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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 09.03.2011, 19:17 Titel: Wer zahlt die Servicegebühr? KN oder KG oder AM |
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Da mich dieses miese rumgebuche von AM nervte und die Unklarheiten darüber wer denn wann was zahlt habe ich nochmal unseren geliebten Herrn Müller befragt.
Ich habe folgendes Beispiel gewählt:
Kredit: 10082177
Und dann die folgende Frage gestellt:
Zitat: |
Nach der Buchungsdarstellung wird ein Betrag von 69,90 € als nächstes Ausgezahlt.
Dieser Betrag ist FALSCH, da dort die von Ihnen nicht eingezogenen
Servicegebühren und Kontoführungsgebühren mir zu lasten abgezogen werden.
Korrekt nach §5 Absatz 2 des Vertrages wäre:
"Bei Teilzahlungen werden eingezogene Beträge gemäß § 497 Abs. 3 BGB zuerst
auf die Kosten der Rechtsverfolgung, sodann auf die Hauptschuld und zuletzt
auf die Zinsen verrechnet."
Somit
120,60 €
abzügli: 2x 8€ Mahngebühr und 15€ RLS
89,10€
Auszahlungsbetrag an mich: 4,48€ nicht 3,48€
Ich bin nicht gewillt, die Kosten die der Kreditnehmer Ihnen Schuldet zu Stunden!
Die Servicegebühren und Kontoführungsgebühren sind keine Kosten, die im
Zusammenhang mit meinem Vertrag mit Ihnen steht!
Bitte korregieren Sie diesbezgl. die Auszahlung.
Gleiches gilt im Übrigen auch für Kredit 10083370 und der Auszahlungen Jan/Feb 2011
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Antwort:
Zitat: | vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider ist eine Änderung der Auszahlung nicht möglich, da nur der Saldo ausgezahlt wird.
Überweist der Kreditnehmer die Gebühren, wird im Folgemonat ein entsprechend erhöhter Betrag ausgezahlt.
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Rückfrage:
Zitat: | Ihre Antwort verstehe ich nicht, warum kann mir mein mir zustehender Anteil
nicht ausgezahlt werden?
Technische Probleme sind nicht mein Problem und ich bin nicht gewillt dieses
auf meine Kosten zu subventionieren.
Oder bedeutet das, dass am Ende der mir zustehende Betrag inklusive
Verzugszinsen überwiesen wird?
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Antwort2:
Zitat: | der Fehlbetrag wird Ihnen anteilig, wie unten beschrieben, spätestens am Ende der Laufzeit azsbezahlt.
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Ok soweit so gut, wäre ja auch noch schöner
Also nachgefragt:
Zitat: |
jedoch frage ich mich was
a) mit der mir entgehenden Rendite ist? Sprich wird der Fehlbetrag weiter
verzinst und ich erhalte dementsprechend mehr ausgezahlt als der ursprüngliche
Ratenplan darstellt?
b) mit meinem Geld passiert, wenn der Kreditnehmer vorher in Insolvenz geht?
Schliesslich enthalten sie mir diesen vor nicht der Kreditnehmer.
Ich weise sie nochmal darauf hin, dass die Service- und Kontoführungsgebühren
nicht zu meinen Lasten gehen dürfen, das ist aber scheinbar derzeit die
Situation und ohne entsprechender Erklärung sehe ich hier einen Vertragsbruch
ihrerseits!
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Und eine weiter (teilweise) unbefriedigende Aussage:
Zitat: | zu Ihren Fragen
a.) Nein, Ihr Anteil wird nicht verzinst.
b.) der Anteil wird von uns getragen, sollte der KN insolvent gehen.
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a) ist ne Frechheit uns unser Geld zu verweigern.
bei b) sage ich nur: wer es glaubt wird selig.
Hat jemand so einen b) Fall sprich ein insolvens Fall wo zwischendurch doch gezahlt wurde, aber AM sich erstmal selbst bedient hat? _________________
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10738 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 09.03.2011, 19:31 Titel: |
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Ich hatte diesbezüglich auch schon Mailwechsel mit dem Müller.
