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FMA verbietet private Kreditplattform in Österreich  

 
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linus111



Anmeldedatum: 07.11.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 14:00    Titel: FMA verbietet private Kreditplattform in Österreich Antworten mit Zitat

Hallo, kurze Info an alle. Die FMA (Bankaufsicht in Österreich) hat die im Oktober gegründete Kreditplatform in Österreich verboten. Schau wir mal wie es in Deutschland weiter geht (Smava und Auxmoney). Wird sicher auch noch ein Thema... Oder weiss einer wie die Sache in Deutschland von den Aufsichtsbehörden gesehen wird...

Link:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/531337/index.do?_vl_backlink=/home/wirtschaft/index.do

Ciao Linus
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Matthias.R



Anmeldedatum: 07.04.2009
Beiträge: 374

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Deutschland ist nicht Österreich.
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linus111



Anmeldedatum: 07.11.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

gut festgestellt, hätte ich fast übersehen Smile. Die Auslegungen und Gesetze sind jedoch sehr ähnlich sind und Österreich gehört zur EU. Die Bankenaufsicht ist zwar regional allerdings versuchen sich die Behörden sehr eng abzustimmen. Hat ja in der Vergangenheit nicht so gut geklappt Sad. Also Kausalzusammenhängen dürften schon bestehen...
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BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

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abacus



Anmeldedatum: 01.12.2009
Beiträge: 300

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

der grund - fehlende banklizenz - trifft bei Smava* und Auxmoney* nicht zu.
deshalb kooperieren die beiden ja mit biw bzw. swk.

banklesslife war in meinen augen auch keine kreditplattform sondern eher ein schneeballabzockesystem. ein paar details kannst du hier nachlesen
https://www.smava.de/jforum/posts/list/1219.page

gruß christian
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falke



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Beiträge: 110
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das handelt sich in Österreich um einen Verein - so lese ich das.
Auxmoney ist eine GmbH, es dürfte daher etwas schwieriger sein inen das geschäft zu verbieten. Weiterhin arbeitet Auxmoney* mit einer Bank zusammen. Das Ziel der beiden Plattformen P2P-Kredite ist zwar der selbe, die rechtliche Form aber sehr verschieden. Glaube also nicht das man es vergleichen kann.

Trotzdem interessant was Wikipedia schreibt

https://de.wikipedia.org/wiki/Peer-to-Peer-Kredit


Falke
_________________
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linus111



Anmeldedatum: 07.11.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

sehr interessant. Dann haben Auxmoney* und Smava* eher ihre "Hausaufgaben" gemacht und die richtige Konstruktion gewählt. Werde mal eure Links lesen. Danke! Trotzdem habe ich glaube ich schon gehört, dass es auch für Auxmoney* und Smava* das Geschäft ein deutlicher Graubereich ist. Ob AG, Gmbh oder Verein ist der Aufsicht glaube ich egal, aber da bei Aux und Smava* ein Bank eingeschaltet ist, kann die Aufsicht anscheinend umgangen werden... Ciao Linus111
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linus111



Anmeldedatum: 07.11.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, ich habe gerade den Link von wiki gelesen, anbei der interessante Auszug:

-------------

Rechtslage in Deutschland

Inwieweit der Betrieb einer Internet-Plattform zur Vermittlung von Peer-to-Peer-Krediten einer Genehmigungspflicht (§ 32 KWG) durch die BAFIN unterliegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab. Da nach Auskunft der BAFIN an den Spiegel jeder einzelne Gläubiger, der sein Geld „gewerbsmäßig” verleiht, erlaubnispflichtig ist, kann Benutzern, die wiederholt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Kredite anbiete[n] eine Erlaubnispflicht erwachsen, [d]er Plattformbetreiber wäre also indirekt in unerlaubte Geschäfte eingebunden und müsste sich auf entsprechende Konsequenzen gefasst machen[3].
-----------------

Meine Frage: Ab wann sieht die Aufsicht das Geschäft als "gewerbsmäßig". Wiederholt wäre auch schon einmal im Monat und Absicht Gewinn zu machen hat fast jeder Anleger. Welche Konsequenzen hätte dies auf die Anleger? Die Gewinne gebe ich ja eh schon in der Steuererklärung an und werden mit 25% besteuert oder vielleicht gewerbemäßig dann zum individuellen Steuersatz?? Ciao Linus111
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abacus



Anmeldedatum: 01.12.2009
Beiträge: 300

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

zumindest bei Smava* hat die bafin das modell - bis jetzt - abgesegnet.
de jure vergibst du als anleger keinen kredit.

gedanklich musst du dir das etwa so vorstellen.

kn hat ein projekt über 5000,-
die biw-bank ( bei Smava* ) eröffnet einen geschlossenen fonds über 5000,-
der kg kauft einen anteilsschein über xx € an dem fonds.
biw vergibt kredit wenn genug geld im fonds ist.
der fonds finanziert den kreditbetrag.
der kg ist nur anteilhaber

das ist jetzt rechtlich nicht genau so , aber es entspricht dem prinzip wie die kg aus der gewerbepflicht rausgenommen werden.

gruß christian
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5207

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

linus111 hat Folgendes geschrieben:

Meine Frage: Ab wann sieht die Aufsicht das Geschäft als "gewerbsmäßig". Wiederholt wäre auch schon einmal im Monat und Absicht Gewinn zu machen hat fast jeder Anleger.

Nach Auskunft der BaFin sobald Du das mehr als ein mal machst, also ab dem zweiten Kredit
Zitat:

Welche Konsequenzen hätte dies auf die Anleger?

Schlimmstenfalls Knast.

Ist aber nicht relevant. Wie hier schon von ein paar Leuten geschrieben, bist Du auf Auxmoney* oder Smava* kein Kreditgeber sondern lediglich ein Käufer von Forderungen von der bank. Das könnte lediglich unerlaubtes Factoring sein, aber da sind die Grenzen und Sanktionen anders.
Kreditgeber sind jeweils die Banken, Smava* und Auxmoney* sind lediglich Betreiber einer Online-Plattform im Auftrag dieser Banken.

Auxmoney kann ich nicht beurteilen, aber das smava-Modell ist von der BaFin m indestens wohlwollend geduldet, offiziell sanktionieren können die sowas nicht, denn es fällt bei dem Modell ja gerade nicht unter deren Regulierungskompetenz, alles was darunter fällt, verbieten sie vermutlich.

Man sollte auch noch sagen, dass die strikte Rechtsauffassung der BaFin debattierbar ist, aber ich nehme nicht an, dass irgend eine Plattform es da auf eine Klage ankommen lassen wird.

Weiß übrigens jemand, was aus elolly geworden ist? Claus?
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geritg1980



Anmeldedatum: 31.12.2009
Beiträge: 524

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Weiß übrigens jemand, was aus elolly geworden ist? Claus?



http://elollii.com/
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17507

BeitragVerfasst am: 07.01.2010, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:


Weiß übrigens jemand, was aus elolly geworden ist? Claus?


Jörg,

elolly hatte erst den Firmensitz in die Schweiz verlegt, dort gab es dann auch schlechte Nachrichten.
Kann mich nicht mehr genau erinnern, meine aber die Firma war erloschen oder so was.
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Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
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Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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