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Mintos Notes, Quellensteuer, Formular Steuerinländerbeschein  

 
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Claus Lehmann
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Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17548

BeitragVerfasst am: 22.05.2022, 11:33    Titel: Mintos Notes, Quellensteuer, Formular Steuerinländerbeschein Antworten mit Zitat

Mintos Notes, Mintos* Schuldverschreibungen, Quellensteuer, Formular Steuerinländerbescheinigung

Keine Steuerberatung. Da die Informationen sich inzwischen über einige Threads verteilen hier einige wichtige Links/Fakten.

Offizielle deutsche Quelle zur Anrechenbarkeit
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html#js-toc-entry2
oberstes PDF anklicken. Das neueste ist für 2021. Das für 2022 gibt es logischerweise noch nicht, wird dann aber dort stehen, sobald es verfügbar ist.

Zum Formular der Ansässigkeitsbestätigung (Steuerinländerbescheinigung)
gibt es unterschiedliche Versionen, bei denen (mir) nicht klar ist welche die richtige ist.
Eine offizielle Quelle ist diese Website des bayrischen Landesamtes für Steuern, aber den Warnhinweis ganz oben beachten
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Ansaessigkeitsbescheinigungen_nach_Doppelbesteuerungsabkommen/default.php
im Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen links die Suche verwenden und nach Ansässigkeitsbescheinigung suchen
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Hier noch die Ankündigung von Mintos* vom 19.05.2022
Zitat:

In Vorbereitung auf den bevorstehenden Start der Schuldverschreibungen am 25. Mai möchten wir Sie über eine wichtige Änderung bei der Einkommensbesteuerung bei der Investition in Kredite auf Mintos* informieren.

Derzeitiges Verfahren der Einkommensbesteuerung

Bei Anlagen in Forderungen über Abtretungsverträge (die derzeitige Regelung) zahlen die Anleger die anfallende Einkommensteuer in dem Land, in dem sie steuerlich ansässig sind, selbst. Derzeit erhalten Sie Bruttozinserträge aus Ihren Anlagen und einen Steuerbericht von Mintos*, damit Sie am Ende eines jeden Jahres eine Steuererklärung* abgeben können.

Steuervorschriften für Investitionen in regulierte Finanzinstrumente

Wenn es um Investitionen in regulierte Finanzinstrumente geht, sind zugelassene Investmentgesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Einkommensteuer von Privatpersonen einzubehalten. Dieses Verfahren wird in vielen Ländern für alle Arten von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen angewandt.

Wichtig ist, dass für die meisten Anleger der Gesamtbetrag der gezahlten Einkommensteuer unverändert bleibt, da die einbehaltene Steuer* von der im Land des steuerlichen Wohnsitzes des Anlegers geschuldeten Steuer* abgezogen werden kann. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern besteht, können die meisten Anleger zusätzlich von einem reduzierten Quellensteuersatz profitieren.

Bevorstehende Änderungen auf Mintos

In der neuen regulierten Form der Anlage in Schuldverschreibungen wird Mintos* als zugelassene Investmentgesellschaft im Rahmen von MiFID die Einkommensteuer in Ihrem Namen einbehalten. Sie können diesen Betrag dann bei Ihrer Steuererklärung* abziehen und müssen nur die Differenz (falls vorhanden) zwischen dem Steuerbetrag in Ihrem Wohnsitzland und dem von Mintos* einbehaltenen Betrag zahlen.

Nach den geltenden Steuervorschriften ist Mintos* verpflichtet, 20 % der Zinserträge einzubehalten. Sie können diesen Anteil jedoch reduzieren, indem Sie Mintos* eine Steuerinländerbescheinigung vorlegen. Sie können diese Bescheinigung durch Hochladen auf unser sicheres Online-Portal bereitstellen (wie Sie es auch mit anderen Dokumenten tun). Bitte beachten Sie die reduzierten Steuersätze.

Anwendbare reduzierte Quellensteuersätze in ausgewählten Ländern

Deutschland - 10%
Spanien - 10%
Tschechische Republik - 10%
Estland - 10%
Niederlande - 10%

Beispiel für den Steuereinbehalt

Angenommen, der für John geltende Steuersatz beträgt 25 % – früher hätte er diesen Betrag in voller Höhe an seine örtliche Steuerbehörde gezahlt. Wenn Mintos* jedoch bereits 10 % einbehalten hat, müsste er nach der neuen Regelung nur noch 15 % an die lokale Steuerbehörde abführen. Der Gesamtbetrag der gezahlten Steuer* wäre derselbe.

Die Quellensteuer wird automatisch von den Zinserträgen abgezogen, wenn diese auf Ihrem Mintos-Konto eingehen. Sie können die einbehaltene Steuer* als separaten Eintrag in Ihrem Kontoauszug sehen. Darüber hinaus wird der gesamte einbehaltene Betrag auf der Übersichtsseite angezeigt und ist in Ihrem Steuerbericht einsehbar.

Mintos stellt jedem Anleger auch Steuerbescheinigungen aus, die als Nachweis für die einbehaltene Steuer* dienen.

Ein niedrigerer Quellensteuersatz ist auf dem Weg

Im vergangenen Jahr hat Mintos* gemeinsam mit dem lokalen Verband der Finanzinstitute und anderen Interessengruppen mit den lokalen Behörden in Lettland an der Umsetzung einer Gesetzesänderung gearbeitet, die den Quellensteuersatz für alle in der EU und im EWR steuerlich ansässigen Personen auf 5 % senkt.

Ein Quellensteuersatz von 5 % ist deutlich niedriger als der Standard-Quellensteuersatz vieler EU-Länder. Von Steuerinländern in der EU und im EWR sollen keine zusätzlichen Dokumente oder Bescheinigungen verlangt werden, damit diese vom niedrigeren Satz profitieren können.

Wir gehen davon aus, dass diese Gesetzesänderung in den nächsten 2–3 Monaten in Kraft treten wird.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte, sodass wir Ihnen helfen können.

Sie können sich auch an der Diskussion in unserer Mintos* Community beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mintos-Team


Zur Interpretation/Auslegung gibt es diverse Meinungen/Diskussionen, die ihr u.a. in diesem Thread findet:
https://www.p2p-kredite.com/diskussion/mintos-notes-t7930,start,120.html

Da ich keine Steuerberartung anbieten kann und es ggf. auf den Einzelfall ankommt, wendet Euch bitte nicht an mich mit Fragen, sondern an einen Steuerberater.


_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
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