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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 13.05.2014, 11:00 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Hier würde ich Auxmoney* einmal über die stattgefundene KN/KG-Kommunikation informieren (warum da nicht dem Verdacht auf Vorsatz nachgegangen wird)
ETW - 575.- Euro Belastung/Monat, gibt an meist mehr zu bezahlen, da Sondertilgungen erlaubt sind (8/2010) ... was ist denn inzwischen mit der Wohnung passiert ?
Auf Futschi08/15 antwortet sie :
Zitat: | Die Kredite hatte ich mit meinen Kindern zusammen genutzt, die sich auch an der Rückzahlung beteiligen.
Ein finanzieller Engpass liegt bei mir nicht vor (beziehe nach 30 Dienstjahren als Beamtin ein gutes und festes Gehalt;und im Hintergrund gibt es noch eine ETW meiner Eltern); deshalb macht mir ein etwas höherer Zinssatz nichts aus. |
Beamtin, Kinder beteiligen sich an den Raten, ETW auf die sie sogar Sondertilgung leistet und noch eine weitere ETW (der Eltern) im Rücken ?
Wenn diese Angaben nicht stimmen, hat sie doch den 263 BGB wirksam an der Backe, oder sehe ich das falsch ? _________________
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enhance
Anmeldedatum: 27.08.2010 Beiträge: 62
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Verfasst am: 13.05.2014, 11:29 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: |
Wenn diese Angaben nicht stimmen, hat sie doch den 263 BGB wirksam an der Backe, oder sehe ich das falsch ? |
Hallo Zinshans,
da stimme ich zu, aber leider ist es nicht so einfach sich auf den §263 StGB (oder besser nach §265b - Kreditbetrug) zu berufen. Die KN können ja offensichtlich in ihren Projekten das blaue vom Himmel berichten und so die KG "täuschen"?!
Entscheidende Kriterien sind aber die eingereichten Unterlagen bei Auxmoney. Ist Auxmoney* der Ansicht, das sei alles so in Ordnung, kommt der Vertrag zustande. Ob es überhaupt eingereichte Verträge zu (abgetretenen) Wohneigentum gibt, können wir also nur mutmaßen.
Fraglich ist für mich ob tatsächlich ein Beamtenverhältnis besteht, dann sollte irgendeine Art von Pfändung auf jeden Fall möglich sein.
Aber dank Deiner Anmerkung werde ich mich mal mit Auxmoney* auseinandersetzen wie es weitergehen soll und hoffe auf keine Globalantwort!!!
Werde berichten! |
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 13.05.2014, 11:55 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Sämtliche Angaben, die anlässlich einer Vertragsanbahnung gemacht werden, sind Gegenstand der Entschließung des KG.
Der Jurist prüft insoweit schemenhaft (hier etwas gröber dargestellt):
Täuschung: Der KG muss getäuscht worden sein. Hier sind spezielle Angaben gemacht worden, die die Solvenz betreffen.
Handlung: Das muss durch ein Tun der KN erfolgt sein. Sie hat auf Frage reagiert und damit gehandelt.
Irrtum: Der KG muss sich nunmehr über einen wesentlichen Punkt geirrt haben. Das kann das Wohnungseigentum betreffen, den Beamtenstatus, die Zahlungsfähigkeit.
Vermögensverfügung: Der KG muss nun sein Vermögen verfügt haben, das ist hier das Gebot bei Auxmoney* von 50 oder 100 oder mehr €.
Kausalität: Der Vorgang muss aufeinander aufbauen, also Täuscung, Irrtum und Vermögensverfügung müssen zusammen hängen.
Das würde ich hier o.w. bejahen bei einer Lüge über
- Wohnungseigentum
- Beamtenstatus
- laufende Bezüge
- Höhe der Verschuldung etc.
ABER:
Es muss Vorsatz bestehen. Wenn die Dame Lehrerin nun beispielsweise in einen "Burnout" schliddert und es nicht mehr schafft zu zahlen, die Kreditkündigung bekommt, den Ruhestand vorzeitig zugewiesen bekommt und nun auch nicht mehr alles zahlen kann, dann ist das allgemeines Lebensrisiko und nicht von ihem Wissen + Wollen erfasst.
