 |
|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
|
Verfasst am: 05.11.2010, 20:29 Titel: Rechtsgrundlagen Servicegebühr |
|
|
Also, auf den CC-Vertrag gründet sich die Servicegebühr nicht:
Aus dem CC-Vertrag:
| Zitat: | § 8 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag endet, ohne das es einer Kündigung bedarf nach 3 Monaten, gerechnet ab
Vertragsschluss. Darüber hinaus endet der Vertrag automatisch mit der erfolgreichen
Vermittlung des zuvor beschriebenen Darlehens. |
Aber die AM-AGB bieten eine Grundlage:
| Zitat: | § 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen, Vertragssprache, Änderung der Nutzungsbedingungen und -entgelte
(4) Wir behalten uns vor, die Nutzungsbedingungen, die von uns angebotenen Leistungen sowie die Höhe der von uns hierfür erhobenen Entgelte zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und treten – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kunden – mit dem Zugang der Mitteilung in Kraft unter der Bedingung, dass der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang der Mitteilung der Änderung ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, soweit wir in der Änderungsmitteilung auf diesen Umstand nochmals ausdrücklich hingewiesen haben. Änderungen entfalten keine Rückwirkung auf vor ihrem Inkrafttreten in Anspruch genommene Leistungen. Mit Zugang der Änderungsmitteilung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für den geschlossenen Vertrag zu. |
Fragt sich jetzt, inwiefern AM nach Abschluss des Darlehensvertrages tätig wird und welche Konsequenz eine Kündigung des Vertrages mit AM hat. Hat das mal jemand angefragt? Gab es eine sachliche Antwort jenseits von blumigem "sie helfen zu helfen Träume zu träumen"?
| Zitat: | § 5 Leistungen von auxmoney
(1) Wir erbringen im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Portal ausschliesslich folgende, abschliessende Leistungen:
· Zurverfügungstellung des Portals gemäss § 6 der Nutzungsbedingungen
· Teilweise unentgeltliche Basis- und entgeltliche Premiumleistungen gemäss § 7 (1) und § 7 (3);
· Übermittlung der Informationen aus dem Auktionsergebnis an einen von uns nach unserem Ermessen ausgewählten Darlehensvermittler
(2) Insbesondere folgende Leistungen werden von uns nicht erbracht und geschuldet:
· Prüfung von kreditrelevanten oder sonstiger im Rahmen der Abwicklung über das Portal eingestellter oder vermittelter Daten;
· Prüfung der Bonität von Kreditsuchenden;
· Beratungsleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte
· Prüfung der Echtheit von Unterlagen;
· Zustandebringen des/der Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien der Auktion und dem eingeschalteten Darlehensvermittler und/oder der kreditgebenden Bank
|
Fakt ist: Mein Ansprechpartner für Anlegerfragen ist CC, auch wenn sich das personell nicht von AM unterscheidet. AM wird tatsächlich tätig, wenn z.B. die Raten nicht gezahlt werden (z.B. hinterhertelefonieren), auch wenn das durch die Nutzungsbedingungen nicht abgedeckt ist. Die SWK-Bank, die eigentlich für das Eintreiben der Raten zuständig wäre, kassiert Bearbeitungsgebühren etc. für den Kredit, lässt aber AM die "Drecksarbeit" machen.
Das ist juristisch derart schlechtes Handwerk, dass sich mir die Fußnägel hochrollen (von der Misshandlung der deutschen Sprache mal abgesehen, aber dafür sind Juristen ja bekannt).
Ja, es erinnert tatsächlich an den Bäcker, dem nachträglich einfällt, dass er sich die Tüten ebenfalls bezahlen lassen muss. Das ist weder unmoralisch noch rechtswidrig, aber marketingtechnisch ein absolutes No-go. |
|
| Nach oben |
|
 |
max
Anmeldedatum: 18.05.2010 Beiträge: 202
|
Verfasst am: 05.11.2010, 22:29 Titel: |
|
|
aber auf den CC vertrag kommt es doch eigentlich an. denn der abtretungvertrag wird zwischen CC und dem anleger geschlossen und CC kann doch nur was verkaufen, wenn sie das auch besitzen.
die darlehnsvermittlung wird auch zwischen dem KN und CC geschlossen, so steht es zumindestens in den beispielverträgen.
die AM klausel mit den gebühren hatte ich immer auf die zertifikate und premium kredit verstanden.
aber ich geb dir recht, diese verwurstung zwischen AM und CC ist sehr komisch.
da gab es auch schon ein blog eintrag zu: https://www.p2p-kredite.com/informationen-auxmoney-creditconnect-kreditvergabe-rollenverteilung_2009.html |
|
| Nach oben |
|
 |
Witchery
Anmeldedatum: 22.03.2010 Beiträge: 22
|
Verfasst am: 06.11.2010, 00:20 Titel: |
|
|
Also aus den AGB von Auxmoney* lese ich jetzt nicht, dass Auxmoney* nach Vermittlung des Darlehns noch im Spiel ist.
Einen Vertrag mit CC habe ich als KN nicht. Ich habe einen Vertrag mit der SWK, dieser wird laut Kleingedrucktem an CC verkauft - aber: das heißt ja nicht, dass CC die Bedingungen ändern kann, wie sie lustig ist.
Ich bin allerdings kein Anwalt, mit dem habe ich erst einen Termin wenn die Frist für die Rückzahlung der 2,50EUR abgelaufen ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Risikohinweis: Die Anlage in P2P Kredite kann zum Totalverlust führen!
phpBB SEO URLs V2
*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
 Vereitelte Spamregistrierungen: 211404
Impressum & Datenschutz
|