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Nachricht |
seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
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Verfasst am: 13.04.2010, 22:33 Titel: Erklärungshilfe benötigt |
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Folgender Text:
| Zitat: | Aktueller Inkasso Status:
- Ratenzahlungsvereinbarung -
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Inkassopartner, die Creditreform Solingen, mit dem Schuldner Ihrer Forderungen aus dem Kreditprojekt Nummer XXX eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hat.
Diese sieht ab dem eine monatliche Zahlung in Höhe von Euro vor.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt ein Ausgleich Ihrer Forderung erst nach Bedienung der Inkassogebühren der Creditreform. Bei uns eingehende Zahlungen werden ohne Abzug bis zur vollständigen Höhe Ihrer Investition zzgl. Verzugszinsen an Sie weitergeleitet.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf rechtzeitig informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre CreditConnect GmbH |
Welches Gesetz? Welche Gebühren werden wann wo abgezogen? Ich denke AM trägt die Inkassogebühren, zumindest wurde so damit geworben bzw. steht in den AGB.
Den Satz mit der Höhe der Rate kann sich AM schenken wenn die Ratenhöhe gar nicht eingetragen wird.
Ich habe keine Lust auf eine erneute Blabla-Antwort von AM, solange es hier überzeugend viele kluge Köpfe gibt.  |
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abacus
Anmeldedatum: 01.12.2009 Beiträge: 300
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Verfasst am: 13.04.2010, 22:44 Titel: |
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am zahlenbeispiel wirds am anschaulichsten
es sind noch 1000 offen insgesamt und du hast 100 angelegt.
bezahlt wurde gar nichts und es geht ans inkasso.
creditreform bekommt eine forderung über 1000,- und schickt dem kn dann eine forderungsaufstellung über
1000,- forderung
150,- gebühren
30,- aufgelaufene zinsen
ingesamt also 1180,-
kn macht eine teilzahlung an creditreform von 100,-
nach gesetz verechnet das creditreform wie folgt
-30,- zinsen
-70,- gebühren
1080,- restforderung , du bekommst nichts
einen monat später zahlt kn nochmal 100,-
creditreform verechnet wie folgt
-5,- neu aufgelaufene zinsen
-80,- restliche gebühren
-15,- tilgungsanteil , wird an Auxmoney* überwiesen
auxmoney splittet die 15,- nach anteil auf , du hast 10% beommst also 1,50
und so gehts fort
gruß chrsitian |
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seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
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Verfasst am: 13.04.2010, 23:11 Titel: |
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| abacus hat Folgendes geschrieben: | am zahlenbeispiel wirds am anschaulichsten
es sind noch 1000 offen insgesamt und du hast 100 angelegt.
bezahlt wurde gar nichts und es geht ans inkasso.
creditreform bekommt eine forderung über 1000,- und schickt dem kn dann eine forderungsaufstellung über
1000,- forderung
150,- gebühren
30,- aufgelaufene zinsen
ingesamt also 1180,-
kn macht eine teilzahlung an creditreform von 100,-
nach gesetz verechnet das creditreform wie folgt
-30,- zinsen
-70,- gebühren
1080,- restforderung , du bekommst nichts
einen monat später zahlt kn nochmal 100,-
creditreform verechnet wie folgt
-5,- neu aufgelaufene zinsen
-80,- restliche gebühren
-15,- tilgungsanteil , wird an Auxmoney* überwiesen
auxmoney splittet die 15,- nach anteil auf , du hast 10% beommst also 1,50
und so gehts fort
gruß chrsitian |
Danke, jetzt verstehe ich es.
Vielleicht kann sich noch jemand an den Satz erinnern, dass AM die Gebühren für das Inkasso übernimmt? Dafür war der eine Euro KG-Gebühr doch ursprünglich gedacht, oder? In den jetzigen FAQs und AGB steht es definitiv nicht mehr drin, habe gerade alles durchgeforstet. |
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cetusia
Anmeldedatum: 08.04.2010 Beiträge: 170 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.04.2010, 00:39 Titel: |
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| abacus hat Folgendes geschrieben: |
creditreform bekommt eine forderung über 1000,- und schickt dem kn dann eine forderungsaufstellung über
1000,- forderung
150,- gebühren
30,- aufgelaufene zinsen
ingesamt also 1180,-
kn macht eine teilzahlung an creditreform von 100,-
nach gesetz verechnet das creditreform wie folgt
-30,- zinsen
-70,- gebühren
1080,- restforderung , du bekommst nichts
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Meiner Meinung nach stehen die Verzugszinsen dem Anleger zu, d.h. Creditreform wird diese über AM weiterleiten.
