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MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
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Verfasst am: 23.07.2010, 15:43 Titel: Was passiert eigentlich bei... |
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...einer Täuschung eines Kreditsuchenden gegenüber den Anlegern über die Kreditbeschreibung. Soweit ich weis wird in Betrugsfällen eine Restschuldbefreiung durch Insolvenz nahezu unmöglich, da Straftatbestand - sofern das nachgewiesen ist. Wird das kontrolliert und im Fall der Fälle mit berücksichtigt, ob die Angaben korrekt waren? Wird soetwas überhaupt als Anlegerbetrug gewertet und wird durch das Inkasso da mal drübergeschaut um ggf eine Insolvenz zu verhindern? Oder werden die vom KN gemachten Angaben vollig unbeachtet bei Seite gelegt?
Ich möchte wissen und abschätzen welches Risiko Kreditnehmer überhaupt eingehen, wenn sie falsche Angaben machen und was das für Konsequenzen haben kann? Ob das im Fall der Fälle den Anlegern was nützt sei also mal dahingestellt...
Kassiker: Ich habe abbezahltes Wohneigentum..., mein Nettogehalt ist...
Wie läuft das - wer hat Erfahrungen?
Vielen Dank für eure Antworten |
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Tolwyn
Anmeldedatum: 24.02.2010 Beiträge: 147
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Verfasst am: 23.07.2010, 16:39 Titel: |
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Die Kreditbeschreibung ist nicht Bestandteil des Kreditvertrages und der ist nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Es ist also eigentlich völlig egal was der KN in die Beschreibung schreibt!
Also kann hier im „Fall der Fälle“ auch nichts geprüft werden
Ob und wie AM, CC, Inkasso oder Bank bei einem Ausfall auf Betrug prüft weiß ich nicht. Es gibt jedoch meist nicht viel was man dem KN vorwerfen könnte. Ausgenommen man kann ihm nachweisen das er vorher schon wusste das er die Raten nicht zahlen kann oder das er gar nicht beabsichtigte die Raten überhaupt zu zahlen.
Grüße Tolwyn |
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MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
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Verfasst am: 23.07.2010, 17:02 Titel: |
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Tja - also wer Fakten haben will - hat nur die Zertifikate. Alles weitere wäre demnach also von der Beschreibung angefangen bishin zum Einkommen rechtsneutral anzusehen und somit ein unverbindlicher Freischuss für die KN. Na wenn das mal nicht schon zigfach ausgenutzt wurde und ungeahndet blieb... Darin sehe ich noch handlungsbedarf seitens AM / CC..  |
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Tolwyn
Anmeldedatum: 24.02.2010 Beiträge: 147
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Verfasst am: 23.07.2010, 17:44 Titel: |
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MSC81 hat Folgendes geschrieben: | Tja - also wer Fakten haben will - hat nur die Zertifikate. Alles weitere wäre demnach also von der Beschreibung angefangen bishin zum Einkommen rechtsneutral anzusehen und somit ein unverbindlicher Freischuss für die KN.  |
Im Prinzip schon, aber auch bei einigen Zertifikaten bin ich recht skeptisch (z.B. AR oder HR). Außerdem fallen falsche Beschreibungen und Angaben oft auf. Nur wenige können gut genug lügen und haben genug Kenntnisse um keine Ungereimtheiten zu hinterlassen.
Zitat: | Na wenn das mal nicht schon zigfach ausgenutzt wurde und ungeahndet blieb... Darin sehe ich noch handlungsbedarf seitens AM / CC.. |
Ungeahndet ist relativ… Entweder der KN zahlt seine Kreditraten, dann ist mir egal ob seine Beschreibung stimmte. Oder er zahlt seine Raten nicht, dann folgen in jedem Fall Maßnahmen bis zum Inkasso. Schön ist eine Privatinsolvenz vermutlich nicht.
