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Steuerbescheinigung für 2016 ist da  
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Jakob Carstens
Mitarbeiter von Funding Circle


Anmeldedatum: 02.10.2014
Beiträge: 274
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.01.2017, 16:23    Titel: Steuerbescheinigung für 2016 ist da Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,

für das Jahr 2017 möchte ich Ihnen im Namen unseres Unternehmens alles Gute und viel Erfolg bei Ihren Anlegerzielen (ob nun bei Funding Circle* oder anderswo) wünschen.

neben zahlreichen neuen Kreditprojekten (es gibt es erstmals seit längerem auch wieder Projekte mit einem A+ Rating) haben wir soeben in den Anleger-Portfolios die Steuerbescheinigungen für 2016 zum PDF-Download bereitgestellt.

Lassen Sie uns unter investor@fundingcircle.com wissen, wenn es dazu Fragen geben sollte.

Danke und viele Grüße
Jakob Carstens
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17476

BeitragVerfasst am: 02.01.2017, 17:15    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Danke, das ist praktisch, dass die Zinsbescheinigung so zeitig bereit steht.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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stone12683



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Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.01.2017, 09:49    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Hallo,

mir ist nicht transparent wieso Funding Circle* die einbehaltene 1% Servicegebühr dem zu versteuernden Ertrag zurechnet.
Meines Erachtens unterliegt die Kapitalertragssteuer dem Zuflussprinzip. Ein Zufluss gibt es eigentlich nicht. Bei den insgesamt bescheidenen Erträgen ist es ärgerlich für irgendetwas Steuern zu zahlen, was nicht vereinnahmt wurde.
Wenn das wirklich so ist, wäre es natürlich deutlich besser, dass Funding Circle* sich die 1% nicht über den Investor holt, der auf einen nicht verbuchten Ertrag auch noch Steuern zahlen muss...
Die Begründung von Funding Circle* erspare ich mir hier, die hätte auch von meinem Enkel kommen können.

Gibt es hier jemanden, der das vernünftig aufklären kann ?

Gruß
stone
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17476

BeitragVerfasst am: 28.01.2017, 10:29    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Hi willkommen im Forum. Die Diskussion hatten wir schon oft. Durchsuch mal die Threads wie Finanzamt etc.
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 02.01.2018, 18:51    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Zinseinkünfte 2017 sind im Account hinterlegt! Wink
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Gruß aus Berlin
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Vagabund



Anmeldedatum: 25.01.2011
Beiträge: 4088
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.10.2018, 09:29    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Gibt es die Möglichkeit unter "Zu versteuernde Zinseinkünfte" die Jahrgänge zu sortieren oder ist die willkürliche Reihenfolge von Funding Circle* vorgegeben?
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MichaelR1809



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Beiträge: 536

BeitragVerfasst am: 22.10.2018, 18:56    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Vagabund hat Folgendes geschrieben:
Gibt es die Möglichkeit unter "Zu versteuernde Zinseinkünfte" die Jahrgänge zu sortieren oder ist die willkürliche Reihenfolge von Funding Circle* vorgegeben?


Das ist so vorgegeben, da kann man nix dran ändern. Warum auch, nach hunderten von Teststunden verstehe ich nicht, warum die Richtigkeit der Anzeige hier angezweifelt werden muss??? Very Happy Wink Wink Wink
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Vagabund



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Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.10.2018, 20:14    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Danke! Dann ist es also nicht nur bei mir so mit der Reihenfolge. Question
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Gruß aus Berlin
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Oktaeder
P2P Legende


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Beiträge: 10144
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BeitragVerfasst am: 28.02.2019, 20:14    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Die von 2018 ist nun auch zu finden.

Sind bei irgendjemand wie versprochen Kapitalverluste aufgeführt?

Was sollen bitte negative Servicegebühren? Mir wurde da niemals was ausbezahlt.
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Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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MichaelR1809



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Beiträge: 536

BeitragVerfasst am: 28.02.2019, 21:06    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
...
Sind bei irgendjemand wie versprochen Kapitalverluste aufgeführt?

Was sollen bitte negative Servicegebühren? Mir wurde da niemals was ausbezahlt.


Bei mir sind keine Kapitalverluste aufgeführt. Wieder ein Punkt zum Meckern, andere machen es bereits (z.B. Bergfürst und Companisto)

Aus den negativen Gebühren werde ich auch nicht schlau. Ich habe -1,06€ bei den Milchkühen "bezahlt", die ja aus dem Inkasso bezahlt haben. Genau diese 1,06€ sind bei der Inkassozahlung als Zinsen ausgewiesen worden. Merkwürdig.

Dann sind einmal -2Cent und einmal -3Cent bei Projekten ausgewiesen, die im ersten Quartal 2018 abbezahlt hatten. Alles schön nach Ratenplan.

