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Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich  
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Poweramd



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BeitragVerfasst am: 12.01.2022, 19:39    Titel: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Auch wenn bei mir eine Scheidung momentan (und auch hoffentlich in Zukunft) kein aktuelles Thema ist, macht man sich Gedanken was wäre wenn... In Bezug auf den Zugewinnausgleich gibt es einen grundsätzlichen Punkt, den ich nicht verstehe. Ich möchte ihn mal anhand eines konkreten Beispiels verdeutlichen:

Nehmen wir an, der Ehemann (oder Ehefrau, spielt keine Rolle) hat zwei Depots, ein P2P-Konto bei Mintos* und auf bitstamp etwas Krytpo. Die Ehefrau hat allerdings nur Kenntnis über ein Depot, der Rest ist ihr unbekannt. Es existieren auch keine für sie einsehbaren Unterlagen, die Rückschlüsse auf diesen Rest zulassen. Ebenfalls sind diesbezüglich auf dem persönlichen Girokonto des Ehemanns seit vielen Monaten keine Buchungen mehr zu finden, da kein neues Geld angelegt wird und Ausschüttungen / Zinsen reinvestiert werden.

Nun kommt es zur Scheidung und in diesem Zusammenhang zur Ermittlung des Zugewinns, welcher ja nicht von Amts wegen erfolgt, sondern durch die Eheleute selbst (zivilrechtliches Verfahren). Nun offenbart der Ehemann nur das Depot, welches die Ehefrau kennt, die anderen oben genannten Vermögenswerte verschweigt er. Die Ehefrau hat zwar ein Auskunftsrecht und kann beispielsweise Belege für das offenbarte Depot einsehen, aber was ist mit dem verschwiegenen Rest? Selbst, wenn Sie einen Verdacht hätte, dass etwas fehlt, wie kann sie das nachweisen? Ein Auskunftsersuchen der Ehefrau bei der Bafin mit der Bitte, alle Konten des Ehemanns offenzulegen, wird von der Rechtsprechung als nicht zulässig angesehen, außerdem könnten damit nur die inländischen Vermögenswerte aufgezeigt werden.

Wo habe ich einen Denkfehler? Es kann doch nicht so einfach sein, beim Zugewinn etwas zu verheimlichen. Es dürfte ja bekannt sein, da sich scheidende Eheleute oftmals kein gutes Verhältnis mehr haben und daher möglicherweise geneigt sind, dem anderen so wenig als möglich abzugeben. Das müsste doch durch den Gesetzgeber berücksichtigt werden. Allein die Strafandrohung, dass es sich um Prozessbetrug handelt, ist etwas dünn als Motivation für einen wütenden Ehemann bzw. wütende Ehefrau.

Habt ihr diesbezüglich Erfahrungswerte? Und bevor Missverständnisse auftreten: Es geht mir hier nicht um den Austausch von illegalen Methoden, aber wenn man seit Jahren viel Zeit in den Aufbau eines Portfolios steckt und vielleicht auch schon den ein oder anderen Euro verdient hat, gehört es meines Erachtens mit zum Risikomanagement, sich auch mit diesem Thema zu beschäftigen.
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 13.01.2022, 09:07    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Ich denke mir, dass der Ablauf folgendermaßen wäre: Man wird es erstmal nicht nachvollziehen können. Sollte man nach der Scheidung hingegen auf das verschwiegene Vermögen zugreifen und dies z.B. durch einen geänderten lebensstil auffallen (Warum hat der nun ein teures Auto, wenn er doch nur ein vermögen von wenigen tausend Euro hatte), dann könnte man das ganze wieder aufrollen und dann wäre das ein Strafprozess.

Man könnte ja auch während der Ehe fleißig jeden Monat eine Goldmünze bar kaufen und die verstecken. das wäre wohl noch sicherer als Depots irgendwo im Ausland.

Und man hätte auch einen Ehevertrag abschließen können, der genau regelt, was man bei einer Scheidung will.
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Poweramd



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BeitragVerfasst am: 13.01.2022, 09:27    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Bolanger hat Folgendes geschrieben:
Ich denke mir, dass der Ablauf folgendermaßen wäre: Man wird es erstmal nicht nachvollziehen können. Sollte man nach der Scheidung hingegen auf das verschwiegene Vermögen zugreifen und dies z.B. durch einen geänderten lebensstil auffallen (Warum hat der nun ein teures Auto, wenn er doch nur ein vermögen von wenigen tausend Euro hatte), dann könnte man das ganze wieder aufrollen und dann wäre das ein Strafprozess.


