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Thep2pinvestor
Anmeldedatum: 19.04.2016 Beiträge: 633
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Verfasst am: 08.03.2018, 17:13 Titel: Grenzüberschreitendes Crowdfunding soll gefördert werden |
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https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/180308-action-plan-fintech_en.pdf
In einem Fin Tech Action Plan soll auch grenzüberschreitendes Crowdfunding in der EU gefördert werden. Das heisst im Klartext: mehr Regulierung, bessere Governance, mehr Sicherheit und niedrigere Zinsen für die Investoren. |
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Lemon
Anmeldedatum: 06.12.2016 Beiträge: 425 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 10.03.2018, 10:57 Titel: Re: Grenzüberschreitendes Crowdfunding soll gefördert werden |
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Thanks. Weiss noch nicht so recht was ich davon halten soll. Im Moment ist schon ziemlicher Wilder Westen. Damit muss man umgehen können.
Im Flugverkehr machen die Behörden einen guten Job und ich bin froh darum. Klar aber auch, dass Behörden die Tendenz haben für Überteibungen. Stil: wer einen sicheren Job will, muss eine neue Regulierung einführen und besorgt sein, dass er zuständig ist für die Kontrolle.... |
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hugh
Anmeldedatum: 12.12.2013 Beiträge: 1283
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Verfasst am: 11.03.2018, 08:06 Titel: Re: Grenzüberschreitendes Crowdfunding soll gefördert werden |
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Lemon hat Folgendes geschrieben: | Klar aber auch, dass Behörden die Tendenz haben für Überteibungen. Stil: wer einen sicheren Job will, muss eine neue Regulierung einführen und besorgt sein, dass er zuständig ist für die Kontrolle.... |
Sehe ich nicht so. Eine einheitlichlich Regulierung und damit verbundene EU-weite einheitlich Standards ist besser als 27 verschiedene einzelstaatliche Regelungen. Es ist höchst an der Zeit dafür, schliesslich leben wir in der EU ja in einem Binnenmarkt. Und, Übertreibungen kommen meist dann zustande wenn einzelne Marktteilnehmer das System bis zum Äussersten ausreizen. |
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SK
Anmeldedatum: 09.01.2020 Beiträge: 45
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Verfasst am: 03.02.2020, 21:39 Titel: Re: Grenzüberschreitendes Crowdfunding soll gefördert werden |
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Habe in diesem Blog https://www.p2p-kredite.com/ gelesen dass die EU sich am 18.12.19 bei der zukünftigen Regulierung auch auch folgendes geeinigt hat :
Zitat: | Die Unternehmen, die als Darlehensnehmer oder Projektentwickler auftreten, können über einen Zeitraum von 12 Monaten maximal 5 Millionen Euro finanzieren lassen. Diese Grenze gilt nicht pro Projekt, sondern für alle Projekte desselben Unternehmens in einem fließenden Zeitraum von 12 Monaten. |
Leider kann ich im Text der EU nichts genaues dazu finden [url]EU rules to boost European crowdfunding platforms agreed[/url] https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20191218IPR69306/eu-rules-to-boost-european-crowdfunding-platforms-agreed
Wenn das so wäre hätten größere Darlehensanbahner wie Mogo oder Creditstar ja Probleme bei der Finanzierung über Mintos*, da die über Mintos* finanzierten Portfolios über 10 Millionen Euro ausmachen..
Weiss jemand mehr zu dem Thema oder wie man die Überlegungen der EU verstehen soll?