Grüße Tolwyn |
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MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
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Verfasst am: 18.08.2010, 09:14 Titel: |
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Tolwyn hat Folgendes geschrieben: | Schön ist eine Privatinsolvenz vermutlich nicht. |
Wenn man Falschaussagen bzw gefälschte Angaben bei der Kreditbeschaffung nachweisen kann, ist eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreieung erst garnicht möglich! Man würde den Anspruch auf sein Geld als KG nicht verlieren und würde der KN binnen 30 Jahren zu Geld kommen könnte man noch abkassieren. Dafür gibt es "ruhende Inkassoverfahren", die erst bei Geldeingang vom KN aktiv werden und zwischenzeitlich nur beobachten. (Creditreform Solingen / Partner von AM bietet z.B. genau das an)
Durch das Aufnehmen der Kreditbeschreibung in den Kreditvertrag haftet der KN für seine gemachten Angaben! Jeder der Geld bei einer Bank will muss für seine gemachten Angaben unterschreiben - nur nicht bei AM? Und das finde ich einfach nur schwach... |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 18.08.2010, 13:10 Titel: |
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MSC81 hat Folgendes geschrieben: | Tolwyn hat Folgendes geschrieben: | Schön ist eine Privatinsolvenz vermutlich nicht. |
Wenn man Falschaussagen bzw gefälschte Angaben bei der Kreditbeschaffung nachweisen kann, ist eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreieung erst garnicht möglich! Man würde den Anspruch auf sein Geld als KG nicht verlieren und würde der KN binnen 30 Jahren zu Geld kommen könnte man noch abkassieren. Dafür gibt es "ruhende Inkassoverfahren", die erst bei Geldeingang vom KN aktiv werden und zwischenzeitlich nur beobachten. (Creditreform Solingen / Partner von AM bietet z.B. genau das an)
Durch das Aufnehmen der Kreditbeschreibung in den Kreditvertrag haftet der KN für seine gemachten Angaben! Jeder der Geld bei einer Bank will muss für seine gemachten Angaben unterschreiben - nur nicht bei AM? Und das finde ich einfach nur schwach... |
Ist das so?
Wir sollten nicht vergessen: der KN haftet für die Angaben, die er ggü der BANK gemacht hat. Mit DIR als "KG" hat er ja gar keinen Vertrag. |
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MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
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Verfasst am: 18.08.2010, 16:38 Titel: |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Ist das so?
Wir sollten nicht vergessen: der KN haftet für die Angaben, die er ggü der BANK gemacht hat. Mit DIR als "KG" hat er ja gar keinen Vertrag. |
Das ist definitiv so! (Siehe §290 Abs. 2 InsO) Gilt halt nur wenn er für seine Angaben die Richtigkeit SCHRIFTLICH bestätigt hat (weshalb dies auch von normalen Banken so gemacht wird!)
Eine Bestrafung nach §283a Abs. 2. StGb wäre dann wohl warscheinlich und bei Verurteilung würde damit auch der §290 Abs 1 InsO zusätzlich ziehen.
§290 InsO Abs 1 & 2
http://bundesrecht.juris.de/inso/__290.html
§283a Abs. 2
http://dejure.org/gesetze/StGB/283a.html
Den Vertrag haben die bei der Bank und müssten auch die Angaben der KN ordentlich von der Projektbeschreibung angefangen auf Richtigkeit der Angaben Unterschreiben lassen. Dann könnte man als KG Gemeinschaft die Bank dazu bewegen zu Klagen um die Restschuldbefreiung zu versagen sofern sie das nicht von sich aus dann schon machen würde - bzw einfach die Angaben im Insolvenzfall auf Richtigkeit zu überprüfen.
Sollte sich die Bank dann trotz ausgesprochenem Verdacht auf unrichtige Angaben (z.B. Sicherheit durch 2 Häuser, etc) nicht bewegen riskiert die Bank eine Klage auf Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Pflichten in Darlehenshöhe.
Ich will garnicht wissen wieviel Insolvenzfälle mit gefakten Projektbeschreibungen aktuell ungeahndet vorliegen, wobei man so einfach die RS-Befreiung untersagen könnte. Das täte dann wohl dem KN ziemlich genauso weh wie der Verlust, den der KG vorerst verschmerzen muss... Vorallem wäre das leichtsinnig verschuldet durch den KN - und da hört der Spaß dann wirklich auf... |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 18.08.2010, 17:12 Titel: |
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Mit "Ist das so" meinte ich: ist das so, dass das Vertragsbestandteile sind?
Hat schon mal jemand einen AM-Kreditvertrag gesehen?
Mein Verständnis bisher - und so funktioniert das bei Smava* - ist, dass der Kreditvertrag und das, was der KN hier bei AM tut nicht viel miteinander zu tun haben.
Die AM-Plattform kommt ja vertragstechnisch in dem Kreditvertrag nirgends vor, AM ist ein Dienstleister für die Bank um ihre Refinanzierung durchzuführen bzw. ein Social Network für den KN.
