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schleuderstein



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BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 12:50    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Shady23 hat Folgendes geschrieben:


Versteh ich nicht so recht wieso man es noch nicht als Gewinn versteuern sollte. Der Gewinn bezieht sich ja lediglich auf den Kauf bzw Verkauf. Und der ist ja direkt abgeschlossen sobald der Anteil in deinem Depot landet. Damit ist doch auch der Gewinn/Verlust realisiert.

Ob er danach zahlt oder nicht ist doch aus steurrechtlicher Sicht egal ?


Also ich bin kein Steuerexperte. Aber ich stell mir das als Laie mal so vor:

Angenommen, eine bestimmte Aktie kostet an der Börse immer so um die 100€.
Weiter angenommen, ich kaufe Sie nun heute wegen einer kurzfristigen Kursschwankung als Schnäppchen zu 90€. Dann werde ich diesen Kaufvorteil (obwohl ich die Aktie jetzt im Depot habe) ja nicht jetzt sofort versteuern, sondern erst, wenn ich die Aktie z.b. in drei Jahren wieder verkaufe.
Der Kaufvorteil geht dann indirekt über die Anschaffungskosten mit in die Berechnung des Spekulationsgewinns ein. Da wir hier im Zweitmarkt ja mit den Kredit-Kontrakten handeln, wie an einer Börse, denke ich, man kann das vergleichen. Die Zinsen werden in dem Jahr, in dem sie anfallen versteuert (wie Dividenten bei Aktien) und der Spekualtionsgewinn dann erst am Ende beim Verkauf. Letzlich ist die Tilgung ja auch nur so etwas wie ein Verkauf (Rückkauf) in Raten. Die Resale-Fees würde ich mit den Ordengebühren gleichsetzen. Aber wie gesagt, ich bin kein Steuerfachmann.
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Shady23



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BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 13:15    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Mit dem Preis einer Aktie würde ich das nicht vergleichen. Da du hier ja faktisch auch keinen Rabatt erzielt hast. Sondern normal zum Tageskurs gekauft hast.

Ich z.b habe diesen Januar ein Rentenfond gekauft, kostet regulär 5% Ausgabegebühr. (von meinem Broker bekomme ich da 100% Discount rückvergütet). Die 5% Ausgabegebühr habe ich jetzt jedoch auch direkt als Verlust verbucht und wird bei mir dann mit meinen Gewinnen gegengerechnet. So sehe ich das auch wenn man etwas mit Abschlag verkauft. (wobei das an sich ja nicht ein Veräußerungsgewinn ist sondern eher eine Gebühr).
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schleuderstein



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BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 14:07    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Aber der "Kurs" eines IP-Kontraktes im Resale ist m.E. genauso reine Psychologie wie der der Kurs einer Aktie an der Börse. Wenn an der Börse der Markt dünn ist (wie sehr oft bei Optionsscheinen), kann es passieren, dass bei grossen Stückzahlen der Kurs kurz für ein paar Minuten einbricht und sich dann gleich wieder normalisiert. Mit Tagespreisen wie bei der Ausgabe von Fonds hat das nichts zu tun. In Analogie dazu kann es passieren, dass jemand im IP-Resale Kontrakte mit großem Abschlag z.b. -10% anbietet. Die sind meist kurz danach auch wieder verschwunden, weil andere sie kaufen. D.h. der Kurs geht wieder zurück auf die üblichen +5%.

Meiner Meinung nach ist bei der Versteuerung aber letzlich nicht dieser Kaufauf- oder abschlag bestimmend sondern der daraus resultierende Anschaffungspreis. Wenn man sich am Nennwert des Kontraktes orientiert, kann man natürlich die Abweichung als Auf- oder Abschlag interpretieren. Aber letzlich ist es doch ein Kurs. Denn wer glaubt, z.B. dass "10€" eines Overdue+60er Kontraktes immer noch 10€ wert sind.

Also allgemein:
Spekulationsgewinn = Verkaufspreis-Anschaffungspreis-Kaufgebühr-Verkaufgebühr

Versteuert wird erst im Jahr des Verkaufs. So kenne ich es von Aktien und OS.

