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Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfrage-  

 
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airlive



Anmeldedatum: 27.01.2019
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.01.2019, 19:48    Titel: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfrage- Antworten mit Zitat

Guten Abend liebe Forenbesucher.

Ich habe mich lange mit möglichen Anlageformen auseinandergesetzt.
Da sich logischerweise weder durch Fest-, noch Tagesgeld mein Geld vermehrt und Fons, sowie Aktien nichts für mich sind, habe ich vor langem festgestellt, dass ich mich sehr für p2p Kredite begeistern kann.

Da ich trotz dessen absolut neu auf diesem Gebiet unterwegs bin, hoffe ich auf ein wenig Verständnis und natürlich auf ausführliche Antworten Very Happy

Wie bereits erwähnt, wollte ich schon lange Mal Mintos* ausprobieren, nur leider sträubt es mich vor der verpflichtenden Steuererklärung.

Und genau hier beginnt meine Ahnungslosigkeit, ich habe bis zum heutigen Tage weder eine Steuererklärung* gemacht, noch irgendwie Lust eine zu machen.

Nun Frage ich mich, ist es überhaupt "nachvollziehbar", dass ich Kapitalerträge per P2P Kredite über eine im Ausland ansässige Firma erwirtschafte? Aber selbst wenn dies irgendwann rauskommen würde, und ich hätte keine Steuererklärung* vorgelegt, sind dann die "paar Euro Zinsen" Strafrechtlich (Steuerhinterziehung?) relevant?

Natürlich hätte ich vor ab dem nächsten Jahr, für dieses Jahr, dann eine Steuererklärung* abzugeben, grade in meinem Job kann ich mir sowas sowieso nicht erlauben. Ist es denn "einfach", den erwirtschafteten Kapitalertrag in der Steuererklärung* mit anzugeben?
Und lege ich dann einfach die einforderbare Steuerübersicht vom Portal Mintos* der Steuererklärung* bei?

Vielen Dank
MfG
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Doso



Anmeldedatum: 27.10.2017
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 27.01.2019, 19:58    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

Du musst bei sowas eine Steuererklärung* machen. Punkt. Bei allem anderen würdest du dich ggf. strafbar machen und das wollen wir doch nicht, oder?

Letztlich lese ich die Zahlen aus der Plattform ab bzw. vom Steuerbereicht der Plattform (z.B. Mintos) und tippe den Wert in den Steuer* Sparer von Lidl ein den ich mir Ende des Jahres dort für 5 Euro mitnehme. Sonstige Daten werden aus dem Vorjahr bzw. der vorausgefüllten Steuererklärung* vom Finanzamt übernommen bzw. eingetippt (Riester, Haushaltsnahe Dienstleitungen...). Dauert 2 Stunden pro Jahr.
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Matthias.R



Anmeldedatum: 07.04.2009
Beiträge: 374

BeitragVerfasst am: 27.01.2019, 22:46    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

https://passives-einkommen-mit-p2p.de/alternative-besteuerung-von-p2p-krediten/
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BeitragVerfasst am: 27.01.2019, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

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eugenkss



Anmeldedatum: 13.03.2017
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 27.01.2019, 22:51    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

Ausländische Kapitalerträge, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
So ist das Gesetz.

Tut man es nicht, dann ist es vermutlich Steuerhinterziehung, und zwar unabhängig vom Betrag. Kann sein, dass die Strafe nur in der Nachzahlung der Steuer* besteht. Aber man wäre dann wohl vorbestraft.
PS: Bin nur juristischer Laie.

Wie man es angibt?
Wie schon von Doso geschrieben: Steuerbericht runterladen und den Betrag in der Anlage KAP eintragen. Den Steuerbericht aufheben, und nur auf Nachfrage/Aufforderung vom Finanzamt einschicken.

