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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 19.04.2011, 08:25 Titel: Btreugsverdacht wie damit umgehen |
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Wie sollte eurer Meinung man damit umgehen, wenn man den Eindruck hat, dass ein Kredit unter Vorspiegelung falscher Angaben zu Stande kommt und dann in Inkasso geht.
Nichts konkretes derzeit bei mir, rein hypothetisch.
Beispiel:
Behauptung man sei Angestellter im Öffentlichen Dienst oder Rechtsanwalt oder Beamter
Oder weitere Angaben scheinen gelogen (Tränendrüse).
Kann / Sollte man AM um Herausgabe der Echtdaten bitten/zwingen?
Gleich Strafanzeige stellen?
Hat man da überhaupt eine Handhabe?
(Mir ist schon klar, dass das erst ein Richter beurteilen kann, und da wird es auch drei Meinungen geben) _________________
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trigon
Anmeldedatum: 21.07.2009 Beiträge: 88
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Verfasst am: 19.04.2011, 08:45 Titel: |
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Ich glaube da hast Du nicht viel Glück mit. In den AGB schliesst AM für die Inhalte jede Verantwortung aus, und auch das das was ins Projekt geschrieben wird der Wahrheit entsprechen muss. Damit hast Du wie auch der Kreditnehmer das so akzeptiert. _________________
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fairleihnix

Anmeldedatum: 18.04.2010 Beiträge: 281 Wohnort: WF
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Verfasst am: 19.04.2011, 09:46 Titel: Re: Btreugsverdacht wie damit umgehen |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Wie sollte eurer Meinung man damit umgehen, wenn man den Eindruck hat, dass ein Kredit unter Vorspiegelung falscher Angaben zu Stande kommt und dann in Inkasso geht.
Nichts konkretes derzeit bei mir, rein hypothetisch.
Beispiel:
Behauptung man sei Angestellter im Öffentlichen Dienst oder Rechtsanwalt oder Beamter
Oder weitere Angaben scheinen gelogen (Tränendrüse).
Kann / Sollte man AM um Herausgabe der Echtdaten bitten/zwingen?
Gleich Strafanzeige stellen?
Hat man da überhaupt eine Handhabe?
(Mir ist schon klar, dass das erst ein Richter beurteilen kann, und da wird es auch drei Meinungen geben) |
Für den KN ist es auf jeden Fall ein Problem: bei einer Strafanzeige gegen ihn, wird über die Ermittlungsbehörden der Name sowieso gefunden. eine Verweigerung der Herausgabe durch SWK/AM/CC ist nicht möglich.
Der Betrugsversuch muss eindeutig den Tatbestand des Eingehungsbetrugs haben. Der ist i.d.R. schwer nachzuweisen, allerdings, wenn der KN bei den Angaben so lügt, wird ein Staatsanwalt sich schon dafür interessieren.
Es muss eben entsprechend im Vorfeld (auch von Dir) ermittelt werden. Fälle dieser Art sind bei AM nicht gerade selten. Bei sehr vielen KN passen nicht nur die Angaben über die Ein- und Ausgaben nicht, sondern auch bei den Berufsangaben wird offensichtlich davon ausgegangen, dass Beamter immer gut klingt - wg. Unkündbarkeit.
Also Indizien sammeln und Strafanzeige stellen.
mit freundlichen Grüßen
fairleihnix _________________
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Tolwyn
Anmeldedatum: 24.02.2010 Beiträge: 147
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Verfasst am: 19.04.2011, 12:12 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Oder weitere Angaben scheinen gelogen (Tränendrüse). |
Ob der KN in der Beschreibung lügt oder nicht spielt strafrechtlich keine Rolle da es kein Gesetzt gibt das vorschreibt immer und überall die Wahrheit zu schereiben (Ausnahme ist der Missbrauch von Titeln, speziellen Berufsbezeichnungen und Abzeichen).
In den AGBs wird zwar vereinbart das die Projektbeschreibung der Wahrheit entsprechen muss (glaub ich), das hat aber strafrechtlich keine Bedeutung. Im besten Fall wird der KN nachträglich durch AM gesperrt. Das bringt Dir aber auch nichts mehr wenn der Kredit schon ausgefallen ist
waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Kann / Sollte man AM um Herausgabe der Echtdaten bitten/zwingen? |
Sofern Du zivilrechtlich gegen den KN vorgehst (was vertraglich glaub ich ausgeschlossen ist) ja. Genaueres kann Dir nur ein Anwalt sagen.
waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Gleich Strafanzeige stellen? |
NEIN! Nicht ohne handfeste Indizien!
