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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 23.01.2013, 12:05 Titel: Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) und Sondertilgung |
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Hi,
wenn jemand eine Teilsondertilgung leistet, müsste Auxmoney* dann nicht eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen?
Wann genau muss der Kreditnehmer keine zahlen? Laut Gesetz habe ich das so verstanden, dass die immer fällig ist.
Gruß _________________
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 23.01.2013, 12:44 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) und Sondertilgung |
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mgutt hat Folgendes geschrieben: | Hi,
wenn jemand eine Teilsondertilgung leistet, müsste Auxmoney* dann nicht eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen?
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Laut Kreditvertrag KANN die SWK-Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Siehe:
https://www.auxmoney.com/contact/dokumente/AnlageC1.pdf
Kreditbedingungen, Absatz 2:
Zitat: | Der Kreditnehmer kann seine Verbindlichkeit aus diesem Kreditvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen (§ 500 Abs. 2 BGB). Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. [...] |
Allerdings habe ich noch bei KEINEM Projekt erlebt, das eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wurde - auch bei einem Projekt, dass nach nur 4 Monaten komplett getilgt wurde (kein Folgeprojekt), wurde keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Ich habe natürlich AM mal gefragt, warum Sie das nicht machen - natürlich kam keine Antwort... _________________
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10740 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Werbeunterbrechung / Werbung P2P Legende
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Verfasst am: 23.01.2013, 12:52 Titel: |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 23.01.2013, 13:06 Titel: |
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Das ist was anderes als die Vorfälligkeitsentschädigung - das ist ja nur ein Bearbeitungsgebühr, die eben NICHT eine Entschädigung für die Entgangenen Zinsen ist, sondern nur den Verwaltungsaufwand abdeckt.
Wenn man im Kreditvertrag weiter ließt, steht hierzu:
Zitat: | In diesem Fall wird sie diesen Schaden nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere
• ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau
• die für den Kredit ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme
• den der Bank entgangenen Gewinn
• den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie
• die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
• 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung 1 Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags
• den Betrag der Sollzinsen, den der Kreditnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
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Wie man sieht, wird also nur das Bearbeitungsentgelt berechnet - was AM einsteckt. Die Entschädigung für die entgangenen Zinsen, die ja den Kreditgebern zustehen würde, wird hingegen nicht eingefordert, obwohl dies im Kreditvertrag aufgeführt ist.
In dem obigen Beispiel war die Ablöse-Summe ja 18.409,82 EUR - somit hätten hier 184,10 EUR Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden können. Abzüglich der 50 EUR Gebühren wären also noch 134,10 EUR für die Anleger übrig - nicht viel, aber immerhin etwas. _________________
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10740 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 23.01.2013, 13:39 Titel: |
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OK. Aber das AM das nicht macht kann ich verstehen, denn den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen dürfte schwer werden. Was die Anleger angeht, so könnten sie ja das zurückerstattete Geld unmittelbar wieder anlegen.. ja ich weiß, dann liegt es einen Monat bei AM, bis es bei uns ankommt (wenn der KN zB am 16. zurückzahlt) und dann noch einmal nach der Investition... aber das wiederum ist nich dem KN zurzurechnen. Außerdem hat AM kein Interesse, für unser Geld irgendwelchen Aufwand zu betreiben. Da sind die 50€, die man selbst einsteckt, doch einfacher und zielführender... _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 23.01.2013, 13:59 Titel: |
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Oktaeder hat Folgendes geschrieben: | OK. Aber das AM das nicht macht kann ich verstehen, denn den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen dürfte schwer werden. |
Wieso?
Der Schaden ist ganz einfach der entgangene Gewinn.
