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Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erbfall  

 
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Apolonia



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BeitragVerfasst am: 07.02.2020, 14:14    Titel: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erbfall Antworten mit Zitat

Bei Bondora*, Minos, Grupeer*, Swaper*, Bondster* lese ich nirgendwo etwas was ist wenn der Kontoinhaber nicht mehr handlungsfähig ist bzw. wie man vorbeugt wenn der Erbfall eintritt.
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 07.02.2020, 15:35    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erfall Antworten mit Zitat

Ja, da gibt es auch keine wirklichen Möglichkeiten dazu.

Nicht ganz sauber, aber das Einfachste: Die Login-Daten sicher hinterlegen, mit Zugriff für die Erben, erklären was das ist und dann das Geld abziehen.
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Twintos



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BeitragVerfasst am: 07.02.2020, 16:54    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erfall Antworten mit Zitat

Apolonia hat Folgendes geschrieben:
Bei Bondora*, Minos, Grupeer*, Swaper*, Bondster* lese ich nirgendwo etwas was ist wenn der Kontoinhaber nicht mehr handlungsfähig ist bzw. wie man vorbeugt wenn der Erbfall eintritt.


Ganz einfach:
Entweder Betrug falls Zugriff oder
Erbschein beantragen und vorlegen.
Dann erfährt das Finanzamt natürlich das da was ist.
Steuernachzahlung + Erbschaftssteuer viel Spaß.
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BeitragVerfasst am: 07.02.2020, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 07.02.2020, 17:03    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erfall Antworten mit Zitat

Wird zeitaufwändig

https://www.p2p-banking.com/uncategorized-in-the-case-of-death/
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Mikefamex



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BeitragVerfasst am: 07.02.2020, 17:22    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erfall Antworten mit Zitat

Meine Familie weiß, wo ich investiert bin und kennt meine Anleger- Nummern. Mehr kann man doch eigentlich nicht tun, oder?
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ABC~Alarm



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BeitragVerfasst am: 07.02.2020, 22:11    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erfall Antworten mit Zitat

Meine Daten wo ich investiere und die dazugehörigen Sicherheitsfragen liegen in einem Schließfach bei einer Bank wo im Fall der Fälle drei Leute Zugriff hätten.
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 10.02.2020, 08:09    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erfall Antworten mit Zitat

Twintos hat Folgendes geschrieben:
Apolonia hat Folgendes geschrieben:
Bei Bondora*, Minos, Grupeer*, Swaper*, Bondster* lese ich nirgendwo etwas was ist wenn der Kontoinhaber nicht mehr handlungsfähig ist bzw. wie man vorbeugt wenn der Erbfall eintritt.


Ganz einfach:
Entweder Betrug falls Zugriff oder
Erbschein beantragen und vorlegen.
Dann erfährt das Finanzamt natürlich das da was ist.
Steuernachzahlung + Erbschaftssteuer viel Spaß.

Klasse Herangehensweise - das Finanzamt erfährt von Einnahmen - welch ein Graus ^^
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Twintos



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BeitragVerfasst am: 13.02.2020, 20:50    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erfall Antworten mit Zitat

ABC~Alarm hat Folgendes geschrieben:
Meine Daten wo ich investiere und die dazugehörigen Sicherheitsfragen liegen in einem Schließfach bei einer Bank wo im Fall der Fälle drei Leute Zugriff hätten.


Und wenn dein Personalausweis abgelaufen ist?
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ABC~Alarm



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Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 13.02.2020, 21:40    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erfall Antworten mit Zitat

Twintos hat Folgendes geschrieben:
ABC~Alarm hat Folgendes geschrieben:
Meine Daten wo ich investiere und die dazugehörigen Sicherheitsfragen liegen in einem Schließfach bei einer Bank wo im Fall der Fälle drei Leute Zugriff hätten.


Und wenn dein Personalausweis abgelaufen ist?



Was hat das mit meinem Personalausweis zu tun?
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Claus Lehmann
Site Admin


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BeitragVerfasst am: 13.02.2020, 22:24    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erbfal Antworten mit Zitat

Weil dann bei den meisten Plattformen ohne Hochladen neuer Perso keine Auszahlung möglich ist. Und wenn Du tot bist, kannst keinen neuen Perso bekommen. Und twintos geht wohl davon aus, dass Deine angehörigen die daten nutzen sollen um das Geld auszuzahlen und nicht um das Konto einzusehen.

Damit kommt wieder das eigentlich gesetzlich vorgesehene Verfahren zum Tragen
https://www.p2p-banking.com/uncategorized-in-the-case-of-death/
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Mikefamex



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BeitragVerfasst am: 13.02.2020, 22:53    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erbfal Antworten mit Zitat

Abgesehen vom Todesfall, kann es ja auch vorkommen, dass man im fortgeschrittenen Alter auch an Demenz, Alzheimer usw erkrankt oder sich in anderen handlungsunfähigen Situationen befindet. Dann wirds ja richtig heftig für die Angehörigen.
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Twintos



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BeitragVerfasst am: 14.02.2020, 14:30    Titel: Re: Vertrag zu Gunsten Dritter Verfügungsberechtigte, Erbfal Antworten mit Zitat

Mikefamex hat Folgendes geschrieben:
Abgesehen vom Todesfall, kann es ja auch vorkommen, dass man im fortgeschrittenen Alter auch an Demenz, Alzheimer usw erkrankt oder sich in anderen handlungsunfähigen Situationen befindet. Dann wirds ja richtig heftig für die Angehörigen.


Und wenn die Angehörigen sich nicht einigen können wird es noch heftiger.
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