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N.L.2288
Anmeldedatum: 04.01.2020 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.12.2021, 10:20 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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Ich habe eine Verlustbescheinigungen nachgefragt.
Die wollen meine Kundenkontonummer. Wo finde ich die?
Die nummern die ich angegeben habe, scheinen nicht die richtigen zu sein, und Support hat besseres zu tun, als ein inaktiven Anleger zu Helfen.
Danke! |
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phoenix225
Anmeldedatum: 02.08.2012 Beiträge: 156
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Verfasst am: 13.12.2021, 23:47 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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N.L.2288 hat Folgendes geschrieben: | Ich habe eine Verlustbescheinigungen nachgefragt.
Die wollen meine Kundenkontonummer. Wo finde ich die?
Die nummern die ich angegeben habe, scheinen nicht die richtigen zu sein, und Support hat besseres zu tun, als ein inaktiven Anleger zu Helfen.
Danke! |
"Mein Profil" und mal runterscrollen |
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Simon2016
Anmeldedatum: 15.11.2016 Beiträge: 37
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Verfasst am: 15.12.2021, 10:11 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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Ich habe gerade folgende Information erhalten:
"ab Ende Januar 2022 werden wir Ihnen im Anlegercockpit Ihre jährliche Steuerbescheinigung bereitstellen. Diese wird von der SWK Bank erstellt und wird neben den Kapitalerträgen auch die Verluste Ihres Auxmoney* Portfolios für das Kalenderjahr 2021 ausweisen. Die Aufstellung wird außerdem Aufschluss über die für Sie abgeführten Kapitalertragsteuern geben und Ihnen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung dienen. Sobald die Steuerbescheinigung für Sie im Anlegercockpit bereitliegt, werden wir Sie nochmals informieren."
Schön, dass die Verlustbescheinigung automatisch kommt. Aber ich habe bisher keine Info erhalten, dass Kapitalerträge automatisch abgeführt werden. Seit wann ist das so? |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17785
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Verfasst am: 15.12.2021, 11:07 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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01.01.2021 _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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Babbels
Anmeldedatum: 16.12.2021 Beiträge: 3
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Verfasst am: 16.12.2021, 19:57 Titel: Verlustbescheinigung auxmoney |
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Hallo,
ich habe von Auxmoney* eine Verlustbescheinigung bekommen: lnformationen über verkaufte Kreditprojekte nach § 6 (4) und § 6 (6)
Darlehensforderungskauf- und Abtretungsvertrag.
Mein Finanzamt sagte mir jetzt, daß dies nicht richtig ist und erkennt es nicht an. Soll nach §43 sein. Kann es sein, das Auxmoney* mir eine falsche Verlustbescheinigung geschickt hat? Und wenn ja, kann ich nachträglich noch eine bekommen?
Danke |
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MathiasM
Anmeldedatum: 28.07.2019 Beiträge: 240
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Verfasst am: 16.12.2021, 21:36 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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Verlustbescheinigung nach § 43a wird von Banken auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres gestellt werden.
Das ist aber eine Jahresbescheinigung, die erst nach Ablauf des Jahres ausgestellt werden kann.
Bin daher etwas verwirrt, ob du das gemeint / beantragt hast. _________________ Investments:
Mintos, Bondora*, Neofinance*, Finbee*, ViaInvest, Bondster*, Debitum
EstateGuru, Evoestate*, Inrento*, Bonafide
Seedrs, Axiafunder*, LandEx |
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Babbels
Anmeldedatum: 16.12.2021 Beiträge: 3
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Verfasst am: 18.12.2021, 14:32 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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Meine schon die Verlustbescheinigung. Die hatte ich auch schon im Dezember beantragt, bekam dann die Info, dass die erst im Januar beantragen kann, was ich dann auch tat. Bekommen habe ich das was ich oben beschrieben habe. Ich dachte, das ist in ordnung, weil da auch drauf steht: Zur steuerlichen Behandlung dieser Verluste sollten Sie lhren steuerlichen Berater konsultieren. Darum bin ich etwas verwirrt.. |
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MathiasM
Anmeldedatum: 28.07.2019 Beiträge: 240
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Verfasst am: 18.12.2021, 20:03 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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Ok, dann geht es bei dir also um 2020?
Wenn ich richtig verstanden habe, stellt Auxmoney* erst für 2021 offizielle Steuerbescheinigungen u. Verlustbescheinigungen aus.
Für ältere Jahre wurden inoffizielle Informationen, Bestätigungen oder Berichte über Einnahmen und Verluste erstellt.
Deine Bestätigung sollte dann bis 2020 grds. als Nachweis verwendbar sein, ggf. musst du deinem Finanzamt aber den Sachverhalt näher erläutern oder auf Anforderung zusätzliche Unterlagen einreichen. _________________ Investments:
Mintos, Bondora*, Neofinance*, Finbee*, ViaInvest, Bondster*, Debitum
EstateGuru, Evoestate*, Inrento*, Bonafide
Seedrs, Axiafunder*, LandEx |
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carkas
Anmeldedatum: 28.08.2018 Beiträge: 81
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Verfasst am: 02.01.2022, 16:13 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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Ich bin ja mal gespannt was da alles auf der neuen Bescheinigung stehen wird. Bei mir sind noch zwei Kredite im Portfolio, die seit 2014 defacto tot sind. Letzter Stand aus 2020 ist, dass gewartet wird, ob beim Schuldner etwas pfändbares auftaucht. Fürchte aber, dass da auf die Privatinsolvenz gewartet wird.
Bin ich froh wenn das Kapitel Auxmoney* endlich abgeschlossen ist für mich |
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Babbels
Anmeldedatum: 16.12.2021 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.01.2022, 14:53 Titel: Re: Auxmoney Verlustbescheinigung |
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Nach endlosen googlen bin ich jetzt etwas schlauer (glaube ich mal). Eine richtige Verlustbescheinigung nach §43 bekommt man nicht bei Auxmoney*, sondern eher ein Jahresbericht wie Mathias schon sagte. Verluste kann man nur beim FA angeben, wenn die Kredite "Verkauft" werden und damit keine nachträglichen Einkünfte mehr daraus ergibt.
Das habe ich noch gefunden: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Leitsatz
1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG.
2. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus.
Nur wie erkläre ich das meiner FA-Bearbeiterin?
Danke |
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