Noch ein Grund mehr für buy and hold! Wink
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BeitragVerfasst am: 13.01.2022, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

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Zedandi



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BeitragVerfasst am: 13.01.2022, 11:30    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Ich kenne mich mit dem ganzen Thema Ehe nicht wirklich aus aber müsste der Ehepartner anhand der in der gemeinsamen Steuererklärung* anzugebenden Kapitalerträgen nicht sehen, dass da noch irgendwo was sein muss? Vorausgesetzt man ist gemeinsam veranlagt und gibt alle ausländischen Erträge sauber an.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 13.01.2022, 13:30    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Was für krude Ideen. Was glaubt ihr, was im Zweifelsfall der gegnerische Anwalt macht? Eine eidesstattliche Erklärung abgeben lassen. Dann gehts anschließend in den Knast.
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Scripophix



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BeitragVerfasst am: 13.01.2022, 13:56    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Ein Vermögensverzeichnis auf den Stichtag ist immer abzugeben.

Wird etwas verschwiegen, lauert bereits der Staatsanwalt.

Ist ein Hauch Unklarheit gegeben, wird die Versicherung an Eides Statt verlangt.

Wir hier vorsätzlich agiert, lauert bereits der Schließer, mindestens aber ein Bewährungshelfer.

Gibt es irgendwann Vermögenspositionsauflösungen und gemeldete Gewinne, dann kann das ziemlich hart werden.

Ja, man kann unter Eheleuten bescheixx..., kann aber auch schnell erwischt werden. Anwälte lieben die Geldflussbetrachtungen: auch in den laufenden Ehejahren gibt es Einnahmen und ausgaben - und wehe, wenn das nicht kongruent dargestellt werden kann und ungeklärter Verbleib von Einnahmen auftaucht...
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Gruss aus dem Norden
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 13.01.2022, 16:05    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

die Annahme war doch, dass es nicht auffallen wird. Unter dem Aspekt kann man natürlich Vermögen verschweigen und darf sich nur nicht erwischen lassen, wenn man es nach Scheidung auffällig verzehrt.

Es gibt beim Zugewinnausgleich allerdings einen Aspekt, zu dem ich mir noch keine eigene Meinung gebildet habe. Wenn ich einen Vermögenswert in die Ehe einbringe, der von ganz alleine während der Ehe seinen Wert stärker steigert als es die anderen Werte machen, dann wird der Wertzuwachs ebenfalls dem Ausgleich unterworfen. Ein Beispiel wäre z.B. eine Immobilie, deren Wertsteigerung höher ist als die WQertsteigerung eines Bankguthabens. Wenn ich nun die Immobilie in die Ehe einbringe und diese auch wieder aus der Ehe heraushaben möchte, muss ich dennoch bezahlen, um nach Scheidung wieder Besitzer der selbst eingebrachten Immobilie zu sein. Ist das nun fair oder nicht?
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 13.01.2022, 20:29    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Wenn du es unfair findest, brauchst du halt einen Vertrag. Könnte aber auch umgekehrt passieren Wink
Es ist schon sehr richtig sich vor der Hochzeit da mal Gedanken zu machen. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich trennt nicht so niedrig.

Zu dem Zugewinn: besser die Hälfte von einem gigantischen Zugewinn als nen Verlust alleine Wink
.
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Poweramd



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BeitragVerfasst am: 14.01.2022, 09:17    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

@Scripophix und Oktaeder: Zum Thema eidesstattliche Versicherung: Diese kann nicht einfach mal so vom gegnerischen Anwalt verlangt werden, es müssen Zweifel glaubhaft dargestellt werden. Eine Freiheitsstrafe bei Ablegung einer falschen EV* ist im Übrigen äußerst selten, zumindest im Erstfall dürfte das nahezu immer auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

@Zedandi: Das mit der Steuerklärung ist in der Tat ein Punkt, betrifft allerdings nur ausl. Einkünfte, die deutschen Erträge müssen ja aufgrund der Abgeltungssteuer nicht zwangsläufig in der Erklärung angegeben werden.

@Bolanger: Durch den Zugewinnausgleich finden keine Eigentumsverschiebungen statt, d.h., du bleibst auch weiterhin Eigentümer des Grundstücks und musst "nur" den Zugewinn ausgleichen.

Der Kanal Finanzfluss auf youtube hat zum Thema Zugewinnausgleich gerade ein interessantes Interview mit einem Notar veröffentlicht, wo einige "Spezialfälle" durchgespielt werden, da geht es u.a. auch um Grundstücke. Hier der Link für alle Interessierten:

https://youtu.be/Kq2DcFooiU4

Besonders ärgerlich wird der Zugewinnausgleich eigentlich nur dann, wenn man selbst über Jahre lang hart gespart hat und die liebe Ehefrau ihr Geld dagegen in Schuhe und Handtaschen investiert hat...
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 14.01.2022, 10:13    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Poweramd hat Folgendes geschrieben:


Besonders ärgerlich wird der Zugewinnausgleich eigentlich nur dann, wenn man selbst über Jahre lang hart gespart hat und die liebe Ehefrau ihr Geld dagegen in Schuhe und Handtaschen investiert hat...