Noch hat das EU Parlament nichts verabschiedet. |
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Hieschen
Anmeldedatum: 16.03.2018 Beiträge: 647
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Verfasst am: 03.02.2020, 22:32 Titel: Re: Grenzüberschreitendes Crowdfunding soll gefördert werden |
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SK hat Folgendes geschrieben: | Habe in diesem Blog https://www.p2p-kredite.com/ gelesen dass die EU sich am 18.12.19 bei der zukünftigen Regulierung auch auch folgendes geeinigt hat :
Zitat: | Die Unternehmen, die als Darlehensnehmer oder Projektentwickler auftreten, können über einen Zeitraum von 12 Monaten maximal 5 Millionen Euro finanzieren lassen. Diese Grenze gilt nicht pro Projekt, sondern für alle Projekte desselben Unternehmens in einem fließenden Zeitraum von 12 Monaten. |
Leider kann ich im Text der EU nichts genaues dazu finden [url]EU rules to boost European crowdfunding platforms agreed[/url] https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20191218IPR69306/eu-rules-to-boost-european-crowdfunding-platforms-agreed
Wenn das so wäre hätten größere Darlehensanbahner wie Mogo oder Creditstar ja Probleme bei der Finanzierung über Mintos*, da die über Mintos* finanzierten Portfolios über 10 Millionen Euro ausmachen..
Weiss jemand mehr zu dem Thema oder wie man die Überlegungen der EU verstehen soll?
Noch hat das EU Parlament nichts verabschiedet. |
Auf das BB Programm sollte das keinen Einfluss haben da man uns technisch den Kredit Verkauft und nur für seine Rückzahlung garantiert. Formal leihe ich ja nicht Mogo das Geld, sondern dem Hansel der sich ein Auto kauft. In anderen Bereichen (Kapilendo Exporo) sehe ich das Problem jetzt auch nicht direkt, die Plattform tritt ja in der Praxis nur als Intermediär auf. Wenn nun ein Immobilienentwickler selbst immer auftritt kann das zu Problemen führen da die aufzunehmende Summe begrenzt wird, der artige Fälle sind mir jetzt nicht bewusst, vielleicht muss ich mal da etwas auf der E&V Plattform nachgraben um zu schauen ob Engel & Völkers jeweils skin in the game bei jedem Projekt hat. _________________ Investiert:LinkedFinance /Peerberry/Engel&Völkers / Look&Fin /Estateguru / Afranga/Mintos (Bonds) /Esketit/ Iuvo/Heavyfinance
Watchlist: Lendermarket/Moncera
Am Liquidieren: October / Kapilendo* / crowddesk / Twino
Abgewickelt: Bondora/Investly/Viventor/Trine |
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Sascha-K
Anmeldedatum: 18.08.2017 Beiträge: 402
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Verfasst am: 03.02.2020, 23:19 Titel: Re: Grenzüberschreitendes Crowdfunding soll gefördert werden |
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Zitat: | Die Unternehmen, die als Darlehensnehmer oder Projektentwickler auftreten, können über einen Zeitraum von 12 Monaten maximal 5 Millionen Euro finanzieren lassen. Diese Grenze gilt nicht pro Projekt, sondern für alle Projekte desselben Unternehmens in einem fließenden Zeitraum von 12 Monaten. |
Die Regelung ist eh Unsinn.
1. Welches Unternehmen wird denn davon abgehalten, einfach 10 weitere zu gründen, um so die benötigten 50 Millionen pro Jahr zu finanzieren?
2. Wenn einem die EU so in seine Geschäftstätigkeit behindert - warum den Firmensitz nicht einfach außerhalb der EU legen? Problem gelöst. _________________ BDC-Investor an der Börse |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17508
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Verfasst am: 03.02.2020, 23:30 Titel: Re: Grenzüberschreitendes Crowdfunding soll gefördert werden |
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SK hat Folgendes geschrieben: | m Thema oder wie man die Überlegungen der EU verstehen soll?
Noch hat das EU Parlament nichts verabschiedet. |
Brancheninsider gehen davon aus, dass die Regelungen im Frühjahr oder Sommer 2021 wirksam werden.
Was genau alles unter die Regelungen fällt muss man dann schauen. Konsumentenkredite nach meinem Verständnis nicht, also die Creditstar und Mogo Kredite nicht, es sei denn es wird als Kredit an Creditstar oder Mogo klassifiziert was Mintos* ja bisher verneint.
Im übrigen ist Lettland bisher diesbezüglich unreguliert und wie schon geschrieben ist die Abtretung einer Kreditforderung rechtlich nicht identisch mit einer Kreditvergabe. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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