Unter Berücksichtigung der Isepankur* Auf- oder Abschlägen relativ zum Wert:

Gewinn =
(Endbalance+Verkaufsaufschlag)
+ Tilgungen
- (Anfangsbalance+Kaufaufschlag)
-Kaufgebühr
-Verkaufgebühr

Wobei die Balance den Restwert des Kontraktes meint. Also bei neuen Kontrakten gleich dem Nennwert und dann je nach Tilgung immer weniger wird.
Endbalance = Anfangsbalance - Tilgungen

Setzt man das oben ein, bleibt:

Gewinn =
Verkaufsaufschlag
- Kaufaufschlag
-Kaufgebühr
-Verkaufgebühr

Und den würde ich dann ebenfalls erst im Jahr der Verkaufs oder der letzten Tilgung steuerlich ansetzen. Kann man das nicht so sehen?
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BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

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Stutz
Gast





BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 14:11    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Ihr müsst den Zweitmarkt mit den Kreditanteilen schon mit der "richtigen" Assetklasse vergleichen, wenn ihr da auf einen grünen Zweig kommen wollt.
Und die "richtige" Assetklasse sind weder Aktien noch Rentenfonds, sondern einzelne Anleihen.

Wenn eine Anleihe zu einem Kurs von 100% den besitzer wechselt (zu pari), heisst das, der Verkauf erfolgt ohne Zu- oder Abschläge. Auf beiden Seiten kassiert aber eine Bank Transaktionsgebühren. Die Transaktionsgebühren können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine direkte Verrechnung mit Veräusserungsgewinnen ist nicht möglich. Abgeltungsteuer wird erst im Moment des Verkaufs fällig, und zwar auf den Gewinn, der sich aus Verkaufspreis minus Kaufpreis ermittelt. Unabhängig von der Haltedauer, unabhängig vom Kaufzeitpunkt (ich unterstelle mal einen Kauf nach dem 01.01.2009).
Hält man die Anleihe nach dem Kauf hingegen bis zur Fälligkeit, fällt die Abgeltungsteuer ausschliesslich auf die Zinszahlungen an. Die Rückzahlung der Anleihe zum Nennwert bei Fälligkeit fällt unter den Tisch.

Wenn bei Isepankur* ein Kreditanteil zu pari den Besitzer wechselt, heisst das ebenfalls, dass der Anteil einfach zu seinem Nennwert verkauft worden ist, ohne Zu- oder Abschläge. Und auch hier wieder fallen Transaktionsgebühren an, die nicht einfach mit Gewinnen gegenzurechnen sind.
Die monatlich ausgezahlten Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer, die monatliche Rückzahlung eines Stückchens des Kreditbetrags nicht.
Der einzige wesentliche Unterschied zur Anleihe: bei Endfälligkeit, also mit der letzten Rate, ist der Nennwert des Kreditanteils genau 0.
Was folgern wir also daraus, wenn wir einen Kreditanteil aus dem Resale mit Rabatt erworben haben? Genau: die Steuer interessiert das genau gar nicht.

Fazit: ich mach drei Kreuze, dass ich mit dem Steuermumpitz des deutschen Finanzamts nichts mehr am Hut habe.
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schleuderstein



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BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 14:59    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Aha - mit Anleihen hatte ich bisher noch gar nicht zu tun.

Ich glaube Shady23 ging es aber eher darum, wenn es nicht zu Pari wechselt sondern mit einem Auf- oder Abschlag. Ich habe das z.B. die ersten Monate bei Isepankur* immer so gemacht, dass ich alle Anteil sofort noch vor der ersten Zinszahlung mit 5% Aufschlag in den Resale eingestellt habe. So kamen dann über 50€ - ich würde sagen Spekulationsgewinn - zusammen. Aber was waren die 50€ denn nun? Spekulationsgewinn oder Nichts oder was ganz anders?

Eine andere Sache ist das mit den Resalegebühren...

Stutz hat Folgendes geschrieben:

Abgeltungsteuer wird erst im Moment des Verkaufs fällig, und zwar auf den Gewinn, der sich aus Verkaufspreis minus Kaufpreis ermittelt.


Ich hatte bisher an der Börse nur mit Aktien und OS zu tun. Da wurden die Ordergebühren immer gleich mit dem Gewinn verechnet. Also Verkaufspreis minus Kaufpreis minus 2xOrdergebühr. Ist das bei Anleihen also nicht so? Die kann man doch sicher auch an irgendeiner Börse kaufen.

Stutz hat Folgendes geschrieben:

Was folgern wir also daraus, wenn wir einen Kreditanteil aus dem Resale mit Rabatt erworben haben? Genau: die Steuer interessiert das genau gar nicht.


Aber wenn ich etwas zu 100% kaufe und sofort zu 105% verkaufe, ist es der Steuer dann nicht egal, ob wir das Anleihe, Kontrakt oder Finanzinnovation nennen? Ich fürchte, die wollen trotzdem ihren Anteil am Kuchen.

Stutz hat Folgendes geschrieben:

Fazit: ich mach drei Kreuze, dass ich mit dem Steuermumpitz des deutschen Finanzamts nichts mehr am Hut habe.


