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Verluste auf Zweitmarkt bei Steuer absetzbar?  

 
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HaRRu



Anmeldedatum: 03.06.2016
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.12.2016, 00:02    Titel: Verluste auf Zweitmarkt bei Steuer absetzbar? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kann ich Verluste, die ich am Zweitmarkt durch Verkäufe mit Abschlägen (oder Kauf mit Aufschlägen) mache in der Steuererklärung* gegen die Zinserträge rechnen?

Wenn ja, wie erstellt man bei Bondora* einen Bericht, aus dem diese Verluste hervorgehen?
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 20.12.2016, 01:52    Titel: Re: Verluste auf Zweitmarkt bei Steuer absetzbar? (Bondora) Antworten mit Zitat

Bin kein Steuerberater, aber ich denke, die kannst Du nur gegen Gewinne auf dem Zweitmarkt gegenrechnen. Gewinne und Verluste unterschiedlicher Quellen kannst Du nicht verrechnen, so wie Du Kursverluste bei Aktien und Anleihen auch nicht gegen Dividenden und Zinsen gegenrechnen kannst.
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HaRRu



Anmeldedatum: 03.06.2016
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.12.2016, 22:57    Titel: Re: Verluste auf Zweitmarkt bei Steuer absetzbar? (Bondora) Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort Wink

Ja das macht Sinn. Also ist Kredite am Jahresende mit großen Abschlägen verkaufen um Verluste zu realisieren und den Gewinn (und damit die Steuerlast) zu drücken nicht sinnvoll / möglich. Hatte das nämlich in Erwägung gezogen...
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IWD



Anmeldedatum: 29.04.2014
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 16.01.2017, 15:43    Titel: Re: Verluste auf Zweitmarkt bei Steuer absetzbar? (Bondora) Antworten mit Zitat

Es gibt in der Anlage KAP ohnehin nur eine Zeile, in der man ausländische Kapitalerträge eintragen kann. Für 2015 war das Zeile 15. Ob das jetzt Transaktionsgewinne oder Zinsen/Dividenden sind, spielt keine Rolle. In Zeile 17 darf man dann seine darin enthaltenen Verluste mit Ausnahme der Veräußerungsverluste durch Aktien (was uns ja nicht betrifft) geltend machen. Bisher hab ich das "darin enthaltenen" auch immer überlesen und die Verluste nicht mit den Erträgen verrechnet sondern einfach nur dort eingetragen. Im Steuerbescheid wurde mir der Zehner für 2015 daher zuerst auf die Erträge aufgeschlagen und dann wieder abgezogen, weil sie wohl in voller Höhe geltend gemacht werden dürfen (für Aktien gibt es auch so eine Zeile).

Für 2016 werde ich das jetzt mal in Zeile 15 verrechnen und schauen, was dann im Steuerbescheid steht. Prinzipiell muss ich es ja verrechnen dürfen, wenn in Zeile 15 solche Verluste enthalten sein können. Wie sollten die sonst darin enthalten sein? Ich liefere meinem Finanzamt aber auch immer ein zusätzliches Erklärungsschreiben mit, in dem ich unter anderem die relevanten Zahlen aus Bondoras Jahresreport verrechne (Transaktionsergebnis aus Käufen und Verkäufen z.B.) und einen kurzen Satz dazu schreibe, was Bondora* eigentlich ist. Das behalten die immer ein. Ebenso die lange Bondora-Liste (der exportierte Report), aus der ich nur die irrelevanten Spalten lösche, damit es aufs Papier passt.

Bisher hat das Finanzamt alles so akzeptiert und ich mache meine Steuererklärung* immer selbst mittels ELSTER. Wenn man das einmal sauber gemacht hat, braucht man im Folgejahr meistens ohnehin nur noch Zahlen zu ändern. Das ELSTER-Formular übernimmt sogar die Zahlen vom Vorjahr, wenn man das will. Um gleichbleibende Beträge muss man sich also gar nicht mehr kümmern. Das Programm findet auch verschobene Zeilen, wenn mal wieder das Formular angepasst wurde. Das spart eine Menge Zeit. Das hat mich bei der analogen Steuererklärung* immer Nerven gekostet. Ich hasse es, wenn ich etwas suchen muss. Wink
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Bandit55555



Anmeldedatum: 30.07.2011
Beiträge: 2531
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 02.06.2017, 01:25    Titel: Re: Verluste auf Zweitmarkt bei Steuer absetzbar? (Bondora) Antworten mit Zitat

In 2014 hatte ich insgesamt Veräusserungsgewinne bei Zweitmärkten bei den P2P Plattformen. In 2015 hatte ich dann zum ersten mal insgesamt Veräusserungsverluste bei den Zweitmärkten. Nun habe ich den Bescheid für 2015 erhalten. Mir wurde der volle Zweitmarkt-Verlust mit den anderen Kapitalerträgen verrechnet. Es war immerhin ein 4-stelliger Betrag.
Da meine Veräusserungsverluste in 2015 höher waren als die Veräsuserungsgewinne in 2014 habe ich eigentlich erwartet das nicht der ganze Verlust verrechnet wird.

Bei jeder Zweitmarktransaktion habe ich die Zweitmarktgebühren abgezogen und es wurde so aktzeptiert.

Ich habe in der Anlage KAP in Zeile 14 alle Zinsen und Zweitmarktgewinne und Zweitmarktverluste von inländischen Plattformen zusammengerechnet.
In der Anlage KAP in Zeile 15 habe ich alle Zinsen und Zweitmarktgewinne und Zweitmarktverluste von ausländischen Plattformen zusammen gerechnet.
In Zeile 17 habe ich dann die gesamten Zweitmarktverluste eingetragen

Keine Gewähr auf Richtigkeit.
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€
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