Sprich, es ist wirklich einfach.
Vermutlich ist die Identitätsfeststellung bei Mintos* aufwendiger Wink
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stefans



Anmeldedatum: 27.05.2016
Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 28.01.2019, 06:26    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

wenn man sich die ganzen zahlen der arbeitstätigkeit vom steuerprogramm ausfüllen lässt ist es einfach.

kapitalerträge sind lediglich 1-2 zahlen im richtigen feld.
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fangri



Anmeldedatum: 31.07.2017
Beiträge: 418

BeitragVerfasst am: 28.01.2019, 18:21    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

Mir kam früher die Steuererklärung* auch wie eine schier unüberwindliche Mauer vor. Kann dich also gut verstehen, wenn du eine Aversion dagegen hast. Ich kann dir auf der anderen Seite aber sagen, dass sie den Schrecken verliert, wenn man sich mal nur ein wenig damit beschäftigt. Zu Beginn ist ein Steuerprogramm sicherlich hilfreich.
Inzwischen mache ich die Steuererklärung* für meine Frau und mich innerhalb von 45min - vorausgesetzt man hat alle Unterlagen zusammen.
Früher oder später wirst du dich ein erstes Mal einarbeiten müssen. Nur weil du diese 3h Aufwand um ein paar Jahre verschieben möchtest, würde ich nicht riskieren potentiell vorbestraft zu sein.
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airlive



Anmeldedatum: 27.01.2019
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.01.2019, 15:17    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für die Antworten, ihr habt schon recht.

Ich denke man muss sich nur einmal groß mit der Steuererklärung* befassen und dann geht das einfach von der Hand.

Mich würde aber was ganz anderes noch interessieren...

Ich habe ja in Deutschland einen Freibetrag von 801€ auf Kapitalerträge, diese 801€ inkludieren dann die ausländischen Einnahmen, korrekt ?

Also wenn ich bspw.:
10€ Zinsen über ein deutsches Tagesgeldkonto,
1€ Zinsen über ein weiteres Tagesgeldkonto bei einer anderen deutschen Bank erwirtschafte, habe ich logischerweise noch immer 790€ an Freibetrag, somit sind die Zinsen ganz "meins" und ich muss keine 25% davon abtreten.

Wenn jetzt noch, sagen wir 100€ Zinsen über Mintos* dazukommen, habe ich immernoch ein Freibetrag von 690€ und somit muss ich auch weiterhin nichts von den dann insgesamt 111€ ans Finanzamt überweisen? Die Frage kommt auf weil ich eben nicht weiß, ob die 801€ auch auf ausländisch (Mintos) erwirtschaftete Kapitalerträge gelten.

Vielen Dank schon einmal Smile
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17508

BeitragVerfasst am: 29.01.2019, 15:24    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

Ja, ist inkludiert
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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CLAM



Anmeldedatum: 13.08.2018
Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 29.01.2019, 20:57    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Ja, ist inkludiert


Bei verheirateten Paaren die sich zusammen veranlagen lassen sogar 1602€
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Elohim



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Beiträge: 2314
Wohnort: Milky Way

BeitragVerfasst am: 30.01.2019, 21:02    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

Matthias.R hat Folgendes geschrieben:
https://passives-einkommen-mit-p2p.de/alternative-besteuerung-von-p2p-krediten/


Der Artikel ist sehr interessant. Falls ich so verfahren würde, also nur die verfügbaren, auf mein Konto zurückgeflossenen Zinsen zu versteuern: Wäre nicht damit zu rechnen, dass das FA dies so nicht anerkennt / ich im Zweifel einen Rechtsstreit riskiere?
_________________
Γνῶθι σεαυτόν
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17508

BeitragVerfasst am: 30.01.2019, 21:06    Titel: Re: Mintos Kapitalsteuerertragsabführung leicht? -Anfängerfr Antworten mit Zitat

Diese Diskussion findet hier
https://www.p2p-kredite.com/diskussion/alternative-besteuerung-bei-p2p-t5594,highlight,alternative+besteuerung.html
statt
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