P2P Kredite
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
P2P Kredite Anbieter Vergleich
Erklärungshilfe benötigt  

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Auxmoney
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
seabiscuit



Anmeldedatum: 27.11.2009
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 13.04.2010, 22:33    Titel: Erklärungshilfe benötigt Antworten mit Zitat

Folgender Text:

Zitat:
Aktueller Inkasso Status:
- Ratenzahlungsvereinbarung -
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Inkassopartner, die Creditreform Solingen, mit dem Schuldner Ihrer Forderungen aus dem Kreditprojekt Nummer XXX eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hat.

Diese sieht ab dem eine monatliche Zahlung in Höhe von Euro vor.

Wie gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt ein Ausgleich Ihrer Forderung erst nach Bedienung der Inkassogebühren der Creditreform. Bei uns eingehende Zahlungen werden ohne Abzug bis zur vollständigen Höhe Ihrer Investition zzgl. Verzugszinsen an Sie weitergeleitet.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf rechtzeitig informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre CreditConnect GmbH


Welches Gesetz? Welche Gebühren werden wann wo abgezogen? Ich denke AM trägt die Inkassogebühren, zumindest wurde so damit geworben bzw. steht in den AGB.

Den Satz mit der Höhe der Rate kann sich AM schenken wenn die Ratenhöhe gar nicht eingetragen wird.

Ich habe keine Lust auf eine erneute Blabla-Antwort von AM, solange es hier überzeugend viele kluge Köpfe gibt. Wink
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
abacus



Anmeldedatum: 01.12.2009
Beiträge: 300

BeitragVerfasst am: 13.04.2010, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

am zahlenbeispiel wirds am anschaulichsten

es sind noch 1000 offen insgesamt und du hast 100 angelegt.
bezahlt wurde gar nichts und es geht ans inkasso.

creditreform bekommt eine forderung über 1000,- und schickt dem kn dann eine forderungsaufstellung über
1000,- forderung
150,- gebühren
30,- aufgelaufene zinsen
ingesamt also 1180,-

kn macht eine teilzahlung an creditreform von 100,-
nach gesetz verechnet das creditreform wie folgt
-30,- zinsen
-70,- gebühren
1080,- restforderung , du bekommst nichts

einen monat später zahlt kn nochmal 100,-
creditreform verechnet wie folgt
-5,- neu aufgelaufene zinsen
-80,- restliche gebühren
-15,- tilgungsanteil , wird an Auxmoney* überwiesen

auxmoney splittet die 15,- nach anteil auf , du hast 10% beommst also 1,50

und so gehts fort

gruß chrsitian
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
seabiscuit



Anmeldedatum: 27.11.2009
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 13.04.2010, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

abacus hat Folgendes geschrieben:
am zahlenbeispiel wirds am anschaulichsten

es sind noch 1000 offen insgesamt und du hast 100 angelegt.
bezahlt wurde gar nichts und es geht ans inkasso.

creditreform bekommt eine forderung über 1000,- und schickt dem kn dann eine forderungsaufstellung über
1000,- forderung
150,- gebühren
30,- aufgelaufene zinsen
ingesamt also 1180,-

kn macht eine teilzahlung an creditreform von 100,-
nach gesetz verechnet das creditreform wie folgt
-30,- zinsen
-70,- gebühren
1080,- restforderung , du bekommst nichts

einen monat später zahlt kn nochmal 100,-
creditreform verechnet wie folgt
-5,- neu aufgelaufene zinsen
-80,- restliche gebühren
-15,- tilgungsanteil , wird an Auxmoney* überwiesen

auxmoney splittet die 15,- nach anteil auf , du hast 10% beommst also 1,50

und so gehts fort

gruß chrsitian


Danke, jetzt verstehe ich es.

Vielleicht kann sich noch jemand an den Satz erinnern, dass AM die Gebühren für das Inkasso übernimmt? Dafür war der eine Euro KG-Gebühr doch ursprünglich gedacht, oder? In den jetzigen FAQs und AGB steht es definitiv nicht mehr drin, habe gerade alles durchgeforstet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cetusia



Anmeldedatum: 08.04.2010
Beiträge: 170
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.04.2010, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

abacus hat Folgendes geschrieben:

creditreform bekommt eine forderung über 1000,- und schickt dem kn dann eine forderungsaufstellung über
1000,- forderung
150,- gebühren
30,- aufgelaufene zinsen
ingesamt also 1180,-

kn macht eine teilzahlung an creditreform von 100,-
nach gesetz verechnet das creditreform wie folgt
-30,- zinsen
-70,- gebühren
1080,- restforderung , du bekommst nichts


