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Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23  
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 15.10.2023, 16:07    Titel: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Für neue Anlagen ab dem 01.11.23 führt Estateguru* Anlegergebühren ein

Hier die englische Mitteilung die ich per Email bekommen habe
Zitat:
We’d like to begin by thanking you for being one of the 160 000 investors on our platform. There are always many challenges on the way forward and the faith of users like yourself is a great inspiration to us as we find new ways to meet and surmount them.

In order to further enhance the investment platform and user experience, while ensuring that we remain at the forefront of the financial market and compliant with European Crowdfunding Regulations, we will be introducing an AUM fee. This will bring our retail fee structure in line with the institutional model, and further tie our success to the success of our investors.

It will also serve to offset the cost of several new features aimed at increasing the quality of the portfolio. We have, for example, recently introduced Moody’s Analytical Assessment to the platform, enhanced our credit policy, expanded administrative services, and introduced solutions to further expedite payments.

The fee will only apply to loans issued and funded after 01.11.2023, and thus not to your historical portfolio. It will also include loan principal balances bought from the Secondary Market, starting from the same date.

The monthly fee will be 0.05% (e.g., €0.5 for every €1000) of the principal balance on performing loans and is only applicable to investors who receive returns within the given month on their outstanding performing principal. In other words, the fee only applies when you are earning returns from loans. Investors with larger portfolios, with performing principal of €100 000 or more, will be subject to the AUM fee calculation on equal terms with all other investors, but under no scenario can the monthly fee exceed a fee cap of €50.


Please let us know if you have any questions and have a look at our price list and FAQs for more information.

_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 15.10.2023, 17:24    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Es gab ja schon versteckte Anlagergebühren seit etwa einem Jahr, es wurde nämlich nicht mhr der volle Zinssatz des KN an die Anleger weitergegeben. Kommt das jetzt noch obendrauf? Dann sind wir dann bei über 1% Gebühr.
_________________
Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 15.10.2023, 17:28    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Für neue Kredite ab 01.11 (und danach gekauft Zweitmarktkredite) fällt das auf jeden Fall an (also on top).
Ich gehe mal davon aus, die deztschsprachigen Emails gehen auch noch raus, bzw. hast Du vermutlich schon bekommen. Mein Account steht noch auf Englsih, ganz aus der Anfangsphase.
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BeitragVerfasst am: 15.10.2023, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

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MintosFrank



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BeitragVerfasst am: 15.10.2023, 19:07    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

hier die deutsche Mail:



Zitat:
Zunächst möchten wir Ihnen dafür danken, dass Sie einer der 160.000 Anleger auf unserer Plattform sind. Es gibt immer viele Herausforderungen auf dem Weg nach vorn und der Glaube von Nutzern wie Ihnen ist eine große Inspiration für uns, wenn wir neue Wege finden, sie zu bewältigen und zu überwinden.

Um die Investitionsplattform und das Nutzererlebnis zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass wir weiterhin als Vorreiter im Finanzmarkt agieren und die europäischen Crowdfunding-Verordnungen einhalten, werden wir eine AUM-Gebühr einführen. Dadurch wird unsere Gebührenstruktur für Privatkunden mit dem institutionellen Modell in Einklang gebracht und unser Erfolg weiter an den Erfolg unserer Investoren gebunden.



Dies wird auch dazu dienen, die Kosten für mehrere neue Funktionen auszugleichen, die die Portfolioqualität verbessern sollen. Wir haben zum Beispiel kürzlich Moody's-Bewertungen auf der Plattform eingeführt, unsere Kreditpolitik verbessert, die Verwaltungsdienste ausgebaut und Lösungen zur weiteren Zahlungsbeschleunigung eingeführt.



Die Gebühr gilt nur für Kredite, die nach dem 01.11.2023 vergeben wurden und somit nicht für Ihr historisches Portfolio. Sie gilt auch für Kreditbeträge, die ab demselben Datum auf dem Sekundärmarkt gekauft werden.



Die monatliche Gebühr (Kursdifferenz, Spanne) beträgt 0,05 % (z. B. 0,5 € pro 1.000 €) des Kapitalsaldos bei laufenden Krediten und gilt nur für Anleger, die innerhalb des jeweiligen Monats Erträge aus ihrem ausstehenden, laufenden Kapital erhalten. Mit anderen Worten: Die Gebühr gilt nur, wenn Sie Erträge aus Krediten erwirtschaften. Anleger mit größeren Portfolios, die ein Kapital von 100.000 € oder mehr aufweisen, unterliegen der AUM-Gebührenberechnung zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen Anleger, wobei die monatliche Gebühr in keinem Fall eine Gebührenobergrenze von 50 € überschreiten darf.



Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie Fragen haben, und werfen Sie einen Blick auf unsere Preisliste und die FAQ-Seite für weitere Informationen.


Mit freundlichen Grüßen



Estateguru

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Gurkenglas



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BeitragVerfasst am: 15.10.2023, 19:45    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Ganz ehrlich...Ich bin raus und ziehe hier alles ab. Zinsspanne, Abhebegebühr, Transaktionsgeb. auf Sek Markt und jetzt noch eine % Gebühr auf das Portfolio.
Brauche ich nicht. Gibt andere gute Alternativen.
Von der schlechten Portfolio Performance mal ganz abgesehen...
Schade, war hier lange und gerne investiert!
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Mikefamex



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BeitragVerfasst am: 15.10.2023, 19:52    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Ich werde wohl auch auslaufen lassen und Rückflüsse abziehen.
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frenetic5



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BeitragVerfasst am: 16.10.2023, 14:56    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Was wären denn die alternativen?
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Mikefamex



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BeitragVerfasst am: 16.10.2023, 15:07    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

ETF, umschichten auf eine andere Plattform, versaufen. So richtig verstehe ich deine Frage nicht.
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Dogecoin



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BeitragVerfasst am: 16.10.2023, 16:25    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Oder Crypto Razz
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Woduan



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BeitragVerfasst am: 16.10.2023, 19:03    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Ich denke es hat sie schlimmer erwischt wie sie offiziell kommunizieren. Sie scheinen auf dem letzten Loch zu Pfeifen. Rette sich wer kann!
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IN: Bondora* (G&G), Mintos*, Swaper*, Bondster*, Twino*, ViaInvest, Peerberry*, Kviku, Iuvo*, Lande*, Income, Heavyfinance*, RoboCash, DebitumNetwork, Afranga*, Esketit*, SmartCrowd, Savy
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OUT: AuxMoney, FundingCircle, Lendico*, Smarva, Mocasa*, Moncera
TEST: Lendermarket*, Reinvest24*, Inrento*, Crowdpear
Pleite: Viventor
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miwi13



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BeitragVerfasst am: 16.10.2023, 20:29    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

EG hat 160.000 Anleger?
Wow, hätte ich nicht gedacht, dass sich soviele Anleger das angetan haben. Weniger als Bondora* oder Mintos. Aber ansonsten eine ganz große P2P-Bude.
Über 10 % Zinsen für Immobilien, Immobilien im Ausland, die man nicht besichtigen kann, Ballonkredite (das dicke Ende kommt zuletzt)...
Das war mir immer zu risikoreich, da bleibe ich lieber bei kleinteiligen Konsumentenkrediten Wink
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TotoInvest



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BeitragVerfasst am: 16.10.2023, 20:58    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Viel Spaß beim Besuchen der Konsumenten... Laughing
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miwi13



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BeitragVerfasst am: 16.10.2023, 21:30    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

TotoInvest hat Folgendes geschrieben:
Viel Spaß beim Besuchen der Konsumenten... Laughing


Hab ich gar nicht vor. Aber falls es dich interessiert, auf welche Dinge ich achte - das hatte ich in einem Beitrag vor zwei Jahren mal dargelegt: https://www.p2p-kredite.com/diskussion/wie-finde-ich-gute-und-solide-p2p-plattformen-t8131,highlight,buyback,start,14.html

(Off-Topic für diesen Thread, ich verabschiede mich damit wieder von den EG* Threads)
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p4p



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BeitragVerfasst am: 20.10.2023, 21:32    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Die Formulierung "berechnet auf die tatsächlichen Erträge" (z. B. in der deutschsprachigen Preisliste) scheint etwas misslungen zu sein. Gemeint ist wohl, dass die Begleichung der monatlich erhobenen Gebühr (nur?) dadurch erfolgt, dass sie mit in diesem Monat auszuzahlenden Zinsen verrechnet wird.

