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Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p  
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Ursus



Anmeldedatum: 01.07.2018
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 15.10.2025, 10:06    Titel: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen, es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen mich. Da ich mir keiner Schuld bewusst bin, habe ich dort mal angerufen - ja, ich weiß, mit der Polizei spricht man nicht, aber ich wollte einfach wissen, was denn der Grund dafür sei.
Die Kriminalhauptkommissarin war sehr gesprächig Smile Sie haben eine Verdachtsmeldung von der Postbank (Deutsche Bank) bekommen, konkret geht es um einige Monate aus 2024. Sie hat mir folgende Überweisungen genannt, die verdächtig seien: Nectaro*, Mintos*, Esketit*, Stikcredit, UAB Finansy bite (Finbee). Hier bestünde der Verdacht, dass es sich um Geld aus illegalen Quellen handle.

Ich habe mir auf allen Plattformen mal angesehen, was da so lief im betreffenden Zeitraum. In Summe über die genannten Plattformen habe ich da im betroffenen Zeitraum ganz grob um die 50k Euro eingezahlt, bzw. ausgezahlt. Im Gespräch mit der Polizei hatte ich den Eindruck, dass die nicht wissen, was eine P2p-Plattform ist. Sie habe zwar nach diesen Firmen im Internet recherchiert, aber wenn ich plausibel darlegen könnte, was das sei, dann könnte das die Vorwürfe ausräumen.

Ich habe nach Anwälten in diesem Bereich recherchiert - es läuft auf 350€/h + MwSt hinaus. Sad Wenn der mal hustet, dann würde mich das schon 1000€ kosten.

Beim Verdacht auf Geldwäsche wird einem überall geraten, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Ich sehe das in dem Moment so, dass, sollte ich der Vorladung folgen (was ich nicht muss), denen auf meinem Laptop die Plattformen einzeln erläutere, mich in die Konten einlogge und zeige, was es dort als deposits/withdrawals gab. Das ist ja am Ende nichts anderes, als das, was ich dem Finanzamt gegenüber zeige. (Hatte dieses Jahr vom Finanzamt erstmals die Aufforderung bekommen, mich zu den ausländischen Kapitalerträgen zu erklären - Screenshots von allen Plattformen hingeschickt, wurde anstandslos akzeptiert).

Hat hier jemand schon Ähnliches erlebt und kann darüber berichten?

Ergänzend noch der Hinweis, dass ich mich auch außerhalb von p2p nicht der Geldwäsche schuldig gemacht habe Wink Und die Postbank hatte mir Ende letzten Jahres nach über 30 Jahren das Girokonto ohne Angaben von Gründen gekündigt. Sowas ist auch keine Katastrophe, aber in Summe dann schon echt Aufwand.
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Osmium



Anmeldedatum: 22.03.2018
Beiträge: 183

BeitragVerfasst am: 15.10.2025, 11:23    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Ja, die deutschen Banken, die lagern die AML-Prüfungen gerne an die Polizei aus.

Wenn du dir absolut sicher bist, nichts illegales getan zu haben, kannst du erwägen mit der Polizei zu kooperieren und erst mal auf einen Anwalt zu verzichten.

Nicht mit dem Laptop auf die Polizeiwache gehen, da ein Restrisiko besteht, dass dieser beschlagnahmt wird. Wenndann mit einem Ordner voll Papier oder einen USB-Stick (vorher sorgfältig zuvor gelöschte Daten unwiederherstellbar machen). Penibel darauf achten, was du sagst (und sei es im scheinbaren Smalltalk)

Ähnlich wie man das von einer AML-Prüfung bei den Plattformen her kennt, die Herkunft und den Weg des Geldes belegen mit Kontoauszügen und weiterführenden Dokumenten:
- ursprüngliche Herkunft z. B. Gehaltsabrechnung
- Überweisung des Gehalts auf dein Konto
- vom Konto zu den Plattformen
- Belege dafür, wie sich das Geld auf den Plattformen vermehrt hat
- Belege dafür (soweit möglich), dass die Plattformen ordentlich registriert/reguliert sind
- von der Plattform zurück zum Konto
- Steuerbescheide, inklusive der jüngsten Akzeptanz deiner P2P-Belege durch das Finanzamt, um mögliche weiterführende Verdächtigungen hinsichtlich Steuerhinterziehung direkt auszuräumen

Sollte das Ermittlungsverfahren wider Erwarten nicht eingestellt werden, brauchst du bei einer Anklage definitiv einen Anwalt. Bei einem Freispruch bekommst du dann auch die (gesetzlichen Mindest-)Kosten zurück, bei einem eingestellten Ermittlungsverfahren dagegen nicht.