Creditreform behält nur die Gebühren... So verstehe ich auch das fett gedruckte Zitat
Viel Glück, dass deine Raten auch kommen, Cetusia _________________ AM:
SM:  |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18956
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Almenschorsch

Anmeldedatum: 15.06.2009 Beiträge: 577 Wohnort: Töging am Inn
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Verfasst am: 14.04.2010, 11:24 Titel: Re: Erklärungshilfe benötigt |
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| seabiscuit hat Folgendes geschrieben: |
Welche Gebühren werden wann wo abgezogen? Ich denke AM trägt die Inkassogebühren, zumindest wurde so damit geworben bzw. steht in den AGB.
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AM trägt die Inkassogebühren falls der KN eben nicht zahlt bzw. die Vollstreckung fehlschlägt oder sonst vom KN nix zu holen ist. Ansonsten verrechnet die Creditreform eingehende Gelder erstmal mit ihren Gebühren und sonstigen Schweinereien und dann erst mit der Hauptforderung und zum Schluß mit den Zinsen.
Wie in einem anderen Thread beschrieben wurde, können allerdings die Inkassokosten - vor allem wenn bereits der Vollstreckungsbescheid vorliegt oder eine Kontopfändung vorliegt und erst danach die Ratenzahlung vereinbart wird (gibts auch und gerade bei eingehender Kontopfändung werden die säumigen Zahler sehr schnell gesprächsbereit) - sehr sehr teuer werden und das dauert dann ne Weile bis unsereins wieder Geld sieht. |
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seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
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Verfasst am: 14.04.2010, 11:35 Titel: Re: Erklärungshilfe benötigt |
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| Almenschorsch hat Folgendes geschrieben: | | seabiscuit hat Folgendes geschrieben: |
Welche Gebühren werden wann wo abgezogen? Ich denke AM trägt die Inkassogebühren, zumindest wurde so damit geworben bzw. steht in den AGB.
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AM trägt die Inkassogebühren falls der KN eben nicht zahlt bzw. die Vollstreckung fehlschlägt oder sonst vom KN nix zu holen ist. Ansonsten verrechnet die Creditreform eingehende Gelder erstmal mit ihren Gebühren und sonstigen Schweinereien und dann erst mit der Hauptforderung und zum Schluß mit den Zinsen.
Wie in einem anderen Thread beschrieben wurde, können allerdings die Inkassokosten - vor allem wenn bereits der Vollstreckungsbescheid vorliegt oder eine Kontopfändung vorliegt und erst danach die Ratenzahlung vereinbart wird (gibts auch und gerade bei eingehender Kontopfändung werden die säumigen Zahler sehr schnell gesprächsbereit) - sehr sehr teuer werden und das dauert dann ne Weile bis unsereins wieder Geld sieht. |
Danke, jetzt habe ich auch meine zweite Frage geklärt. Ich dachte schon ich hab Halluzinationen.
Ist doch schön zu wissen, dass auch AM irgendwo ein Geschäftsrisiko hat und dies nicht nur auf die Anleger abwälzt. |
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abacus
Anmeldedatum: 01.12.2009 Beiträge: 300
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Verfasst am: 14.04.2010, 13:07 Titel: Re: §497 BGB Ziffer 3 |
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| Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben: | Ich denke gemeint ist in der Email §497 BGB Ziffer 3
http://www.google.de/search?hl=de&q=497+bgb
Kosten - Hauptforderung - Zinsen
Die Buchungsreihenfolge ist im Beispiel von abacus übrigens nicht gemäß §497. |
mein beispiel ist gemäß § 367 bgb gerechnet .
so ists im geschäftsleben halt üblich.
den unterschied sieht man im link
http://de.wikipedia.org/wiki/Forderungsabrechnung
ob der 497 hier greift , weiss ich nicht , ist aber eigentlich anzunehmen.
dann muss das beispiel entsprechend umgerechnet werden.
gruß christian |
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