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Steuererklärung P2P Fremdwährung  

 
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Osmium



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Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 07.10.2018, 06:12    Titel: Steuererklärung P2P Fremdwährung Antworten mit Zitat

Ich überlege gerade ob es sich lohnt mein P2P-Portfolio auch mit Plattformen in Fremdwährungen zu diversifizieren z.B. Kuflink. Mit Umtauschgebühren und Wechselkursschwankungen könnte ich leben. Aber grauen tut es mir derzeit noch vor dem Aufwand in der jährlichen Steuererklärung. Soweit ich mich eingelesen habe, muss bei jedem "Tausch" der Güter "Fremdwährung" <-> "Kreditanteil" der Wechselkursgewinn/-verlust während der Haltezeit des Gutes berechnet und versteuert werden. Dabei wird wohl nach dem FiFo-Prinzip verfahren. Das mag zu Beginn noch einfach sein, aber dürfte dann wegen monatlichen Zinszuflüssen aus jedem Kredit schnell in eine unübersichtliche Zahl an Kleinstbeträgen zerfasern. Wenn ich dann später wieder z.B. 100£ reinvestiere, müsste ich zur Berechnung genau verfolgen und dokumentieren wann ich nach FiFo zuvor jeden dieser 10'000 Pence zu welchem Kurs erhalten habe. Shocked Bei mehreren Plattformen gilt das vermutlich auch noch übergreifend, da der "Lagerort" der £ wohl keine Bedeutung hat.
Oder ist das unnötig, weil Kreditanteile formell auch in £ notieren und somit nur beim Umtausch € <-> £ Wechselkursgewinne/-verluste berechnet werden müssen (dann aber trotzdem nach FiFo aufgeschlüsselt für jeden Zinzzufluss)?

Hat jemand Erfahrung damit?

http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/veraeusserungsgewinne-bei-fremdwaehrungsgeschaeften-im-fokus_164_373742.html
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stefans



Anmeldedatum: 27.05.2016
Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 07.10.2018, 07:47    Titel: Re: Steuererklärung P2P Fremdwährung Antworten mit Zitat

ich habe die zinsen am 31.12. genommen, in euro umgerechnet und in die steuererklärung* geschrieben

wechselkursgewinne steuern habe ich keine, da ich die währung über 1 jahr halte und das konto selbst nicht verzinst ist
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Shifty



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Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 07.10.2018, 09:42    Titel: Re: Steuererklärung P2P Fremdwährung Antworten mit Zitat

Bei der Umrechnung in EUR am Jahresende kann man sich an den Umsatzsteuer-Umrechnungskursen orientieren:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Umsatzsteuer_Umrechnungskurse/umsatzsteuer_umrechnungskurse.html
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Osmium



Anmeldedatum: 22.03.2018
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 07.10.2018, 11:19    Titel: Re: Steuererklärung P2P Fremdwährung Antworten mit Zitat

stefans hat Folgendes geschrieben:
ich habe die zinsen am 31.12. genommen, in euro umgerechnet und in die steuererklärung* geschrieben

wechselkursgewinne steuern habe ich keine, da ich die währung über 1 jahr halte und das konto selbst nicht verzinst ist


Wäre ja schön wenn es so einfach wäre, aber es liest sich halt anders:

https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/ hat Folgendes geschrieben:

Neu ist seitdem allerdings, dass sich die Spekulationsfrist bei Wirtschaftsgütern, aus deren Nutzung der Steuerpflichtige in zumindest einem Jahr laufende Einkünfte erzielt hatte, auf zehn Jahre erhöht (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG n.F.)

...

Es gibt keinen „geschlossenen Fremdwährungsbereich“ bei Fremdwährungsguthaben, die für Wertpapiergeschäfte in der jeweiligen Währung verwendet werden. Ein Wechselkursgewinn oder -verlust entsteht damit nicht zwingend erst mit dem Rücktausch in Euro. Vielmehr löst jeder Kauf oder Verkauf von Wertpapieren über ein solches Konto eine Veräußerung oder Anschaffung eines neuen Fremdwährungsguthabens zum jeweiligen Tageskurs aus.
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stefans



Anmeldedatum: 27.05.2016
Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 07.10.2018, 11:36    Titel: Re: Steuererklärung P2P Fremdwährung Antworten mit Zitat

" Diese vom Gesetzgeber zur Vermeidung von Steuersparmodellen ersonnene Regelung erfasst damit alle in Fremdwährung geführten verzinslichen Konten."

P2P anlagen sind keine verzinslichen konten bisher. daher sind kauf/verkauf von fremdwährung und zinsen aus P2P krediten zwei unterschiedliche zu versteuernde angelegenheiten.

wenn du nur für die einlage x% zinsen bekommst, dann steigt es auf 10 jahre
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Panke



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Beiträge: 280
Wohnort: Panketal

BeitragVerfasst am: 07.10.2018, 11:43    Titel: Re: Steuererklärung P2P Fremdwährung Antworten mit Zitat

Hi,

Ich mache das genauso wie stefans, und hatte damit in der Vergangenheit keine Probleme.
Was würde denn diese Entscheidung des BFH in der Praxis bedeuten? Ich zeige es mal am Beispiel von GEL-Krediten bei Mintos:
Bei jedem investierten Kredit müsste bei dem Kauf der Tageskurs des GEL hinterlegt werden. Bei jeder Tilgungszahlung müsste ebenfalls der dann aktuelle Tageskurs hinterlegt werden und entstehende Währungsgewinne/-verluste ausgewiesen werden. Das gleiche gilt für den Zins - auch hier dürfte nicht das FIFO-Prinzip gelten, da ja eine eindeutige Zuordnung gegeben ist.
Mach den Spaß mal bei 1000 laufenden Krediten - das sind dann etwa 12.000 Buchungssätze im Jahr. Das ist für mich als Programmierer eher eine leichte Aufgabe - aber wenn ich meinem Finanzbeamten nur für die GEL-Kredite einen Stapel von 150 Seiten Papier ausdrucke, schmeißt der mich raus Very Happy
Das wäre dann nicht meine einzige Fremdwährungsinvestition - wenn ich alles zusammennehme, komme ich da locker auf über 1000 Seiten Papier im Jahr. Ich bin mir nicht sicher, ob der BFH am Baumsterben Schuld sein will Laughing
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Bandit55555



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Beiträge: 2490
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 07.10.2018, 15:10    Titel: Re: Steuererklärung P2P Fremdwährung Antworten mit Zitat

Osmium hat Folgendes geschrieben:

Hat jemand Erfahrung damit?


Wenn du langfristig investierst hält sich der Aufwand in Grenzen. Also wenn du nicht andauernd in Fremdwährungen hin und her tauscht. Ich mache dies so:

Für die Steuererklärung* rechne ich mir für jeden der 12 Monate des Jahres die erhaltenen Zinsen in der Fremdwährung aus. Dann rechne ich diese Beträge in Euro um zu den monatlichen Kursen vom Bundesfinanzministerium ( Siehe Link von Shifty).
Diese summiere ich und habe die Zinsen und kann diese in Euro angeben. Für einen Beleg drucke ich mir die Zahlen auch aus, falls Nachweise später angefordert werden.

Solange ich nur von Euro zur Fremdwährung tausche, fallen sonst keine sontigen Berechnungen an. Erst wenn ich wieder von der Fremdwährung nach Euro tausche, fällt hier ein Veräusserungsgewinn bzw. ein Veräusserungsverlust an. Erst nach 10 Jahren wird dieser steuerfrei. Diesen Gewinn bzw. Verlust sollte man dann extra mit angeben in der Steuerererklärung Anlage SO.
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€
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