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Kredit und Sparerpauschbetrag  

 
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supadam



Anmeldedatum: 02.01.2011
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 14:45    Titel: Kredit und Sparerpauschbetrag Antworten mit Zitat

Hallo liebe Community,

trotz gründlicher Recherche im Forum habe ich zwar ein paar Threads gefundne, aber keinen der eine Antwort auf meine Frage liefert, deshalb eröffne ich mal das Thema falls es noch jemanden interessiert.

Als Neuling im Kreditgeschäft stellt sich mir folgende Frage:

Kann ich meinen Sparerpauschbetrag auf die Zinseinnahmen meines angelegten Geldes anwenden? Bei Aktiengeschäften oder Sparkonten ist das ja kein Problem, ich schicke jeweils am Jahresanfang den Freistellungsauftrag und die Sache ist vom Tisch. Dies ist aber bei AM nicht möglich, ich muss die Zinsen in der Steuererklärung angeben wo dann wohl die Abgeltungssteuer abgezogen wird.

Vielleicht hat es ja jemand von euch schon einmal eingereicht und kennt das Procedere, denn im Moment weiss ich nicht wie ich den Freibetrag auf den Zinsertrag der Kreditprojekte anwenden könnte, oder macht das Finanzamt das etwa automatisch? Das wäre ja sehr nett vom Amt, aber ich kann mir kaum vorstellen das die einen freiwillig auf Steuerersparnis aufmerksam machen.

Und meines Wissens muss der Freistellungsantrag persönlich unterschrieben beim Bankinstitut vorliegen um geltend gemacht werden zu können, was ja bei z.B. bei AM nicht möglich ist. Kann ich also diese Zinseinnahmen nicht mit dem Sparerpauschbetrag verrechnen?

Für eure Antworten/Kommentare vielen Dank!
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mgutt



Anmeldedatum: 14.12.2010
Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe hier:
https://www.p2p-kredite.com/diskussion/viewtopic,p,1456.html#1456

Ansonsten noch hier:
https://www.capital.de/steuern-recht/:Steuererklaerung--Schritt-fuer-Schritt-durch-die-Anlage-KAP/100028896.html?p=7
Zitat:
Sparerpauschbetrag
In Zeile 14 müssen Anleger angeben, in welcher Höhe die kontoführende Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse den Pauschbetrag bereits bei den über die Anlage KAP deklarierten Erträgen berücksichtigt hat. Sind auf der Anlage KAP nicht alle Erträge aufgeführt - etwa weil das Finanzamt nur den Steuerabzug für spezielle Geldanlagen überprüfen soll -, müssen Anleger in Zeile 14a angeben, in welcher Höhe der Sparerpauschbetrag bereits für die nicht offenbarten Kapitalanlagen aufgezehrt wurde. Anleger dürfen gespannt sein, inwieweit die Finanzämter hier nachfassen. Wer die Zeile 14a nicht korrekt ausfüllt, erhält den Pauschbetrag unter Umständen doppelt. Doch Vorsicht: Die Behörden sind technisch in der Lage, durch Kontoabfragen eine Doppelgewährung der Freibeträge zu checken und den Fehler zu offenbaren.


supadam hat Folgendes geschrieben:
Bei Aktiengeschäften oder Sparkonten ist das ja kein Problem, ich schicke jeweils am Jahresanfang den Freistellungsauftrag und die Sache ist vom Tisch.


Jeweils? Ich hoffe Du erteilst nicht beiden den vollen Betrag Wink
_________________
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supadam



Anmeldedatum: 02.01.2011
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Naaa, natürlich ist das alles ordnungsgemäß aufgeteilt Very Happy

Danke für den zweiten Link, ich denke das ich es nun verstanden habe.

Im Klartext handelt es sich bei den Kredit-Zinseinnahmen um nicht in der Anlage KAP aufgeführte Erträge. Habe ich also z.B. bei meiner Bank einen Freistellungsauftrag von 101 Euro, gebe ich diesen Betrag in Anlage KAP an.

Für die Erträge aus den Kreditprojekten gilt also: Gelten als nicht offenbarte Kapitalanlagen und werden in Anlage 14a angegeben. Das Finanzamt berücksichtigt dann den verbeleibenden Sparerpauschbetrag (700 Euro in diesem Fall) in der Versteuerung der Gewinne automatisch, richtig?

Vielleicht ist das ja für andere Neulinge nützliches Wissen.

Für die Antwort besten Dank!
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