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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 14.02.2018, 09:49 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Wie oben schon mal beschrieben lassen sich Kredite, deren Zinszahlung 14 Tage überfällig ist, kündigen. Ich habe derzeit 2 Kredite mit 1 Woche Zins-Zahlungsrückstand.
Mit meinem Versuch hier mehr Leute dazu anzuregen, Kredite zu kündigen beabsichtige ich mehrere Ziele:
- Verbesserung des Kommunikationsverhaltens von Eg, denn gekündigte Kredite verursachen eine Menge Arbeit bei Eg
- Motivation für Eg mehr Druck auf die Schuldner auszuüben
- Testen des Geschäftsmodells von Eg
Sollte Eg bei Kündigung eines Kredites gut reagieren, wäre es auch eine gute Werbung für Eg selbst und ihr Geschäftsmodell, denn aktuell suchen sie ja ziemlich krampfhaft nach neuen Investoren.
Ich finde auch die einschlägige Finanzbloggerszene, die mittlerweile gutes Geld mit Provisionen verdient, könnte kritischer sein und sich nicht nur mit Formalien wie zB Renditeberechnungen, Funktionieren von AIs und ähnlichen technischen Formalien beschäftigen. Nicht gezahlte Zinsen sind kein Kavaliersdelikt. Es geht in diesem Stadium immer noch um den Nachweis, ob das Geschäftsmodell mit besicherten p2p Krediten funktioniert.
11% sind kein Free Lunch für Investoren. Es ist unsere Aktivität gefordert!
Viele Grüße Schneeball |
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buttchopf23
Anmeldedatum: 04.04.2016 Beiträge: 2935
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Verfasst am: 14.02.2018, 10:35 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Ich kanns mir nicht vorstellen, dass es möglich ist aus den Krediten auszusteigen. Wenn das möglich wäre, dann würde ich von free lunch sprechen. Ich kanns aber gerne Versuchen, denn ich habe einen Kredit, welcher die Kriterien erfüllt. Es geht mir dabei aber nur um die Reaktion. Ich würde nicht kündigen, auch wenn ich könnte. Ich habe mich für das Investment entschieden, dann trage auch ich die Konsequenzen, positiv wie negativ.
Das EG* in der Kommunikation Defizite hat ist unbestritten. Ich glaube aber, dass die im Kämmerchen viel aktiver sind als es scheint. _________________ Mein p2p Blog: www.p2phero.blog |
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10731 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 14.02.2018, 10:44 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Ehrlich gesagt Regen mich 2 Wochen Zahlungsrückstand noch nicht auf.
Ich habe Mal bei Auxmoney* Gebote storniert und bin rausgeflogen.Das war auch gut so (für mich).
Beim p2p muss man mit Verzögerungen rechnen. Bislang hat das EG* aus meiner Sicht zwar nicht sehr öffentlich aber effektiv gehandhabt und fùr die Zeit wurde Zins bezahlt. Kein Vergleich zu jedweder deutscher Plattform.
Probiere das gerne Mal aus mit der Kùndigung. Wenn das alle machen sprengt das aber in der Tat ganz schnell das Geschäftsmodell.
Was deine Bemerkungen mit Provisionen angeht: das ist bei mir im Monat im unteren einstelligen Bereich und dafür lasse ich mich ganz sich nicht kaufen. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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Werbeunterbrechung / Werbung P2P Legende
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Verfasst am: 14.02.2018, 10:44 Titel: |
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buttchopf23
Anmeldedatum: 04.04.2016 Beiträge: 2935
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Verfasst am: 14.02.2018, 11:57 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Ich habe eine Anfrage gestartet. Nachdem ich den Vertrag nochmals gelesen habe, glaube ich nicht, dass dieses Recht bei einem laufenden Kredit besteht. Aber sicher bin ich nicht. _________________ Mein p2p Blog: www.p2phero.blog |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 14.02.2018, 12:45 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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buttchopf23 hat Folgendes geschrieben: | Ich habe mich für das Investment entschieden, dann trage auch ich die Konsequenzen, positiv wie negativ.