Mit der 1 (bzw. 0,5%) Regelung ist hier eigentlich eine ganz gute Regelung - diese 1 (oder 0,5%) der Tilgungssumme liegen ja weit unter den entgangenen Zinsen - somit ist das auch für den Kreditnehmer mehr als fair. _________________
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creditguru

Anmeldedatum: 26.06.2012 Beiträge: 1749 Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am: 23.01.2013, 17:07 Titel: |
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Jetzt muss das nur noch einer AM/CC verklickern.
Falls jemand eine Antwort bekommt bitte hier posten. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 23.01.2013, 17:10 Titel: |
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Damit Du eine Vorfälligkeitsentschädigung ziehen kannst, musst Du ein gesunkenes Zinsniveau (hier: auf Auxmoney) nachweisen, das dürfte mit so viel Aufwand verbunden sein, dass es sich nicht lohnt.
Der "entgangene Gewinn" ist kein Schaden, weil Du keine Zinsen auf nicht mehr geliehenes Geld nehmen und dem Kreditnehmer auch das vorzeitige Zurückzahlen nicht verbieten kannst.
@mgutt: Laut Gesetz ist ger nichts "immer fällig", Du kannst jederzeit auf etwas verzichten, wir haben immer noch Vertragsfreiheit, solange es zugunsten des Partners geht, kannst Du auch an gesetzlichen (Mindest-/Maximal-)Anforderungen jederzeit herumändern. |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 23.01.2013, 17:19 Titel: |
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Wie erwähnt:
1.) Haben wir Vertragsfreiheit und da stand doch irgendwo was mit nach 6 Monaten ist eine Sondertilgung ohne Kosten möglich.
2.) Die Banken können bei Vorfälligkeitsberechnungen (zumindest so wie ich es bei Hypothekendarlehen kenne) die Differenz eines Bundeszinssatzes und des Darlehens nehmen. Dies ist Ihr Zinsschaden, davon gehen Verwaltungs- und Risikokosten ab (da dies ja eingespart wird).
3.) Ich habe durchaus Darlehen, die Vorzeitig getilgt wurden und bei denen dann die Rendite höher war als erwartet. Also da wird wohl teilweise doch was vom KN genommen. Nur wann wie wo wie viel oder vielleicht doch nur verrechnet, dass ist bei AM natürlich unklar. _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 23.01.2013, 17:26 Titel: |
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jensf hat Folgendes geschrieben: | Wieso?
Der Schaden ist ganz einfach der entgangene Gewinn.
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Aber dein "Gewinn" ist, dass du das Geld hast und keine Insolvenz des Schuldners droht. Dass du weniger Verwaltungskosten hast.
Und unter Umständen, dass du dein Geld mit noch höheren Zinsen anlegen kannst (bei Hypothekendarlehen kann es quasi sogar rein rechnerisch dazu kommen, dass du als KN noch Geld dazu bekommst, wenn du Vorfällig wirst. quasi eine Vorfälligkeitsentlohnung).
Also hast du jetzt weniger "Schaden" oder noch mehr "Gewinn"? _________________
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 23.01.2013, 18:40 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Wie erwähnt:
1.) Haben wir Vertragsfreiheit und da stand doch irgendwo was mit nach 6 Monaten ist eine Sondertilgung ohne Kosten möglich. |
Wie gesagt:
Den Vertrag kann man unter:
https://www.auxmoney.com/contact/dokumente/AnlageC1.pdf
ansehen. Hier ist nichts von einer Sondertilgung ohne Kosten erwähnt.
Im Gegenteil - in diesem Vertrag ist eben die Vorfälligkeitsentschädigung definiert.
Ich erwarte also somit nicht mehr, als das Auxmoney/SWK-Bank die Verträge, die sie aufgesetzt haben, auch durchsetzen.
Ich habe mir die Verträge natürlich durchgelesen, bevor ich geboten habe - und das Gebot eben auf der Grundlage abgegeben.
Interessanterweise setzt Am bei den "eigenen" Gebühren tun sie das ja auch durch - Auxmoney* berechnet ja 50 EUR "verwaltungsgebühr" für die vorzeitige Kündigung.