Dem KN Eingehungsbetrug nachzuweisen ist eine hypothetische Möglichkeit, allerdings dürfte das ziemlich schwer werden. Nur anhand der hier bekannten Projektdaten dürfte das nicht möglich sein, es wird wohl kaum ein KN hier vorher schon schreiben das er bereits weiß den Kredit gar nicht zurückzahlen zu können.
Ohne handfeste Indizien würde ich es mir genau überlegen Strafanzeige zu stellen! Falsche Verdächtigungen können selbst strafbar sein und ziemlich teuer werden.
waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Hat man da überhaupt eine Handhabe? |
Abgesehen von einer Strafanzeige sind wenn ich mich nicht irre alle anderen Möglichkeiten vertraglich ausgeschlossen. mit der Durchsetzung Deiner Rechte hast Du AM beauftragt. |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 19.04.2011, 16:10 Titel: |
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trigon hat Folgendes geschrieben: | Ich glaube da hast Du nicht viel Glück mit. In den AGB schliesst AM für die Inhalte jede Verantwortung aus, und auch das das was ins Projekt geschrieben wird der Wahrheit entsprechen muss. Damit hast Du wie auch der Kreditnehmer das so akzeptiert. |
In meiner Hypothetischen Fragestellung soll gegen AM soll ja auch nicht angegangen werden.
Zitat: | 3) Für die Nutzung des Portals bedarf es – neben den vorgenannten Kundendaten – ferner der vollständigen und richtigen Angabe der sog. Kreditprojektdaten durch Kreditsuchende und der sog. Anlegerprofildaten durch Anleger:
a) Zur Anlage eines Kreditprojektes bedarf es zur Altersverifikation der Angabe der Personalausweisnummer des Kreditsuchenden sowie eines von ihm zu bestimmenden Projekttitels. Hinzu kommen Informationen über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, seine sämtlichen für die Darlehensvergabe relevanten Lebensumstände, den Darlehensbetrag und den Zweck der Darlehensverwendung, den gewünschten Zinssatz, den er bereit ist zu zahlen, sowie die Laufzeit der Darlehensrückzahlung. Daneben benötigen wir die Kontodaten eines auf den Kreditsuchenden lautenden Girokontos bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut, über das der Zahlungsverkehr mit einer kreditgebenden Bank bei Zustandekommen eines Darlehensvertrages abgewickelt werden kann. |
Es geht da eher um Vorspiegelung Falscher Tatsachen. Da laut AGB (s.o.) man ja dazu verpflichtet wird. _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 19.04.2011, 16:11 Titel: |
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Tolwyn hat Folgendes geschrieben: |
waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Hat man da überhaupt eine Handhabe? |
Abgesehen von einer Strafanzeige sind wenn ich mich nicht irre alle anderen Möglichkeiten vertraglich ausgeschlossen. mit der Durchsetzung Deiner Rechte hast Du AM beauftragt. |
Ja, aber wenn die nicht in meinem Sinne handeln? _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 19.04.2011, 16:14 Titel: |
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Tolwyn hat Folgendes geschrieben: | waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Oder weitere Angaben scheinen gelogen (Tränendrüse). |
Ob der KN in der Beschreibung lügt oder nicht spielt strafrechtlich keine Rolle da es kein Gesetzt gibt das vorschreibt immer und überall die Wahrheit zu schereiben
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Falsch denke ich da,
Zitat: |
Betrug:
im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d. h. materiellen Schaden zufügt. |
Deine Aussage stimmt nur für "inmatieriellen" Schaden _________________
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fairleihnix

Anmeldedatum: 18.04.2010 Beiträge: 281 Wohnort: WF
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Verfasst am: 19.04.2011, 16:55 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Tolwyn hat Folgendes geschrieben: | waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Oder weitere Angaben scheinen gelogen (Tränendrüse). |
Ob der KN in der Beschreibung lügt oder nicht spielt strafrechtlich keine Rolle da es kein Gesetzt gibt das vorschreibt immer und überall die Wahrheit zu schereiben
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Falsch denke ich da,
Zitat: |
Betrug:
im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d. h. materiellen Schaden zufügt. |
Deine Aussage stimmt nur für "inmatieriellen" Schaden |
Also es ist schon erschreckend was man hier liest: Dass man bei einem Kreditantrag - ob bei AM oder einer Bank, falsche Angaben machen kann und dafür nichts Strafrechtliches zu fürchten hat, dafür gibt es ein ganz berühmtes Beispiel: den "Fall Schneider". Hier ging es um vergleichsweise läppische qm-Zahlen, zugegeben keine läppische Summe.
