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Inkasso abgeschlossen....  
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binepeter



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Beiträge: 132
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 01.03.2011, 21:04    Titel: Inkasso abgeschlossen.... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

heute erreichte mich von CC folgende Mail:
"möchten Sie darüber informieren, dass das Inkassoverfahren für das Kreditprojekt Nummer 10030648 von unserem Inkassopartner abgeschlossen wurde"

Das hat mich neugierig gemacht, da ich solch eine Mail noch nie bekommen habe. Also schaute ich in den Details und fand folgende Nachricht:

"Bitte bei diesem Kredit beachten:
Die Schuldnerin ist nachweislich mittellos und daher wurde ein Vergleich geschlossen, um den Schaden, der durch die Eröffnung der Insolvenz entstanden wäre, zu minimieren."

Gebucht wurde am 01.03.2011 eine Zahlung aus Inkasso von 800 EUR, was für mich 35,80 EUR bedeutet. Mit den bereits erhaltenen 45 EUR aus den Monaten März bis August 2010 habe ich nun somit 80,80 EUR zurückerhalten anstatt 100 EUR Einsatz plus 7,92 EUR Zinsen.

Ich finde, dass das Inkassobemühen besser ist als nix. Bei Insolvenzverfahren wäre ich nur auf meinen 45 EUR geblieben.

Dies mal für Euch zur Info. Es passiert also was im Inkassoverfahren. Diesen Monat habe ich sogar noch einen zweiten Zahler aus dem laufenden Verfahren.

Viele Grüße
Peter
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Stefan026



Anmeldedatum: 02.09.2010
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 01.03.2011, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Glückwunsch Wink Seit wann war das Projekt denn in der Vollstreckung?

Ich habe einen KN, dessen Projekt wenige Tage vorher ausgelaufen ist und der nie auch nur einen Cent bezahlt hat und das Projekt ist seit dem 13.01.2011 in Vollstreckung. Die Creditreform hat bis auf eine angebliche Ratenvereinbarung nie was sichtbares gemacht hat. Mir ist auch unklar, wo der große Unterschied zwischen einem "Gerichtliches Inkasso" und einer "Vollstreckung" sein soll, außer das zwischen beidem mal wieder 90 Tage ins Land ziehen und es selbstverständlich keinen Nachweis für irgendwelche Bemühungen gibt.
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Claus Lehmann
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Beiträge: 18186

BeitragVerfasst am: 01.03.2011, 21:38    Titel: Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid Antworten mit Zitat

Der Unterschied ist glaube ich (bisher) nicht in den Resultaten für den Anleger sichtbar, sondern gibt lediglich den unterschiedlich fortgeschrittenen Verfahrensstand, also die gerade durchgeführte Maßnahme wieder.

Unter Gerichtliches Mahnverfahren würde ich als erstes den Mahnbescheid interpretieren.

Unter Vollstreckung würde ich den Vollstreckungsbescheid und die nachfolgenden Maßnahmen interpretieren.

Schön wäre natürlich, wenn Auxmoney* für die Anleger ein Flowchart mit den Abläufen in einem 'typischen' Fall bereitstellen würde.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 01.03.2011, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn ich das jetzt mies mache, aber wie kann es sein, dass:
a) das Inkassounternehmen einfach so entscheidet was im Sinne der Anleger ist
b) 25% "Rabatt" auf die Forderung die Insolvenz verhindert?

Mal im Ernst. Wer 800,- EUR auf der Kante hat, der kann auch 800,- EUR bezahlen und später 300,- EUR in 12 Raten nachreichen. Vergesst bitte auch nicht, dass weitere x-hundert EUR sicherlich ans Inkassounternehmen gegangen sind. Also Geld muss vorhanden gewesen sein.

Wir sind keine Bank, der man mal eben die Schuld weghandelt. Die zahlen sowas aus der Portokasse. Wir sind eine Gemeinschaft und schütten Gelder an Leute aus, die bei der Bank sonst kein Land sehen würden und da ist es einfach ein Unding, dass man uns wie ein Unternehmen behandelt.
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 01.03.2011, 22:11    Titel: Re: Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
für die Anleger ein Flowchart mit den Abläufen in einem 'typischen' Fall bereitstellen würde.


