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Verzugs-Meldungen bei wiseclerk  

 
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fairleihnix



Anmeldedatum: 18.04.2010
Beiträge: 281
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BeitragVerfasst am: 04.04.2011, 10:51    Titel: Verzugs-Meldungen bei wiseclerk Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte hier nun doch mal zur Sprache bringen, dass ich es nicht gut finde, dass einige ihre Verzugsmeldungen bereits weit vor dem Stichtag, nämlich dem Veröffentlichen der einzelnen Auszahlungen, eintragen. Das ist extrem verwirrend und nicht hilfreich.

Ein weiteres sollte vielleicht auch noch geklärt werden: wenn der Zahltag auf den 15. umgelegt wird und so eine Rate erst einen Monat später erfolgt, so ist das schon eher ein Verzug. Man sollte sich darüber aber verständigen, um zu einer einheitlichen Verfahrensweise zu kommen.

mit freundlichen Grüßen
fairleihnix
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fairleihnix



Anmeldedatum: 18.04.2010
Beiträge: 281
Wohnort: WF

BeitragVerfasst am: 05.04.2011, 15:59    Titel: Re: Verzugs-Meldungen bei wiseclerk Antworten mit Zitat

fairleihnix hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich möchte hier nun doch mal zur Sprache bringen, dass ich es nicht gut finde, dass einige ihre Verzugsmeldungen bereits weit vor dem Stichtag, nämlich dem Veröffentlichen der einzelnen Auszahlungen, eintragen. Das ist extrem verwirrend und nicht hilfreich.

Ein weiteres sollte vielleicht auch noch geklärt werden: wenn der Zahltag auf den 15. umgelegt wird und so eine Rate erst einen Monat später erfolgt, so ist das schon eher ein Verzug. Man sollte sich darüber aber verständigen, um zu einer einheitlichen Verfahrensweise zu kommen.

mit freundlichen Grüßen
fairleihnix


Wenn ein Kredit gekündigt wurde, so ist das kein Grund an Wiseclerk die Übergabe an INKASSO zu signalisieren! Der KN hat bei der Kündigung immer noch die Möglichkeit, den Betrag zu begleichen - ohne CEG-Einschaltung. Auch hier würde ich es begrüßen, wenn nicht irgend jemand da vorprescht.
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spueren



Anmeldedatum: 17.11.2010
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 05.04.2011, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell finde ich die Idee nicht schlecht, wenn man sagt zb 5 Arbeitstage nach dem 1. - bis dahin sind die Rückbuchungen meistens geklärt
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Stefan026



Anmeldedatum: 02.09.2010
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 05.04.2011, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Fairleihnix hat Folgendes geschrieben:
ich möchte hier nun doch mal zur Sprache bringen, dass ich es nicht gut finde, dass einige ihre Verzugsmeldungen bereits weit vor dem Stichtag, nämlich dem Veröffentlichen der einzelnen Auszahlungen, eintragen. Das ist extrem verwirrend und nicht hilfreich.

Ich sehe das komplett anders. Für mich orientiert sich der Zahlungsverzug am Willen bzw. Vermögen des KN pünklich zu zahlen und nicht an der Creditconnect Überweisung. Das ist für mich nicht verwirrend sondern sehr hilfreich, da ich darauf reagieren und den KN z.B. anschreiben kann.

Was nützt denn umgekehrt eine Creditconnect Auszahlung am 11.03 für ein Projekt mit RLS am 10.03 bei dem anschließend die Einzugsermächtigung widerrufen wird? Nichts! Das ist für mich ein Zahlungsverzug des KN auch wenn ich temporär Geld überwiesen bekommen habe, das mir im Zweifelsfall Creditconnect im nächsten Monat wieder abziehen wird, wenn da keine Zahlungen mehr erfolgen.

Wiseclerk setzt übrigens auch automatisch basierend auf dem Zähler "ausgefallene Zahlungen" den Status "Zahlungsverzug" zeitnah .
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waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 06.04.2011, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich hauch so wie Stefan,
wenn verspätet gezahlt wird: kein Verzug
wenn eine Zahlung ausgefallen ist, aber dann pünktlich gezahlt wird: kein Verzug
Wenn Rücklastschrift erfolgt: umgehend Verzug (egal wann das eintritt)
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mgutt



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Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 06.04.2011, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Entsprechende Regeln sollte Claus aufstellen und diese auch beim Formular anzeigen, damit jeder, also auch die hier nicht regelmäßig lesen entsprechend vorgehen.
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