P2P Kredite
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
P2P Kredite Anbieter Vergleich
Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern)  
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Plattformunabhängig
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
stefans



Anmeldedatum: 27.05.2016
Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 25.11.2018, 16:03    Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse Antworten mit Zitat

in der neuen finanztest ist ein artikel zu privatkrediten.
z.b. "Neue Rechtsprechung: Bei geplatztem Kredit springt das Finanzamt ein"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bandit55555



Anmeldedatum: 30.07.2011
Beiträge: 2463
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 25.11.2018, 22:26    Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse Antworten mit Zitat

stefans hat Folgendes geschrieben:
in der neuen finanztest ist ein artikel zu privatkrediten.
z.b. "Neue Rechtsprechung: Bei geplatztem Kredit springt das Finanzamt ein"


Danke für den Hinweis.

"Seit September 2017 sind zudem ausländische Part­nerbanken der Kreditportale verpflichtet, Zins­erträge deutscher Anleger digital zu melden. Der Informations­austausch erfolgt mitt­lerweile mit über hundert Staaten rund um den Globus."

"Insolvenz reicht nicht. In seinem Urteil hat der Bundes­finanzhof allerdings klar­gestellt, dass die Verlust­verrechnung erst möglich ist, wenn der endgültige Zahlungs­ausfall des Schuldners definitiv fest­steht. Wann das der Fall ist, ließen die Richter offen. Die Eröff­nung eines Insolvenz­verfahrens alleine soll dafür ausdrück­lich noch nicht ausreichen, da noch eine kleine Rück­zahlung erfolgen kann. Ist der Schuldner dagegen tatsäch­lich zahlungs­unfähig und lehnt das Gericht die Eröff­nung eines Insolvenz­verfahrens mangels Masse von vorn­herein ab, stehen die Chancen auf eine Verlust­verrechnung gut. Kredit­geber sollten alle Unterlagen aufheben und erfolg­los gebliebene Zahlungs­aufforderungen anhand von Mahn­schreiben nach­weisen."

"Verlust abrechnen. Betroffene Anleger machen ihre Anlage­verluste daher konsequent in der Steuererklärung* geltend und verweisen auf die neue Recht­sprechung des Bundes­finanzhofs. Lehnt das Finanz­amt die Verlust­verrechnung ab, weil es meint, der Darlehens­ausfall steht noch gar nicht fest, wieder­holen sie die Verlust­verrechnung einfach in jeder weiteren Steuererklärung. Spätestens nach Abschluss eines Insolvenz­verfahrens ohne Rück­zahlung für die Gläubiger muss das Finanz­amt die Segel streichen und die Verlust­verrechnung akzeptieren. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass so wenigs­tens ein Teil des verlorenen Geldes in Form einer Steuerrück­zahlung zurück­fließt."

Quelle: https://www.test.de/Privatkredite-Privates-Darlehen-das-sind-die-steuerlichen-Regeln-5399201-0/
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Destiny



Anmeldedatum: 16.05.2017
Beiträge: 607

BeitragVerfasst am: 26.11.2018, 03:09    Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:
Spätestens nach Abschluss eines Insolvenz­verfahrens ohne Rück­zahlung für die Gläubiger muss das Finanz­amt die Segel streichen und die Verlust­verrechnung akzeptieren.

Macht es nicht mehr Sinn einfach das abzuwarten?

Interessant fand ich auch:
Zitat:
Sie [die Verluste] lassen sich nach dem Urteil mit anderen Kapital­einkünften wie Zins­einnahmen, Dividenden und realisierten Kurs­gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fonds­anteilen verrechnen.

Die Verluste lassen sich also auch mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechnen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werbeunterbrechung / Werbung






BeitragVerfasst am: 26.11.2018, 03:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nach oben
Lendlord



Anmeldedatum: 08.12.2016
Beiträge: 1123
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 29.11.2018, 21:05    Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse Antworten mit Zitat

Würde gerne nochmal auf den vorhergehenden Artikel zur Verrechnung der Verluste bei der Steuerrechnung zurück kommen, da ich das doch sehr interessant finde.