Ungefähr das Gleiche, aber keine Textbausteine
Das Problem sehe ich auch darin, dass man in diesem ganzen Buchungschaos keinen Überblick hat. Wie schon einige Beispiele gezeigt haben, ist die End"abrechnung" weder nachvollziehbar noch unbedingt korrekt. Sonstwäre mir das mit den Zinsen im zehntel-Cent-Bereich ja Wurscht. Aber leider kann man am/cc ja nicht trauen. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 09.03.2011, 21:16 Titel: |
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Herr Müller hatte mir dazu auch schon gesagt. Entweder man bekommt die Kohle und der Account wird dicht gemacht oder man lebt damit erstmal.
Sie haben technisch aktuell keine Möglichkeit das anders zu lösen, wollen es aber in absehbarer Zeit ändern. Ich habe Herrn Müller daher gesagt, dass ich denen ein Jahr Zeit gebe. Wenn sich dann nichts tut werde ich in jedem Fall was dagegen unternehmen und sei es eine Klage auf Zinsverluste einreichen wg. Zweimarkfünfzig ^^
Ich glaube mittlerweile auch, dass sich sonst einfach nichts tut bei denen. Zumindest kann ich nicht nachvollziehen, wie man x-tausend Euro in sinnlose TV Werbung ballert aber keine 5k in einen anständigen Programmierer. _________________
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Kurtosis
Anmeldedatum: 16.02.2011 Beiträge: 22
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Verfasst am: 10.03.2011, 10:45 Titel: |
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@mgutt
1 Jahr bist Du gnädig Allerdings habe ich noch nie TV werbung von AM gesehen.
Ganz grundsätzlich wird sich AM sagen: wenn ich dem Anleger schon mit Mahngebühren und RLS belastet, packe ich Kontoführungs- + Service gebühr auch noch druff.
Ob das legitim ist keine Ahnung. Hier hilft Dir, wenn vorhanden eine Rechtsschutzversicherung nebst kostenlosem Erstgespräch mit einem Fachanwalt weiter. Ansonsten vielleicht AM mal mahnen und Mahngebühren draufpacken.
Wegen Verzugszinsen habe ich folgendes:
http://www.hwk-dresden.de/Serviceangebot/Beratung/Recht/AllgemeinesZivilrecht/GesetzlicheVerzugszinsen/tabid/295/Default.aspx
Verzugszinsen sind wahrscheinlich zwischen Kreditnehmer und AN geregelt. Ich hoffe dochmal auch nach 30 Tagen und nicht erst während des Inkassoprozesses oder? Hat jemand nen Kreditvertrag zwischen KN und AM vorliegen?
Um Verzugszinsen gelten zu machen, müsstest Du einen Vertrag mit AM abschließen, dass in solchen Fällen Verzugszinsen durch AM gezahlt werden müssen. Ob allerdings AM diesem Vertrag gegenzeichnet ist fraglich. Hier hilft nur der Gang zum Gericht. Allerdings hat ja mgutt AM 1 Jahr Frist gesetzt.
bereits auf seiner 1. Antwort von Herrn M. hätte ich ihm geantwortet, dass es schön es das AM nicht in der Lage ist, seine eigenen Verträge einzuhalten. *kopfschüttel* Was würde wohl Finanztest sagen, wenn man mal die gesamten Geschäftsgebahren von AM öffentlich macht.
Das ist AM nicht immer so genau nimmt, lässt sich hier nachlesen:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Kredite-im-Internet-Warnung-vor-auxmoney-1822643-2822643/
Ist zwar schon älter, aber naja.... |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 10.03.2011, 11:49 Titel: |
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Kurtosis hat Folgendes geschrieben: |
Um Verzugszinsen gelten zu machen, müsstest Du einen Vertrag mit AM abschließen, dass in solchen Fällen Verzugszinsen durch AM gezahlt werden müssen. Ob allerdings AM diesem Vertrag gegenzeichnet ist fraglich. Hier hilft nur der Gang zum Gericht. Allerdings hat ja mgutt AM 1 Jahr Frist gesetzt.
