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Gebührenrechnungen mit falscher Umsatzsteuer - 19% statt 16%  

 
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fleiberlin



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BeitragVerfasst am: 13.01.2021, 12:57    Titel: Gebührenrechnungen mit falscher Umsatzsteuer - 19% statt 16% Antworten mit Zitat

Bei Durchsicht der 2020er Gebührenrechnungen habe ich festgestellt, dass von Juli bis Dezember eine Umsatzsteuer von 19% statt 16% berechnet wurde. Shocked Shocked

Die gesetzliche Senkung der Umsatzsteuer in diesem Zeitraum von 19% auf 16% galt doch aber auch für Auxmoney* - oder habe ich da was verpasst ... ?? Cool Cool
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fleiberlin



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BeitragVerfasst am: 13.01.2021, 13:59    Titel: Re: Gebührenrechnungen mit falscher Umsatzsteuer - 19% statt Antworten mit Zitat

Habe Auxmoney* deswegen gerade kontaktiert. Rolling Eyes Rolling Eyes
Die Rückmeldung poste ich hier, falls ich eine bekomme.
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fleiberlin



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BeitragVerfasst am: 13.01.2021, 15:00    Titel: Re: Gebührenrechnungen mit falscher Umsatzsteuer - 19% statt Antworten mit Zitat

Folgendes Statement zu dieser Frage ist von Auxmoney* gerade eingetroffen:

"Unsere Leistung bezieht sich auf den sog. „Servicing Contract“. Die zu zahlende „Servicingfee bzw. Anlegergebühr“ beträgt 1 % des von Ihnen nach dem Forderungskaufvertrag für die Teilforderung an die kreditgebende Bank (swk) als Verkäuferin der Darlehensforderung zu zahlendem Kaufpreis. Unsere Leistungen finden Sie im Servicing Contract gem. §§ 4 ff.. Somit stellt die Anlegergebühr eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG da.

Sonstige Leistungen gelten im Zeitpunkt ihrer Vollendung als ausgeführt. Die Vertragslaufzeit ist gem. § 11 in Ihrem „Servicing Contract“ definiert. Der Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit bzw. solange, wie die vertragsgegenständliche Teilforderung des Auftragsgebers besteht. Der Zeitpunkt der Umsatzsteuer bzw. der anwendbare Steuersatz bestimmt sich somit nach der Kreditnehmervertragslaufzeit. In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuer für sonstige Leistungen, die bis zum 30.06.2020 ausgeführt worden sind, mit einem Steuersatz von 19%/7%. Für sonstige Leistungen, die in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020 ausgeführt werden, gilt der Steuersatz von 16%/5%.

Bitte beachten Sie, dass der Auszahlungszeitpunkt bzw. die Ausstellung der Rechnung relevant für den Voranmeldungszeitraum sind, aber nicht für den anwendbaren Steuersatz."
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Kalanndok



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BeitragVerfasst am: 13.01.2021, 16:02    Titel: Re: Gebührenrechnungen mit falscher Umsatzsteuer - 19% statt Antworten mit Zitat

Heisst im Umkehrschluß aber auch, dass wenn die "Leistungserbringung" das Ende des Service-Contracts ist, dass Gebührenrechnungen zu Krediten, die im Zeitraum der Senkung fertiggeworden sind (egal durch welche Maßnahme) rückwirkend zu korrigieren sind.

Zum Beispiel für den Kredit, für den im Juli 2013 die 0,25 EUR Servicingfee gezahlt wurden und bei dem im Juli 2020 die letzte Rate bezahlt wurde, ist die Service-Rechnung zu korrigieren auf 16% oder habe ich da einen Denkfehler?

Ich denke ich habe da den ein oder anderen Kredit, dessen Zahlungszeitpunkt bei 19% war und dessen Ausführungszeitpunkt bei 16% war. Falls ich da keine Rechnungskorrektur bekomme...melden wir das dem Finanzamt? Smile
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