Lästermodus an:
der wäre aber permanent im Flow
Lästermodus aus:

@mgutt
Naja, 25% Rabatt finde ich eigentlich "ok"
Ich kenne es da eher nach dem Muster: Hälfte oder Nüscht

Aber JA OSCAR like:
The Winner ist:

Creditreform oder welche Inkasso grade dran ist... Crying or Very sad

EDIT:
So Projekt kurz angeschaut und FAZIT:
Hier wäre in den nächsten 10 Jahren mehr zu holen gewesen, wenn die Angaben stimmen.
Fachabi, noch nicht im Beruf ....
Da ist keine Privatinsolvenz wegen 2000€ zu erwarten und in den nächsten 10 Jahren wird dann ja doch genug Geld verdient um zu zahlen.
Also KG ist der Ange....
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 01.03.2011, 22:18    Titel: Re: Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:
Naja, 25% Rabatt finde ich eigentlich "ok"
Ich kenne es da eher nach dem Muster: Hälfte oder Nüscht


Das ist genau das Problem. Man denkt automatisch "ach ist ja nicht so viel Verlust", aber eigentlich müsste man sich fragen "warum dann nicht gleich alles".

Und warum gab es keine Ratenzahlungsvereinbarung? Kleinere Raten, also längere Laufzeit, wäre doch mal ein Vorschlag gewesen. Ich komme einfach nicht klar, dass da 800,- EUR locker vom Hocker überwiesen werden und vorher wirklich nichts greifbar gewesen sein soll (weil ja die Raten ausgefallen sind).

Irgendwie ist das komisch.
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Dominik2511



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Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.03.2011, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das unterm Strich auch nicht gerade im Sinne der Anleger gelöst.
Wie Waldspecht schon schrieb: Mit dem Titel wäre in den nächsten Jahren bestimmt auch der Gesamtbetrag zu holen gewesen!
Besonders wütend macht es, wenn man sieht, dass die gute Frau angeblich über 700€ im Monat "verprassen" kann, da sie ja scheinbar keine Fixkosten hat!
Ist sie jetzt eigentlich für zukünftige Auxmoneyprojekte gesperrt, oder könnte sie wieder einen Antrag stellen?
Denn da die EV nicht abgenommen wurde und auch kein HB zur Erzwingung der Abgabe der EV beantragt wurde würde Auxmoney* doch wieder einen Kredit an sie vergeben, richtig? Nach der Auktion prüft Auxmoney* doch auf solche "Härtefälle". Sie würde dann in diesem Fall ja nicht dazu gehören, weil das Inkassobüro vorher einen Vergleich abgeschlossen hat...
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 02.03.2011, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr wisst ja nicht, was sie sonst noch an Schulden hatte.
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waldspecht



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Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 02.03.2011, 08:15    Titel: Re: Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Ich komme einfach nicht klar, dass da 800,- EUR locker vom Hocker überwiesen werden und vorher wirklich nichts greifbar gewesen sein soll (weil ja die Raten ausgefallen sind).

Nö nicht die Bohne, sondern das Leben wie es so ist.
Also Leute, die unter der Pfändungsgrenze ein Einkommen haben, die können:
a) durchaus ein paar Tausend Euro irgendwo geparkt haben.
b) Freunde und Verwandte haben, die einen da aus der Patsche helfen.
Und dann ist die Verhandlung eindeutig:
KN: Was wollt ihr denn, hier von mir kriegt ihr nüscht! Ich lebe bis zum Ende meiner Tage mit wenig Geld. (Am besten sind da die Rentner die von der Grundsicherung leben dran, die haben ja tatsächlich keine Aussicht mehr)
Inkasso: Äääh scheisse, und wie isses, wenn wir dir nen Rabat gewähren.
KN: jut dann pumpe ich meinen Bruder an und zahle dort ab.

Ach ja und ggfls grinsen die Leute und erwähnen nebenbei (hinter vorgehaltener Hand) ihre nicht erfassbaren Nebeneinkünfte.