Ja so einen Fall kenne ich auch, da hast du wahrlich Recht.
Solche EX-Ehefrauen wissen dann aber auch mehr über deine Finanzen, als du je geträumt hast. Insofern ist die EV* nicht selten. Das zweite Problem ist oft der Anwalt, der die Sache weiter hochkocht um Geld zu machen.
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Poweramd



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BeitragVerfasst am: 14.01.2022, 13:41    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Poweramd hat Folgendes geschrieben:


Besonders ärgerlich wird der Zugewinnausgleich eigentlich nur dann, wenn man selbst über Jahre lang hart gespart hat und die liebe Ehefrau ihr Geld dagegen in Schuhe und Handtaschen investiert hat...


Ja so einen Fall kenne ich auch, da hast du wahrlich Recht.
Solche EX-Ehefrauen wissen dann aber auch mehr über deine Finanzen, als du je geträumt hast.


Darum aufgepasst, was man abends auf dem Sofa so preisgibt. Wink
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 14.01.2022, 14:26    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Poweramd hat Folgendes geschrieben:

@Bolanger: Durch den Zugewinnausgleich finden keine Eigentumsverschiebungen statt, d.h., du bleibst auch weiterhin Eigentümer des Grundstücks und musst "nur" den Zugewinn ausgleichen.


Hier das Beispiel: ich bringe eine Immo im Wert von 100 K ein, der Partner bringt Barvermögen im Wert von 100 K ein.
Die Immo steigt im Wert von 100K auf 200K, das Barvermögen bleibt bei 100K. Bei der Scheidung muss der Immobesitzer dann 50K Zugewinnausgleich leisten um den Status vor der Ehe (alleiniger Eigentümer der Immo) wieder herzustellen. Das ist ein schweres Thema und könnte schon ins Philosophische gehen.

Wahrscheinlich wären alle Trauwilligen wohl gut beraten, sich noch vor Eheschließung trotz aller Blauäugigkeit Gedanken über die Trennung zu machen.
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nukin



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BeitragVerfasst am: 14.01.2022, 14:29    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Das bedeutet zusammengefasst: Eine lange (geschiedene) Ehe, geht in der Regel immer zu Lasten des besseren Investors Razz
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Poweramd



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BeitragVerfasst am: 15.01.2022, 10:29    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Bolanger hat Folgendes geschrieben:
Poweramd hat Folgendes geschrieben:

@Bolanger: Durch den Zugewinnausgleich finden keine Eigentumsverschiebungen statt, d.h., du bleibst auch weiterhin Eigentümer des Grundstücks und musst "nur" den Zugewinn ausgleichen.


Hier das Beispiel: ich bringe eine Immo im Wert von 100 K ein, der Partner bringt Barvermögen im Wert von 100 K ein.
Die Immo steigt im Wert von 100K auf 200K, das Barvermögen bleibt bei 100K. Bei der Scheidung muss der Immobesitzer dann 50K Zugewinnausgleich leisten um den Status vor der Ehe (alleiniger Eigentümer der Immo) wieder herzustellen. Das ist ein schweres Thema und könnte schon ins Philosophische gehen.

Wahrscheinlich wären alle Trauwilligen wohl gut beraten, sich noch vor Eheschließung trotz aller Blauäugigkeit Gedanken über die Trennung zu machen.


Noch unschöner wird es, wenn du während der Ehe einen großen Geldbetrag erbst. Dieser ist zwar von dem Zugewinn ausgeschlossen, aber wenn du hiervon ein Grdst. kaufst, zählt dieses wieder dazu. Damit wird die geschiedene Ehefrau mittelbar am Erbe beteiligt. Renovierungsarbeiten, die du in Eigenleistung erbracht hast, schmälern hierbei nicht den Zugewinn der Partnerin. Um vom Versorgungsausgleich haben wir jetzt noch gar nicht gesprochen...
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 15.01.2022, 19:39    Titel: Re: Kapitalanlagen und Zugewinnausgleich Antworten mit Zitat

Wie bitte? Ich erbe im Januar 100 KEUR. Wird die Ehe im Februar geschieden, gehören mit dei 100 KEUR und der Ehepartner*in geht leer aus. Hält die Ehe und ich kaufe im März ein Grundstück, dann soll das unter den Zugewinnausgleich fallen? Das macht es vielleicht, wenn es bis zur Scheidung einen Wertzuwachs gibt, ansonsten aber nicht, denn bei Betrsachtung des Zugewinns werden die 100 K Erben mir zugerstanden als Ausgansgvermögen.
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