Ich habe häufig den Fall bzw. bin bei entsprechenden Portalen investiert, wo nicht mehr zahlende Kredite nach X Tagen zu Prozentsumme Y zurück gekauft werden. Ein Beispiel sind die Polen bei Fellow Finance*, wo nach 90 Tagen nur 30 % der Summe der zurück gekauften Kredite an mich ausgezahlt werden.

Der Anteil (100 - Y), also der nicht zurück gekaufte und verfallene Teil steht bei mir beispielsweise bei Fellow Finance* als "Credit Loss". Also steht das doch klipp und klar als Verlust in meinen Abrechnungen.

Kann ich diesen Verlust als Verlust geltend machen, der die zu versteuernden Zinsen mindert? Was meint Ihr ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bettertogether



Anmeldedatum: 27.10.2016
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 29.11.2018, 22:31    Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse Antworten mit Zitat

Lendlord hat Folgendes geschrieben:
Würde gerne nochmal auf den vorhergehenden Artikel zur Verrechnung der Verluste bei der Steuerrechnung zurück kommen, da ich das doch sehr interessant finde.

Ich habe häufig den Fall bzw. bin bei entsprechenden Portalen investiert, wo nicht mehr zahlende Kredite nach X Tagen zu Prozentsumme Y zurück gekauft werden. Ein Beispiel sind die Polen bei Fellow Finance*, wo nach 90 Tagen nur 30 % der Summe der zurück gekauften Kredite an mich ausgezahlt werden.

Der Anteil (100 - Y), also der nicht zurück gekaufte und verfallene Teil steht bei mir beispielsweise bei Fellow Finance* als "Credit Loss". Also steht das doch klipp und klar als Verlust in meinen Abrechnungen.

Kann ich diesen Verlust als Verlust geltend machen, der die zu versteuernden Zinsen mindert? Was meint Ihr ?


Ja, wurde bei meiner Steuererklärung* für 2017 so akzeptiert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bandit55555



Anmeldedatum: 30.07.2011
Beiträge: 2463
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 30.11.2018, 01:44    Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse Antworten mit Zitat

Lendlord hat Folgendes geschrieben:
Kann ich diesen Verlust als Verlust geltend machen, der die zu versteuernden Zinsen mindert? Was meint Ihr ?


Ja, auch bei mir akzeptiert, da endgültig verkauft und nicht mehr im Portfolio.
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17509

BeitragVerfasst am: 30.11.2018, 13:43    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Die Fellow Finance* Verluste sind insofern ein Sonderfall, dass die Kredite verkauft werden an ein Inkassobüro. Das ist somit m.E. eher mit einem Verlust aus Verkauf auf einem Zweitmarkt (mit Abschlag) gleichzusetzen, als mit einem Ausfall (auf einer anderen Plattform.

Die Fellow Finance* Verluste daraus hab ich gegengerechnet gegen Gewinne aus Verkäufen mit Aufschlag.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bettertogether



Anmeldedatum: 27.10.2016
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 30.11.2018, 14:17    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Die Fellow Finance* Verluste sind insofern ein Sonderfall, dass die Kredite verkauft werden an ein Inkassobüro. Das ist somit m.E. eher mit einem Verlust aus Verkauf auf einem Zweitmarkt (mit Abschlag) gleichzusetzen, als mit einem Ausfall (auf einer anderen Plattform.

Die Fellow Finance* Verluste daraus hab ich gegengerechnet gegen Gewinne aus Verkäufen mit Aufschlag.


Ja, das ist evtl. tatsächlich die korrekte Vorgehensweise. Meiner Meinung nach lassen sich diese verlustbehafteten Verkäufe an Inakassounternehmen aber auch als tatsächlichen Ausfall deklarieren, da der Verkauf automatisch erfolgt und man nichts dagegen tun kann, selbst wenn man den Kreditanteil weiterhin behalten wollen würde. Ich habe das auch genau so dem Finanzamt geschildert und es ist kommentarlos akzeptiert worden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lendlord



Anmeldedatum: 08.12.2016
Beiträge: 1123
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 30.11.2018, 18:52    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Top Very Happy

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die mich natürlich sehr erfreuen. So wie alles, was meine Steuerlast mildert Wink

