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Laufzeitverlängerung ab 1. September  
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Blue_Sky



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BeitragVerfasst am: 31.08.2010, 16:58    Titel: Laufzeitverlängerung ab 1. September Antworten mit Zitat

Heute habe ich von AM die Info bekommen, das Projekte, die am 14. Tag nicht voll finanziert sind, sich automatisch (kostenpflichtig) um 90 (in Worten: neunzig) Tage verlängern, falls der KN nicht entsprechend kündigt. Das hieße, wenn ich früh mein Gebot abgebe, kann es sein, dass das Geld über 3 Monate quasi gebunden ist. Ganz gleich ob das Projekt letzten Endes finanziert wird oder nicht.
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heidi



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Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 31.08.2010, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

So erstmal den Text:
Auxmoney hat Folgendes geschrieben:
Sehr ....

ab dem 01. September 2010 ändern wir die Laufzeit für Kreditprojekte.

Um die Finanzierungswahrscheinlichkeit Ihrer Projekte zu erhöhen, wird sich ein Projekt, das nicht innerhalb der ersten 14 Tage voll finanziert wurde, automatisch auf 90 Tage verlängern. Somit besteht bei Projekten, die am 14. Tag noch nicht voll finanziert wurden, weiterhin die Möglichkeit der Finanzierung, ohne dass die bisherigen Gebote automatisch verfallen!

Diese Verlängerung ist kostenpflichtig, kann aber jederzeit durch den Kreditsuchenden mit einer Frist von 5 Tagen gestoppt werden. Ein Projekt endet in der Verlängerung automatisch 5 Tage nachdem es voll finanziert wurde. Innerhalb dieser 5 Tage haben Anleger weiterhin die Möglichkeit, in das Projekt zu investieren und so den Zins zu senken.

Wird ein Projekt innerhalb der ersten 14 Tage finanziert, ändert sich nichts. Das Projekt läuft noch bis zum Ende des 14. Tages nach Freischaltung. In dieser Zeit kann der Zins durch weitere Anlegergebote noch sinken.

Diese Änderungen treten zusammen mit unseren neuen Nutzungsbedingungen am 01. September 2010 in Kraft. Die neuen Nutzungsbedingungen hängen dieser Email an. Sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein, können Sie schriftlich oder per Email innerhalb von sechs Wochen widersprechen.

Wir freuen uns, auch mit dieser Neuerung den Auxmoney* Kreditmarktplatz für Sie noch attraktiver gestalten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Auxmoney* GmbH


Das Problem was ich an der Sache sehe, ist dass die KN's das selbst kündigen müssen, was bestimmt einige vergessen und so Auxi nochmal absahnen kann. Die gesamten 90 Tage werden bestimmt teuer sein. Den Preis für die 90 Tage finde ich leider auch nicht. In den AGB's steht drin siehe "Anlage A". Bei Auxi geguckt, in Anlage A steht noch gar nix dazu drin.


Blue_Sky hat Folgendes geschrieben:
Heute habe ich von AM die Info bekommen, das Projekte, die am 14. Tag nicht voll finanziert sind, sich automatisch (kostenpflichtig) um 90 (in Worten: neunzig) Tage verlängern, falls der KN nicht entsprechend kündigt. Das hieße, wenn ich früh mein Gebot abgebe, kann es sein, dass das Geld über 3 Monate quasi gebunden ist. Ganz gleich ob das Projekt letzten Endes finanziert wird oder nicht.

Man muss doch erst das Geld überweisen wenn das Projekt beendet ist. Mit der Neuerung verschiebt sich die Beendigung aber das Geld kann doch solange auf ihrem Konto bleiben.


Zuletzt bearbeitet von heidi am 31.08.2010, 18:02, insgesamt einmal bearbeitet
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seabiscuit



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BeitragVerfasst am: 31.08.2010, 17:57    Titel: Re: Laufzeitverlängerung ab 1. September Antworten mit Zitat

Blue_Sky hat Folgendes geschrieben:
. Das hieße, wenn ich früh mein Gebot abgebe, kann es sein, dass das Geld über 3 Monate quasi gebunden ist. Ganz gleich ob das Projekt letzten Endes finanziert wird oder nicht.


Man nehme die AGB und lese: der Anleger kann jedes Gebot nach 14 Tagen löschen, wenn er will.
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BeitragVerfasst am: 31.08.2010, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

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Blue_Sky



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BeitragVerfasst am: 31.08.2010, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

@ heidi

Was ich meinte ist, dass wenn ich mir einen Maximal-Betrag X für AM gesetzt habe und mit dem Gebot auf solch ein Projekt biete, dass dann über 3 Monate läuft, kann ich in der Zeit nicht in andere Projekt investieren.
Natürlich ist das Geld noch nicht überwiesen, aber eben geblockt.
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Blue_Sky



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BeitragVerfasst am: 31.08.2010, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Habe es gefunden.