Dabei spart ja auch Auxmoney* zukünftigen Verwaltungsaufwand.
Interessant ist auch hier, das die 50 EUR bei kleinen Kreditbeträgen über der höchst summe von 1% liegen - aber trotzdem zieht AM die einfach so ein... _________________
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 23.01.2013, 20:42 Titel: |
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Oktaeder hat Folgendes geschrieben: | OK. Aber das AM das nicht macht kann ich verstehen, denn den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen dürfte schwer werden. |
Das ist gar nicht notwendig. Im Gesetz steht ja eindeutig wie das zu berechnen ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html
Zitat: | § 502 Vorfälligkeitsentschädigung
(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1.
1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
2.
den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1.
die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
2.
im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. |
D.h. läuft der Kredit noch mindestens ein Jahr dann kann man 1% der Restschuld als Vorfälligkeitsenschädigung berechnen. Endet er früher 0,5%.
Unsere Interessen werden hier nicht ordnungsgemäß vertreten.
Beispiel:
2.000,- EUR Kreditsumme
nach 3 Zahlungen waren 484,41 EUR getilgt
Restschuld demnach 1.515,59 EUR
Es wurden 20,- EUR Ablösegebühr von Seiten CreditConnect eingestreicht
Macht 1.535,59 EUR
2,99 EUR ( 1.515,59 * 0,09 / 365 * 8 ) Zinsen für die Zeit vom 01.04 bis 08.04.
Macht in der Summe 1538,58 EUR
CreditConnect hat sich nen Euro mehr genehmigt mit 1.539,59 EUR, weil der Ratenplan vermutlich wie immer falsch ist.
Die Vorfälligkeitsentschädigung hätte 0,5% betragen weil der Kredit nur noch 9 Monate gelaufen wäre. Also 1.515,59 * 0,05 = 75,78 EUR. Und schon hätte ich bei dem Kredit wg. ausgefallener Zinsen und Anlegergebühr nicht draufgelegt (was ich habe). _________________
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10740 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 23.01.2013, 21:54 Titel: |
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mgutt hat Folgendes geschrieben: |
Unsere Interessen werden hier nicht ordnungsgemäß vertreten.
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Ist das eine neue Erkenntnis? Da finde ich das noch wirklich das geringste Problem. Auxmoney* will Folgekredite verkaufen. Da würde sich das schlecht machen. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
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Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 24.01.2013, 10:04 Titel: |
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Damit meine ich, dass das wirklich handfest und leicht für eine Schadensersatzklage nachvollzogen werden kann.
Beim Inkasso was nachzuweisen ist dagegen viel schwerer. _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 24.01.2013, 15:56 Titel: |
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Im Gesetz steht nich, wie viel Du berechnen darfst, da steht nur drin, welche Wert Werte Du dabei nicht überschreiten darfst.
Die Grundlage, wann Du eine Entschädigund nehmen darfst und wann nicht, steht nicht im Gesetz sondern ist Rechtsprechung. So Dinge lassen sich Juristen nicht von einem Gesetz vorschreiben.
Banken schreiben dafür in der Regel eine Berechnungsgrundlage (z.B. EURIBOR) in den Vertrag und refinanzieren sich außerdem zu bestimmten Konditionen, was wiederum dann regelmäßig als Grundlage für die Bewertung eines Schadens dient.
Das machst Du alles nicht, die Chance, mit einer Vorfälligkeitsentschädigung als Käufer einer Forderung durchzukommen ist Null, wenn jemand damit durchkäme, wäre es die SWK, die hat aber ja die Forderung schon an Dich verkauft, hat also auch keinen Schaden.
Ich glaube nicht, dass es beim P2P-Kredite-Konstrukt irgendeine Chance gibt, eine Vorfälligkeitsentschädigung gerichtsfest durch zu bekommen (AM traue ich natürlich zu, dass sie trotzdem eine nehmen). |
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