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Urteil zu Rücklastchriftgebühren  
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jensf



Anmeldedatum: 06.01.2012
Beiträge: 743
Wohnort: Karlsrube

BeitragVerfasst am: 15.05.2013, 18:39    Titel: Urteil zu Rücklastchriftgebühren Antworten mit Zitat

Mal gespannt, wann es Auxmoney* trifft:

https://www.heise.de/resale/artikel/Bearbeitungskosten-fuer-Ruecklastschriften-1858178.html
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pc



Anmeldedatum: 22.10.2012
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Krass.

Besonders hart finde ich die Aussage, dass Personal- und "systembedingte allgemeine" Kosten generell nicht in die RLS-Gebühren eingerechnet werden dürfen. Dass solche Kosten entstehen, scheint mir klar - am Ende werden sie also von der Gesamtheit aller KN (und KG!) getragen werden müssen. Das finde ich nicht richtig, schließlich ist der Verursacher immer der säumige KN.
(Naja, fast immer - es soll ja vorkommen, dass mehr als die fällige Rate eingezogen wird... :-/ )

Das Urteil dürfte die Zahlungsmoral nicht grade positiv beeinflussen.
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creditguru



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Beiträge: 1749
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Krasses Urteil.
Der ganze Aufwand mit dem erneuten Einfordern der Forderung soll also unbezahlt bleiben?
Kein schönes Urteil für Unternehmen, selbst wenn 20 Euro RLS-Gebühr wirklich übertrieben waren.
Aber ich weiß aus einem Verein in dem ich Kassenwart bin, dass uns eine RLS bei der Commerzbank jedesmal 8,11 Euro an Gebühren kostet (3 Euro Entgeld fremde Bank, 5,11 Euro Gebühren Commerzbank)
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BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

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Galder77



Anmeldedatum: 28.02.2013
Beiträge: 300

BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, Schulden machen und nicht bezahlen, kann man in diesem Staat wunderbar. Sicher sind 20 Euro zu viel, aber so ist es auch nicht ok.
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TTom



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Beiträge: 1522

BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Not kann man ja dann die Mahngebühren anheben...
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jensf



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Beiträge: 743
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BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

pc hat Folgendes geschrieben:
Krass.

Besonders hart finde ich die Aussage, dass Personal- und "systembedingte allgemeine" Kosten generell nicht in die RLS-Gebühren eingerechnet werden dürfen. Dass solche Kosten entstehen, scheint mir klar


Mir eigentlich nicht - bei allen grösseren System werden die Bankumsätze automatisch abgerufen und importieren. Das zuordnen der Rücklastschriften zu den Lastschriften geht automatisch, und auch der Versand einer Information/Mahnung kann automatisch geschehen.
Ein System, dass die Buchungen erfasst, braucht man eh. Von daher sehe ich eigentlich nicht, wo hier zusätzliche Kosten entstehen.
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pc



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Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

jensf hat Folgendes geschrieben:

bei allen grösseren System werden die Bankumsätze automatisch abgerufen und importieren


Das größere System fällt aber nicht vom Himmel sondern unter "systembedingte allgemeine Kosten".
Und sobald der KN mal kurz anruft, um die Sache telefonisch zu klären, übersteigen die Personalkosten quasi sofort die paar dafür vorgesehenen Euro.
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jensf



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Beiträge: 743
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BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

pc hat Folgendes geschrieben:

Das größere System fällt aber nicht vom Himmel sondern unter "systembedingte allgemeine Kosten".


Ein System, das Buchungen zuordnen kann, braucht es eh - das System wird durch das Zuordnen der Rücklastschriften nicht teuer!

pc hat Folgendes geschrieben:

Und sobald der KN mal kurz anruft, um die Sache telefonisch zu klären, übersteigen die Personalkosten quasi sofort die paar dafür vorgesehenen Euro.


Zum einen:
Der KN kann aber auch sonst anrufen - z.B. weil er eine Stundung möchte, weil er eine Verschiebung auf Mitte des Monats möchte usw.
Das gehört zum allgemeinen Verwaltungsaufwand - hierfür Kassiert AM ja Provision, Anleger-Gebühr und Service-Gebühr..

zu anderen:
Das Urteil sagt ja auch, dass am Unternehmen liegt, den Aufwand nachzuweisen:
Zitat:
Außerdem konnte das beklagte Unternehmen nicht darlegen, warum die zehn Euro dem branchentypischen Schaden entsprechen sollen, der einem Anbieter durch eine Rücklastschrift entsteht. Wie die Richter erklärten, muss aber der Verwender der AGB und nicht der Kunde darlegen und beweisen, dass die Pauschale im Rahmen des zu erwartenden Schadens liegt.