Zitat:
Im Fall der Verlängerung der Angebotsfrist (§ 7 (4) dieser Nutzungsbedingungen) können Anleger jedoch ein Gebot auf ein
Kreditprojekt 14 Tage nach Abgabe ihres Gebotes löschen, wenn sich unter Berücksichtigung ihres Gebotes noch nicht genügend Anleger gefunden haben, um das Kreditprojekt vollständig zu finanzieren.


Nun gut, ich kann 14 Tage nach Abgabe des Gebotes löschen, mit der Einschränkung, dass noch nicht genügend Anleger gefunden sind.
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heidi



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BeitragVerfasst am: 31.08.2010, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Blue_Sky hat Folgendes geschrieben:
@ heidi

Was ich meinte ist, dass wenn ich mir einen Maximal-Betrag X für AM gesetzt habe und mit dem Gebot auf solch ein Projekt biete, dass dann über 3 Monate läuft, kann ich in der Zeit nicht in andere Projekt investieren.
Natürlich ist das Geld noch nicht überwiesen, aber eben geblockt.

Jeep das stimmt natürlich.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 31.08.2010, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich lese die neuen AGB gerade. Die 5 Tage Frist läuft nicht wie ich es erwartet hätte ab dem 14. Tag sondern sie endet am 14. Tag (beginnt also schon am 9. Tag)

Zitat aus den neuen AGB:
Zitat:
Stoppt der Kreditsuchende sein Kreditprojekt durch den Stoppknopf am 12.
Kalendertag der 14-tägigen Angebotsfrist, verlängert sich die Angebotsfrist
unter Berücksichtigung der 5-tägigen Bearbeitungsfrist um 3 Tage. Das Kreditprojekt
endet damit am 17. Tag seiner Freischaltung. Für jeden dieser 3
Tage fällt das Fristverlängerungsentgelt an.

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Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 01.09.2010, 00:09, insgesamt einmal bearbeitet
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wo hast Du die neuen AGB denn gefunden? In der Mail war bei mir kein Link und auf der Seite ist noch die alte.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der Seite waren (eben) noch die alten. Hatte um 16:33 Uhr ein Email mit der Ankündigung der AGB-Änderung bekommen, da waren die neuen AGB als Attachment dran.

Den Text der Ankündigung hat Heidi ja oben schon gepostet.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ankündigung habe ich auch bekommen, da ist nur bei mir kein Attachment dran.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hat schon jemand die Gebührenhöhe die der Kreditnehmer für die Laufzeitverlängerung pro Tag bezahlt gefunden? Ich habe mich heute nochmal auf der Seite umgeschaut und es (bisher) nicht gefunden.
Unter Kosten steht es derziet (noch) nicht
http://www.auxmoney.com/help/costs.htm

EDIT: Wo wir gerade dabei sind, die auch ab heute wirksame Änderung der Gebühren der Anlegergebote ist da auch nicht drin

Mein Eindruck ist außerdem, dass es sich um eine relativ plötzlich eingeführte Änderung handelt. Denn neben den nicht von mir auffindbaren Kostenangaben wurden auch sonstige Informationen nicht aktualisiert.

Beispiel:
http://www.auxmoney.com/help/faq.php?View=8&ItemID=62

Dort steht unverändert:
Zitat:
Anleger können innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung Ihre Kreditprojektes Gebote abgeben.

Kein Wort über mögliche Laufzeitverlängerung.
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Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 01.09.2010, 11:14, insgesamt einmal bearbeitet
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

heidi hat Folgendes geschrieben:
. In den AGB's steht drin siehe "Anlage A". Bei Auxi geguckt, in Anlage A steht noch gar nix dazu drin.


heidi,

ist das ein aktueller Link zur Anlage A von Auxmoney* (noch so verlinkt?) oder hast Du den aus Deinen Bookmarks. Sieht für mich nicht mehr so aus als ob dass die korrekte Seite wäre, denn da sind noch nicht mal die Kosten für die Kfz-Wertermittlung drin.
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heidi



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BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Naja aktuell scheint er nicht zu sein. Aber das ist der Link zu "Anlage A" den Auxmoney* auf seiner Webseite hat (kein Bookmark). Einen anderen habe ich nicht gefunden. Der Link ist den AGB's von Auxmoney* ganz unten versteckt. Was anders habe ich nicht gefunden.
PS: Stand März 2008, ich glaube Auxi weis gar nicht das sie noch ne AGB auf ihrer webseite verlinkt haben. Die wurde ja schon ewig nicht mehr aktualisiert.
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Claus Lehmann
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Beiträge: 17551

BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,

ich hab mal den Support angeschrieben und gefragt wie hoch die Gebühren für die Fristverlängerung sind.
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heidi



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BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hier der Auszug aus den AGB's:
Auxi hat Folgendes geschrieben:
(4) Verlängerung der Angebotsfrist / Fristverlängerungsentgelt
1. Finden sich bei Ablauf der Angebotsfrist (d.h. am Ende des 14. Kalendertages
der Freischaltung eines Kreditprojektes) nicht genügend Angebote von Anlegern,
um ein Kreditprojekt vollständig zu finanzieren, verlängert sich die Angebotsfrist
zur Erhöhung der Finanzierungschancen des Kreditprojektes automatisch
auf maximal 90 Tage (nachfolgend: „verlängerte Angebotsfrist“).
2. Kreditsuchende haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Verlängerung der Angebotsfrist
unter Einhaltung einer Bearbeitungsfrist unsererseits von 5 Tagen nach
Zugang einer entsprechenden Erklärung des Kreditsuchenden zu stoppen und das
Kreditprojekt zu löschen. Hierzu müssen sie uns lediglich durch das Anklicken des
hierfür auf dem Portal in ihrem persönlichen Nutzerbereich „Mein auxmoney“ unter
dem jeweiligen Kreditprojekt vorgehaltenen „Stoppknopfes“ oder in Schriftform
und/oder Textform eine Stoppmitteilung übermitteln.
3. Ohne die Übermittlung einer Stoppmitteilung enden Kreditprojekte in dem unter
dieser Ziff. (4) Abs. 1 der Nutzungsbedingungen geschilderten Fall der verlängerten
Angebotsfrist automatisch 5 Tage, nachdem sich genügend Angebote von Anlegern
zur vollständigen Finanzierung eines Kreditprojektes gefunden haben oder, wenn dies
nicht der Fall ist, mit Ablauf des 90. Kalendertages nach der Freischaltung des
Kreditprojektes.
4. Für jeden Tag, den ein Kreditprojekt über die ursprüngliche Angebotsfrist von
14 Tagen hinaus im Portal freigeschaltet ist (d.h. für die Kalendertage 15 bis
maximal 90) fällt neben dem Freischaltungsentgelt zusätzlich das in der Anlage
A dieser Nutzungsbedingungen genannte Fristverlängerungsentgelt mit der dort
aufgeführten Fälligkeit an.


Auxi hat Folgendes geschrieben:
Hier einige Beispiele:
- Stoppt der Kreditsuchende sein Kreditprojekt durch den Stoppknopf zwischen
dem 1. und dem 9. Kalendertag der 14-tägigen Angebotsfrist, wird die Angebotsfrist
nicht verlängert. Das Kreditprojekt endet – unabhängig davon, ob
vollständig finanziert oder nicht – in jedem Fall mit Ablauf des 14. Kalendertages
seiner Freischaltung. Ein Fristverlängerungsentgelt fällt nicht an.
- Stoppt der Kreditsuchende sein Kreditprojekt durch den Stoppknopf am 12.
Kalendertag der 14-tägigen Angebotsfrist, verlängert sich die Angebotsfrist
unter Berücksichtigung der 5-tägigen Bearbeitungsfrist um 3 Tage. Das Kreditprojekt
endet damit am 17. Tag seiner Freischaltung. Für jeden dieser 3
Tage fällt das Fristverlängerungsentgelt an.
- Finden sich am 35. Tag der Freischaltung eines Kreditprojektes genügend
Angebote von Anlegern zur vollständigen Finanzierung eines Kreditprojektes,
endet die verlängerte Angebotsfrist unter Berücksichtigung der 5-tägigen Bearbeitungsfrist
automatisch am 40. Kalendertag der Freischaltung des Kreditprojektes.
Die Angebotsfrist hat sich in diesem Fall um 26 Kalendertage verlängert,
so das für jeden der 26 Tage das Fristverlängerungsentgelt anfällt.
- Finden sich bis zum 90. Kalendertag der Freischaltung eines Kreditprojektes
nicht genügend Angebote von Anlegern zur vollständigen Finanzierung eines
Seite 7
Kreditprojektes, endet die verlängerte Angebotsfrist automatisch mit Ablauf
dieses Tages. In diesem Fall fällt das Verlängerungsentgelt für 76 Tage an.


Zuletzt bearbeitet von heidi am 01.09.2010, 11:12, insgesamt einmal bearbeitet
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