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Also wir haben ja einen Vertrag mit AM (äh sorry mit CC)
und in diesem steht:
Zitat: | § 5 Forderungsverwaltung
(1) Nach Abschluss eines wirksamen Verbraucherdarlehensvertrags zwischen der kreditgebenden Bank und
dem Darlehensnehmer und Übergang der Darlehensforderung gemäß § 4 Abs. (1) dieses Vertrages auf alle
am Kreditprojekt beteiligten Anleger entsprechend ihren Anteilen, zieht die Bank die Darlehensraten im
Auftrag des Verkäufers und für Rechnung der betreffenden Anleger bei dem Darlehensnehmer ein und zahlt
diese an den Verkäufer. Der Verkäufer leitet den hiervon auf den Käufer entfallenden Anteil an der
Darlehensrate unverzüglich weiter auf das folgende Konto des Käufers:
XXX
Der Käufer ist verpflichtet, die Einziehung der Darlehensforderung nur durch die Bank im Auftrag des
Verkäufers jedoch für eigene Rechnung des Käufers vornehmen zu lassen. Er darf den Darlehensnehmer
mit Ausnahme des Vorliegens eines wichtigen Grundes (z.B. dauerhafte Unterlassung der Einziehung durch
die beteiligte Bank bzw. den Verkäufer) nicht zum Zweck des Forderungseinzugs kontaktieren oder sich
direkt Gelder auf sein Konto von ihm oder auf seine Veranlassung unter Umgehung des Forderungseinzugs
durch die Bank überweisen lassen.
(2) Bei Teilzahlungen werden eingezogene Beträge gemäß § 497 Abs. 3 BGB zuerst auf die Kosten der
Rechtsverfolgung, sodann auf die Hauptschuld und zuletzt auf die Zinsen verrechnet. Im Übrigen gilt § 9
dieses Vertrages bei mehreren an einem Kreditprojekt beteiligten Anlegern.
(3) Hat die Bank im Auftrag des Verkäufers eine fällige Rate, Verzugszinsen oder sonstige fällige
Forderungen eingezogen und erklärt der Darlehensnehmer sodann in Bezug auf den betreffenden Betrag
den Widerruf der Einzugsermächtigung, hat die kreditgebende Bank dem Darlehensnehmer eine dem Betrag
entsprechende Gutschrift zu erteilen. Sofern die Zahlung des entsprechenden Betrages von dem
Darlehensnehmer nicht anderweitig geleistet wird, ist der Käufer verpflichtet, den von der Bank über den
Verkäufer an ihn ggf. anteilig ausgezahlten Betrag auf den sich der Widerruf des Darlehensnehmers
bezieht an den Verkäufer bzw. an die Bank insgesamt zurück zu erstatten.. Der Verkäufer ist berechtigt,
eingegangene Beträge bei Auszahlung an den Käufer um den jeweils vom Käufer nach der vorstehenden
Regelung zurück zu zahlenden Betrag zu kürzen. Die Regelungen in diesem Abs. (3) gelten in gleicher
Weise, wenn die kreditgebende Bank aus anderen Gründen zur Rückzahlung eines geleisteten Betrages an
den Darlehensnehmer verpflichtet ist.
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Und da die Kontoführungsgebühren und Servicegebühre nichts damit zu tun haben,
müßte man CC/AM vertragsgemäß aufforder, dass sie eben vertragsgemäß:
"Der Verkäufer leitet den hiervon auf den Käufer entfallenden Anteil an der Darlehensrate unverzüglich weiter auf das folgende Konto des Käufers"
Darum geht es ja mir.
Wenn sie zuwenig einziehen oder überwiesen bekommen, dann ist es halt deren Problem.
Ist halt die Frage, ob man jetzt CC/AM abmahnt wg. ausstehender Zahlungen? _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 10.03.2011, 11:50 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: |
müßte man CC/AM vertragsgemäß aufforder, dass sie eben vertragsgemäß:
"Der Verkäufer leitet den hiervon auf den Käufer entfallenden Anteil an der Darlehensrate unverzüglich weiter auf das folgende Konto des Käufers"
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Nicht AM/CC!!!!
