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Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470792  
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 19.11.2014, 13:24    Titel: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470792 Antworten mit Zitat

So, nun hab ich den ersten offiziellen Ausfall bei AM

Das ausgerechnet DER ! auf ausgefallen steht, wundert mich allerdings !

KN ist "steffie11" , verbeamtete !! Polizistin (Beamtenstatus durch Auxmoney* bestätigt !)

https://www.auxmoney.com/anlegercockpit/projects/details/10470792
https://www.p2p-kredite.com/kredit/10470792
”Umzug und Umschuldung“ von steffie11

19.11.2014: Insolvenzverfahren
Aktueller Inkasso Status:
19.11.2014: Insolvenzverfahren


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Inkassopartner uns mitgeteilt hat, dass die Forderung aus dem Kreditprojekt Nummer 10470792 trotz Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Konto, bzw. Lohn- sowie Mobiliarpfändung zur Zeit leider uneinbringlich ist.
Das zuständige Insolvenzgericht hat für den Schuldner die Insolvenz eröffnet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre CreditConnect GmbH


Zitat:
23.06.2014//MG: In dieser Angelegenheit erstatten wir Strafanzeige gegen die Schuldnerin wegen des Verdachts des Betruges gemäß § 263 Absatz 1 StGB.
23.06.2014//MG: Das gerichtliche Mahnverfahren wurde eingeleitet.
26.06.2014//PG: Aufgrund unserer Strafanzeige wegen des Verdachts des Eingehungsbetruges wurde am heutigen Tag zudem ein Disziplinarverfahren gegen die Schuldnerin eingeleitet.
30.06.2014/SB: Der Schuldner räumt die voraussichtliche Zahlungsunfähigkeit ein. Ein Schuldenbereinigungsplan wurde bereits jetzt schon abgelehnt. Weitere Informationen folgen.
14.07.2014//MG: Der Mahnbescheid konnte zugestellt werden, nach Ablauf der 14 tägigen Frist wird der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gestellt.
16.07.2014//MG: Am heutigen Tag haben wir Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids gestellt.
27.08.2014//MG: Der Vollstreckungsbescheid liegt uns vor, heute wurde der Auftrag an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher versandt.
19.11.2014/SB: Insolvenzverfahren.


Aus dem Projekt :

Zitat:
Gehalt bekomme uch ca. 2500 Euro. Da ist aber das Kindergeld schon mit dabei. Das wurde hier nich mit drauf gerechnet. Umd ich bekomme 309 Euro Unterhalt da ich alleinerziehend bin. Macht also 2800-2850.


Jetzt frag ich mich : wieso "ausgefallen" ?

1.) Strafanzeige wurde erstattet (Ergebnis ?)
2.) Diszi aufgrund der Anzeige (gibt es nur als Beamter !)
3.) wenn unerlaubte Handlung sollte das EK doch ausreichen um abzustottern.
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Scripophix



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BeitragVerfasst am: 19.11.2014, 14:34    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

Jetzt läuft doch erst einmal die Inso. Bei den Einkommensverhältnissen sollte während der RSB-Treuhand eine Quote heraus kommen. Erst nach der RSB wird es für die 823er interessant.
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Gruss aus dem Norden
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fundamentalist



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BeitragVerfasst am: 19.11.2014, 20:47    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
So, nun hab ich den ersten offiziellen Ausfall bei AM

Das ausgerechnet DER ! auf ausgefallen steht, wundert mich allerdings !

KN ist "steffie11" , verbeamtete !! Polizistin (Beamtenstatus durch Auxmoney* bestätigt !)


Welche Logik oder Statistik steht denn hinter deiner Annahme,
dass Beamtenkredite mit weniger Wahrscheinlichkeit ausfallen,
als andere Kredite? Question
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 20.11.2014, 00:06    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

fundamentalist hat Folgendes geschrieben:
Zinshans hat Folgendes geschrieben:
So, nun hab ich den ersten offiziellen Ausfall bei AM

Das ausgerechnet DER ! auf ausgefallen steht, wundert mich allerdings !

KN ist "steffie11" , verbeamtete !! Polizistin (Beamtenstatus durch Auxmoney* bestätigt !)


Welche Logik oder Statistik steht denn hinter deiner Annahme,
dass Beamtenkredite mit weniger Wahrscheinlichkeit ausfallen,
als andere Kredite? Question


Keine ! Natürlich können sich auch Beamte überschulden. Nur haben die -solange sie ihre Zukunft nicht einfach wegschmeißen - bis zu ihrem Ableben ein regelmäßiges Einkommen, welches in den meisten Fällen wohl über der Pfändungsgrenze liegt.

Was mich bei besagtem Fall wundert ist : AUSGEFALLEN !

was bedeutet denn "ausgefallen" bei Auxmoney* ? Doch wohl -so wie ich das verstehe- das da nie wieder etwas zu erwarten ist und man die Kohle abschreiben soll (ansonsten wäre der Status doch wohl Inkasso, oder ?).