Beneidenswert. Wie hast Du das angestellt?
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Shady23



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BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 15:18    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Also meiner Ansicht nach ist das ein normaler Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG. Und auch so zu versteuern.

Naja egal. Soll sich mein Steuerberater damit befassen Wink

Ansich ist das sicherlich für diejenigen die mit Abschlag einkaufen nicht gerade von vorteil. Man sollte mal Hansdampf fragen wie er da vorgeht. Der müsste dort ja dann nen recht großen "Gewinn" haben.
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schleuderstein



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BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 15:31    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Shady23 hat Folgendes geschrieben:
Also meiner Ansicht nach ist das ein normaler Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG. Und auch so zu versteuern.


Meinst Du nicht vielleicht §23 ? Der §17 ist doch eher was, wenn Du Deine Geschäftsanteile z.b. einer GmbH verkaufst. Und weil die Gewerbe ist, hast Du dann nach §17 Einkommen aus Gewerbebetrieb...

Shady23 hat Folgendes geschrieben:

Naja egal. Soll sich mein Steuerberater damit befassen Wink


Ach ist das alles kompliziert! Mir fehlt da jetzt auch der Nerv. Kannst dann ja mal posten, was Dein SB dazu meint.

so long
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Stutz
Gast





BeitragVerfasst am: 23.01.2014, 17:11    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

schleuderstein hat Folgendes geschrieben:

Stutz hat Folgendes geschrieben:

Abgeltungsteuer wird erst im Moment des Verkaufs fällig, und zwar auf den Gewinn, der sich aus Verkaufspreis minus Kaufpreis ermittelt.


Ich hatte bisher an der Börse nur mit Aktien und OS zu tun. Da wurden die Ordergebühren immer gleich mit dem Gewinn verechnet. Also Verkaufspreis minus Kaufpreis minus 2xOrdergebühr. Ist das bei Anleihen also nicht so? Die kann man doch sicher auch an irgendeiner Börse kaufen.

Stutz hat Folgendes geschrieben:

Was folgern wir also daraus, wenn wir einen Kreditanteil aus dem Resale mit Rabatt erworben haben? Genau: die Steuer interessiert das genau gar nicht.

Aber wenn ich etwas zu 100% kaufe und sofort zu 105% verkaufe, ist es der Steuer dann nicht egal, ob wir das Anleihe, Kontrakt oder Finanzinnovation nennen? Ich fürchte, die wollen trotzdem ihren Anteil am Kuchen.

Stutz hat Folgendes geschrieben:

Fazit: ich mach drei Kreuze, dass ich mit dem Steuermumpitz des deutschen Finanzamts nichts mehr am Hut habe.

Beneidenswert. Wie hast Du das angestellt?


Achtung, wir reden immer noch von zwei Paar Stiefeln.
Ich habe nicht von Kauf und Wiederverkauf von Anleihen oder Kreditanteilen geschrieben, sondern nur vom Kauf.

Wenn ich eine Anleihe an der Börse zu einem Kurs X kaufe und später - vor Fälligkeitstermin - wieder zu Kurs Y verkaufe, dann habe ich natürlich keine Zins-, sondern Kursgewinne resp. -verluste. Und die sind per definitionem natürlich abgeltungsteuerpflichtig. Analog gilt das dann höchstwahrscheinlich auch für die Kreditanteile im Resale, wenn man die eben nicht bis zum Ende hält, sondern weiterveräussert.

Wie dein Broker dir deinen Gewinn anzeigt, ist aber aus Sicht des Finanzamts unter Umständen eine ganz andere Geschichte. Wie gesagt, die Transaktionskosten sind Werbungskosten. Der Kursgewinn/-verlust ist lediglich die Differenz aus Kurs_Kauf und Kurs_Verkauf.

Und wie ich den Krallen des deutschen Fiskus entronnen bin, ist recht einfach: ich bin vor einigen Jahren in die Schweiz ausgewandert (dachte eigentlich, Nickname und Avatar wären da Hinweis genug gewesen) und habe keinerlei deutschen Wohnsitz mehr. Damit bin ich Steuerausländer und somit nur noch beschränkt steuerpflichtig. Abgeltungsteuer muss ich nur noch auf Dividenden deutscher Aktien zahlen, nicht einmal mehr auf Zinsen auf dem Tagesgeldkonto.

