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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 21.05.2013, 17:38    Titel: Gebühren gegenrechnen Antworten mit Zitat

warum kann man eigentlich die Gebühren (1.- Eur/100.- Eur) nicht steuerlich geltend machen ? sind doch eigentlich Werbungskosten. Ohne das ich den Euro an AM zahle kann ich nicht in den Kredit investieren, erziele keine Zinseinkünfte und Vater Staat könnte nicht mitprofitieren. Fairerweise sollten die Abschlußkosten anrechenbar sein ...
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jensf



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BeitragVerfasst am: 21.05.2013, 18:07    Titel: Re: Gebühren gegenrechnen Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
warum kann man eigentlich die Gebühren (1.- Eur/100.- Eur) nicht steuerlich geltend machen ?


Weil das laut Ansicht des Gesetzgebers bereits in der Werbekosten-Pauschale (aka Sparer-Pauschbetrag) enthalten ist.

siehe z.B:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36217.xhtml?currentModule=home
Zitat:
Seit 2009 dürfen keine Werbungskosten aus Kapitalvermögen mehr abgesetzt werden! Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind nämlich alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Sie dürfen also Ihre Depotgebühren, Fachliteraturkosten, Vermögensverwaltergebühren, Kreditzinsen, Fahrtkosten zur Hauptversammlung usw. steuerlich nicht mehr in tatsächlicher Höhe geltend machen, auch nicht bei freiwilliger Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Rahmen der Günstigerprüfung.


Ganz unumstritten ist dies aber nicht:
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2013/04/10/berucksichtigung-von-werbungskosten-bei-den-einkunften-aus-kapitalvermogen/

http://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2012/588/Kann+ich+Werbungskosten+aus+Kapitalverm%C3%B6gen+geltend+machen%3F


Einen Muster-Einspruch gibt es hier:
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/muster-einspruch-abzugsverbot-von-werbungskosten-bei-kapitalvermoegen
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WilliS



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Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 22.05.2013, 17:39    Titel: Abschlusskosten sind doch gar keine Werbungskosten Antworten mit Zitat

Ich bin Anleger-Neuling und habe noch keine Steuerbescheinigung von CreditConnect gesehen, aber mit "gesundem Menschenverstand" sind doch die Abschlusskosten vergleichbar zum Beispiel mit Kosten beim Wertpapierhandel an Börsen, direkt mit Emittenten/OTC usw. und das sind keine Werbungskosten sondern ganz einfach "Kaufkosten", die bei normalen Wertpapieren selbstverständlich den Kursgewinn mindern, also entsprechend weniger Abgeltungssteuer abgeführt wird.

Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die Finanzämter die Abschlusskosten von Auxmoney* nicht als Handelskosten anerkennen, dann sehe ich die Schuld bei Auxmoney, denn die bräuchten ja nur die Steuerbescheinigung ein bisschen abändern und schon wäre der Käse gebissen.

Im Wertpapierhandel treten die Kosten steuerlich gar nicht in Erscheinung, weil sie ganz einfach nur zu weniger Gewinn führen und gut ist es.

Herzlicher Gruss
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jensf



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Beiträge: 743
Wohnort: Karlsrube

BeitragVerfasst am: 22.05.2013, 18:03    Titel: Re: Abschlusskosten sind doch gar keine Werbungskosten Antworten mit Zitat

WilliS hat Folgendes geschrieben:
Ich bin Anleger-Neuling und habe noch keine Steuerbescheinigung von CreditConnect gesehen, aber mit "gesundem Menschenverstand" sind doch die Abschlusskosten vergleichbar zum Beispiel mit Kosten beim Wertpapierhandel an Börsen, direkt mit Emittenten/OTC usw. und das sind keine Werbungskosten sondern ganz einfach "Kaufkosten", die bei normalen Wertpapieren selbstverständlich den Kursgewinn mindern, also entsprechend weniger Abgeltungssteuer abgeführt wird.


Das Problem ist: Bei Krediten hast Du keinen Kursgewinn (solange es keinen zweitmarkt gibt, wo man Kredite verkaufen kann).
Somit hast Du keinen Kursgewinn, wo Du die Kosten abziehen könntest..

Du kannst ja - nach aktueller Rechtsauffassung der Finanzämter - nicht mal die Verluste bei ausgefallen Krediten mit den Zinsen gegenrechnen.