Die SWK-Bank, die sind der Verkäufer. Und außerdem bestimmt empfindlicher. |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 10.03.2011, 11:59 Titel: |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | waldspecht hat Folgendes geschrieben: |
müßte man CC/AM vertragsgemäß aufforder, dass sie eben vertragsgemäß:
"Der Verkäufer leitet den hiervon auf den Käufer entfallenden Anteil an der Darlehensrate unverzüglich weiter auf das folgende Konto des Käufers"
|
Nicht AM/CC!!!!
Die SWK-Bank, die sind der Verkäufer. Und außerdem bestimmt empfindlicher. |
Ja und nein,
wir haben mit der SWK keinerlei Vertragsverhältnis, sondern nur mit CC und AM!
Zitat: | VERTRAG ÜBER DEN VERKAUF UND DIE ABTRETUNG EINER ZUKÜNFTIGEN
VERBRAUCHERDARLEHENSFORDERUNG
zwischen
credit connect GmbH
Berliner Allee 15
40212 Düsseldorf
- nachfolgend: "Verkäufer" -
und
XXX
- nachfolgend: "Käufer" - |
_________________
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 10.03.2011, 12:39 Titel: |
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Ich habe denen ein Jahr gegeben, weil mir Herr Müller glaubhaft dargestellt hat, dass die SWK auch nur eine Bank ist und da alles wie bei einer Behörde läuft. D.h. die sind technisch gar nicht darauf eingestellt, dass Kreditkonten während der Tilgungsphase ins Minus laufen. D.h. die holen das Geld runter was auf dem KN-Konto drauf ist und das gehört dann eben uns.
Dass AM natürlich nicht für die SWK Gebühren in Vorlage gehen möchte ist denke ich jedem klar und jedem ist klar, dass zwischen AM und der SWK zu Beginn ein Vertrag ausgehandelt wurde. Dieser Vertrag muss erstmal angepasst werden und genau dafür und für die technische Änderung halte ich 1 Jahr für vertretbar.
Ob ich heute meine 20,- EUR bekomme oder morgen ist mir erstmal egal. Natürlich vertrete ich auch, dass es ums Prinzip geht und die Masse an Anlegern in Vorleistung gehen, aber ich möchte erstmal weiter die Plattform nutzen und gebe AM und der SWK erstmal die Chance da nachzubessern. Sollte sich allerdings nichts tun, wird das kein gutes Ende nehmen ^^
Übrigens sieht das bei den Verzugszinsen etwas anders aus. Da werde ich kein Jahr warten, sondern sofort nachdem ich einen Inkassofall habe die Verzugszinsen gegenüber AM geltend machen. Die gehören uns. Da können die sich auf den Kopf stellen.
Sind Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren überhaupt "Kosten der Rechtsverfolgung"? Und sind Kontoauszugsgebühren ein "übrig geschuldeter Betrag" (BGB Formulierung) bzw. laut Vertrag Bestandteil der "Hauptschuld"? Da habe ich ja irgendwie meine Zweifel. _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 10.03.2011, 12:39 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: |
Ja und nein,
wir haben mit der SWK keinerlei Vertragsverhältnis, sondern nur mit CC und AM!
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Ah. Wieder was gelernt. |
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axe
Anmeldedatum: 18.07.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: 18.07.2011, 21:46 Titel: |
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mgutt hat Folgendes geschrieben: |
Sind Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren überhaupt "Kosten der Rechtsverfolgung"? Und sind Kontoauszugsgebühren ein "übrig geschuldeter Betrag" (BGB Formulierung) bzw. laut Vertrag Bestandteil der "Hauptschuld"? Da habe ich ja irgendwie meine Zweifel.