Wenn der KN behauptet, er besitze ein Haus oder ist pensionsberechtigt und es stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist, dann ist es strafrechtlich verfolgbar und das wird es dann nach einer Anzeige auch.
So ist es z.B. einem Mieter von mir ergangen. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt ist, dass in solchen Fällen nach Verurteilung die Pfändungsgrenze entfällt oder genauer gesagt, innerhalb der Pfändungsgrenzen gepfändet werden darf.
Man muss diese sogenannten Eingehungsbetrug natürlich beweisen können. Wie ich schon schrieb: einfach ist das nicht aber man hat es meist auch nicht gerade mit der gebündelten Intelligenz zu tun  _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 19.04.2011, 17:08 Titel: |
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Das gilt aber alles nur, wenn der KN falsche Angaben ggü. der SWK macht, nicht ggü dem "KG", der ja eigentlich gar kein Kreditgeber ist. |
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fairleihnix

Anmeldedatum: 18.04.2010 Beiträge: 281 Wohnort: WF
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Verfasst am: 19.04.2011, 18:15 Titel: |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Das gilt aber alles nur, wenn der KN falsche Angaben ggü. der SWK macht, nicht ggü dem "KG", der ja eigentlich gar kein Kreditgeber ist. |
nein, keineswegs, denn der Zusammenhang zwischen der Auszahlung und den falschen Angaben, der ist belegbar: wenn der Kredit nicht voll geworden wäre, hätte er gar kein Geld von der Bank bekommen! Es geht um das Erschleichen eines Kredits und bei der strafrechtlichen Seite ist es erst ein Mal nicht relevant, wer betrogen wurde.
Wie es zivilrechtlich mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aussieht, das müsste erst mal beim Amtsgericht/Landgericht bewertet werden. Insofern gebe ich Dir zum Teil Recht.
Ich bin überzeugt, das wird über kurz oder lang auch eintreten. _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 19.04.2011, 18:54 Titel: |
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fairleihnix hat Folgendes geschrieben: | nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Das gilt aber alles nur, wenn der KN falsche Angaben ggü. der SWK macht, nicht ggü dem "KG", der ja eigentlich gar kein Kreditgeber ist. |
nein, keineswegs, denn der Zusammenhang zwischen der Auszahlung und den falschen Angaben, der ist belegbar: wenn der Kredit nicht voll geworden wäre, hätte er gar kein Geld von der Bank bekommen! Es geht um das Erschleichen eines Kredits und bei der strafrechtlichen Seite ist es erst ein Mal nicht relevant, wer betrogen wurde.
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Leider doch.
Der normale Betrug greift nämlich nicht, denn für den muss er auch noch vor gehabt haben, den Kredit nicht zurück zu zahlen. Und das beweiß mal. Sonst hat er sich ja nur einen Vertrag erschlichen.
Für den Kreditbetrug (für den reicht der Eingehungsbetrug) muss er aber falsche Angaben ggü. der Bank machen. Steht so im Jesetz. |
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Tolwyn
Anmeldedatum: 24.02.2010 Beiträge: 147
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Verfasst am: 19.04.2011, 19:29 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Tolwyn hat Folgendes geschrieben: |
waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Hat man da überhaupt eine Handhabe? |
Abgesehen von einer Strafanzeige sind wenn ich mich nicht irre alle anderen Möglichkeiten vertraglich ausgeschlossen. mit der Durchsetzung Deiner Rechte hast Du AM beauftragt. |
Ja, aber wenn die nicht in meinem Sinne handeln? |
Dann müsstest Du erst gegen AM/CC vorgehen (an die Du all Deine Rechte abgetreten hast). Sofern Du es schaffst die rauszubringen könntest Du dann evtl. zivilrechtlich gegen den KN vorgehen. Genau beantworten kann das nur ein Anwalt. |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 20.04.2011, 09:12 Titel: |
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Damit dem "Betrug" bzw. der Schwindellei also keinen Vorschub geleistet werden kann, müsste man also ein entsprechender Passus in dem SWK Vertrag rein.