Drum merke: Bei Eingehung des Kredits muss sie wenigstens "billigend in Kauf genommen" haben, dass es schief geht. Da ist dann das eigentliche Problem. Wenn sie auf den Fortbestand ihrer Einnahmen vertrauen darf (und das darf ich als Arbeitnehmer in der Regel), dann vertraut sie auf ihre Zahlungsfähigkeit und ist vorsatzlos. _________________ Gruss aus dem Norden |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 13.05.2014, 12:49 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Zitat: | Wenn sie auf den Fortbestand ihrer Einnahmen vertrauen darf (und das darf ich als Arbeitnehmer in der Regel), dann vertraut sie auf ihre Zahlungsfähigkeit und ist vorsatzlos. |
Als Beamtin (auf Lebenszeit ?) darf sie das -selbst mit "Burnout"
Vorsatz liegt aber imho vor :
-wenn sie gar keine Beamtin wäre, dies aber angibt
- das Wohneigentum nicht existiert, bzw. zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme nicht existiert hat (eigene ETW und zusätzlich die der Mutter angegeben, also 2 !)
- Bei Kreditanbahnung angibt "Ein finanzieller Engpass liegt bei mir nicht vor" obwohl ggf. eben sehr wohl einer vorlag (warum sonst der Kredit)
Denke vlt. liest Aux ggf. nicht immer diese Fragen/Antworten sondern bezieht sich nur auf das, was im Projekt steht. Finde aber auch später öffentlich beantwortete Fragen potentieller KG vollenden den Tatbestand der Täuschung, sollten die dort gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.
Es ist doch schwer glaubhaft, dass eine Beamtin mit 30 Dienstjahren, die August 2010 nach eigenen Angaben noch über
1.) "ein gutes und festes Gehalt" verfügt
2.) die Kredite mit den Kindern zusammen nutzt und diese sich an den Raten beteiligen
3.) eine eigene -zwar belastete- ETW besitzt, auf die sie aber sogar Sondertilgungen leistet
4.) noch eine weitere ETW (die der Mutter) im Rücken hat UND !!
5.) angibt sich in absolut keinem finanziellen Engpass zu stecken
... nur ein Jahr später ins Inkasso geht und weitere 5 Monate später dann das Insolvenzverfahren folgt, mit dem Ergebnis, dass keinerlei pfändbaren Vermögenswerte existieren ! Was ist denn mit den Immos und der Beamtenbesoldung geschehen ? Alles binnen 1,5 Jahren verkauft und verprasst ? Wer soll das glauben ? Lebt die KN inzwischen - nur 1,5 Jahre nach Kreditaufnahme - zur Miete ? Ist wirklich alles weg ? (dann ggf kein Vorsatz) oder war das angegebene niemals vorhanden ? (dann sehr wohl) _________________
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MiniKG
Anmeldedatum: 31.01.2010 Beiträge: 505
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Verfasst am: 13.05.2014, 13:25 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Wenn das kein Betrug ist, was dann  |
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10791 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 13.05.2014, 14:05 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Zitat: |
09.05.2014 08.05.2014 +3.830,72 Überweisung
13.05.2014 13.05.2014 -4.244,27 Auszahlung Anleger +106,11
12.05.2014 31.05.2014 -41,94 Ablösegebühr |
Was für ne Ablösegebühr?? _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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Vagabund

Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.05.2014, 15:23 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Für vorzeitige Tilgung des Kredites!? _________________ Gruß aus Berlin |
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 13.05.2014, 16:21 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | ... nur ein Jahr später ins Inkasso geht und weitere 5 Monate später dann das Insolvenzverfahren folgt, mit dem Ergebnis, dass keinerlei pfändbaren Vermögenswerte existieren ! Was ist denn mit den Immos und der Beamtenbesoldung geschehen ? Alles binnen 1,5 Jahren verkauft und verprasst ? Wer soll das glauben ? Lebt die KN inzwischen - nur 1,5 Jahre nach Kreditaufnahme - zur Miete ? Ist wirklich alles weg ? (dann ggf kein Vorsatz) oder war das angegebene niemals vorhanden ? (dann sehr wohl) |
Lass sie krank geworden und in Betreuung gekommen sein, dann folgt oft die Insolvenz. Dafür kann sie wohl nix, also kein Vorsatz. -Das kann aber auch anders gewesen sein.