Ich bin juristischer Laie, daher alles was ich hier geschrieben habe, sorgfältig nachrecherieren.
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Mikefamex



Anmeldedatum: 04.01.2019
Beiträge: 1757
Wohnort: Frankreich

BeitragVerfasst am: 15.10.2025, 13:40    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Wenn du dem Polizisten noch Freundschaftsbonusse aufschwatzen kannst, bist du wirklich gut! Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück!
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BeitragVerfasst am: 15.10.2025, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

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Poweramd



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Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 15.10.2025, 14:47    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Wie genau lautet denn der Vorwurf: Dass du Geld unklarer Herkunft bei P2P-Plattformen eingezahlt hast oder dass du Geld von diesen Plattformen ausbezahlt hast und dies als "unklare" Herkunft gilt. Letzteres dürfte ja ohne Weiteres zu entkräften sein, indem du die Einzahlungen und Zinsabrechnungen vorlegst. Geht es um die Einzahlungen, solltest du belegen können, wo du das Geld her hast.
_________________
Geld ist mir nicht wichtig. Ich möchte einfach nur ein guter Mensch sein.
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Ursus



Anmeldedatum: 01.07.2018
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 15.10.2025, 16:45    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Dank an Osmium - gut beschrieben und sehr guter Hinweis, das Laptop besser zuhause zu lassen. Das gälte entsprechend auch für das Handy, denn darüber ist letztendlich auch alles im Zugriff.

@Mikefamex: Super Idee!! Ich lasse mir gleich die Werbelinks raus und gebe die an die Kollegen auf der Wache weiter Very Happy

@Poweramd: Wie genau der Vorwurf lautet ist eben nicht klar, da ich die Akte nicht kenne. Ich habe da wohl ein Recht, die zu sehen, aber da war die Dame sehr zurückhaltend, in der Regel läuft es halt doch über einen Anwalt. Wie ich es verstanden habe, ist ihnen beides suspekt - Ein- und Auszahlungen. Weil nicht klar ist, was so eine Plattform ist. Zur Herkunft des Geldes: Naja, Gehalt, Ersparnisse, Kapitalerträge - so wie bei den meisten wohl.

Ich werde das Thema erst Mal bedenken und bei Neuigkeiten hier ein Update posten.
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Wursty



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BeitragVerfasst am: 16.10.2025, 09:53    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Nochmal die kurze - nicht-rechtsberatende - Anmerkung , welche man manchmal von Anwälten mitbekommen: die Polizei ist erst einmal nicht dazu da, um dich zu entlasten.

Und: die 30-50 € für eine Rechtschutzversicherung im Monat sind zwar doof, aber aus eigener Erfahrung gut investiert - und sei es nur, um die kostenlose Anwaltshotline (die bei manchen Anbietern dabei ist) nutzen zu können.
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Wursty



Anmeldedatum: 08.05.2023
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 16.10.2025, 09:56    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Ursus hat Folgendes geschrieben:


@Mikefamex: Super Idee!! Ich lasse mir gleich die Werbelinks raus und gebe die an die Kollegen auf der Wache weiter Very Happy


Da der/die/das Polizist doch oft auch was davon hat, wäre das doch versuchte Bestechung von Polizeitbeamten, oder nöcht? Laughing
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Ursus



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Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.2025, 15:51    Titel: Update Antworten mit Zitat

Auf vielfachen Rat - wie auch hier im Forum angedeutet - habe ich nun einen Anwalt beauftragt. Dieser arbeitet mit Pauschalen. Das heißt nicht, dass es billiger wird, aber die Kosten sind immerhin absehbar. Erst mal knapp 1000€ brutto für Akteneinsicht und Beratung. Dann sieht man weiter.