Das Schweizer Steuerrecht ist um Längen einfacher als das deutsche (und so lange man noch keine Niederlassungsbewilligung hat oder unter eine der wenigen Ausnahmen fällt, hast du als Ausländer mit Quellensteuerpflicht in den ersten fünf Jahren eh nichts mit Steuererklärungen am Hut); mit dem sogenannten Wertschriftenverzeichnis wird es zwar auch ein bisschen komplexer, aber die IP-Chose kann ich beispielsweise locker sehen:
- die Zinsen sind wie Sparzinsen zu betrachten und fallen unter den persönlichen Einkommensteuersatz
- Allfällige (hochdeutsch: eventuelle) Gewinne aus Kauf plus Verkauf von Kreditanteilen sind Kurs-/Kapitalgewinne, und die sind hier steuerfrei
- Die IP-Gebühren sind nicht abzugsfähig, dafür kann man aber stattdessen eine vergleichsweise grosszügig bemessene prozentuale Pauschale als Vermögensverwaltungspauschale geltend machen
- Das Guthaben wird zum Wert per 31.12. mit allen anderen Vermögen summiert, und ab einer je nach Kanton unterschiedlichen Vermögensgrenze fällt eine Vermögenssteuer an


Zum Schluss noch ein Hinweis: die von mir herangezogene Analogie zu Anleihen ist natürlich auch nur eine Vermutung; der Weg zum Steuerberater ist speziell für diejenigen, die höhere Summen bei Isepankur* investieren, daher sicher der bessere als sich auf mehr oder minder fundierte Vermutungen in einem Forum zu verlassen Wink
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schleuderstein



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BeitragVerfasst am: 24.01.2014, 05:04    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Stutz hat Folgendes geschrieben:

Und wie ich den Krallen des deutschen Fiskus entronnen bin, ist recht einfach: ich bin vor einigen Jahren in die Schweiz ausgewandert (dachte eigentlich, Nickname und Avatar wären da Hinweis genug gewesen) ...


Achso - dachte, Du wärst Münzsammler oder hättest einfach nur eine Vorliebe für Geld Smile
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 01.03.2014, 13:13    Titel: Einnahmenbericht neu (Isepankur) Antworten mit Zitat

Schon gesehen:
https://forum.isepankur.ee/f_postst5445_New-income-report.aspx

Einnahmenbericht (Income Report) funktioniert jetzt als CSV.

hat den schönen Nebeneffekt, dass man nun mit den Daten auch eigene Berechnungen anstellen kann

P.S.: Wer Isepankur* mit dem englischen Sprachinterface nutzt (wie ich) sollte vor dem Klicken auf "CSV" die Sprache auf Deutsch umstellen, sonst kommt in Excel nur Formatmüll an.
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BeitragVerfasst am: 01.03.2014, 18:26    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Das Verkaufsdatum ist bei mir immer gleich dem Erwerbsdatum?!
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Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 01.03.2014, 19:36    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Ist ein Bug. Hab's schon gemeldet.

Bei mir tritt der allerdings nur bei den älteren Krediten auf
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014, 17:53    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Ist ein Bug. Hab's schon gemeldet.

Bei mir tritt der allerdings nur bei den älteren Krediten auf


Hab die Antwort bekommen, dass es jetzt gefixt ist.
Bei mir scheint es jetzt zu stimmen.
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pedro



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BeitragVerfasst am: 01.04.2014, 09:56    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

Ich setze mich mittlerweile auch mit der Steuererklärung auseinander.

Kann es sein, dass beim CashFlow und beim IncomeReport die Spaltenbezeichnungen verschoben sind und nicht zum Inhalt der Spalte passen?

Es wäre schon ganz nett, wenn Isepankur* eine Übersicht schafft, der man auf Anhieb die notwendigen Daten entnehmen kann und bei Bedarf der Steuerklärung beilegen kann. So sollte es für den Finanzbeamten nicht sehr aufschlussreich sein Wink
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HansDambf



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BeitragVerfasst am: 01.04.2014, 10:00    Titel: Re: Einnahmenbericht (Isepankur) Antworten mit Zitat

pedro hat Folgendes geschrieben:
Ich setze mich mittlerweile auch mit der Steuererklärung auseinander.

Kann es sein, dass beim CashFlow und beim IncomeReport die Spaltenbezeichnungen verschoben sind und nicht zum Inhalt der Spalte passen?

Es wäre schon ganz nett, wenn Isepankur* eine Übersicht schafft, der man auf Anhieb die notwendigen Daten entnehmen kann und bei Bedarf der Steuerklärung beilegen kann. So sollte es für den Finanzbeamten nicht sehr aufschlussreich sein Wink


Besonders, wenn man auf die Idee kommen sollte, den Finanzbericht auszudrucken, um die Daten irgendwie untermauern zu können. Meiner hat über 20 Seiten. Rolling Eyes
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