Bzw. in den Vermittlungsvertrag von AM.
das wird ja sicherlich nie passieren und für läppische 100€ wird da auch kein KG sich reinhängen und die Tortur der Gerichte durchlaufen.
Gibt es denn hier keinen arbeitslosen Anwalt, der Langeweile hat und da mal in die Kerbe haut ?
(Scherz beiseite)
Zitat: | Der normale Betrug greift nämlich nicht, denn für den muss er auch noch vor gehabt haben, den Kredit nicht zurück zu zahlen. Und das beweiß mal. Sonst hat er sich ja nur einen Vertrag erschlichen. |
Ja, das wird in der Regel schwer, wenn einer nur ein bisserl gemogelt hat.
Wenn ein Hartz IV jedoch sagt er wäre Beamter und braucht für blabla 10T€, dann wird ja schnell nachweisbar, dass da keine Möglichkeit bestand das Geld auch wieder zurückzuzahlen. Insbesondere, wenn das Geld verjubelt wird und nicht zur Tilgung genutzt wird.
Aber Danke für die Antworten, die größtenteils mit meiner Einschätzung übereinstimmen. Wie gesagt, ich persönlich würde nicht wegen 100€ Verlust dort aktiv werden, was ja eben leider den Bterügern/Erschleichern die Tür weit auf läßt.
Sonnige Ostern wünsch ich dann _________________
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 20.04.2011, 09:47 Titel: |
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Was in den AGBs steht ist für den Straftatbestand unerheblich. Genauso ist es unerheblich, dass noch eine Bank dazwischen hängt. Der Täter müsste ja nicht mal selbst der Geldempfänger sein, denn für Betrug reicht es auch, wenn man einem Dritten einen Vermögensvorteil beschafft. Siehe §263 StGB.
Einzige Problematik sind hier die Indizien. Wer erst zahlt und dann komplett ausfällt kann ja durch geänderte Lebensumstände zahlungsunfähig geworden sein. Das wäre dann keine Straftat, aber wenn er nicht mal die erste Rate bezahlt, obwohl er ja x-tausend Euro von den Anlegern erhalten hat, dann stimmt da meiner Ansicht nach was nicht, so dass das als Indiz ausreichen sollte.
Ich habe schon zwei mal Anzeige erstattet. Und zwar immer dann, wenn bereits die ersten drei Raten direkt ausgefallen sind. Die zuständige Polizeidienststelle sah in diesem Punkt ebenfalls wie ich einen Betrug, weil ausreichendes Kapital zur Verfügung gestellt wurde, womit zumindest die erste Rate hätte mit getilgt werden könnnen. In wie weit es zu einer Verurteilung kommen kann, also die Staatsanwaltschaft / das Gericht das auch so sieht, steht noch aus. Die Bearbeitungszeit ist natürlich entsprechend lang.
Die Reihenfolge sieht so aus:
- Anzeige beim eigenen Standort erstatten
- die Polizei fragt bei Auxmoney* nach den Daten
- bei Verweigerung Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft, die dann einen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe der Daten erwirkt
- die Akte wird weitergeleitet an den Standort des Täters, dort erfolgt dann auch die Verurteilung
Gruß _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 20.04.2011, 10:11 Titel: |
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mgutt hat Folgendes geschrieben: |
Ich habe schon zwei mal Anzeige erstattet. Und zwar immer dann, wenn bereits die ersten drei Raten direkt ausgefallen sind. Die zuständige Polizeidienststelle sah in diesem Punkt ebenfalls wie ich einen Betrug, weil ausreichendes Kapital zur Verfügung gestellt wurde, womit zumindest die erste Rate hätte mit getilgt werden könnnen. |
Klingt spannend, bitte uns weiter informieren.
Ich persönlich habe nur Fälle, bei denen die 1. Rate gezahlt wurde, danach nichts mehr und dann Inkasso.
Da ist wohl das von dir genannte Indiz nicht mehr schlagkräftig ;( und es lohnt nicht zur Polizei zu gehen. _________________
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