Übrigens: Ein weiterer bekannter Fall, wo die Problematik auftritt, ist Omaraha. Dort werden die nicht zahlenden Esten (nach 90 Tagen glaube ich) zu 70-80 % zurück gekauft. Da kommt übers Jahr hinweg auch ein Sümmchen an Verlusten zusammen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bandit55555



Anmeldedatum: 30.07.2011
Beiträge: 2463
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 30.11.2018, 20:00    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Lendlord hat Folgendes geschrieben:
Übrigens: Ein weiterer bekannter Fall, wo die Problematik auftritt, ist Omaraha. Dort werden die nicht zahlenden Esten (nach 90 Tagen glaube ich) zu 70-80 % zurück gekauft. Da kommt übers Jahr hinweg auch ein Sümmchen an Verlusten zusammen.


Wurde bei Omaraha bei mir auch akzeptiert ("Principal loss" unter Statistik). War 2017 bei mir eine 4-stellige Verlustsumme.
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Doso



Anmeldedatum: 27.10.2017
Beiträge: 2666

BeitragVerfasst am: 30.11.2018, 20:30    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Freut mich zu lesen das es auch in der Praxis funktioniert. Vielleicht traue ich mich dann ja doch mal an P2P Kredite ohne Buyback ran.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Destiny



Anmeldedatum: 16.05.2017
Beiträge: 607

BeitragVerfasst am: 30.11.2018, 20:49    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Sagt mal, wenn das stimmt was da steht und ich meine p2p Verluste mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen kann, dann muss das doch auch anders herum gehen, oder? Könnte ich also auch Aktienverluste mit p2p Gewinnen verrechnen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bandit55555



Anmeldedatum: 30.07.2011
Beiträge: 2463
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 01.12.2018, 12:22    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Destiny hat Folgendes geschrieben:
Sagt mal, wenn das stimmt was da steht und ich meine p2p Verluste mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen kann, dann muss das doch auch anders herum gehen, oder? Könnte ich also auch Aktienverluste mit p2p Gewinnen verrechnen?


Du kannst nur P2P Verluste mit Gewinnen verechnen (ausser Aktiengewinne) wenn der Verlust endgültig ist. Also wenn der Kredit verkauft wurde und nicht mehr in deinem Portfolio ist. Dies passiert automatisch nur bei Omaraha und Fellow Finance. Bei den anderen Plattformen müsstest du auf dem Zweitmarkt selber verkaufen.

Aktienverluste mit P2P Gewinnen verrechnen geht leider nicht. Jeder hat Verlustverrechnungstöpfe. Der Topf Aktienverlust lässt sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen.

P2P Verluste kommen in die Kategorie "Verluste aus Kapitalvermögen". Damit kann man alle Gewinne aus Kapitalvermögen verrechnen außer Aktien.

Bin kein Steuerberater, selber informieren und Steuerberater fragen.
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Destiny



Anmeldedatum: 16.05.2017
Beiträge: 607

BeitragVerfasst am: 01.12.2018, 17:15    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort. Das dachte ich auch aber dann hat Finanztest geschrieben (hab ich oben schonmal zitiert):
Zitat:

Sie [die Verluste] lassen sich nach dem Urteil mit anderen Kapital­einkünften wie Zins­einnahmen, Dividenden und realisierten Kurs­gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fonds­anteilen verrechnen.

Darauf bezieht sich meine Frage. Denn die schreiben da, dass man p2p Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen könnte. Ich dachte bisher auch, dass das nicht geht, aber wenn dies schreiben, frag ich mich halt schon wer nun falsch liegt - ich oder die?! Und wenns so wäre würde ich nicht verstehen wenns nicht auch anders herum gehen sollte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eugenkss



Anmeldedatum: 13.03.2017
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 02.12.2018, 01:14    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Man kann Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen.
Alles andere ist dagegen möglich.

Bei ausgefallenen Kapitalforderungen wie Anleihen oder p2p-Kredite natürlich nur dann, wenn diese endgültig sind und keine Zahlungen (zB aus Insolvenzverwaltung) mehr eintreffen. Das ist meines Erachtens der Fall, wenn man die Forderungen verkauft hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Plattformunabhängig Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

phpBB SEO URLs V2

*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 147017


Impressum & Datenschutz