P2P Kredite
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
P2P Kredite Anbieter Vergleich
Auxmoney schafft sich ab...  
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Auxmoney
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stefan026



Anmeldedatum: 02.09.2010
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 11.02.2014, 22:53    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Gerade die zu frühe Übernahme in die Langzeitüberwachung ist doch oft das Problem. Zumindestens einer der Inkassodienstleister versucht nur beim bekannten Arbeitgeber und bekannte Konten zu pfänden und wenn beides nicht mehr vorhanden ist, geht es bei Nachfrage dann ab in die Langzeitüberwachung, statt den Gerichtsvollzieher zu beauftragen, der sich vor Ort umsieht statt nur vom Schreibtisch aus zu agieren. Crying or Very sad Crying or Very sad Crying or Very sad Crying or Very sad Crying or Very sad
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 03:23    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

KSAinvest hat Folgendes geschrieben:
Entgegen der allgemein Üblichen Meinung sind Inkassogebühren nicht vom KN zu bezahlen, bzw nur in einer bestimmten höhe.

AG Brandenburg Aktenzeichen: 37 C 54/12
Code:
Die Aufwendungen sind im Falle der Erfolglosigkeit nur zu erstatten, wenn der Schuldner vor Einschaltung des Inkassounternehmens weder erkennbar zahlungsunfähig noch zahlungsunwillig gewesen ist


Das bedeutet: Wenn der Händler weiß, dass der Verbraucher zahlungsunfähig ist, bekommt er die Kosten für das Inkassoverfahren nicht erstattet. Das gleiche gilt, wenn der Verbraucher gegenüber dem Händler eindeutig zu verstehen gegeben hat, dass der die Forderung nicht begleichen werde.
Das gilt auch für uns.


Das ist jetzt aber hochinteressant. Es gibt den Händler von Konsumgütern . Da gilt in der Regel Ware gegen Geld. Wenn der Händler vom Konsumenten signalisiert bekäme "ich zahl deine Ware/Dienstleistung nicht" würde der Händler wohl gar nicht erst liefern bzw. wir keinen Kredit vergeben. Zahlt der Konsument nach Erhalt der Ware nicht, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers. Das Auto, der Flatscreen usw... würden wieder abgeholt. Was, wenn der Verbraucher die Sache nicht herausrückt ? Was wenn der Verbraucher die widerrechtlich angeeignete, da nicht bezahlte Ware weiterveräußert, das so erlöste Geld anderweitig verprasst und sich so "entreichert". Imho. stellt das entweder den Straftatbestand der Unterschlagung oder des Betruges dar. Wir handeln die Ware "Geld". Dieses Geschäft schließt logischerweise die sofortige und vollständige Bezahlung des Handelsgutes aus (sonst würde der Handel ja keinen Sinn ergeben). Wir können also weder wissen, das der Konsument bei Herausgabe der Ware "viel Geld gegen häppchenweise wenig Geld über viele Monate" bereits zahlungsunfähig ist, noch wird uns das der KN vor Auszahlung der Summe freimütig mitteilen.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
KSAinvest



Anmeldedatum: 02.07.2013
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 09:44    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

@Zinshans

Das ist wohl so richtig, aber es geht eben im Allgemeine um Inkassokosten.

Der Gläubiger (also Auxmoney* für uns) hat die Pflicht der Schadensminderung.

Wenn Auxmoney* also weiß, das ein KN nicht zahlen kann und wird, ist es rechtlich bedenklich ein Inkasso einzuschalten, bzw. die Kosten des Inkasso vollständig auf den KN abzuwälzen.
Wenn das Inkasso Unternehmen noch Konzern intern ist, ist es z.B. garnicht erlaubt die Kosten dem KN in Rechnung zustellen.
_________________
Auxmoney - Investitionen abgeschlossen
Bondora - Investitionen abgeschlossen
Mintos - Investitionen abgeschlossen
Omaraha - Investitionen abgeschlossen
Estateguru - Investitionen abgeschlossen
CROWDO - Investitionen abgeschlossen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danyb



Anmeldedatum: 24.01.2014
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 10:21    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Zitat:
Es gibt sicherlich Fälle, wo das Inkasso für uns KG nicht optimal läuft.
Aber in wieweit Auxmoney* daran Schuld ist kann ich nicht sagen.
Inkasso muss sich ja im gewissen Sinne auch "lohnen"
Wie viel darf ein Inkassofall den kosten?

Entgegen der allgemein Üblichen Meinung sind Inkassogebühren nicht vom KN zu bezahlen, bzw nur in einer bestimmten höhe


Sehr viele Gerichte streichen komplett Inkassogebühren, selbst dann wenn der Schuldner im Verzug war :
https://inkassokosten.wordpress.com/

Eigentlich sollte man im Verzugsfall eher einen RA beauftragen
Dessen Kosten sind auf jeden Fall durchsetzungsfähig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Half-Borg



Anmeldedatum: 08.11.2013
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 11:32    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Zitat:

Was, wenn der Verbraucher die Sache nicht herausrückt ? Was wenn der Verbraucher die widerrechtlich angeeignete, da nicht bezahlte Ware weiterveräußert, das so erlöste Geld anderweitig verprasst und sich so "entreichert".


