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Twintos
Anmeldedatum: 06.03.2017 Beiträge: 901
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Verfasst am: 13.04.2019, 20:29 Titel: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Man kann freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten ab dem 16. Lebensjahr nachzahlen.
Das geht aber nur bis zum 45. Geburtstag.
Ist aber schon heftig.
14954,40 Euro für 66,20 Brutto Rente pro Monat.
Netto dürften das 60 Euro sein. |
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j789
Anmeldedatum: 09.01.2019 Beiträge: 1378
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Verfasst am: 14.04.2019, 00:12 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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das lohnt ja mal überhaupt nicht. Da musste ja schon 20 Jahre Rente bekommen damit du die Kohle wieder raus hast. Und wer weiß, was dann noch (dank Inflation) die 60 Euro Wert sind... |
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Jonny4
Anmeldedatum: 22.07.2017 Beiträge: 437
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kieselbert
Anmeldedatum: 18.03.2014 Beiträge: 294
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Verfasst am: 14.04.2019, 10:25 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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"freiwillige Beiträge in Rentenkonto"
...halte ich für das unrentabelste Investment das man machen kann. Noch deutlich unter Tagesgeldniveau (zzgl. besch. Verfügbarkeit).
Meine Schwiegermutter hatte durch einen glücklichen Umstand die Möglichkeit beim Wechsel in ein Angestelltendaseins aus der gesetzl. Rentenversicherung auszutreten (bzw. nicht einzutreten) und muss dafür regelmäßig nachweisen das sie Rücklagen aus dem Arbeitgeberanteil bildet.
Das nenne ich Jackpot . _________________ Aktiv: #CrowdEstate, #Finbee, #Twino, #Bondora, #ViaInvest, #RoboCash, Mintos*, #Iuvo, #Peerberry, #EstateGuru, #Bulkestate, #NeoFinance, #Crowdestor, , #LinkedFinance, #Bergfürst, #Seedrs
Beendet:#Savy, #Grupeer, #ReInvest24, #doFinance, #Housers, #Bondster, #Wisefund, #Viventor, #Lenndy, #Evoestate, #Swaper, #Debitum, #Investly, |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18150
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Verfasst am: 14.04.2019, 11:40 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Es gibt Fälle bei denen sich das lohnen kann (Stichworte Abfindung/ Fünftelregelung)
https://der-privatier.com/steuern-sparen-bei-der-abfindung/
https://der-privatier.com/kap-6-8-2-freiwillige-einmalzahlungen-in-die-rentenversicherung/
Zitat: | Wie ganz am Anfang schon erwähnt, kommen solche Überlegungen oft im Zusammenhang mit einer Abfindung. Hier wirkt nämlich der Steuervorteil solcher Einzahlungen ganz besonders gut. Immerhin können im Jahre 2017 max. 46.724€ an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Davon werden allerdings nur 84% (also 39.248€ für Ehepaare) steuerlich wirksam.
Je nach Steuersatz kann es daher (insbesondere in Verbindung mit einer Abfindung und der Fünftelregel) durchaus dazu kommen, dass ein Großteil der Einzahlung in die Rente durch eine entsprechende Steuerersparnis finanziert wird. Und wenn es „nur“ die Hälfte ist, sieht die obige Rechnung schon gleich viel freundlicher aus. Denn eine Amortisation nach 10 Jahren kann man sich vielleicht doch etwas leichter vorstellen. |
https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/freiwillige-rentenversicherung/
Dieser Artikel plädiert dafür dass es sich in sehr vielen Fällen rechnet
https://www.arbeitsrechtmannheim.com/files/1-erstinfo_aia_drv-homepage_2.pdf _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
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Twintos
Anmeldedatum: 06.03.2017 Beiträge: 901
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Verfasst am: 14.04.2019, 15:02 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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j789 hat Folgendes geschrieben: | das lohnt ja mal überhaupt nicht. Da musste ja schon 20 Jahre Rente bekommen damit du die Kohle wieder raus hast. Und wer weiß, was dann noch (dank Inflation) die 60 Euro Wert sind... |
Nein, die 60 Euro erhöhen sich mit jeder Rentenerhöhung.