Zur Rechtsschutzversicherung: Ja, die habe ich. Oftmals ist Strafrecht ausgenommen - ist bei mir nicht der Fall. Der Punkt ist aber der, dass selbst falls die Rechtsschutzversicherung zahlt, dann zahlt sie nur den gesetzlichen Satz nach Gebührenordnung. Es findet sich aber keine Anwalt, der zu diesen Sätzen in diesem Bereich arbeitet. Es läuft also immer auf eine Honorarvereinbarung hinaus. Mein Anwalt wird mir voraussichtlich eine Differenzrechnung stellen (seine Rechnung abzüglich dem, was die Versicherung zahlt).

In der Zwischenzeit habe ich mich etwas belesen, was alles den Verdacht der Geldwäsche auslösen kann. Da heißt es, dass häufige Überweisungen (auch hin und her) verdächtig sind. Zahlungen aus dem Ausland sowieso. Einzelüberweisungen, auch mit zeitlichem Abstand, die in Summe dann über 10k € ausmachen sind verdächtig - ebenso wie zahlreiche kleinere Überweisungen.
Ja, genau das ist halt, was passiert, wenn man im p2p-Bereich unterwegs ist. Super Zinsen auf Mintos? Erst mal 5k vom Tagegeld holen, nochmal 5 k von Bondora* und die dann mit 2 Tagen Zeitversatz zu Mintos* schicken. Ah - bis die zweite Tranche dort ist, ist schon alles vergriffen. Oder Rückkäufe über ein paar K Euro - dann werden die abgezogen, wenn es derzeit kein gutes Angebot gibt. Ich ziehe monatlich von allen Plattformen Zinsen > 100€ ab, das sind einige Buchungen... sehr verdächtig, Banken müssen grundsätzlich erst ab 1000€ auf Plausibilität prüfen und viele Überweisungen unter 1000€ sind auch verdächtig...
Also wie ich das sehe, ist ein engagierter P2PAnleger das gefundene Fressen für Verdachtsmeldungen. Und ich bin wirklich am überlegen, ob ich das weiterführen möchte, da es erstens belastend ist und zweitens die Zinsen kaum ausreichen werden, um den Anwalt zu bezahlen. Nur wenn ich jetzt anfange, die Plattformen langsam zu entsparen, dann wirkt das natürlich super verdächtig... Sad
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Poweramd



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Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 20.10.2025, 16:22    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Es gibt ja alleine hier im Forum zahlreiche Anleger, die bei vielen Plattformen aktiv sind und monatlich so Einiges überweisen. Demzufolge dürftest du nicht der Erste sein, der wegen Geldwäscheverdacht Probleme bekommt, allerdings bist du der erste, bei dem ich es mitbekomme bzw. der es öffentlich mitteilt. Vielleicht ist es ja eine Besonderheit der Postbank bzw. du hast einen besonders "motivierten" Bankmitarbeiter erwischt.

Kurios, dass die Polizei ein Strafverfahren eingeleitet hat. Mit 30 Minuten Recherche dürfte man in Erfahrung bringen, dass die besagten Plattformen ihr Geld legal verdienen. Fairerweise muss man allerdings auch sagen, dass es ohne Akteneinsicht schwierig ist, sich über den Fall eine Meinung zu bilden.

Für weitere Updates wäre ich dankbar.
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j789



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Beiträge: 1406

BeitragVerfasst am: 20.10.2025, 16:27    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Poweramd hat Folgendes geschrieben:
Es gibt ja alleine hier im Forum zahlreiche Anleger, die bei vielen Plattformen aktiv sind und monatlich so Einiges überweisen. Demzufolge dürftest du nicht der Erste sein, der wegen Geldwäscheverdacht Probleme bekommt, allerdings bist du der erste, bei dem ich es mitbekomme bzw. der es öffentlich mitteilt. Vielleicht ist es ja eine Besonderheit der Postbank bzw. du hast einen besonders "motivierten" Bankmitarbeiter erwischt.