Ich sehe zwar keinen Zusammenhang zu irgendwas, aber vielleicht findet ja jemand die Lösung. Die 5 Cent sind mir die Mühe nicht wert, da weiter zu suchen. Vielleicht äussert sich mal "Herr Carstens" der Zweite, falls es ihn hier überhaupt noch gibt.
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hohenhucken



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Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 04.03.2019, 13:06    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

MichaelR1809 hat Folgendes geschrieben:


Bei mir sind keine Kapitalverluste aufgeführt. Wieder ein Punkt zum Meckern, andere machen es bereits (z.B. Bergfürst und Companisto)



Ich vermute mal, der Unterschied ist der, dass es bei Bergfürst und Companisto* keine Kredite gibt, sondern Nachrangdarlehen.
Da sind die Verfahren eventuell abgeschlossen bzw. es ist sicher, dass es für die Nachranggläubiger nichts mehr zu holen gibt. Dann kann man den Kapitalverlust auch ausweisen. (Obwohl es da noch keine abschließende rechtliche Regelung der Finanzämter gibt, soweit ich weiß).

Im Falle eines Kredits ist es ja möglich, dass vom Unternehmer noch was aus dem Privateigentum zu holen ist bzw. dieser irgendwann einmal noch 3 Mark 50 aus nem Schuldenbereinigungsplan tilgt. Die Verfahren können sich ja über Jahre ziehen...
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TTom



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Beiträge: 1418

BeitragVerfasst am: 04.03.2019, 15:12    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

Ich hatte dazu mal im Oktober bei Funding Circle* angefragt. Hier die Antwort:

Zitat:
Aktuell prüfen wir, wie eine Bestätigung aussehen würde. Selbstverständlich informieren wir alle Anleger über unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter, sobald es zu diesem Thema Neuigkeiten gibt.

Bitte beachten Sie, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des betreffenden Forderungsschuldners für eine Verlustbescheinigung nicht ausreichend sein wird, es sei denn, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgelehnt oder aus anderen Gründen steht fest, dass keine Rückzahlungen zu erwarten sind. Unter welchen Umständen und insbesondere wann dies der Fall sein könnte, lässt sich derzeit nicht abschätzen. So kann es gegebenenfalls mehrere Jahre dauern, bis der Verlust endgültig ist und somit steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch hat sich die Finanzverwaltung bisher nicht zur weiteren Handhabung dieser Frage infolge der Entscheidung des BFH geäußert. Sind Verluste aus Forderungen, die im Privatvermögen gehalten werden, (endgültig) eingetreten, können sie mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen desselben Jahres verrechnet werden. Ein Ausgleich solcher Verluste mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung) ist hingegen ausgeschlossen. Soweit Verluste im aktuellen Jahr nicht ausgeglichen werden können, werden diese festgestellt und in das Folgejahr vorgetragen, wo sie wieder zur Verrechnung innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Verfügung stehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für sämtliche Gewinn- bzw. Verlust-Versteuerungen an einen persönlichen Steuerberater verweisen, da Funding Circle* als reiner Kreditvermittler nicht zu einer Finanz- bzw. Steuerberatung befugt ist.

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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 07.02.2020, 12:50    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

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Sezchuan



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BeitragVerfasst am: 08.02.2020, 15:00    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

TTom hat Folgendes geschrieben:
Ich hatte dazu mal im Oktober bei Funding Circle* angefragt. Hier die Antwort:

Zitat:
Aktuell prüfen wir, wie eine Bestätigung aussehen würde. Selbstverständlich informieren wir alle Anleger über unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter, sobald es zu diesem Thema Neuigkeiten gibt.

Bitte beachten Sie, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des betreffenden Forderungsschuldners für eine Verlustbescheinigung nicht ausreichend sein wird, es sei denn, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgelehnt oder aus anderen Gründen steht fest, dass keine Rückzahlungen zu erwarten sind. Unter welchen Umständen und insbesondere wann dies der Fall sein könnte, lässt sich derzeit nicht abschätzen. So kann es gegebenenfalls mehrere Jahre dauern, bis der Verlust endgültig ist und somit steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch hat sich die Finanzverwaltung bisher nicht zur weiteren Handhabung dieser Frage infolge der Entscheidung des BFH geäußert. Sind Verluste aus Forderungen, die im Privatvermögen gehalten werden, (endgültig) eingetreten, können sie mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen desselben Jahres verrechnet werden. Ein Ausgleich solcher Verluste mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung) ist hingegen ausgeschlossen. Soweit Verluste im aktuellen Jahr nicht ausgeglichen werden können, werden diese festgestellt und in das Folgejahr vorgetragen, wo sie wieder zur Verrechnung innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Verfügung stehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für sämtliche Gewinn- bzw. Verlust-Versteuerungen an einen persönlichen Steuerberater verweisen, da Funding Circle* als reiner Kreditvermittler nicht zu einer Finanz- bzw. Steuerberatung befugt ist.


Die Antwort ist rechtlich in Ordnung, praktisch aber für die Investoren nicht akzeptabel. Im Falle eines persönlich haftenden Bürgen beispielsweise kann die Forderung dann erst nach 30 Jahren ausgebucht werden. Wenn es Funding Circle* dann überhaupt noch gibt. Smava* hatte in diesem Fall den Verkauf an ein Inkasso-Büro vorgesehen. Damit ist das Projekt für den Investor abgeschlossen und der Verlust realisiert. Bei Lendico* habe ich diesbezüglich auch schon angefragt und eine abschlägige Antwort erhalten. Wobei ich hier davon ausgehe, dass die ING-Bank mittefristig eine Lösung schaffen wird.
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Vagabund



Anmeldedatum: 25.01.2011
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Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.2021, 12:14    Titel: Re: Steuerbescheinigung für 2016 ist da (Funding Circle) Antworten mit Zitat

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