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Erstmal Danke für den Versuch einen Kredit zu kündigen. Worauf sollte sich die Passage in den AGB sonst beziehen, wenn nicht auf einen laufenden Vertrag mit regelmäßigen Zinszahlungen?
Ich sehe keinen Grund, warum nur ich als Investor negative Konsequenzen tragen soll. Eg hat die Spielregeln gemacht und dazu gehört die Kündigungsmöglichkeit bei Zinszahlungsverzug von mehr als 14 Tagen. Auch diese Regel ist Teil des Investments. Wenn das bei Eg Mehrarbeit verursacht, müssen sie das ebend in die Kalkulation ihrer Gebühren (die wir im übrigen nicht kennen) einberechnen. Das muss nun wirklich nicht MEINE Sorge sein.
Viele Grüße
Schneeball |
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buttchopf23
Anmeldedatum: 04.04.2016 Beiträge: 2935
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Verfasst am: 14.02.2018, 13:04 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Ich bin gespannt auf die Antwort. Bin unterwegs, fasse mich deshalb kurz.
Die Preise findest du hier: https://estateguru.co/about/price _________________ Mein p2p Blog: www.p2phero.blog |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 14.02.2018, 23:04 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Danke für die Info.
Welchen Sinn macht dann Ziff. 14.4. ?
"The lender can cancel the loan contract extraordinarily in cases provided for in law or if at least one of the following circumstance or event has occurred: ..."
Hier ist eine Ausnahme von Ziff 21 benannt, bei der der Gläubiger aktiv werden kann. Er kann Eg beauftragen in seinem Namen tätig zu werden einen Vertrag in Verzug zu kündigen. Dies steht nicht im Widerspruch zu Ziff 21 der AGB oder 12.4. der user terms in denen formuliert ist, dass der Gläubiger alle Vollmachten zum Abschluss des Vertrages usw. an Eg überträgt. Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen mir und Eg und da ich der Lender bin, kann ich auch kündigen.
Hattest du nur gefragt, ob du kündigen kannst oder hast du den Vertrag gekündigt? Denn die Antwort "Very generally speaking..." klingt irgendwie unspezifisch.
Viele Grüße
Schneeball |
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Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
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Verfasst am: 15.02.2018, 10:26 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Schneeball hat Folgendes geschrieben: | Welchen Sinn macht dann Ziff. 14.4. ?
"The lender can cancel the loan contract extraordinarily in cases provided for in law or if at least one of the following circumstance or event has occurred: ..."
Hier ist eine Ausnahme von Ziff 21 benannt, bei der der Gläubiger aktiv werden kann.
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Wie kommst du darauf, dass das eine Ausnahme von Ziff. 21 sein soll? Ich finde die Sache nach der Antwort an Buttchopf ziemlich eindeutig:
- EstateGuru handelt stellvertretend für die Investoren und Ziff. 14.4. gibt somit EstateGuru das Recht den Kreditvertrag unter bestimmten Bedingungen zu kündigen, was den Rechtsweg in diesen Fällen vermutlich deutlich verschlanken kann und damit Kosten und Zeit für die Eintreibung der Schulden spart. |
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Andreas.
Anmeldedatum: 03.01.2018 Beiträge: 30
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Verfasst am: 15.02.2018, 17:39 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Schneeball hat Folgendes geschrieben: |
Mit meinem Versuch hier mehr Leute dazu anzuregen, Kredite zu kündigen beabsichtige ich mehrere Ziele:
- Verbesserung des Kommunikationsverhaltens von Eg, denn gekündigte Kredite verursachen eine Menge Arbeit bei Eg
- Motivation für Eg mehr Druck auf die Schuldner auszuüben
- Testen des Geschäftsmodells von Eg
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Damit schadest du nur uns Estateguru-Anlegern. Die müssten zusätzliches Personal einstellen, Kosten wachsen und ehe man sichs versieht kommuniziert der Insolvenzverwalter den Stand unserer Kredite.