Kurios, dass die Polizei ein Strafverfahren eingeleitet hat. Mit 30 Minuten Recherche dürfte man in Erfahrung bringen, dass die besagten Plattformen ihr Geld legal verdienen. Fairerweise muss man allerdings auch sagen, dass es ohne Akteneinsicht schwierig ist, sich über den Fall eine Meinung zu bilden.

Für weitere Updates wäre ich dankbar.


sehe ich genauso,

Hab in letzter Zeit auch ordentlich Bewegung auf meinem Konto gehabt, da man ja immer den CB Aktionen hinterher läuft und versucht woanders noch 2-3% mehr rauszuholen.

Ich glaub ich wäre zu der Polizei gegangen, die 1000€ Anwaltskosten wären mir dann doch zuviel...
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Investiert in: Mintos*, Iuvo* Devon* Swaper* und Nectaro*, Loanch
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TTom



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Beiträge: 1542

BeitragVerfasst am: 20.10.2025, 19:07    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Ich persönlich würde keine 1000 Euro oder mehr für einen Anwalt investieren.
Der Staat muss dir hier erstmal was Übles beweisen, was bei normalem P2P Invests nicht der Fall ist. Das Geld kann man sich sicherlich sparen und nur auf das nötigste Antworten was die Behörden wollen.
_________________
Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket
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Mikefamex



Anmeldedatum: 04.01.2019
Beiträge: 1757
Wohnort: Frankreich

BeitragVerfasst am: 21.10.2025, 11:48    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Dem durchschnittlichen Polizisten muss man leider erstmal die vier Grundrechenarten erklären, bevor man auf Sparen und Zinserträge zu sprechen kommt. Wird nicht einfach!
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p4p



Anmeldedatum: 14.04.2022
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.10.2025, 21:46    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Falls in Zukunft jemand betroffen ist und dann diesen Thread hier liest:

1.
Manche Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung. Dann sollte aber schon vor der ersten Frage an den Anwalt genau diese Kostenlosigkeit der Erstberatung vereinbart sein. Und es sollte unmissverständlich (schriftlich) klargestellt sein, dass (zunächst) keinesfalls mehr als diese kostenlose Erstberatung gewünscht ist. Sobald der Anwalt an irgendjemanden (dazu gehört auch der Mandant!) einen noch so kurzen Brief sendet, ist es schon keine Erstberatung mehr und zwingend kostenpflichtig.

2.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung? Dann die genauen Versicherungsbedingungen in Erfahrung bringen und vor (!) der Beauftragung des Anwalts eine sogenannte Deckungszusage bei der Versicherung einholen.

Regelmäßig sind zumindest vorsätzliche Straftaten (und darauf gerichtete Strafverfahren) von vornherein ausgeschlossen. Es gibt auch den Fall des "erweriterten Strafrechtsschutzes" oder ähnliches. Dann zahlt die Versicherung durchaus die Kosten für den Anwalt, solange der Versicherungsnehmer am Ende nicht wegen (wegen vorsätzlicher Straftat) verurteilt wird (und in der vorliegenden Konstellation ist eine Verurteilung überhaupt nicht zu erwarten).

Viele Versicherung schließen auch alles rund um Kapitalanlage aus. Und eine Privatrechtsschutzversicherung umfasst nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, die unternehmerische Züge angenommen haben. Ob einer dieser Ausschlussgründe auch wirklich greift, weiß ich aber nicht und dürfte auch vom Einzefall abhängig sein.

Aber so oder so besteht bei einer Rechtsschutzversicherung immer das Problem mit der sogenannten Selbstbeteiligung. Zwar gibt es auch (teure) Versicherungen die zwar auch ausgeschlossen sein kann, aber meistens 300 bis 500 Euro beträgt.

3.
Von diesen Sonderfällen abgesehen würde ich keinen Anwalt beauftragen. Tendenziell besser ist es natürlich ("kann nicht schaden"). Das sind die Kosten aber ganz einfach nicht wert. Jedenfalls ein Beschuldigter, der ein einigermaßen gescheites Ausdrucksvermögen hat, sollte auch alleine dazu in der Lage sein, darauf hinzuwirken, dass das Verfahren wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt wird.