Aber in diesem Fall, denke ich hätte man 5 Jahre mit dieser Lösung warten können....
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nobodyofconsequence
P2P Legende


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BeitragVerfasst am: 02.03.2011, 10:44    Titel: Re: Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:

Aber in diesem Fall, denke ich hätte man 5 Jahre mit dieser Lösung warten können....

Und wem genau hätte das was genutzt?
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mgutt



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Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 02.03.2011, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde 5 Jahre warten. Die Verzugszinsen laufen weiter, also ist das Wurst.

Es wurde geäußert, dass der KN studiert. Also gehe ich mal davon aus, dass er bei Mutti lebt. Dementsprechend entgegnet er dem Inkassounternehmen, dass in der Wohnung wo er lebt nichts zu holen ist. Allerdings gibt es trotzdem ein Druckmittel. Die Abgabe der EV sorgt häufig für Stress zu Hause und die Eltern übernehmen die Angelegenheit, weil diese genau wissen was es für das weitere Leben bedeutet, wenn man solche Einträge hat.

Und dann wie gesagt die Sache mit der geflossenen Kohle. Warum nicht 800,- EUR jetzt und den Rest später in Raten oder erstmal aussetzen lassen? Warum muss man gleich sagen, dass man mit 75% lebt und das wars?

Vielleicht gab es ja trifftige Gründe für diese Entscheidung, aber in jedem Fall wurden diese nicht kommuniziert. Das nervt wie immer noch am meisten.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 02.03.2011, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bei externem Inkasso werden aber üblicherweise nicht Gründe für jede Einzelfallentscheidung an den Auftraggeber kommuniziert.

Vielmehr stimmt der Auftraggeber das Verfahren und bestimmte Rahmen-Parameter mit dem beauftragten Inkassounternehmen ab, innerhalb dessen das Inkassounternehmen z.T. Entscheidungspielräume hat.

Reportet werden dann Kategorien und die Perfomance wird anhand von kumulierten Werten beurteilt.
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binepeter



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BeitragVerfasst am: 02.03.2011, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

da habe ich ja eine rege Diskussion gestartet.

Also für mich ist es akzeptabel, auch wenn es natürlich schöner gewesen wäre, wenn ein besserer Vergleich geschlossen wäre. Aber im Zuge dessen, dass ich bisher von meinen 12 Inkassofällen nichts wiedergesehen hatte, ist es mir so lieber. Lieber den Spatz in der Hand......

Gedanklich hake ich jeden Inkassofall sowieso ab, daher ist jeder Euro, der eintrifft, wieder ein gewonnener Euro.

Mal sehen, wie sich das weiterentwickelt, habe wieder zwei Kreditkündigungen aktuell.

Ich wünsche allen noch viel Erfolg.
Viele Grüße
Peter
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 02.03.2011, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Vielmehr stimmt der Auftraggeber das Verfahren und bestimmte Rahmen-Parameter mit dem beauftragten Inkassounternehmen ab, innerhalb dessen das Inkassounternehmen z.T. Entscheidungspielräume hat.


Das ist was anderes, wenn von vorneherein klar ist wie man in welchem Fall entscheiden soll, aber den AGB kann ich sowas nicht entnehmen und die Anleger wurden ja auch nicht extra gefragt.
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Dominik2511



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Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.03.2011, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Also ich würde 5 Jahre warten. Die Verzugszinsen laufen weiter, also ist das Wurst.


So sieht´s aus. Ich hätte ihr alle 3 Jahre den Gerichtsvollzieher vorbei geschickt. Wenn die KNín jahrelang mit einer abgegebenen eV im Schuldnerverzeichnis steht hat sie vielleicht auch irgendwann genug und zahlt endlich.
Dumm nur, dass AM oder die SWK Bank wohl nie in Vorkasse für die Vollstreckungskosten treten würden. Hätte ich privat, persönlich und alleine der KNín diesen Kredit gegeben, hätte ich auf jeden Fall so gehandelt. Auch wenn ich ggf. "gutes Geld schlechtem hinterher geworfen hätte". Evil or Very Mad
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