Berechnet wird die Gebühr aber anhand der (gerade nicht zurückgezahlten) Anlagebeträge, die "fristgerecht laufend" sind. Das sehe ich aus zwei Gründen kritisch. Zum einen befürchte ich, dass mit "fristgerecht" dann auch solche Kredite gemeint sein sollen, die eigentlich fällig sind, aber durch EG* einseitig verlängert wurden (und möglicherweise eigentlich schon als aussichtlos Fälle zählen müssten). Zum anderen sind das genau genommen dann alle "noch (!) fristgerecht laufenden" Kredite. Dank (Voll-)Ballonstruktur der Kredite entscheidet sich doch erst ganz am Ende so wirklich, wie gut oder schlecht dieser Kredit nun gewesen ist und ob der Anlagebetrag überhaupt (vollständig) zurückgezahlt werden soll.

Möglich ist es also, dass der Anleger seinen Anlagebetrag nie wieder zu sehen bekommt, er aber dennoch monatlich Gebühren zahlen musste. Und ganz nebenbei kann EG* diese Erkenntnis herauszögern, indem eigentlich ausgefallene Kredite einseitig "verlängert" werden. Dabei wächst dann ganz nebenbei auch noch weiter die Gebührenschuld der Anleger?!

Die 0,05 % werden dann offenbar auch in jedem Monat neu berechnet. Es handelt sich nicht etwa um die Höhe einer Jahresgebühr. Das hätten die an mancher Stelle auch etwas deutlicher machen können (z. B. in der Preisliste).

Und noch etwas fällt mir in den englischsprachigen FAQ auf:

Zitat:
The fee will only be deducted if the calculated amount is less than 25% of the investor's monthly returns.

In instances where the investor does not receive any returns or the calculated AUM fee is less than 25% of the monthly return, the fee will not be applicable for that particular month.


Ja was denn nun? Hoffentlich und vermutlich ist (auch) Ersteres richtig. Übersteigt die Gebühr nämlich die Höhe von 25 Prozent der Einnahmen dieses Monats, kann sie auch die Höhe von 100 Prozent der Einnahmen dieses Monats übersteigen. Dann würde der Anleger schon in diesem Monat mehr schulden als an ihn zurückfließen soll. Dann könnte die Gebühr nicht mehr vollständig durch Verrechnung beglichen werden, sondern der Anleger wäre plötzlich im Minus. Und was Schulden des Anlegers (!) angeht, so ist es doch interessant zu wissen, dass EG* von den Anlegern Verzugszinsen in Höhe von 25 Prozent verlangt (Punkt 17.18. der User Terms).

Die deutschsprachigen FAQ kommen zunächst ohne diesen Widerspruch aus. Aber leider wird der Widerspruch zuungunsten der Anleger aufgelöst:

Zitat:
Die Gebühr wird nur dann erhoben, wenn sie 25 % der Monatseinnahmen des Investors übersteigt.

In den Fällen, in denen der Investor keine Einnahmen erhält oder die berechnete AUM-Gebühr weniger als 25 % der Monatseinnahmen beträgt, entfällt die Gebühr für diesen bestimmten Monat.


An anderen Stellen in den (deutschsprachigen und englischsprachigen) FAQ ist dann aber wieder die ganz oben genannte Variante genannt, also Gebühren nur dann, wenn diese weniger als 25 Prozent der Zinszahlungen betragen würden. In die AGB hat es die Gebühr leider noch nicht geschafft, sodass Unklarheit bleibt.

So oder so können dank dieser Gebühr zumindest bis zu 25 Prozent der monatlichen Zinsen verloren gehen, während am Ende der Laufzeit dann möglicherweise der Anlagebetrag ganz ausbleibt...

Und ich befürchte, dass bei Berechnung der Schwelle von 25 Prozent auch die Zinsen berücksichtigt werden, die aus Altkrediten stammen, obwohl Letztere der Gebühr selbst nicht unterfallen solle. Dann würde die Gebühr für Anlageberäge in Neukrediten erhoben werden, obwohl kein einziger Neukredit auch nur Zinsen abwirft...


Zuletzt bearbeitet von p4p am 21.10.2023, 01:15, insgesamt einmal bearbeitet
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 20.10.2023, 21:46    Titel: Re: Estateguru Anlagegebühren für Neuanlagen ab dem 01.11.23 Antworten mit Zitat

Ist doch ganz einfach. Mal ein Jahr die Füße stillhalten, bis dahin wissen wir dann mehr. Bei mir wären das etwa 120€/Jahr. Oder knapp 10% der Zinseinnahmen. Habe ich keinen Bock drauf, solang der Lade so miserabel läuft.
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