Der Kreditvertrag läuft zwischen Bank und KN und wird ja auch komplett getrennt geprüft!!! Z.B. haben die Zertis bei AM nix mit den Kreditprüfungen der Bank zu tun, letztere holt auf jeden Fall Schufa und PostIdent ein, egal was der KN tut, sie werden evtl. auch noch weitere Prüfungen, zumindest zur Fraudvermeidung, durchführen.
Die administrative Abwicklung läuft dann noch einmal über eine andere Firma - CreditConnect. Da irgendeine Haftung für den KN zu konstruieren halte ich für fast unmöglich.
Unabhängig davon, wie die P2P-Plattformen das so darstellen: Wir vergeben hier keine Kredite, wir sind Teilnehmer eines Social Network und betreiben Privates Factoring in kleinem Rahmen. Ich glaube nicht, dass die Bank irgend einen Teil des Kreditvergabeprozesses - inklusive Vertrag - auch nur von den Angaben auf dieser Plattform abhängig machen DARF, denn die Kreditvergabe ist schließlich ein reguliertes Geschäft. |
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Almenschorsch

Anmeldedatum: 15.06.2009 Beiträge: 577 Wohnort: Töging am Inn
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MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
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Verfasst am: 19.08.2010, 07:59 Titel: |
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@Almenschorsch - Vielen Dank - hab auch noch nie so einen Vertrag gesehen
@ nobodyofconsequence
Nach dem durchlesen des Vertrages von Almenschorsch muss ich dir mit deiner bisherigen Auffassung recht geben.
Meine Meinung: Wenn ein KN Insolvenz mit Ziel der Restschuldbefreiung beantragt und eröfnnen lässt, unterliegt der Prozess der Restschuldbefreiung der InsO - und damit ist geregelt, dass er bei der Kreditbeschaffung keine falschen Angaben machen darf über seine wirtschaftlichen Verhältnisse um eine Restschuldbefreiung zu erlangen.
Das AM und die Beschreibung dann so ganz aussenvor ist, ist nicht nachvollziehbar, da der gesamte Kreditvergabeprozess der Bank genau auf AM beruht - wenn Anleger ihre Gebote geben über diese Plattform.
Soll doch mal ein betroffener KG klagen - dann bewertet ein Gericht die Angaben auf der Plattform AM in Bezug auf die InsO. Z.B. ebay ist ja auch kein rechtsfreier Raum (ist klar ne ganz andere Baustelle jetzt) - wenn da ne Beschreibung nicht passt hat man sofort Ansprüche... und unterschrieben werden muss da auch nichts - es gilt trotzdem... bei AM gehts da um noch mehr Geld im Regelfall pro Auktion gesehen  |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 19.08.2010, 09:35 Titel: |
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Das Problem ist, dass die P2P-Plattformen versuchen etwas abzubilden, was nach KWG klip und klar verboten ist: das Privatanleger wiederholt als Kreditgeber für ihnen unbekannte Kreditnehmer auftreten.
Der Workaround ist, das eigentliche Kreditgeschäft über eine Bank ablaufen zu lassen und lediglich die Forderungen daraus ANSCHLIESSEND and den "KG" zu verkaufen, was wirtschaftlich, sagen wir mal zu ähnlichen Ergebnissen führt, rechtlich aber eben nicht das selbe ist (sonst wär's ja verboten).
Die Kreditvergabe ist nun halt ein reguliertes geschäft mit besonderen Erfordernissen (z.B. Schriftform) und Pflichten. Bei letzteren haut insbesondere rein, dass die Bank eine Sorgfaltspflicht bei der Kreditvergabe hat und diverse Dinge prüfen muss, insbesondere die Solvenz etc. Dabei wird sie sich auf keinen Fall auf die "Bewertung" eines "KG" auf Auxmoney* verlassen dürfen insofern DARF das, was hier "geboten" wird garnicht Grundlage für die Kreditvergabe der Bank sein, ergo kann's eigentlich auch nicht in den Vertrag rein.
Für die Beziehung zwischen KG und Bank sieht das übrigens ganz anders aus. AM ist ja eine Plattform, derer sich die SWK bedient, um die Forderungen an "KG" zu verkaufen, insofern sollte die BANK hier eine Sorgfaltspflicht haben und wenn die nicht erfüllt wird, solltest Du der Bank ggü. evtl. einen Anspruch haben. Ich denke DAS ist der Hebel, wo man mal ansetzen kann, allerdings wird das kaum im Einzelfall funktionieren, dafür müssten schon systematische Probleme her.
Der zusätzliche Schlenker über CC ist übrigens einfach nur dubios. |
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