Die Steuerbescheinung von Auxmoney* sieht ganz einfach so aus:

Code:
Zinsbescheinigung
User ID XXXX
Sehr geehrter Herr XXXX,
hiermit bescheinigen wir Ihnen für das Jahr 2012 Zinseinnahmen in Höhe von:
XXXX Euro
Mit freundlichen Grüßen
Ihre CreditConnect GmbH


Parallel dazu kannst Du Dir im Anlegercockpit Rechnungen downloaden:
Code:
Rechnung Nummer XXXX
User ID XXXX
Sehr geehrter Herr XXXX,
Für die gebuchten Leistungen erlauben wir uns wie folgt zu berechnen:
Projekt Gebot bezahlt am Gebühr
XXXXX
TOTAL BRUTTO XXXX EUR
Darin enthaltene MwSt. (19%) XXXX EUR
Die Gebühren werden von der ersten Auszahlung einbehalten.


Da kannst natürlich versuchen, das entsprechend einzureichen (habe ich natürlich auch gemacht) - ich bin aber sicher, dass das abgelehnt wird (noch kam kein Bescheid)
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nobodyofconsequence
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Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 22.05.2013, 18:40    Titel: Re: Abschlusskosten sind doch gar keine Werbungskosten Antworten mit Zitat

WilliS hat Folgendes geschrieben:
denn die bräuchten ja nur die Steuerbescheinigung ein bisschen abändern und schon wäre der Käse gebissen.


Nö, sie können nicht einfach so tun, als seien ihre Kreditbeteiligungen verbrieft, sonst müssten sie ja einen Prospekt erstellen. Und damit wäre dann das ganze Thema tot, so wie Crowdfunding im Beteiligungsbereich in D auch (aus dem selben Grund).
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WilliS



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Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 22.05.2013, 19:42    Titel: Re: Abschlusskosten sind doch gar keine Werbungskosten Antworten mit Zitat

Danke JensF für deine aufklärende Darstellung!

Oh mei, das Ganze ist ja wieder so eine Delikatesse mit der Steuer, das hat mir zum vollen Glück gerade noch gefehlt...

Mich wundert ja rein gar nichts mehr. Zum Beispiel wenn sich aufgrund dieser Geschäfte die IHK meldet und Mitgliedsbeiträge kassieren will oder die GEZ eine Extragebühr fordert oder die Berufsunfallversicherung daher kommt. Das ganze P2P ist eine rechtliche Grauzone, hier ist alles möglich. Kann man schon alleine daran erkennen, dass Auxmoney* keine Abgeltungssteuer einbehält. Das mit der Abgeltungssteuer von Privat ist ja kein freiwilliges Feature sondern "Gesetz". Aha, da gibt es jetzt also P2P mit Zinseinnahmen, aber ohne Abgeltungssteuer. Also zählt man als "Unternehmer", das wissen alle um dich herum, nur du selber nicht und früher oder später kommt die "Überraschung!"...

Herzlicher Gruss
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nobodyofconsequence
P2P Legende


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Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 23.05.2013, 02:12    Titel: Re: Abschlusskosten sind doch gar keine Werbungskosten Antworten mit Zitat

WilliS hat Folgendes geschrieben:
Das ganze P2P ist eine rechtliche Grauzone, hier ist alles möglich.

Nein, das stimmt so nicht, zumindest nicht bei den Plattformen, die, wie AM, mit Banken zusammen arbeiten.
Der Kredit wird von der Bank vergeben, Du kaufst dann von der Bank eine Teilforderung aus diesem Kredit. Das ist sauber.
Schlimmstenfalls würdest eine Factoringerlaubnis brauchen, das lösen sie aber über die Höchstanlagesumme.
Zitat:

Kann man schon alleine daran erkennen, dass Auxmoney* keine Abgeltungssteuer einbehält. Das mit der Abgeltungssteuer von Privat ist ja kein freiwilliges Feature sondern "Gesetz".

Nein. eBay behält ja auch keine Abgeltungssteuer, wenn Du Goldmünzen verkaufst. Die Abgeltungssteuer behalten nur Banken ein, Du treibst hier aber selber (über AM) eine private Forderung ein.
Zitat:

Also zählt man als "Unternehmer", das wissen alle um dich herum, nur du selber nicht und früher oder später kommt die "Überraschung!"...

Nein, ist nicht so, denn Du brauchst keinen Geschäftsbetrieb. Aus der Bankrenregulierung sind wir wieder 'raus.
Das Thema ist ja nicht neu, sondern läuft seit mitlerweile 6 Jahren unter zumindest so 'ner halben BaFin Aufsicht.
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