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Ganz klar nein. Wenn eine Rate mal ausfällt mit Rücklastschrift, und die nächste Rate vollständig wieder eingezogen werden konnte, dann muss dieses Rate komplett an die Anleger ausgezahlt werden. §5 (2) im Vertrag findet hier überhaupt keine Anwendung, da der sich nur auf Teilzahlungen bezieht wenn z.B. gar keine Raten mehr eingezogen werden sondern der Schuldner nur eine Teilüberweisung macht.
Von Raten die vollständig und erfolgreich eingezogen wurden, darf AM / CC überhaupt nichts abziehen, das ist das Geld der Anleger, siehe §5 (1).
Die Kontoführungsgebühren, Servicegebühren die bei der SWK anfallen müsste AM / cc durch die SWK in Rechnung gestellt werden, das hat auf dem Ratenkonto überhaupt nichts verloren. Ob und wie AM / CC diese Gebühren vom Schuldner wieder bekommt interessiert den Anleger nicht, dass ist deren persönliches Problem. |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 18.07.2011, 22:13 Titel: |
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@axe Sehen wir ja auch so,
aber die AMler nicht bzw. wie mgutt ja schon mal schrieb:
Die können es derzeit nicht anders.
Am Ende wird man halt Abmahnungen schreiben und Klagen müssen.
Ich wartte da noch bis ich genug Material zusammen habe.
Andrerseits wird ja teilweise eben die RLS, Service, Kontoführungsgebühren etc mit eingezogen, da haben wir ja eben kein Anspruch auf dieses Geld.
AM hat halt seinen Workflo, die Buchhaltung und sonst so alless nicht im Griff.... _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 18.07.2011, 22:31 Titel: |
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AM hat insbesondere die Rechtmäßigkeit seines Geschäftsgebarens nicht im Griff.
Denke auch: für weitere Anlagen hat sich der Laden schon lange disqualifiziert, für die bestehenden werden wir wohl für die Zweifelsfälle alle irgendwann klagen müssen. |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 19.07.2011, 06:41 Titel: |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | AM hat insbesondere die Rechtmäßigkeit seines Geschäftsgebarens nicht im Griff.
Denke auch: für weitere Anlagen hat sich der Laden schon lange disqualifiziert, für die bestehenden werden wir wohl für die Zweifelsfälle alle irgendwann klagen müssen. |
Auch wenn ich zugeben muss, dass ich in zwei "sichere" Folgeprojekte reinvestiert habe. Shame on me  _________________
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axe
Anmeldedatum: 18.07.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: 19.07.2011, 21:46 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: |
Ich wartte da noch bis ich genug Material zusammen habe.
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Na dann mal hier noch mehr Material, die meisten "Gebühren" die AM / CC berechnet sind per se schon mal rechtswidrig, unabhängig davon dass AM / CC sich dafür aus der Kreditrate bedient:
Erste Mahnung wegen rückständiger Kreditraten
BGH III ZR 120/87
Nichtausführung mangels Deckung (Dauerauftrag, Überweisung, Scheck- oder Lastschriftrückgabe)
BGH XI ZR 296/96
BGH XI ZR 5/97 |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 19.07.2011, 22:04 Titel: |
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Fleißig fleißig
schaue ich mir evtl später mal an, scheinen aber alles KN nicht KG Klage gründe zu sein.
Ich bin KG
ich meinte jedoch, dass ich wegen 5€ bei AM
noch nicht Mahnungen schreiben werde und den RA einschalte.
Klar quäle ich sie hin und wieder mit einer Nachfrage, wie wo was.
Aber noch bin ich nicht nachweislich geschädigt, sprich meine beiden Inkasso sind ohne Mahngebühren auf meiner Kosten und bei den Stundungen etc, kann ich noch nicht sagen, ob ich nach Abwicklung des Kredites von AM übervorteilt wurde.
Kann ja sein, dass da am Ende doch Verzugszinsen etc mir überwiesen werden.
(ja ich glaube nicht dran, aber nachweisen kann ich es erst wenn es passiert ist).
Bei den beiden Vorzeitig abbezahlten Krediten in meinem Portfolio, stehe ich wenigsten von der Rendite besser da als erwartet.
(Wenn ich die von Stefan beschriebenen Excel Funktionen traue ) _________________
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