss ich komplett alles angeben. Siehe meinen Post vom 14.01. und 11.04.2017.

Ich sehe das weiterhin anders Smile

Wenn man immer alles angeben müsste, dann würde ja die Zeile 13 keinen Sinn machen.
Dort heißt es ja: "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP *nicht* erklärten Kapitalerträge entfällt"
Ergo kann es Kapitalerträge geben, die man nicht erklären muss.


Stimme Dir voll und ganz zu. Diese Gedankengänge machte ich mir auch zu eigen. Hat nur nichts geholfen, da die zuständige Sachbearbeiterin darauf bestanden hat.
Und bevor ich mich mit einer "Staatsdienerin" in den Klinch begebe...

Hinweis zur Klarstellung:
Der Begriff "Staatsdienerin" bedeutet, das eine weibliche Person dem Staat dient - und ich bin nicht der Staat.

Würde die weibliche Person dem Bürger dienen wäre der Begriff dann wohl "Bürgerdienerin". Ich habe jedoch im Duden diesen Begriff nicht gefunden.

Wink
Grüß'le
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InvestReaper



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Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 09.02.2019, 14:00    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Muss ich eine Anlage Kap abgeben, obwohl meine P2P Einkünfte zusammen mit allen anderen Kapitalerträgen weit unter dem Freibetrag sind?
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Panke



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BeitragVerfasst am: 09.02.2019, 14:27    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ich hatte da mal bei meinem Finanzamt gefragt - die meinten, solange ich unter dem Freibetrag bleibe, wäre das nicht nötig.
Hab aber auch schon andere Aussagen dazu gehört - am sichersten ist es, wenn Du da einfach mal per Mail bei Deinem Finanzamt anfragst. Dann hast Du es schriftlich, und wenn es ein Sachbearbeiter es anders sieht, hast Du es schwarz auf weiß.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 30.07.2021, 21:36    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Das Finanzamt hat die angeforderten und von mir eingereichten Belege zwar erhalten aber leider sind sie dann im Hochwasser verloeren gegangen. Nun darf ich alles nochmal zusammenstellen. Große Freude.
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Juri1877



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BeitragVerfasst am: 31.07.2021, 00:15    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Aber das FA akzeptiert nun hoffentlich auch Kopien?
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 31.07.2021, 09:05    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ja klar.
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Daniel90



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BeitragVerfasst am: 01.08.2021, 20:31    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Hätte ne Frage zum Freistellungsauftrag.

Ich habe beim Broker ein FA von 801€ eingerichtet, diesen aber leider nur mit knapp 300 ausgeschöpft. Wenn ich in der Steuererklärung* jetzt die P2P Gewinne versteuere gebe ich beim Sparer-Pauschbetrag dann die 801 € mit an oder nur den Betrag der auch tatsätzlich "verbraucht" wurde?
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 01.08.2021, 20:35    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Dein Broker liefert Dir doch normalerweise eine Bescheinigung was in welche Zeile einzutragen ist. Oder bist Du bei einem ausländischen Broker?
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Daniel90



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BeitragVerfasst am: 01.08.2021, 20:42    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

ne bei Comdirekt, hängt jetzt aber in der Steuererklärung* fest, bei diesem Pauschalbetrag. In dem Steuerbescheid vom Broker steht 289,80, trage ich diese dann da ein?
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Gollum



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BeitragVerfasst am: 02.08.2021, 17:18    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Also ich verwende eine Steuersoftware und gebe dort alle Kapitalerträge an, auch die der Banken. Dort kannst du auch deine verbrauchten Sparer-Pauschbetrag angeben. Dass Finanzamt berechnet dann automatisch was noch frei ist und verrechnet es mit den anderen Kapitalerträgen.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 14:22    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Kann man die Verkaufsgebühren bei Estateguru* abziehen?
Ich hab nen neuen Finanzbeamten, der stellt alles in Frage.
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MathiasM



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BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 14:57    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ja weil es Veräußerungskosten sind.
Am besten vielleicht noch eine kurze Erläuterung beilegen, wie der Zweitmarkt bei EG* funktioniert.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 16:41    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Bislang habe ich nur die Belege mit Notizen zurück. Ich habe schon eine ganze Seite Bemerkungen bei Bondora* geschrieben... ey das kostet Zeit. Soviel zu passives Investment.
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 21.10.2021, 16:42    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

wirklich? dafür hat man doch den Sparer-Pauschbetrag. Ich kann ja auch keine kaufgebühren für Wertpapiere abziehen.
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