(Ab Einzahlung - also quasi Inflationsausgleich).
Bei den privaten Versicherungen bezweifle ich Rentenerhöhungen.
Ohne Frau und Kinder lohnt das ganze weniger.
Aber die DRV fragt nicht wie alt deine Frau ist und ob du Kinder hast.
Witwenrente und Halbwaisenrente gibt es gratis.
Klar bei Grundrente brauche ich auch nichts einzahlen. |
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2713
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Verfasst am: 14.04.2019, 15:24 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Sieht man mal wieder "es kommt darauf an". |
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stummlfumml

Anmeldedatum: 16.10.2018 Beiträge: 159
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Verfasst am: 15.04.2019, 07:42 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Im Vergleich zu aktuellen privaten Rentenversicherungen ist ein Rentenfaktor von 44,3 schon herausragend. Wie aber schon angesprochen ist derzeit noch gar nicht absehbar, wie hoch dieser tatsächlich beim Renteneintritt ist. Bisher lagen die Rentenerhöhungen eher leicht unter der Inflation und das wird meiner Ansicht nach auch noch eine Weile so bleiben, weshalb dort ein leichter Kaufkraftverlust herrscht. Andererseits wird bis zum Renteneintritt wahrscheinlich bereits wieder die starke Belastung des Rentensystems durch die Babyboomer Abnehmen, da gerade ein guter Teil der Männer weggestorben sein wird. Die größte Unsicherheit bietet aber das Risiko von Gesetzesänderungen. Davon wird es zwangsläufig noch einige geben und wie die Rechtslage 2055 aussehen wird, kann niemand vorhersehen.
Ich würde zumindest noch bis zum 44-45 Lebensjahr warten und dann nach persönlicher Lebensplanung entscheiden. Denn es ist schon ein sehr sicherer Baustein in der Altersvorsorge, wenn man aber z.B. schon früher als Privatier leben möchte, eher unflexibel. _________________ Me fail english? That's unpossible! |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18150
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Verfasst am: 15.04.2019, 09:22 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Sehe ich auch so. In jungen Jahren lieber Anlage in ETF, da bleibt man flexibel. Aber je nach Situation kann im etwas fortgeschrittenen Alter eine freiwillige Zahlung Sinn machen. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
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Bolanger
Anmeldedatum: 10.04.2017 Beiträge: 476
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Verfasst am: 24.04.2019, 12:23 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Hallo,
als ich mich mit dem Thema Rente beschäftigt habe, bin ich auch auf einen Rentenberater gestoßen, den ich explizit zu dieser Sache gefragt habe.
Seinen Rat habe ich dann auch befolgt.
Er hat mich gefragt, ob meine finanzielle Situation es hergibt, dass ich privat ausreichend vorsorgen kann, unabhängig von der Anlageform, oder ob ich davon ausgehe, dass mir das Ansparen eines ausreichenden Betrages nicht gelingt.
Ich gehe von ersterem aus und daraufhin hat mir der Rentenberater das freiwillige Einzahlen mit einer einfachen Begründung nahegelegt.
Die Höhe der Rente ist politisch gewollt und hängt nur bedingt mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusammen. Alle anderen Anlageformen hingegen hängen wesentlich stärker von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Rein aus Gründen der Diversifikation kann man sich wohl nicht breiter aufstellen, als die gesetzliche Rente zusätzlich zu einer ausreichenden privaten Altersvorsorge zu stärken.
Wenn man mal ehrlich ist, dann ist dieser Rat für viele eigentlich hinfällig. Freiwillig einzahlen kann man nur bis zum Erreichen des jährlichen Maximalbetrages bzw. in jungen Jahren einmalig als Nachzahlung für Ausbildungszeiten.
Leute, die den jährlichen Maximalbetrag mit dem Gehalt eines Angestelltenverhältnises nicht erreichen dürften es ohnehin schwer haben, bis zur Rente Reichtümer anzuhäufen. Die sind dann eigentlich ganz gut mit der privaten Vorsorge bedient bzw. brauchen dazu schon recht hohe Sparquoten. Da bleibt dann nicht mehr viel Luft zur Diversifizierung.