Sprich ... bei "ausgefallen" schiebt Auxmoney* das Ding in die hinterste Schublade oder gar in den Schredder ... aus den Augen, aus dem Sinn.

Und das wäre hier doch wohl etwas verfrüht, oder ? Gerade wenn auch noch Strafanzeige erstattet wurde. !
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volkmarf



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BeitragVerfasst am: 20.11.2014, 19:21    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

Meine Vermutung: ausgefallen = zivilrechtlich nichts mehr zu holen (warum auch immer). Das hat aber nichts mit strafrechtlichen Konsequenzen zu tun! ei der Strafe geht es ja nicht wirtschaftliche Wiedergutmachung, sondern um Abschreckung, Prävention und auch Vergeltung... aber eben auch nur darum.
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Scripophix



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BeitragVerfasst am: 20.11.2014, 20:20    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

volkmarf hat Folgendes geschrieben:
Meine Vermutung: ausgefallen = zivilrechtlich nichts mehr zu holen (warum auch immer). Das hat aber nichts mit strafrechtlichen Konsequenzen zu tun! ei der Strafe geht es ja nicht wirtschaftliche Wiedergutmachung, sondern um Abschreckung, Prävention und auch Vergeltung... aber eben auch nur darum.




Ich kenne "ausgefallen" als buchungstechnische Anweisung zur Stornierung der Forderung bzw. deren Ausbuchung.

Das ist dann der Fall, wenn in absehbarer Zeit nicht mehr mit einem erfolgreichen Einzug gerechnet werden kann (typisch EV, InsO).

Zivilrechtlich geht die Forderung nicht unter, üblicherweise bleibt sie in der Langzeitüberwachung. Wird sie dann doch realisiert gibt es die tollen "außerordentlichen Erträge".
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Gruss aus dem Norden
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 20.11.2014, 20:42    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

"ausgefallen" bedeutet bei Auxm genauso viel/wenig wie alles andere. Erwartete Rendite oder durchschnittliche Ausfallrate oder Rating AA* - also irgend ein Azubi hat die Würfel geworfen und nen Dreierpasch gehabt...
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fundamentalist



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BeitragVerfasst am: 20.11.2014, 22:26    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

volkmarf hat Folgendes geschrieben:
Meine Vermutung: ausgefallen = zivilrechtlich nichts mehr zu holen (warum auch immer). Das hat aber nichts mit strafrechtlichen Konsequenzen zu tun! ei der Strafe geht es ja nicht wirtschaftliche Wiedergutmachung, sondern um Abschreckung, Prävention und auch Vergeltung... aber eben auch nur darum.


Das kann so nicht stimmen.
Wenn einer wegen Betrugs aufgrund von § 263 Abs. 1 StGB verurteilt wird, dann kann der Teil seiner Schuld, aufgrund dessen er verurteilt wird selbst durch ein Privatinsolvenzverfahren zivilrechtlich nicht abgeschrieben werden.

Er ist diesen Teil der Schuld auch nach durchlaufenem Insolvenzverfahren noch schuldig.

Sobald er ein pfändbares Einkommen hat, kann die Kohle aus dieser Schuld also wieder gepfändet werden.

Ich habe aber Ausfälle, gegen die aufgrund von § 63 Abs. 1 StGB
Anzeige erstattet wurde.

Somit kann deine Argumentation nicht stimmen!
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fundamentalist



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BeitragVerfasst am: 20.11.2014, 22:34    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
also irgend ein Azubi hat die Würfel geworfen und nen Dreierpasch gehabt...


Schon fast richtig.

Bevor der Azubi würfeln darf wird, unter Beachtung der aktuellen Ausfallquote, vom Controlling noch festgelegt ob der Azubi, 2, 3, oder 4 Dreierpäsche hintereinander würfeln muss, damit der Kredit von "Inkasso" auf "ausgefallen" wechselt!
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volkmarf



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BeitragVerfasst am: 20.11.2014, 23:02    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

fundamentalist hat Folgendes geschrieben:
volkmarf hat Folgendes geschrieben:
Meine Vermutung: ausgefallen = zivilrechtlich nichts mehr zu holen (warum auch immer). Das hat aber nichts mit strafrechtlichen Konsequenzen zu tun! ei der Strafe geht es ja nicht wirtschaftliche Wiedergutmachung, sondern um Abschreckung, Prävention und auch Vergeltung... aber eben auch nur darum.


Das kann so nicht stimmen.
Wenn einer wegen Betrugs aufgrund von § 263 Abs. 1 StGB verurteilt wird, dann kann der Teil seiner Schuld, aufgrund dessen er verurteilt wird selbst durch ein Privatinsolvenzverfahren zivilrechtlich nicht abgeschrieben werden.

Er ist diesen Teil der Schuld auch nach durchlaufenem Insolvenzverfahren noch schuldig.

Sobald er ein pfändbares Einkommen hat, kann die Kohle aus dieser Schuld also wieder gepfändet werden.