Meiner Meinung nach stehen die Verzugszinsen dem Anleger zu, d.h. Creditreform wird diese über AM weiterleiten.
Creditreform behält nur die Gebühren... So verstehe ich auch das fett gedruckte Zitat

Viel Glück, dass deine Raten auch kommen, Cetusia
_________________
AM:
SM:
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18956

BeitragVerfasst am: 14.04.2010, 08:00    Titel: §497 BGB Ziffer 3 Antworten mit Zitat

Ich denke gemeint ist in der Email §497 BGB Ziffer 3
http://www.google.de/search?hl=de&q=497+bgb

Kosten - Hauptforderung - Zinsen

Die Buchungsreihenfolge ist im Beispiel von abacus übrigens nicht gemäß §497.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/25):
Laufend: Axiafunder*, Bondora*, Crowdcube, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Republic
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Almenschorsch



Anmeldedatum: 15.06.2009
Beiträge: 577
Wohnort: Töging am Inn

BeitragVerfasst am: 14.04.2010, 11:24    Titel: Re: Erklärungshilfe benötigt Antworten mit Zitat

seabiscuit hat Folgendes geschrieben:


Welche Gebühren werden wann wo abgezogen? Ich denke AM trägt die Inkassogebühren, zumindest wurde so damit geworben bzw. steht in den AGB.



AM trägt die Inkassogebühren falls der KN eben nicht zahlt bzw. die Vollstreckung fehlschlägt oder sonst vom KN nix zu holen ist. Ansonsten verrechnet die Creditreform eingehende Gelder erstmal mit ihren Gebühren und sonstigen Schweinereien und dann erst mit der Hauptforderung und zum Schluß mit den Zinsen.

Wie in einem anderen Thread beschrieben wurde, können allerdings die Inkassokosten - vor allem wenn bereits der Vollstreckungsbescheid vorliegt oder eine Kontopfändung vorliegt und erst danach die Ratenzahlung vereinbart wird (gibts auch und gerade bei eingehender Kontopfändung werden die säumigen Zahler sehr schnell gesprächsbereit) - sehr sehr teuer werden und das dauert dann ne Weile bis unsereins wieder Geld sieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
seabiscuit



Anmeldedatum: 27.11.2009
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 14.04.2010, 11:35    Titel: Re: Erklärungshilfe benötigt Antworten mit Zitat

Almenschorsch hat Folgendes geschrieben:
seabiscuit hat Folgendes geschrieben:


Welche Gebühren werden wann wo abgezogen? Ich denke AM trägt die Inkassogebühren, zumindest wurde so damit geworben bzw. steht in den AGB.



AM trägt die Inkassogebühren falls der KN eben nicht zahlt bzw. die Vollstreckung fehlschlägt oder sonst vom KN nix zu holen ist. Ansonsten verrechnet die Creditreform eingehende Gelder erstmal mit ihren Gebühren und sonstigen Schweinereien und dann erst mit der Hauptforderung und zum Schluß mit den Zinsen.

Wie in einem anderen Thread beschrieben wurde, können allerdings die Inkassokosten - vor allem wenn bereits der Vollstreckungsbescheid vorliegt oder eine Kontopfändung vorliegt und erst danach die Ratenzahlung vereinbart wird (gibts auch und gerade bei eingehender Kontopfändung werden die säumigen Zahler sehr schnell gesprächsbereit) - sehr sehr teuer werden und das dauert dann ne Weile bis unsereins wieder Geld sieht.


Danke, jetzt habe ich auch meine zweite Frage geklärt. Ich dachte schon ich hab Halluzinationen. Shocked

Ist doch schön zu wissen, dass auch AM irgendwo ein Geschäftsrisiko hat und dies nicht nur auf die Anleger abwälzt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
abacus



Anmeldedatum: 01.12.2009
Beiträge: 300

BeitragVerfasst am: 14.04.2010, 13:07    Titel: Re: §497 BGB Ziffer 3 Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Ich denke gemeint ist in der Email §497 BGB Ziffer 3
http://www.google.de/search?hl=de&q=497+bgb

Kosten - Hauptforderung - Zinsen

Die Buchungsreihenfolge ist im Beispiel von abacus übrigens nicht gemäß §497.


mein beispiel ist gemäß § 367 bgb gerechnet .
so ists im geschäftsleben halt üblich.
den unterschied sieht man im link
http://de.wikipedia.org/wiki/Forderungsabrechnung

ob der 497 hier greift , weiss ich nicht , ist aber eigentlich anzunehmen.
dann muss das beispiel entsprechend umgerechnet werden.

gruß christian
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Auxmoney Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Risikohinweis: Die Anlage in P2P Kredite kann zum Totalverlust führen!

phpBB SEO URLs V2

*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 214640


Impressum & Datenschutz