Wenn für den Warenhändler bereits klar ist, dass der Kunde nicht mehr zahlen wird, sollte er auch kein Inkasso einschalten. Der korrekte Weg wäre sofort über das gerichtliche Mahnverfahren. Man glaubt es kaum, aber ein vorhergehendes Inkasso ist gar nicht nötig.
Übrigens bezweifel ich stark, dass ein Händler die gelieferte Ware einfach wieder abholen kann, wie soll der denn auf legalem Weg in meine Wohnung kommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 16:09    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Half-Borg hat Folgendes geschrieben:

Übrigens bezweifel ich stark, dass ein Händler die gelieferte Ware einfach wieder abholen kann, wie soll der denn auf legalem Weg in meine Wohnung kommen?


per Gerichtsvollzieher
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18328

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 17:14    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Das bestrittene Forderungen nicht ins Inkasso gegeben werden sollten/dürften ist aber nichts Neues, oder?
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Geldgeber1977



Anmeldedatum: 05.11.2013
Beiträge: 50
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 19:11    Titel: @All Antworten mit Zitat

Hallo an alle

Ich sehe das anhand eurer Post´s es jeden unter den Nägeln brennt. Jedoch schweifen wir vom Thema ab mit dem Inkasso. Doch sollten wir wieder zum Thema zurück kommen! Den Thread Inkasso gibt es wo das Thema diskutiert wird.


Danke an alle.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Galder77



Anmeldedatum: 28.02.2013
Beiträge: 300

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 19:37    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Half-Borg hat Folgendes geschrieben:

Übrigens bezweifel ich stark, dass ein Händler die gelieferte Ware einfach wieder abholen kann, wie soll der denn auf legalem Weg in meine Wohnung kommen?


per Gerichtsvollzieher


Man kann mal Handwerker fragen, wie die ihr Zeug wiederbekommen, was bereits eingebaut ist. Wieder abmontieren dürfen sie es jedenfalls nicht so ohne Weiteres.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KSAinvest



Anmeldedatum: 02.07.2013
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 20:45    Titel: Re: @All Antworten mit Zitat

Geldgeber1977 hat Folgendes geschrieben:
Hallo an alle

Ich sehe das anhand eurer Post´s es jeden unter den Nägeln brennt. Jedoch schweifen wir vom Thema ab mit dem Inkasso. Doch sollten wir wieder zum Thema zurück kommen! Den Thread Inkasso gibt es wo das Thema diskutiert wird.


Danke an alle.


Das Inkasso ist aber ein wesentlicher Teil, was Auxmoney* angelastet wird und darum geht es hier.

Die nicht erzielte Rendite ist es doch, warum es den meisten geht.
Und die kommt zum Großteil nicht zu Stande, weil Projekte nicht/mangelhaft geprüft werden und dann im Inkasso landen.

Dieses wiederum wird hier von vielen als mangelhaft bewertet.
Dem gegenüber steht eben eine eindeutige Rechtslage, was das "eintreiben" von Schulden angeht.
Und die wird Auxmoney* nicht ändern könne. Im gegenteil, Auxmoney* lehnt sich da schon sehr weit aus dem Fenster.
Ich will nicht behaupten, dass sie das für uns Anleger tun, sondern eher aus Eigennutz. Weil Auxmoney* anscheint zum Großteil davon lebt das RLS Gebühren/Mahnkosten entstehen und Inkassofälle.
_________________
Auxmoney - Investitionen abgeschlossen
Bondora - Investitionen abgeschlossen
Mintos - Investitionen abgeschlossen
Omaraha - Investitionen abgeschlossen
Estateguru - Investitionen abgeschlossen
CROWDO - Investitionen abgeschlossen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefan026



Anmeldedatum: 02.09.2010
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 22:49    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Das bestrittene Forderungen nicht ins Inkasso gegeben werden sollten/dürften ist aber nichts Neues, oder?

Ich sehe schon einen großen Unterschied zwischen zahlungsunwillig und bestrittene Forderungen.

Mal abgesehen davon ist es nur das Urteil eines Amtsgerichtes und nicht des BVG.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Oktaeder
P2P Legende


Anmeldedatum: 13.07.2010
Beiträge: 10790
Wohnort: Bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 22:53    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

So wie Stefan sehe ich das auch. Es bringt uns nicht weiter, irgendwelche seltsamen Randfälle des Rechtssystem zu diskutieren. Das Problem liegt klar an anderer Stelle.
_________________
Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18328

BeitragVerfasst am: 12.02.2014, 23:07    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Stefan026 hat Folgendes geschrieben:
Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Das bestrittene Forderungen nicht ins Inkasso gegeben werden sollten/dürften ist aber nichts Neues, oder?

Ich sehe schon einen großen Unterschied zwischen zahlungsunwillig und bestrittene Forderungen.



Richtig: Bestritten würde ich als Untermenge von zahlungsunwillig sehen.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 13.02.2014, 03:30    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

ich denke eine Forderung aus einem offenen AM-Kredit wirksam zu bestreiten dürfte schwierig sein.

1.) es gibt einen Vertrag
2.) es gibt die Projektbeschreibung
3.) es gibt eine Überweisung, die zum Betrag in der Beschreibung passt

... usw ...
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Stefan026



Anmeldedatum: 02.09.2010
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 13.02.2014, 08:54    Titel: Re: Auxmoney schafft sich ab... Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
ich denke eine Forderung aus einem offenen AM-Kredit wirksam zu bestreiten dürfte schwierig sein.

1.) es gibt einen Vertrag
2.) es gibt die Projektbeschreibung
3.) es gibt eine Überweisung, die zum Betrag in der Beschreibung passt

... usw ...

Bestritten werden ja auch nicht die von Dir genannten Punkte sondern z.B. die Rechtmäßigkeit der Kreditkündigung oder alternativ der Mahnbescheid wegen seiner Höhe. Ich könnte auch sagen, dass, wenn sich Auxmoney* so verhalten würde, wie die meisten hier es von ihnen erwarten, würden viel weniger Forderungen bestritten.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Auxmoney Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter
Seite 4 von 7

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

phpBB SEO URLs V2

*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 205096


Impressum & Datenschutz