Ich habe aber Ausfälle, gegen die aufgrund von § 63 Abs. 1 StGB
Anzeige erstattet wurde.

Somit kann deine Argumentation nicht stimmen!

Ich habe "ausgefallen" mal großzügig im AM-Sinn interpretiert: "nix zu holen". Das heißt nicht, dass der Schuldner nicht zahlen müsste! Er kann nur nicht...

Richtig, Betrug sperrt die Privatinsolvenz, aber wenn das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, hilft auch das härteste Urteil nichts...
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 21.11.2014, 02:17    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

volkmarf hat Folgendes geschrieben:

Ich habe "ausgefallen" mal großzügig im AM-Sinn interpretiert: "nix zu holen". Das heißt nicht, dass der Schuldner nicht zahlen müsste! Er kann nur nicht...

Richtig, Betrug sperrt die Privatinsolvenz, aber wenn das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, hilft auch das härteste Urteil nichts...


Nicht ganz. Nach vorsätzlich unerlaubter Handlung ist eine Freigrenze perdu.
Die Dame darf dann nur das absolute Existenzminimum behalten (Alleinerziehend mit Kind : 1.100.- bis 1.200.- denke ich.Verdienen tut sie mehr als das Doppelte (lt. Projekt) ... und das im Staatsdienst !!
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Scripophix



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BeitragVerfasst am: 21.11.2014, 03:41    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

Bei unerlaubter Handlung gilt:

Die Forderung geht mit in die Insolvenz. Dort wird sie mit behandelt. Während der Insolvenz kann sie durch den Gläubiger nicht individual vollstreckt werden. Die pfändbare Quote geht an den Verwalter.

Sie geht in der Restschuldbefreiung (das ist nicht das Insolvenzverfahren, sondern ein gesondertes Verfahren) nicht in den die Befreiung zusagenden Beschluss ein, sondern bleibt erhalten. Nach Aufhebung der Insolvenz besteht die Forderung ... vollstreckbar.

Bei Gehaltspfändung kann das Amtsgericht den Freibetrag herabsetzen. Das geschieht bei unerlaubter Handlung durchaus, Ziel kann 750 Euro ohne Unterhaltsberechtigte sein.

Meist ist das ein sehr langer Weg zum Erfolg. Aber auch lange Wege führen zum Ziel...
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volkmarf



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BeitragVerfasst am: 21.11.2014, 09:05    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

Ich hatte bisher noch kein offiziell ausgefallenes Projekt.
Heißt "ausgefallen" dann soviel wie "AM stellt die Arbeit ein"? beziehungsweise "ab sofort dürfen die Kreditgeber selber ran" (entsprechend §11 Satz des des Forderungskaufvertrages) ?
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 21.11.2014, 09:25    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

Zitat:
Meist ist das ein sehr langer Weg zum Erfolg. Aber auch lange Wege führen zum Ziel...


Jo, daher wundert mich der Status "ausgefallen". Es gibt ja durchaus Fälle hier, in denen auch schon seit 2+x Jahren nichts mehr passiert ist... und "ausgefallen" sind die scheinbar noch nicht.

@Scripophix : bedeutet das ... mit einer bevorrechtigten Forderung aus "unerlaubter Handlung" muss man während des Inso-Verfahrens auf Pfändung unterhalb der Freigrenze verzichten und das geht erst nach Erteilung der RSB ?

Hier nochmal die Fakten : Dame ist wohl tatsächlich Beamtin (sonst hätte es das Diszi nach der Anzeige nicht gegeben), daher denke ich auch das ihre Angaben zum EK wohl stimmen.

Zitat:
Gehalt bekomme uch ca. 2500 Euro. Da ist aber das Kindergeld schon mit dabei. Das wurde hier nich mit drauf gerechnet. Umd ich bekomme 309 Euro Unterhalt da ich alleinerziehend bin. Macht also 2800-2850.


Nach WC-Recherche (die einen -hätte man das vorher gemacht wieder mal vor dem hier bewahrt hätte Evil or Very Mad ) ist sie alleinerziehend (1 Tochter), bekommt 309.- Euro Unterhalt vom Ex und wohl die 184.- KG

Rechne mal vorsichtig mit ca. 1.800.- Euro pfändbarem EK, ca. 180.- Euro monatlich wären da abzuführen (nach Tabelle).
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OSSDIR



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BeitragVerfasst am: 21.11.2014, 09:26    Titel: Re: Insolvenz/Ausgefallen trotz Strafanzeige ? Beamtin 10470 Antworten mit Zitat

volkmarf hat Folgendes geschrieben:

Heißt "ausgefallen" dann soviel wie "AM stellt die Arbeit ein"?


Nein, das passiert in vielen Fällen schon weit vorher Laughing

Scherz beiseite, würde mich auch interessieren ob man dann selber was tun darf ohne gegen den Vertrag mit Auxmoney* zu verstossen.
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