Das ist jedenfalls alles spekulativ, hier müssen Fakten her. Wenn die nicht da sind, dann kann man nur jammern, aber nicht vorankommen. _________________ Gruss aus dem Norden |
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10791 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 13.05.2014, 16:42 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Vagabund hat Folgendes geschrieben: | Für vorzeitige Tilgung des Kredites!? |
Ja schon klar. Aber wer bekommt das - AM? Warum das denn? Der Schaden entsteht ja den KG. Und wo ist diese Gebühr aufgeführt? _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
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enhance
Anmeldedatum: 27.08.2010 Beiträge: 62
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Verfasst am: 13.05.2014, 16:47 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Oktaeder hat Folgendes geschrieben: | Zitat: |
09.05.2014 08.05.2014 +3.830,72 Überweisung
13.05.2014 13.05.2014 -4.244,27 Auszahlung Anleger +106,11
12.05.2014 31.05.2014 -41,94 Ablösegebühr |
Was für ne Ablösegebühr?? |
Also einen solchen Eintrag habe ich bisher nicht in meinen vorz. beendeten Projekten.
Findet man die Ablösegebühr jetzt in den neuen AGB?
Muss ich noch mal lesen ... |
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 13.05.2014, 16:48 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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SWK hat pro Jahr Geld bis Kreditende zu bekommen (Jahresgebühr ./. Ersparnis).
CC hat pro Monat Geld zu bekommen (bis Ende der Laufzeit hoch gerechnete Servicegeb. ./. Ersparnis).
Erst Kosten, dann Zinsen, danach Hauptforderung. Und alles gesetzlich begrenzt.
Anleger "schlafen" ganz hinten. _________________ Gruss aus dem Norden |
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10791 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 13.05.2014, 16:48 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Manchmal gibt es die, manchmal nicht. Wie immer mach AM, was er/sie/es will. Manchmal (eher selten) gibt es auch noch Versicherung zurück. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 13.05.2014, 16:50 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Oktaeder hat Folgendes geschrieben: | Manchmal gibt es die, manchmal nicht. Wie immer mach AM, was er/sie/es will. |
So wie ich es bisher sehe, gibt es sie immer - ausser bei Aufstockern. Das ist ja auch nicht unlogisch, da die Aufstocker ja einen höheren Kredit in Anspruch nehmen als vorher. das technisch hierfür die vorherige Kredit abgelößt wird, spielt dafür m.E. keine Rolle _________________
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Vagabund

Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.05.2014, 17:03 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Oktaeder hat Folgendes geschrieben: | Vagabund hat Folgendes geschrieben: | Für vorzeitige Tilgung des Kredites!? |
Ja schon klar. Aber wer bekommt das - AM? Warum das denn? Der Schaden entsteht ja den KG. Und wo ist diese Gebühr aufgeführt? |
https://www.auxmoney.com/contact/dokumente/AnlageB1.pdf
Die Kreditbedingungen der SWK Bank Punkt 2:
Bezieht sich auf die SWK Bank und betrifft u.a. die Vorfälligkeitsentschädigung. Müssten, wie von Dir erwähnt, eigentlich die KG erhalten.
Haben sich evtl. AM/CC unter den Nagel gerissen? _________________ Gruß aus Berlin |
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KSAinvest
Anmeldedatum: 02.07.2013 Beiträge: 800
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Verfasst am: 13.05.2014, 19:56 Titel: Re: Mai-Katastrophe -) |
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Die Mai Raten-Aufschlüsselung ist im übrigen verfügbar.
Durch vorzeitige/normale Rückzahlungen hab ich über 10% meines eingesetzten Kapitals diesen Monat wieder zurück bekommen  _________________ Auxmoney - Investitionen abgeschlossen
Bondora - Investitionen abgeschlossen
Mintos - Investitionen abgeschlossen
Omaraha - Investitionen abgeschlossen
Estateguru - Investitionen abgeschlossen
CROWDO - Investitionen abgeschlossen |
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