Kann also AM nachweisen, das ein höherer Schaden entsteht, kann der auch berechnet werden.
Und, wenn man genau ließt, bietet sich noch eine Möglichkeit:
Zitat:
Auch würden die hier geltend gemachten Refinanzierungskosten und entgangener Gewinn nicht durch die jeweilige Rücklastschrift selbst verursacht, sondern durch einen Zahlungsverzug des Kunden

Der der Schuldner sich ja mit der Rücklastschrift in Verzug befindet, könnte AM hier Verzugszinsen geltend machen - die dann natürlich davon abhängig wären, wie lange sich der KN mit der Überweisung zeit lässt.

Für mich ist ganz klar: Mit den 15 EUR, die AM im moment kassiert, machen die einen guten Gewinn. Den Anleger die evtl. länger auf Ihr Geld warten müssen, kommt das ja nicht zugute..
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bin bei jensf. Ein Abrechnbungssystem kann sowas, es muss dass schließlich tun, das gehört zum Design eines Abrechnungssystems für Kredite. Alles weitere gehört in die Mahngebühren, der Aufwand für die RLS alleine liegt im Sub-Cent-Bereich.

Und bei Mahngebühren schlägt AM ja durchaus zu und bei Verzugszinsen hinterher über ihr Inkasso auch.
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kenzoo



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Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 16.05.2013, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Bin bei jensf. Ein Abrechnbungssystem kann sowas, es muss dass schließlich tun, das gehört zum Design eines Abrechnungssystems für Kredite. Alles weitere gehört in die Mahngebühren, der Aufwand für die RLS alleine liegt im Sub-Cent-Bereich.

Und bei Mahngebühren schlägt AM ja durchaus zu und bei Verzugszinsen hinterher über ihr Inkasso auch.


Sehr ich auch so.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 17.05.2013, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das Urteil gut. Es zwingt die Unternehmen auch dann auf automatisierte Systeme zu setzen, auch wenn das noch nicht der Fall ist. Ich hatte mal einen Kontoumzug und weil der Kindergartenbeitrag nicht abgebucht wurde hat mich eine Dame von der Stadt angerufen. Die einen nennen das Service. Ich nenne das Geldverschwendung.
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Iceman81



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BeitragVerfasst am: 18.05.2013, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

EIN RLS kostet je BAnk zwischen 3-5 Euro, wenn dann die Unternehmen wie Telekom, und Konsorten 12 Euro aufwärts nehmen ist das reine Abzocke, da deren Systeme eh automatisiert sind.

Hatte schonmal das vergnügen mit der Telekom, die Dame am andern Ende hat eigentlich zugegeben das Sie keine Ahnung hat wo die Gebühren herkommen als ich Ihr klarmachte das die Postbank (wo auch die Terrokom ihr Konto hat) nur 3 Euro berechnet.

Es wird solchen Unternehmen natürlich auch schwer fallen dann nazuweisen das der Schaden höher ist!

Zitat:
Zur Not kann man ja dann die Mahngebühren anheben...


Das ganze kann man auch nicht einfach auf Mahngebühre draufschlagen, denn da gibt es auch schon einige Urteile was mehr als 5 € als unangebracht sieht!
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 18.05.2013, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Woher bitte soll denn im Zweifelsfall eine Dame im Callcenter wissen, wie die Kostenstruktur der Drosselkom ist???? Die Frage ist doch Unfug. Auch wenn Du im Endeffekt natürlich Recht hast, die RLS selber kostet die garantiert fast gar nix, nur der zusätzliche Zahllauf und Mahnprozess, aber für den nimmt sie ja garantiert nochmal eine Mahngebühr.
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Iceman81



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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das war schon eine die Gutschriften verteilen durfte, und die zurückrufen da gehe ich davon aus das das nicht die ganz dummen ausm Callcenter die man anruft wenn man durchkommt!

Und natürlich verlangen die noch Mahngebühren (glaube 3 Euro) was sogar noch recht human ist im vergleich zu anderen der Branche...
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat nichts mit dumm oder nicht zu tun, es ist nicht ihr Job.. Sowas kennt genau das Controlling und das hat keinen Kundenkontakt.
Auch die Leute, die beim Kundenservice zurückrufen gehören immer noch zum Kundenservice. Bei vielen Unternehmen ist das sogar eine eigene Tochterfirma (wenn es nicht gleich ganz ourgesourced ist). Und glaub' mir, die Kostenstruktur der Telekom ist komplex. Die Abrechnung macht da übrigens auch nochmal 'ne andere Firma (T-Systems), keine Chance, dass Dir da irgendwer so eine Auskunft geben kann.

Das mit den Mahngebühren ist dann übrigens interessant, würde mich nicht wundern, wenn langfristig die dann wiederum steigen, denn ich denke die 3€ sind knapp, wenn da ein Zahllauf mit dranhängt. Wobei die automatisierte, neue Mail (oder der Brief) noch kein Problem sein dürften, aber wenn Du mehrfach nicht zahlst und jemand tatsächlich 'was händisch machen muss, dann wird's irgendwann teuer.
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