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gucky



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Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 16:15    Titel: Gemeinschaftskonto Antworten mit Zitat

Aus steuerlichen Gründen möchte ich mein Konto bei Mintos* auf ein Gemeinschaftskonto umstellen oder alternativ ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Laut dem Support von Mintos* geht das nicht - es könnte nur auf einen Namen lauten. Ich hatte deshalb vorgeschlagen, dass man einfach in das Namensfeld beide Namen eintragen (was eigentlich das Gleiche ist) und evtl. einige Identifizierungsunterlagen hochladen könnte, mit gleichzeitiger Anfrage wo das Problem liege. Gleiche Antwort von Mintos: nicht möglich.

Weiß jemand eine Lösung oder hat gar ein Gemeinschaftskonto bei Mintos?
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TAK79



Anmeldedatum: 22.06.2017
Beiträge: 379

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 16:17    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Wenn Mintos* sagt, dass es nicht möglich ist, wird das schon stimmen. Welche steuerlichen Vorteile versprichst Du Dir denn davon?
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Claus Lehmann
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Beiträge: 18150

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 16:18    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Wo genau wären da die steuerlichen Vorteile (Land)?
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gucky



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Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 16:28    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Durch ein Gemeinschaftskonto könnte ich von dem Dispositionsrecht gebrauch machen, das heißt, die Einnahmen könnten entweder dem Ehemann oder der Ehefrau zugeordnet werden je nachdem, was aus steuerlicher Hinsicht günstiger ist. Nebenbei bemerkt: Wie ich aus dem Swaper-Forum entnehme, ist dies zumindest bei Swaper* (ich weiß sitzt in Estland) möglich.
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gucky



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Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 16:29    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Wo genau wären da die steuerlichen Vorteile (Land)?

Deutschland
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18150

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 16:33    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Ist das im Kontext getrennte Veranlagung oder im Kontext Sozialabgaben oder was?
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gucky



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Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 16:36    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Sowohl als auch (bei einer Zugewinngemeinschaft).
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TAK79



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Beiträge: 379

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 16:56    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Du kannst die Einnahmen allerdings nicht nach reiner Willkür verteilen, das musst Du im Zweifel schon nachweisen können.
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gucky



Anmeldedatum: 07.12.2019
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 17:06    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Meines Wissens nach, ist dies, bei einer Zugewinngemeinschaft, problemlos möglich.
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thomas



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Beiträge: 486

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 20:21    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

hi.

hmm, ende 2018 war das noch anders. ich hatte auch danach gefragt, hat aber bei mir nichts mit Steuer* zu tun:
..'
2. We support shared accounts. Sometimes we may require a document confirming it. It seems that in your case document will not be asked as the bank account name contains your name.
'..

seinerzeit genuegte es, dass der name ersichtlich ist.
test-buchung hatte auch funktioniert.

heisst: ich habe zusaetzlich auch ein gemeinschafts-konto in meinem account hinterlegt.

versuche vielleicht mal eine kleine test-buchung, wo dein name ersichtlich ist. danach sollte es in der liste deiner konten sein. ich wuerde nicht erwarten, dass da nach autorisierung/whitelisting ueberhaupt weiter geprueft wird, aber wenn dein name bei ist, sollte einzahlung imho nie probleme machen.

viele gruesse,
thomas.
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18150

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 20:46    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Thomas, bei Dir schien es aber darum zu gehen dass das Bankkonto ein Gemeinschaftskonto ist.

Gucky will ein Mintos* Gemeinschaftskonto.
_________________
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thomas



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Beiträge: 486

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 21:00    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

hi claus.

ja, du hast recht. ich habe die anfrage anders/falsch verstanden. danke fuer die richtigstellung.

viele gruesse,
thomas.
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Twintos



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Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 14.01.2020, 21:11    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Das Finanzamt nimmt grundsätzlich an, dass Einnahmen beiden Partnern zu gleichen Teilen zustehen.

Zahlt nur einer der Inhaber größere Summen ein, können Schenkungssteuern anfallen, der Freibetrag ist für Eheleute höher als für Unverheiratete.

Freibetrag liegt bei Ehepartnern bei 500.000 Euro und nicht Nicht-Ehepaaren bei 20.000 Euro (jeweils für zehn Jahre).

Freistellungsaufträge für Zinserträge können nur von Eheleuten oder Alleinstehenden erteilt werden.

Um persönliche von gemeinsamen Finanzen zu trennen, sollte das Drei-Konto-Modell verfolgt werden.
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gucky



Anmeldedatum: 07.12.2019
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 20:08    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Sorry für die Verzögerung, bei uns gab es einen kompletten Netzausfall - habe erst seit einigen Minuten wieder Internet.

Ich hatte Mintos* um eine Begründung gebeten, warum man nicht einfach in das Namensfeld beide Namen eingeben könnte, aber keine wirkliche Begründung erhalten. Ich spreche erst mal mit meinem Steuerberater und melde mich dann wieder.
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TotoInvest



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Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 21:49    Titel: Re: Gemeinschaftskonto (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich würde annehmen, dass Mintos* Standard-Prozeduren für AML / KYC hat und davon verständlicherweise nicht abweichen will.
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