Sowieso kann und wird der Anwalt anfangs sowieso nichts andere machen als:

4.
Akteneinsicht beantragen. Auch wenn Polizei und Staatsanwaltschaft hiergegen vielleicht sträuben, kann jeder Beschuldigter auch ohne Anwalt Ankteneinsicht erhalten. Das ist geregelt in § 147 Absatz 4 StPO.

5.
Abwarten und die Ruhe bewahren. Eigentlich ist gar nichts Schlimmes passiert. Die Bank war aus irgendeinem Grund der Meinung, dass ganz vielleicht ein Fall von Geldwäsche vorliegt oder der Fall aus anderen Gründen meldepflichtig ist und hat daher die Polizei o.ä. informiert. Polizei und Staatsanwaltschaft haben von "P2P" auch noch nie etwas gehört und wollen sich darüber nicht weiter den Kopf zerbrechen. Also tun Sie das, was Sie bei weiterem Fortgang des Strafverfahrens sowieso hätten tun müssen: Sie fragen den Beschuldigten nach einer Stellungnahme. Das ist "business as usual" und quasi ein Automatismus. Das bedeutet nicht, dass irgendwer bei der Polizei/Staatsanwaltschaft sich den Fall wirklich schon angesehen hat. Noch weniger bedeutet es, dass die (dafür gar nicht zuständige) Polizei oder die (ausschließlich zuständige) Staatsanwaltschaft da auch wirklich irgendwo eine Geldwäsche vermutet.

6.
Nach erfolgter Akteneinsicht weiß man, wie genau der "Verdacht" entstanden ist. Dann weiß man auch erst, welches "Missvertändnis" man ausräumen könnte. Gegebenenfalls kann man jetzt immer noch einen Anwalt hinzuziehen.

7.
Eine etwaige Stellungnahme sollte unbedingt in schriftlicher Form erfolgen. Auf telefonische oder mündliche Eröterung sollte man unbedingt verzichten.

8.
Selbst bei wirklicher Geldwäsche drohen dem Beschuldigten "nur" zwei unangenehme Folgen. Zum einen eine Hausdurchsuchung (die sinnvollerweise aber vor der Anhörung als Beschuldigter erfolgt wäre), zum anderen natürlich eine Verurteilung. Beides setzt aber zwingend voraus, dass ein Richter am Amtsgericht den Fall auf dem Tisch gehabt und ihn mehr oder weniger gründlich geprüft hat. Eigentlich sollte der Richter dann (spätestens nach kurzer Google-Recherche) von sich aus auf die Idee kommen, dass hier absolut nichts Verdächtiges geschehen ist. Leider ist das mit dem Denken bei unserer Justiz immer so eine Sache für sich...

9.
Das alles kann viele Wochen/Monate lang dauern.
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schmat



Anmeldedatum: 14.05.2013
Beiträge: 438

BeitragVerfasst am: 22.10.2025, 07:50    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Ich hatte mal eine ähnliche Diskussion mit Finanzamt, also nicht der Polizei in den Anfangszeiten von P2P, also vor ca. 10 Jahren...
Aber kann auch sein, dass solche Verfahren in Österreich anders ablaufen.

Denke du hast alles richtig gemacht. Gerade wenn man mit den Behörden telefoniert, merkt man sofort wie wenig wissen dort über P2P vorhanden ist...
Schlussendlich hat sich nach einem Gespräch erledigt, ich bin ja nur ein kleiner Privatanleger, ist sicher nicht die schlechteste Line.
In den Ämtern arbeiten auch nur Menschen und meine Gespräche haben damals immer damit begonnen, dass sie das eigentlich noch nie hatten und nicht wirklich auskennen.

@Anwalt: Wo soll der Mehrwert sein, allein dem Anwalt zu erklären was P2P überhaupt ist, wird dich hunderte Euro kosten.
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Poweramd



Anmeldedatum: 24.10.2019
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 22.10.2025, 15:21    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

schmat hat Folgendes geschrieben:


@Anwalt: Wo soll der Mehrwert sein, allein dem Anwalt zu erklären was P2P überhaupt ist, wird dich hunderte Euro kosten.


Mit Anwalt wirst du von den Behörden ernster genommen und die zuständigen Beamten überlegen zweimal was sie tun und was nicht.

@p4p: Sehr gute Zusammenfassung, danke.
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