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suyuhu
Anmeldedatum: 21.02.2014 Beiträge: 88
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Verfasst am: 03.03.2014, 18:04 Titel: Wo bzw. überhaupt Freistellungsauftrag stellen? |
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Ich bin zur Zeit Student und nur Einkünfte aus dem Bafög, anders gesagt ich mach keine Steuererklärung. Und habe jetzt eigtl. auch keine Lust wegen der paar Euro Zinsen von Auxmoney* eine Steuererklärung einzureichen.
Ich bin zwar deutlich unter den 801€ Freibetrag, weiss jetzt allerdings nicht so richtig wo ich ich den Freistellungsauftrag stellen soll. Soweit ich weiss ist der Freistellungsauftrag doch nur eine Anordnung an die Bank die Abgeltungssteuer nicht einzubehalten. Nun wird die steuer ja von Auxmoney* ja sowieso nicht einbehalten... Muss ich dem Finanzamt jetzt aber dennoch nachweisen, dass ich zwar Kapitalerträge habe, diese aber unter dem Freibetrag sind?
Oder soll ich den Freistellungsauftrag bei meiner Sparkasse stellen? Allerdings hat die doch damit eigtl. nichts am Hut... Für die ist es doch nur ein Geldeingang, wie jeder andere auch...
Hoffe ihr könnt mir mit Rat zur Seite stehen und bedanke mich bereits im voraus! |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 03.03.2014, 18:58 Titel: Re: Wo bzw. überhaupt Freistellungsauftrag stellen? |
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1.) wenn du Kapitaleinkünfte hast, die nicht automatisch versteuert werden (Abgeltungssteuer) musst du eh eine Steuererklärung abgeben.
2.) Freistellung erhälst du dann über das Finanzamt, sprich gibst die AM-Zinsen an und gibst an nirgens einen Freistellungsauftrag gestellt zu haben.
... dann bleiben die AM-Einkünfte bis 801,. Euro steuerfrei _________________
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suyuhu
Anmeldedatum: 21.02.2014 Beiträge: 88
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Verfasst am: 03.03.2014, 19:56 Titel: Re: Wo bzw. überhaupt Freistellungsauftrag stellen? |
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Ach verdammt.... Da lohnt der Aufwand ja fast nicht...
Aber Danke für deine Antwort!
Wie sehe es denn aus, wenn ich mir ein Anlegerkonto erstelle? Kann ich dann einen Freistelungsauftrag auf dieses erteilen? |
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Half-Borg
Anmeldedatum: 08.11.2013 Beiträge: 46
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Verfasst am: 03.03.2014, 19:57 Titel: Re: Wo bzw. überhaupt Freistellungsauftrag stellen? |
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wenn ich das richtig sehe musst du allerdings auch deine 3 cent zinsen von der sparkasse und was du sonst noch so hast in der steuererklärung angeben... ich ärger mich auch grade damit rum |
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 03.03.2014, 20:00 Titel: Re: Wo bzw. überhaupt Freistellungsauftrag stellen? |
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suyuhu hat Folgendes geschrieben: | Ach verdammt.... Da lohnt der Aufwand ja fast nicht...
Aber Danke für deine Antwort!
Wie sehe es denn aus, wenn ich mir ein Anlegerkonto erstelle? Kann ich dann einen Freistelungsauftrag auf dieses erteilen? |
Nein, es ändert nichts daran, denn Auxmoney* zieht keine Abgeltungssteuer ein, egal auf welches Konto die Auszahlung geht. _________________
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suyuhu
Anmeldedatum: 21.02.2014 Beiträge: 88
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Verfasst am: 03.03.2014, 21:12 Titel: Re: Wo bzw. überhaupt Freistellungsauftrag stellen? |
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Wie siehts eigtl. mit ausschweigen aus? Inwieweit sind die Erträge fürs Finanzamt einsehbar? Hat Auxmoney* da eine Meldepflicht?
Solange ich sowieso unter dem Freibetrag bin, hab ich da keine Skrupel... |
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farbfarbrik
Anmeldedatum: 19.06.2013 Beiträge: 113
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Verfasst am: 03.03.2014, 21:16 Titel: Re: Wo bzw. überhaupt Freistellungsauftrag stellen? |
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suyuhu hat Folgendes geschrieben: | Wie siehts eigtl. mit ausschweigen aus? Inwieweit sind die Erträge fürs Finanzamt einsehbar? Hat Auxmoney* da eine Meldepflicht?
Solange ich sowieso unter dem Freibetrag bin, hab ich da keine Skrupel... |
Nein, aber sollte es irgendwie rauskommen, dass du die Steuererträge nicht angegeben hast, dann machst du dich strafbar, egal ob unter dem Sparerpauschbetrag (Freibetrag war vor 2009) oder nicht.
Was ist denn so schlimm, die paar Zinserträge, die man als Student hat, in der Steuererklärung zusammen zu addieren und das ganze bei FA anzugeben?
EDIT: Vor allem als Student kann man über Werbungskosten ggf. ein negatives Einkommen erzielen und somit einen Verlustvortrag erzielen, der einem beim Berufseinstieg hilft. Das ganze geht leider erst ab einem Zweitstudium / einem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, aber vielleicht trifft das bei dir zu (Masterstudium gilt schon als Zweitstudium).
(Studienkosten sind bei Erstausbildung Sonderausgaben, bei Zweitstudium jedoch Werbungskosten und können als Verlust vorgetragen werden) |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 03.03.2014, 21:40 Titel: Re: Wo bzw. überhaupt Freistellungsauftrag stellen? |
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farbfarbrik hat Folgendes geschrieben: | suyuhu hat Folgendes geschrieben: | Wie siehts eigtl. mit ausschweigen aus? Inwieweit sind die Erträge fürs Finanzamt einsehbar? Hat Auxmoney* da eine Meldepflicht?
Solange ich sowieso unter dem Freibetrag bin, hab ich da keine Skrupel... |
Nein, aber sollte es irgendwie rauskommen, dass du die Steuererträge nicht angegeben hast, dann machst du dich strafbar, egal ob unter dem Sparerpauschbetrag (Freibetrag war vor 2009) oder nicht.
Was ist denn so schlimm, die paar Zinserträge, die man als Student hat, in der Steuererklärung zusammen zu addieren und das ganze bei FA anzugeben?
EDIT: Vor allem als Student kann man über Werbungskosten ggf. ein negatives Einkommen erzielen und somit einen Verlustvortrag erzielen, der einem beim Berufseinstieg hilft. Das ganze geht leider erst ab einem Zweitstudium / einem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, aber vielleicht trifft das bei dir zu (Masterstudium gilt schon als Zweitstudium).
(Studienkosten sind bei Erstausbildung Sonderausgaben, bei Zweitstudium jedoch Werbungskosten und können als Verlust vorgetragen werden) |
Ich rufe jetzt nicht dazu auf, das Ganze einfach nicht anzugeben aber Steuerhinterziehung wäre es im konkret beschriebenen Fall nicht. Steuerhinterziehung ist nämlich, wenn man Steuern hinterzieht, bedeutet also, auch wenn unter Berücksichtigung der verschwiegenen Einkünfte keine Steuer festzusetzen ist dann wurde damit auch keine Steuer hinterzogen ergo kein Straftatbestand erfüllt. (dies ist weder Rechts- noch Steuerberatung!!!) |
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