Was meinst du denn was Estateguru* für endlose Einnahmequellen hat um in jeder Situation alle Stakeholder perfekt zu bedienen? Ich habe diese Einnahmen lieber investiert in eine ordentliche Kreditprüfung und nicht in einen Marketing-Communication Nonsense-Guy.
Geh weg und schädige nicht ein Unternehmen das tadellos läuft. Zieh dein Geld ab wenns dir nicht passt. Die kleinen Schönheitsfehler bei >10% Rendite sollte man als Anleger schon verkraften können.
Woanders gibt es 12%+ Buyback! |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 16.02.2018, 12:43 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Zedandi hat Folgendes geschrieben: | Wie kommst du darauf, dass das eine Ausnahme von Ziff. 21 sein soll? |
Ganz einfach. Weil es in den AGB so steht: The lender can cancel... |
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Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
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Verfasst am: 16.02.2018, 12:51 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Schneeball hat Folgendes geschrieben: | Zedandi hat Folgendes geschrieben: | Wie kommst du darauf, dass das eine Ausnahme von Ziff. 21 sein soll? |
Ganz einfach. Weil es in den AGB so steht: The lender can cancel... |
Und was genau verstehst du denn unter 21.1? Finde diese Formulierung ziemlich eindeutig, die Befugnisse des "Lenders" werden von EstateGuru ausgeübt:
21.1. The lender and the borrower have agreed that the portal operator (or any legal successor of the portal operator from time to time) administrates the loan and the portal operator acts as a representative of the lender and the borrower in the relations between the lender and the borrower notwithstanding any potential conflict of interests. The authorization hereby given to the portal operator is irrevocable. |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 16.02.2018, 12:57 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Andreas. hat Folgendes geschrieben: |
Damit schadest du nur uns Estateguru-Anlegern. Die müssten zusätzliches Personal einstellen, Kosten wachsen und ehe man sichs versieht kommuniziert der Insolvenzverwalter den Stand unserer Kredite.
Was meinst du denn was Estateguru* für endlose Einnahmequellen hat um in jeder Situation alle Stakeholder perfekt zu bedienen?
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Wenn du meinst eine Firma geht wegen 20-30 Kündigungsmails gleich in die Insolvenz, hast du wohl keine hohe Meinung von Eg.
Übrigens sie verdienen auch an der Verwertung der Kredite 5% + weitere Gebühren für Mahnschreiben.
Eine Kündigung eines Vertrages durch mich, dürfte auch nicht dazu führen, dass der Gläubiger zahlt, sondern es müsste dann die Zwangsversteigerung eröffnet werden. Je früher desto besser für Anleger und zusätzlich 5% für Eg.
Was hat Eg bislang unternommen, um überfällige (mehr als 14 Tage) Zinszahlungen einzutreiben?
Viele Grüße Schneeball |
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Schneeball
Anmeldedatum: 03.10.2017 Beiträge: 266
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Verfasst am: 16.02.2018, 13:09 Titel: Re: Estateguru Erfahrungen (Estateguru) |
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Zedandi hat Folgendes geschrieben: |
Und was genau verstehst du denn unter 21.1? Finde diese Formulierung ziemlich eindeutig, die Befugnisse des "Lenders" werden von EstateGuru ausgeübt |
Darunter verstehe ich, dass ich meine Kündigung an Eg richte und nicht direkt an den Schuldner. |
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buttchopf23
Anmeldedatum: 04.04.2016 Beiträge: 2935
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Verfasst am: 16.02.2018, 13:32 Titel: Re: Können Anleger bei Verzug kündigen? (Estateguru) |
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Du lässt dich aber durch EG* vertreten, also kannst du nix machen. _________________ Mein p2p Blog: www.p2phero.blog |
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10731 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 16.02.2018, 17:43 Titel: Re: Können Anleger bei Verzug kündigen? (Estateguru) |
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Warum fragst du nicht einfach konkret bei eg nach der Bedeutung des Paragrafen nach? Da erhältst du sicher eine verbindlichere Auskunft als hier.
@Schneeball _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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