Und diejenigen, die über den Bemessungsgrenzen verdienen, bleibt nur die Möglichkeit, einmalig für Ausbildungszeiten einzuzahlen. Ich glaube das sind dann um die 15.000 EUR, die man einmalig einzahlen kann. Dieser Betrag wiederum ist für die Gutverdiener leicht zu verkraften, wird dann aber bzgl. der Alterbezüge auch nicht kriegsentscheidend.
Ich habe aber noch eine weitere Betrachtungsweise zur gesetzlichen Rente. Die Zusatzleistungen wie Invalidenversicherung, Waisenrente etc. wurde ja schon erwähnt.
Ich persönlich plane im Moment, meine gesetzliche Rente möglichst weit aufzustocken. Dazu bleibt mir die einmalige Einzahlung für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 und (ich glaube) ab dem Alter von 50 Jahren kann man wieder freiwillig einzahlen, um ggf. Rentenabschläge bei früherem Renteneintritt auszugleichen. Diesen früheren Renteneintritt muss man aber nicht durchführen und so erhält man mit dieser freiwilligen Einzahlung dann auch wieder eine höhere Rente als ohne.
Unterm Strich kommt man in so einer Konstellation (maximale freiwillige Einzahlungen und während des Erwerbslebens ebenfalls maximale Einzahlung) auf eine gesetzliche Rente, die meinen Lebensabend in hohem Alter, wenn ich tüddelig bin, bezahlen kann.
Und genau darum geht es. Solange ich meine Finanzen noch selbst verwalten kann, brauche ich keine Rentenversicherung und lebe dann vom Ersparten. Eine Rentenversicherung brauche ich nur für den Lebensabschnitt, in dem ich mich nicht mehr selbst um meine Finanzen kümmern kann. Bis dahin muss alles ersparte Verjubelt oder vererbt sein und ein stetiger Finanzfluss muss völlig ohne mein Zutun kommen. In dem Lebensabschnitt brauche ich dann aber auch nicht mehr viel Geld und daher wüsste ich nicht, warum ich eine private Rentenversicherung mit den entsprechenden Kosten abschließen sollte, wenn die gesetzliche Rente diesen Zahlungsstrom ohne Zusatzkosten leistet.
Grüße,
Bolanger |
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TTom
Anmeldedatum: 09.10.2011 Beiträge: 1506
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Verfasst am: 24.04.2019, 16:42 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Bolanger hat Folgendes geschrieben: | In dem Lebensabschnitt brauche ich dann aber auch nicht mehr viel Geld und daher wüsste ich nicht, warum ich eine private Rentenversicherung mit den entsprechenden Kosten abschließen sollte, wenn die gesetzliche Rente diesen Zahlungsstrom ohne Zusatzkosten leistet.
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Grundsätzlich richtig. Bei mir ist es allerdings so, dass mein Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge noch ordentlich was draufschlägt. Das wäre bei der gesetzlichen Rente nicht der Fall.
Allerdings muss man bei betrieblicher Altersvorsorge höllisch aufpassen, wenn man die Wahrscheinlichkeit hoch einschätzt, in den nächsten Jahren den Arbeitgeber zu wechseln. Da kann es sein, dass dann zum Beispiel nicht mehr bezuschusst werden kann oder der Rentenanbieter im Arbeitgeberwechselprozess versucht dir heimlich eine schlechtere Vertragsform unterzujubeln (bei mir so passiert - hätte mich beinahe ca. 15k EUR zu Rentenbeginn gekostet, wenn ich den Vertrag nicht nochmal gelesen hätte). _________________ Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket |
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buerotiger

Anmeldedatum: 04.11.2015 Beiträge: 246
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Verfasst am: 25.04.2019, 08:24 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Man kann bei der Rentenversicherung zu jeder Zeit für die entsprechende Einzahlungsmethode (Nachzahlung für Ausbildungszeiten oder Vorauszahlung zur Vermeidung von Abschlägen) einen Antrag stellen und bekommt dann eine Berechnung, wie sich das entsprechend auf die eigene gesetzliche Rente auswirkt, denn es gibt auch Konstellationem mit negativem Ergebnis (vereinfacht: wenn die nachgezahlten Rentenpunkte unter dem langjährigen Rentenpunkte-Durchschnitt liegen). Nach dieser Simulation durch die Rentenversicherung kann man dann entscheiden, ob es sich persönlich lohnt oder nicht.
Hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit sollte man aber bedenken, dass die gesetzliche Rentenversicherung oftmals viele Wochen für jeden einzelnen Schritt braucht, sodass man am Besten jetzt anfängt, wenn man 2019 noch etwas einzahlen und steuerlich absetzen möchte
Die nachträgliche Einzahlung für gewisse Ausbildungszeiten ist übrigens nur insofern einmalig, dass man für einen bestimmten Monat nur einmal einzahlen kann. Man kann aber auch für beliebige nicht-überlappende Zeiträume gestaffelt einzahlen, z.B. 2019 für die erste Hälfte des 17. Lebensjahrs, 2020 für die zweite Hälfte des 17. Lebensjahrs und 2021 für die restlichen Zeiten am Ende des Studiums. |
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Bolanger
Anmeldedatum: 10.04.2017 Beiträge: 476
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Verfasst am: 25.04.2019, 12:54 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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die Einzahlung für Ausbildungszeiten geht aber nur bis zum 45. Lebensjahr, und damit nicht zu jeder Zeit. Selbiges gilt für die Einzahlung zur Vermeidung von Abschlägen, welche man erst in den 50ern leisten kann.
Bzgl. der Feinheiten bei der Abwicklung hier noch ein Tipp. Die Rentenpunkte, die man für einen Betrag X erwirbt, berechnen sich nach dem Durchschnittsgehalt. Steigt das Durchschnittsgehalt, dann muss man auch mehr für einen Rentenpunkt zahlen.
Bei der Nachzahlung für Ausbildungszeiten ist das Datum der Antragstellung entscheidend. Wenn ich im Dezember 2018 einen Antrag gestellt habe, bei dem ich für z.B. 5000 EUR einen Rentenpunkt erwerbe, dann wird dieser Antrag wahrscheindlich erst in 2019 bearbeitet und genehmigt. Nach Zusage hat man dann nochmals 3 Monate Zeit zur Zahlung. Man zahlt also in 2019 gemäß der Bedingungen für 2018 ein. Bei typischerweise steigenden Durchschnittsgehältern lohnt es sich also, noch im alten Jahr den Antrag zu stellen, anstatt diesen gerade ins neue Jahr zu schieben. Scheibt man stattdessen in neue Jahr und steigen die Durchschnittsgehälter um z.B. 2%, so müsste man in diesem Beispiel schon 5100 EUR zahlen.
Und man kann den Antrag auch voreilig im alten Jahr stellen, denn man ist anschließend nicht zur zahlung verpflichtet. Wenn sich herausstellt, dass die gehälter gesunken sind, stellt man eben einen neuen Antrag zu den dann aktuellen Konditionen. Oder wenn man es sich doch nicht leisten kann, dann zahlt man auch nicht ein. |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18150
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Verfasst am: 25.04.2019, 13:17 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Noch 2 Aspekte, ist aber nur Hörensagen also ohne Gewähr
- man kann angeblich auch ohne Antrag Zahlungen leisten (dafür sorgen, dass im Zahlungsbetreff die Zurodnung zum Rentenkonto klar ist und für welchen zeitraum gezahlt wird). Das kann also nützlich sein, wenn man noch knapp vor Jahresende zahlen will und nicht warten will bis ein Antrag geprüft ist
- Selbständige können unabhängig vom Alter freiwillige Zahlungen leisten _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
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Tesla
Anmeldedatum: 30.05.2018 Beiträge: 148
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Verfasst am: 25.04.2019, 13:18 Titel: Re: freiwillige Beiträge in Rentenkonto |
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Macht es denn einen Unterschied, speziell für die Ausbildungszeiten nachzuzahlen statt z.B. den gleichen Betrag einfach als freiwilligen Beitrag für die kommenden 3 Jahre drauf zu zahlen?
(Außer der evtl. erwähnten Mehrkosten wenn das Durschnittsgehalt jährlich steigt) |
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